jetzt
te zu
r
ucht- nder sch>- esch- 1044 peh eiui« : das iesert,
b ferei.
ch für echte >e er«
lang«
it von -r.
ung, Keller 1449
c Eli- oder 1568
Lande Jo- iheres
1547
Os, Dlung rank-
Jm-
[401
affe! «.
kann.
Brief. 102t
1021
081
981
941
1021
591
971
1021
13
64
98
251
84
113
48
149
103
JUatßlirg, Sonnabend, 24. Juni 1876.
XI. Mw
Ur. 114
ObnWschk Iriluiig
vor Ablauf von vier Wochen gerichtlich ausgenommen
(Prov. - Corrcsp.)
werden
Nach § 56 des Reichsgesctzes vom 6. Februar 1875 ist jeder Sterbcfall am nächstfolgenden Wochentage anzumelden, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mk. Es ist nun in Frage gekommen, ob die Anmeldung in der bezeichneten Frist auch dann geschehen muß, wenn der nächstfolgende Wochentag ein Feiertag ist. Das Magdeburger AppellationSgericht hat in einem zu seiner Entscheidung gelangten Falle diese Frage dahin entschieden, daß die Meldung auch an dem aus den Sterbefall folgenden Feiertage geschehen muß, wenn letzterer nicht zugleich ein Sonntag ist. Zn der zur Entscheidung gelangten Sache war der Todesfall am Freitag den 31. December 1875 erfolgt, der nächstfolgende Wochentag war der Sonnabend und zugleich das Neujahrsfest und mußte daher an diesem Tage zu der vom Slandesamte bestimmten und bekannt gemachten Zeit die Anmeldung erfolgen, während dieselbe erst am nä r st- folgenden Montage, den 3. Januar 1876, gemacht wurde, wodurch die Strafe verwirkt war.
wie ein Traum, als sie die ruhigen gleichmüthigen Worte der Herrin vernahm, als sie in das große, graue Auge der jungen Frau blickte, das heute einen so kindlich frohen Ausdruck hatte, während die rothen L pp.n es lächelnd verkündeten, daß morgen Besuch nach .Phantasie' komme: der Fürst X., dessen Sohn Leo und einige bcsreundete Familien aus der Residenz.
Es kostete Helene große Ucberwindung, das Alles ruhig anzugehören unv mit Rath und That der Herrin bei der Auswahl ihrer Toilette beizustehcn; denn Clemcnce wollte doch ein rrenig hübsch aussehcn, .aber nur ja nicht zu jugendlich', hatte sie gesagt, und hinzugefügt:
„.Wenn man schon einen so großen Sohn hat, wie den Grafen Leo, muß man wenigstens versuchen, ihm den nöthigen Respekt cinzuflößen.'*
Leo war der Sohn des Fürsten aus erster Ehe man nannte ihn jedoch Graf, weil der Fürstentitel in dieser Familie erst nach erlangter Volljähugkeit, und dann auch nur von dem ältesten Sohne geführt wird.
Trotz aller der vielen Geschäfte, deren Erledigung ihr oblagen, hatte Helene noch Zeit gesunden, mit dem Bruder ein ernster Wort zu sprechen und dabei seine sofortige Abreise zu verlangen.
Egbert jedoch, der zuerst ziemlich fassungslos gewesen, hat so energisch erklärt, daß er auf der Fürstin Einladung hin bleiben werde und ist dabei so heftig geworden, daß Helene das Gespräch mit der Bemerkung abgebrochen ha>, sie wolle später mit ihm reden, wenn er ruhiger sei.
Nachmittags ist denn auch die ganze hocharistokratische Gesellschaft eingetroffen und von da ab ist ein gar lustiges Leben und Tre ben in .Phantasic' gewesen.
Ausfahrten, Bälle, Maskeraden, Theatervorstellungen und lebende Bilder haben abgewechselt und zu Egbert'S Unheil hat ihn die Fürstin mit in den Kreis gezogen, dessen strahlenden Mittelpunkt sie stets bildete.
„Bald hat er die lebenden Bilder durch sein schö-
richtung und Neigung über die Einrichtung deS Kultus bestimmt, und daß eine disscntirende Minderheit zwar ungehindert ist, ihre Kultusbedürfnisse in einer ihrer Glaubensrichtung entsprechenden Weise aus eigene Kosten zu befriedigen, daß ihr aber kein Mittel geboten ist, sich von dem Zwange deS Bei rags zu den Kosten der KultnSeinrichtungen der Synagvgengemeinde zu befreien.
Die Beseitigung dieses Zustandes, welcher vielfach als Gewissenszwang angesehen wird, ist der Gegenstand eines von der Regierung vorgelegten und jüngst im Abgeord netcnhause angenommenen Gesetzentwurfs.
Soll die Grundlage der j tzigen Organisation der Synagogengemeinden, als gesetzlich geregelter, unter Aufsicht des Staats stehenden Korporationen nicht völlig ver- lafsen werden, so ist den aus der unbedingten Durchführung di.-ses Grundsatzes entspringenden Uebelständen nur dadurch abzuhelsen, daß einem jeden Juden die Befugniß cingeräumt wird, ohne Ausscheiden aus dem Judcnthume, doch aus derjenigen Synagogengemeinde, welcher er angehört, wegen religiöser Bedenken durch Erklärung auszutrcten.
Vom Standvunkte des Staalöinteresses aus erscheint diese Maßregel im Allgemeinen nicht bedenklich.
Einzelne Synagogengemeinden, welche durch den Austritt einer größeren Zahl von Mitgliedern die Grundlage für daS Fortbestehen als Korporation verlieren sollten, würden aus Grund der bestehenden Gesetze im Verwaltungswege mit einer benachbarten Korporation (Synagogen Gemeinde) vereinigt werden können.
Um jedoch zu verhüten, daß durch die fragliche Maßregel Rechte, welche dritten Personen der Korporation gegenüber zustehen, gefährdet werden, erschien es nothwendig, den aus der Synagvgengemeinde ihres Wohnorts durch Erklärung austretenden Juden die Verpflichtung aufzulegen, sich an Erfüllung der zur Zeit ihres Austritts bereits be gründeten Obliegenheiten der Korporation gegen Dritte für eine gewisse Zeit auch ferner zu betheiligcn.
Da der Zweck des Gesetzes lediglich auf Milderung der Härten gerichtet ist, welche daraus sich ergeben, daß ein Jude, wenngleich er die Kultuseinrichtungen einer Syna- gogcngemeinde aus religiösen Bedenken verwirft, zu den Kosten dieser Gemeinde seinen vollen Beitrag zu leisten hat, so soll der Austritt aus der Synagvgengemeinde nur beim Obwalten religiöser Bedenken zugelassen, mithin von der ausdrücklichen vor dem Richter abzugebenven Versicherung, daß der Austritt aus solchen Bedenken beruhe, abhängig gemacht werden. Auch soll dem wicklichcn Austritte ein hierauf gerichteter Antrag vorangehen, welcher von dem Richter dem Vorstände der Synagvgengemeinde unverzüglich bekannt zu machen ist. Der wirkliche Austritt darf nicht
Die Session des Landtages wird nach einem von der Regierung gefaßten Beschlüsse, wie wir aus bester Quelle erfahren, definitiv Mittwoch, 28. dö. Mts. Nachmittags geschlossen.
TageSbrrtchr
Der Staatsminister Präsident Hofmann ist bekanntlich vom Reichskanzler als sein Stellvertreter de. RcichSbank gegenüber bestellt worden. Delbrück hat diese Stelle nicht innegehabt. Wie man einem sächsischen Blatte von Berlin schreibt, hat Bismarck den darauf gerichteten Antrag Dcl- brück's unbeantwortet gelassen und in der nothwendig werdenden Bankausschußsitzung selbst den Vorsitz geführt. Dieses Verhalten habe wesentlich mit dazu beigetragen, in Minister Delbrück den Entschluß, die Entlassung nachzusuchen, zur Reife gelangen zu lassen. Dieser Angabe gegenüber können wir auf Grund bester Informationen versichern, daß diese Frage zwischen dem Reichskanzler und dem Präsidenten Delbrück niemals zur Sprache gekommen ist und also alle daran geknüpften Kombinationen hinfällige sind. Schon der Umstand, daß die Reichsbank als solche erst seit wenigen Monaten besteht, und daß nur eine Sitzung des Brnkausschusses staltgesunden, bewrist, daß vorher noch kein Grund vorlag, sich mit der Vertretung deS Reichskanzlers zu beschäftigen.
SnzeigM nimmt entgegen: He Expedition d. Blatte», sowie die Annoncen-Bureaux pon Th. Dietrich & Co. in Md, und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a. M.; Msenstein & Vogler in ftantf urt a. M, Berlin, Leip- pg, Cöln rc; Rudolf Masse , Berlin, Frankfurt a. Al. rc.
Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „Jllustrirtes Sonntagsblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 21 Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (eil. Bestellgebühr). — Jnsertionsgedühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.
Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.
wieder verflüchtigen werde, wenn er in den alltäglichen Lebens- und Pflichtenkreis wieder eingetrcten sei.
Am Abend des TageS aber, an welchem Helene durch die unbefangenen Worte der Fürstin zu dem eben erwähnten tröstlichen Resultate ihres Nachdenkens gekommen war, ging sie, nach vergeblichem Warten auf den Bruder, der sie zu begleiten versprochen hatte, allein in den Garten.
Langsam nähert sie sich der Muschelgrotte, in welcher sie eine Weile zu ruhen gedenkt, da das schnelle Gehen sie angegriffen hat, als sie Flüstern und Lachen aus dem Innern der Grotte zu vernehmen glaubt.
Mit neuerwachtem Argwohn schleicht sie darauf vorsichtig näher und unterscheidet nun deutlich die Stimmen des Bruders und der Fürstin Clemence.
Bebend lauscht sie. Da vernimmt sie, wie Egbert mit tiefer Bewegung, die in den Tönen seiner weichen Stimme vibrirt, spricht: „Und sitzt erst hast Du mir das volle Verständniß gegeben für all' die herrlichen Frauengestalten, welche Richard Wagncr's Genius geschaffen hat. Ich verstehe die Liebe Scnta's, Eiisabelh's —"
Da unterbricht ein Helles Lachen die schwungvolle Rede, und Clemence ruft, noch immer ausgelassen kichernd, dazwischen :
„Senta — Elisabeth! gerade Elisabeth in dem Wagner'schen Liebesgedicht mit der christlich tugendlichen Schlußwendung — o, welch' ein Kind er doch ist — welch' ein Kind!"
.Clemence 1° erwidert Felden befremdet, in fragenden Tone. Doch sie läßt ihn nicht vollenden. Helene vernimmt in dem kosenden Geflüster, das darauf folgt und ihr unverständlich bleibt, noch zu weilen dasselbe silberhelle Lachen der Fürstin und den Rus:
„,Du bist ein Kind, Egbert, aber ein Kind!' dann nichts mehr. Die Sinne drohten ihr zu schwinden, sie rafft mit gewaltsamem Entschlüsse alle Kaäfte zusammen und wankt in das Haus zurück. Sie hatte genug gehört."
Am andern Morgen erschien ihr doch wieder Alles fast
Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition b. Blatte» sowie die Annoncen-Bureaux von G. L. Daube & Co. in Frankfurt a. M.: Jäger'sche Buchhandlung in Frankfurt a. M.; Jnvalidendank, A. Mete» meyer in Berlin; Carl Schußler in Hannover; C. Schlotte in Bremen.
War'S ein Traum?!
Novellete von E ....
(Fortsetzung.)
Sie hatte ihn denn auch an dem Abmd schon bezaubert mit Wort und Blick und Lächeln, und er ist, wie mir die Schwester erzählte, die es von den Domestiken «fuhr, fast die ganze Nacht im Garten und Park umher, geirrt.
Nach einigen Tagen, in denen Helene deS Bruders Änderbares Wesen still und besorgt beobachtet, hat sie offen mit ihm gesprochen. Er hat auch, wie dies seine Gewohnheit war, die Hände vor das Gesicht gelegt und still zu gehört; dann ist er aber plötzlich aufgestanden und hat, die Schwester umarmend, bittend gesprochen: „Laß mich, Helene, ich bin ja so glücklich — ach, so unsagbar selig!" k DaS hat denn doch dem Mädchen viel zu denken gegeben, da sie aber trotz all' der Freundlichkeit, welche die Fürstin ihr von je bewiesen, es nicht gewagt hat, mit dieser über den Bruder offen zu sprechen, begnügte sie sich damit, die Beiden zu beobachten, und da ist sie denn auch bald dahinter gekommen, daß sie sich im Garten getroffen unb stundenlang zusammen geplaudert und gelacht haben.
Gegen Helene ist Clemence ganz wie früher gewesen, freundlich und gütig, hat ihr auch später gesagt, daß sie ihren Bruder Egbert, der ja ein recht hübscher, und wie ft» den Anschein habe, talentvoller junger Mann sei, am tage ihrer Ankunft im Muflksaal getroffen, daß sie sich freue, wie sehr „Phantaste" ihm gefalle, und sie nichts dagegen habe, wenn er, besonders in den Morgenstunden, too sic ja nie spiele, ihren Flügel benütze.
Helene hatten diese, wenn auch gütigen, aber doch in den strengen Grenzen vornehmer Zurückhaltung gemachten Bemerkungen beruhigt. •
i Und schließlich hielt sic deS Bruders Gefühl sür Cle- | »ence für eine romantische Schwärmerei, die sich bald
Der Austritt aus den jüdische» Synagogen- Gemeindeu.
Die in der Judenschaft hervorgetretenen verschiedenartigen GlaubenSrtchtungen haben schon seit Jahren vielfache Seschwerden über die Bestimmung hervorgerufen, nach welcher jeder Jude der Synagogengemeinde seines Wohnorts, unter der Verpflichtung zur Theilnahme an den Lasten dieser Gemeinde mit Rechtsnothwendigkeit angehören soll. In Folge dieser Beschwerden hatte daS Abgeordnetenhaus im Zähre 1873 die Staatsregierung aufgeforderi, dem Landtage baldigst eine Vorlage zu machen, durch welche auch len Juden in allen Theilen der Monarchie der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft aus konfessionellen Bedenken ohne gleichzeitigen Austritt auS dem Judenihume ermig licht werde.
In Anlaß dieses Beschlusses ist in der Judenschaft für unb wider die gesetzliche Zulassung deS Austritts aus den Synagogengemeinden eine Agitation hervorgetreten, welche sowohl in Druckschriften, als in zahlreichen, theils bei den Ministerien, theils beim Hause der Abgeordneten eingereichten Petitionen ihren Ausdruck gefunden hat.
Die Vorschrift, nach welcher jeder Jude der Synagogen- Gemeinde (jüdischen Kultusgemeinde) seines Wohnorts oder doch irgend einer bestimmten jüdischen Kultusgemeinde mit Rechtsnothwendigkeit angehören soll, mithin aus derselben nicht austreten kann, besteht fast In allen Theilen der Monarchie.
Der thatsächliche Zustand ist jetzt der, daß die Mehrheit einet jeden Synagogengemeinde, nach ihrer Glaubens-
Auf das mit dem 1. Juli beginnende dritte
Quartal der
Dlikrhkffischen Zeitung
sowie des
Zlluskirten Somrtagsblattes ersuchen wir die Bestellungen bei den Postanstalten baldigst machen zu wollen. Um nicht allein 10 Pfg-' u ersparen, sondern auch
vollständige Exemplare zu erhalten bitten wir vor dem 28. Juni zu bestellen.
Neuzugehende Abonnenten in hiesiger Stadt erhalten das Blatt vom Tage der Bestellung an. Die Exp. d. Oberh. Ztg.