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Marburg, Sonnabend, 9. September 1876.
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XL Zahrgaeg
WerheMe Jrilung
Propheten. In
feiner Todesstunde sagte er voraus, ein
muhamedanischer Fürst würde eines Tages die Hauptstadt
des griechischen
Reiches einnehmen und seinem Grabmale
eine von den Angehörigen der auswärtigen Staaten zu erhebende Personalsteuer Protest erhoben. Die rumänische Regierung hat nunmehr formell erklärt, daß sie die in Rede stehende Auflage durch eine von Einheimischen und Fremden gleichmäßig zu erhebende Mobiliarsteuer ersetzt habe.
Wie wir bereit- am 26. August mitzutheilcn in der Lage waren, haben verschiedene Regierungen durch ihre Vertreter in Bukarest bei der rumänischen Regierung gegen
das zur Ehre Eyub's errichtete Grabmal vollendet war, begab sich Mahomed II. mit großem Pomp, begleitet von dem Scheich und den UlemaS nach demselben, um dort zu beten. Hier empfing er aus den Händen des Sprich ein prachtvolles Schwert, mit welchem ihn dieser selbst um. gürtete. Diese Cermonie wurde seitdem stets von den Nachfolgern Mahomeds fünf oder sechs Tage nach ihrer Thronbesteigung vollzogen.
Ueber die Ceremonie der Schwertumgürtung, welche in der letzten Zeit öfters von sich sprechen gemacht hat, gehen uns von einem Kenner der türkischen Geschichte folgende Mittheilungen zu. Dieselbe steht in einem engen Zusammenhänge mit der Geschichte der Moschee von Eyub, deren Grundstein im Jahre 1453 durch den Eroberer von Konstantinopel, Mahomed II. gelegt worden ist. Eyub war der Fahnenträger und einer der berühmtesten Genosien des
Ehre erweisen. Mahomed II. von dieser Prophezeiung in Kenntniß gesetzt, bat den Scheich Ak Schems Uddin, welcher stets an seiner Seite war, von Gott die Auffindung des Grabmals Eyub'S zu erbitten. Der Scheich hatte darauf eine Vision, in welcher Eyub ihm selbst seinen Begräbniß ort bezeichnete und zum Kennzeichen eine Quelle, sowie einen Marmorstein mit hebräischer Inschrift angab. Der Scheich führte den Sultan in die Vorstadt, welche seitdem den Namen von Eyub erhalten hat und entdeckte in der Thal vor den Mauern eine Quelle und ein großes Grabmal, auf welchem eine Inschrift eingegraben war. Sobald
sind hauptsächlich da für die Bestellung deS AckerS und um dem Menschen schwere und qualvolle Arbeiten abzunehmen, nicht aber für die Faulheit und Eitelkeit aufgeblasener Gesellen. Ich habe sechs Pferde im Stalle stehen, doch mir fällt es niemals ein, den stolzen Reiter zu spielen, weil ich gesunde Beine habe und es gern sehe, wenn sich die Thiere nach der schweren Feldarbeit gehörig auSruhen können."
Wie verstockt auch der Gerichtsdiener im Innern war, so erkannte er doch in biefen Worten eine Wahrheit, welche ihn fast bis zur Vernichtung entsetzlich bitter traf. Er verließ dcßhalb sogleich die Versammlung, um den noch drohenden Schnitten in se n eitles faules Fleifch auSzu- weichen.
Darin nun liegt der Unterschied zwischen großen und kleinen Naturen, daß jene die Wahrheit, wie schwer sie auch von derselben getroffen werden mögen, als eine Wohlthat empfinden und durch fie, wie Natur durch ein Gewitter neu gestärkt, belebt und erfrischt werden, während diese sich durch dieselbe entweder ganz vernichtet fühlen oder sie wohl gar für ein Uebel halten und ihr auSzuwek. chen suchen, wo eS ihnen nur irgend möglich scheint. Ausneichen aber kann man eigentlich der Wahrheit nie; denn ihr mächtiger Athemzug geht durch die ganze Schöpfung, und in dem Menschen selbst lebt sie als ein unauS- löschbarer Funke, denn ein Wort oft zu lichten Flammen anzufachen vermag. Das mußte der Gerichtsdiener bald erfahren. Der männlich ernste Ton, mit welchem ihn der Schulze an die Bezahlung des Pferdes und an das Futter für dasselbe erinnert hatte, brachte bei ihm eine andere Wirkung hervor, als die klagende Vorstellung seiner armen Frau, und obwohl er die Versammlung schnell verlassen, in welcher er Wahrheit vernommen, so konnte er sich doch nicht von dem Eindruck frei macken, welchen er in derselben empfangen. DaS Wort „Futter" wurde ein wilder Schwärmer in seinem Kopfe, welcher ihn noch mitten in
Verrnuthlich die letzte Ordensdekoration, die Sultan Murad vertheilte (oder die wenigstens unter feinem Namen vertheilt worden ist) hat ein rumänischer Beamter erhallen. — Als die europäische Kommission im Jahre 1854 zu Bukarest tagte, war der Lieutenant des Generalstabs Stephan Faleogano dem Savfet Effendi in der Qualität eines Ad jutanten attachirt. Beide Männer sind inzwischen zu höheren Würden gelangt. Savfet Effendi führt heute den Pascha- t tel und ist Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Faleogano ist kürzlich rumänischer Generaldirektor des Post- und Telegraphenwesens geworden. Diese seine Ernennung hat Faleogano seinem ehemaligen Ches mitgetheilt und darauf folgende Antwort erhalten: 22. August. Hr. Generaldirektor I Ich habe das Vergnügen, Ihnen mitzu- thcilen, daß Se. Mas. der Sultan auf meinen Vorschlag geruht haben, Ihnen den kaiserlichen Osmanieorden III Klaffe zu übertragen. Ich fühle mich um so glücklicher, Sie wegen dieser kaiserlichen Gunst beglückwünschen zu können, als ich unsere alten Beziehungen das beste Andenken bewahre. Genehmigen Sie re. Savfet.
allen Fenstern sich die Blicke auf ihn richteten. Da sonst Niemand im Dorfe einen Gerichtsdiener zu Pferde gesehen, so wurde natürlich seine Reiterschaft stzr kein geringes Wunder auögelegt. Wo sich die Leute im Dorfe begegneten, sprachen sie von dem reitenden GerichtSdiener, und im Kruge war am Abend seine Person der einzige Gegenstand der Unterhaltung unter den Vätern des Dorfes. Niemand aber wußte sich zu erklären, daß ein Gerichts- diener wie Grafen und Barone ritt. „Er muffe", ließ sich endlich eine Stimme vernehmen, „wohl gestiegen fein."
„Ja, bis auf das Pferd", entgegnete der Schulze mit spottendem Tone.
Bei diesen Worten trat der GerichtSdiener ins Zimmer. Die Väter des Dorfes alle versammelt zu finden, war ihm gerade recht, denn auf diese Weise hoffte er am allerbesten seine Triumphe feiern zu können. Er irrte sich aber sehr. Der Schulze ließ so volle Ladungen von Spott- und Witz- reden auf ihn los, daß er recht wie ein armer Sünder dastand.
„Ich verbitte mir", sprach endlich der Verspottete, „jeden Spaß! Wiffm Sie, daß ich ein Beamter bin."
„Nun", entgegnete der Schulze, „wenn der Spaß nicht gelten soll, so frage ich im vollen Ernst: WaS berechtigt einen Botenläufer dazu, die Rolle eines vornehmen reichen Herrn zu spielen?"
„Herr", entgegnete der GerichtSdiener, „mein Vermögen, von welchem mein Pferd ehrlich bezahlt ist; und wenn ich sechs Hengste bezahlen kann, so gehören ihre Beine mir."
„Daß aber", fiel der Schulze schnell dem Prahler ins Wort, „der GerichtSdiener nicht einen Hengst auf eine so rechtfertigende Weise bezahlen kann, noch Futter für ihn hat und deßhalb angewiesen ist, seine eigenen Beine und Schuhmachers Rappen zu gebrauchen, ist zu bekannt, als daß wir uns darüber noch streiten sollten. UebrigenS darf nicht Jeder nach meiner Ueberzeugung mit den Beinen der Pferde schalten und walten, wie er will; denn die Pferde
Deutsche» Reich.
Berlin, 7. Sept. Ueber den Stand der gesetzgeberischen Arbeiten deS landwirthschaftlichen Ministeriums bringt die „Post" eine sehr eingehende, anscheinend von näher- stehenber Seite herrührende Mittheilung. Nach einer Erörterung der bisherigen Thätigkeit des landwirthschaftlichen Ministeriums unter der Leitung feines gegenwärtigen In- Habers werden als diejenigen Materien, welche zur Zeit das legislatorische Arbeitsfeld deS genannten Ministeriums bilden, folgende bezeichnet: die Unifikation und Reform der Waffergesttzgebung, der Forst- und Feldpolizei - Ordnung, des Jagdpolizei-Rechtes für die gefammte Monarchie, ferner die Errichtung von Landeskultur - Rentenbanken und die Regelung gewisser RechtSverhSltniffe der ländlichen Arbeiter. Bezüglich der beabsichtigten Erledigung dieser Arbeiten heißt es: WaS das Jagdgesetz betrifft, so ist die Annahme durch- aus unbegründet, daß dessen Vorlage durch angebliche Differenzen innerhalb des Staatsministeriums verhindert worden sei. Eine völlige Umgestaltung der früheren Entwürfe ist im Gange, und die Einbringung wird durch nichts Anderes verzögert, als durch die für den Abschluß der Arbeiten erforderliche Zeit und das Anrecht auf privritälische Erledigung, welche im Interesse des Landes andere wichtige Gegenstände beanspruchen können. So hoch man die Bedeutung der Revision deS Jagdpolizeirechts schätzen mag, so bleibt sie doch unzweifelhaft zurück hinter dem Gewichte eines neuen einheitlichen Wafferrechts in Verbindung mit Einrichtungen zur finanziellen Förderung der Landeskultur seitens der Privatpersonen und Genoffenschaften. Hinsichtlich der Begründung sogenannter Landeskultur-Rentenbanken gilt eS, die Concurrenz der Kultur-Rentenbriefe mit den früher eingetragenen Grundschulden und namentlich den unkündbaren Forderungen, beziehungsweise den Pfandbriefen in einer Weise zu regeln, welche einerseits den Zweck der Einrichtung durch Gewährung angemeffenet Priorität sicher stellt, ohne doch andererseits die Rechte der Hypotheken und Pfandbriefe - Inhaber materiell zu schädigen und die Solidität der bestehenden Kreditgenossenschaften und Institute zu erschüttern. Es haben hierüber eingehende Vorhand -
Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JAuftrirteS Sonntagsblatt" durch die Expedition (Koch'fche Buchdruckerei) bezogen 2fr Wert, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mart 50 Pf«, (exl. Bestellgebühr). — JnfettionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pf«. Für in der Expedition zu ettheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pf«, berechnet.
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In der englischen Armee ist eine neue Methode, feinte» vche Kanonen unbrauchbar zu machen, eingeführt worden. Vie Truppen erhallen nämlich zu diesem Zwecke Patronen «»S Schießbaumwolle, welche durch die Entladung die Ka- «onemöhre in so gründlicher Weise beschädigen, daß sie im Felde nicht wieder brauchbar gemacht werden können.
Anzeigen nimmt entgegen: Ae Expedition d. Blatte», sowie die Annoncen-Bureaux ien Th. Dietrich & Co. in Mel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfutt a. M.; tzaasenstein & Vogler in jkonlfurt a- M, Berlin, Leip- «g, Cöln u; Rudolf Moste j, Berlin, Frankfurt a. 'Dl. rc.
Tagesbericht
ES liegt in der Absicht der Regierung, an der durch sie Gesetze betr. die Verlegung des EtatSjahreS geschaffenen parlamentarischen Ordnung streng festzustellen. Der preu- sische Landtag soll regelmäßig In der ersten Januarwoche ediglich zur Berathung deö Staatshaushaltsetats und im Oktober für die übrigen legislatorifchen Arbeiten berufen «erben. Auf bie Frühjahrssession beS Landtages soll bann «r Reichstag folgen. Ob biefer GefchSflSplan streng ein- phalten ist, bürste bie erste Probe ergeben.
L Der schlechte Zustanb teer Privatwaldungen hat notorisch den meisten Fällen seine Ursache in teer großen Zersplitterung deS Waldbesitzes. So sind z. B. im Regierungsbezirk Coblenz 117,119 Morgen Holzungen — in 166,846 Parzellen vertheilt. Unter solchen Umständen ist eS natürlicherweise dem Einzelnen oft unmöglich, einen ordentlichen Holzbestand zu erzielen und zu erhalten, weil der Nachbar- holzbestand bas Auskommen teer Kultur hindert. Diesem llebelstande sollte durch das Gesetz vom 6. Juli 1875 1 Schutzwaldungen und Waldgenoffenschaften abgeholfen
>en. Die nach demselben zu bildenden Waldgenoffen- ten sollten einheitliche Ausführung der erforderlichen hschastlichen Maßregeln und die Einrichtung eine« ge- ifamen ForstschutzeS möglich machen. Die seitherige ihrung hat jedoch gezeigt, daß sich Privatpersonen und porationen für die erste Zeit kaum entschließen »eiben, mit ber Provokation aus Herstellung von Waldgenoffen- len verbundenen Lasten zu Übernehmen. Die Regierung daher zu diesem Zwecke für das laufende Jahr 100,000 ik verfügbar gemacht, um ein förderliches Eintreten des ateS zu ermöglichen. Eine energische Anwendung des Behörden znstehenden Provokationsrechtes ist auch teeß- erforderlich erschienen, um für das Verfahren nach
Vorschriften deS Gesetze» und für die Kosten seiner sührung Erfahrung zu sammeln uno Vorbilder zu n.
Der Diener der Gerechtigkeit.
Criminal > Novelle von A. L. Lua. (Fortsetzung).
Durch den freundlichen Zuspruch deS Hintergangenen Ranntf fühlte sich der GerichtSdiener in seinem Thun und treiben ungemein bestärkt. „Gelingt eS mir," dachte er, »Einem ftubirten Manne, sogar dem GerichlSdirektor, ein i für ein U zu machen, so wird es mir doch wohl auch »öglich sein, unter dem Bauernvolk meinen Platz zu behaupten. ©artet nur, ihr Herren Schleußenburger, Ihr sollt noch Wunder und Streiche erleben I Eure Stunde ist zckommen I"
So sich schon im Voraus an dem Glanz der Thaten seines ReiterthumS weidend, welche er in einer langen Reibe zur Demüthtgung seiner Feinde vor sich erwachsen !-h, verließ der Schalk heimlich lächelnd seinen Vorgesetzten, Bef nach Hause, zog seinen neuen Mantel an und ritt bald Äe ein Baron zum Thore hinaus auf das Land, wo er vch jüngst mit dem Stabe in der Hand feine Boten- und Rufpaffer-Dimste verrichtet hatte. Sein nächstes Ziel war dchleußenburg, und nicht lange währte eS, so hatte er eS erreicht jund durchjagte [nun bie Straße des Dorfes von einem Ende bis zum andern um Parade zu machen. Nie- aber beachtete ihn, weil man in bem auf bem statt- Bchen Pferbe baher fprengenben scheinbar vornehmen Herrn ^cht ben GerichtSdiener vermuthete und sonst stattliche Reiter keine Seltenheit im Dorfe waren. Den Grund der Richtbeachtung merkend, ritt bet Ehrsüchtige vor daS HauS schwarzen Susanne, rief dieselbe heraus unb gab sich •W zu erkennen. Besseres hätte er nun wohl nicht thun ®nnen, um von seiner neuen Erscheinung im Dorfe Kunde i» verbreiten. Die Alte fühlte sich burch daS kavglier- *if)ige Aussehen ihres FreunbeS ungemein geehrt unb stieß titon um Ihrer selbst willen in die Lärmtrcmpete, baß, als Mselbe am Nachmittag wieder burch bie Straßen ritt, aus