fr. 1241.
Marburg, Dienstag, 30. Mai 1876.
XL Jahrgang.
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Sazetgen nimmt entgegen: >tc Expedition d. Blattes, sowie die Annoncen-Bureaux wn Th. Dietrich & Co. in Mel und Hannover; Th- Dietrich in Frankfurt a. M-; naasenstein & Vogler in traatfurt o. M, Berlin, Leip-
Mn ic; Rudolf Moffe ^Berlin, Frankfurt a. M. rc.
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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes sowie die Annoncen-Bureaux Oon G L. Daube & Co. in Frankfurt a. M.: Jäger'sche Buchhandlung in Frankfurt a. M.; Jnvalidendaiil, A- Rete- meyer in Berlin; Carl Schüß- ler in Hannover; C. Schlotte in Bremen.
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scheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „Jllustrirtes ConutaaSblatt" durch die Expedition (Koch'fche Buchdruckerei) bezogen 2h Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (ef(. Bestellgebühr). - Insertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfa.
Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.
ir. E, von höher, fteten, Sgr. Sgr. r. an, klar- buhe 1 Sgr. kvwr xons B wir hnlich 4 Pf. oirtf'
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lirftdlllffllHl dieOb-rh-ssisch- JJlHlUUHJJUi Zeitung mit Ittustrir- tem Sonntagsblati für den Dionat Juni wer- dm in Marburg von der Expedition sowie auswärts von allen Postanstalten angenommen.
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Zur Erledigung der vom Reichstage im Frühjahr 1873 beschlossenen Resolution, durch welche der Reichskanzler zu der Anordnung ausgesordert wurde: „daß alljährlich die Veröffentlichung auf gleichförmigen Grundlagen beruhender statistischer Zusammenstellungen über sämmtliche im beut scheu Reiche gelegenen Eisenbahnen erfolge", wurden von dem im September 1873 in Wirksamkeit getretenen Reichs- Eisenbahn - Amte alsbald die erforderlichen Einleitungen getroffen. Diese sind nunmehr zum Abschluffe gelangt.
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Unabhängig von der offiziellen Genuzthuung, welche die Türkei auf Verlangen Deutschlands und Frankreichs m Bezug auf die Ermordung der Konsuln in Salonichi geleistet hat, haben die beiden genannten Mächte noch insbesondere ihre Aufmerksamkeit auf eine Entschädigung der Familien der Ermordeten gerichtet. Wie uns von Paris gemeldet wird, hat die französische Regierung für die Wittwe und die Kinder des Konsuls Moulin 600,000 FreS., das deutsche Reich aber für den Tod Abbott'S, welcher nur eine Wittwe hinterläßt, 300,000 Frcs. als Entschädigung vnlangt.
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Zur orientalischen Frage sagt der Petersburger „Herold" Wer die Weigerung Englands den Beschlüffen der Berliner Eonferenzen beizutreten: „England hat sich geweigert, den wf Herstellung deS Friedens gerichteten einmüthigen Bestrebungen der übrigen Großmächte beizutreten. Die Berliner Beschlüffe selbst aber sind gleichwohl unabänderlich, und ihre Consequenzen werden durch Englands Vorgehen nur beschleunigt; hinter ihnen stehen die ernstesten Maßnahmen, und wenn man dieselben zu ergreifen gezwungen sein wird, dann wird England die ganze Verantwortlichkeit, die es auf sich geladen hat, erst inne werden." —
Der Berliner Korrespondent des „Daily Telegraph" erfährt, daß Rußland beschlossen habe, einen Schritt weiter in der orientalischen DifficultSt zu gehen und weiter damit beschäftigt sei, die Mächte, welche daS Conferenz-Programm adoptirt haben, auf seine bevorstehende Aktion vorzubereiten. Der Berliner Correspondent der Times meint: Die unter Aufsicht russischer Offiziere vor sich gehenden serbischen
Rüstungen scheinen dazu bestimmt zu sein, Oesterreichs Ent schließunz zu einer activen Politik zu beeinflussen.
Der „Daily News" wird aus Belgrad vom 24. d. M. gemeldet: „Dem Vernehmen nach sollen sich gestern am Fest des nationalen Apostels St. Cyril 30,000 Bulgarier von Slivar bis nach Jchtiman gegen die türkische Herrschaft empört haben. Von Niffa und Widdin sind 12,000 Türken gegen die Aufständischen abgesandt worden." —
Der „Hour" meldet man: „Die türkische Bevölkerung in Constantinopel befindet sich in einem Zustande großer Erbitterung. Sie ist wülhend' gegen die Regierung wie gegen die GiaurS, aber am meisten gegen den russischen Botschafter. Die Türken kaufen Waffen. Händler in Feuerwaffen versichern, daß sie während deS letzen Sonnabends allein Waffen im Werthe von ca. 1000 türkischen Lires verkauften und daß selbst die ältesten Ladenhüter bereitwillige Abnahme sanden. Die Panik ist allgemein. In Anbetracht deS Mangels an Disciplin in den türkischen Armeen und der kleinen Garnison von Konstantinopel — dieselbe zählt nicht mehr als 8000 Mann — würde cS unmöglich sein, einem Ausbruche deS rnohamedanischen Fanatismus Widerstand zu leisten.
Deutsche- «eich.
— Berkiv, 27. Mai. Das Gesetz betreffend die Veranlagung und Erhebung der binhen Staalssteuern nach dem Etatsjahre enthält folgende Hauptbestimmungen: Die Gesetze, welche die Feststellung, Veranlagung und Erhebung der direkten Staatssteuern betreffen, werden dahin abgeändert, daß an die Stelle des Kalenderjahres das Etatsjahr tritt. Die in diesen Gesetzen angeordneten Termine werden um je drei Monate hinausgeschoben. Die für das Kalenderjahr 1876 bewirkte Veranlagung bleibt mit den gegen dieselbe nach gesetzlicher Vorschrift eingetretenen Zu- und Abgänge unverändert fortbestehen. Hinsichtlich der neu cintretcnbcn Zu- und Abgänge bewendet es bei den bestehenden Bestimmungen. Ein Reklamationsverfahren hinsichtlich der im Laufe deS Kalenderjahres 1876 endgültig festgestellten Steuerbeträge findet nicht statt. Die Berichtigung des Grund- und Gebäudesteuerkatasters für das Kalenderjahr 1877 unterbleibt und findet zunächst für das mit dem 1. April 1877 beginnende Etatsjahr statt. Hinsichtlich deS Zeitpunktes .der Besteuerung oder Steuererhöhung für die innerhalb deö Zeitraumes vom 1. Januar bis zum 31. März 1874 bewohnbar oder benutzbar gewordenen Neubauten beziehungsweise in ihrer Substanz verbesserten Gebäude bewendet es bei den Bestimmungen des Gebäudesteuergesetzes vom 21. Mai 1861. Bei Anwen
dung der im Gesetz vom 18. Juni 1840 enthaltenen Bestimmungen tritt der im gegenwärtigen Gesetze bezeichnete Zeitraum an die Stelle des Kalenderjahres. Die sonst etwa noch in Folge der Verlegung des Etatsjahres erforderlichen Abänderungen der auf die direkten Staats steuern bezüglichen Gesetzgebung erfolgen im Wege königlicher Verordnung. — Von dem Abg. Windthorst (Bielefeld) ist unterstützt von der gesammten Fortschrittspartei beim Abgeordnetenhause der Antrag eingebracht worden, das HauS der Abgeordneten wolle beschließen: I. Die gesetzliche Regelung der Untersuchungshaft und des Strafvollzuges sobald wie möglich herbeizuführen; II. bis dahin folgende Grundsätze zur Anwendung zu bringen und demgemäß die allgemeine Verfügung vom 19. Februar d. I. zu modifiziren: A. Hinsichtlich der Untersuchungsgefangenen: 1. der persönliche und briefliche Verkehr ist keiner anderen Beschränkung als der vom Untersuchungsrichter zu ertheilenden Erlaubniß unterworfen. 2. Die Lekiüre darf nicht beschränkt werden; das Tabakrauchen und der Gebrauch von Licht ist gestattet. 3. lieber die Maßregeln, welche im Falle ungebührlichen Betragens oder des Mißbrauchs der gewährten Freiheiten zu ergreifen sind, hat der Untersuchungsrichter zu entscheiden. B. Hinsichtlich der zur Gefängniß- strafe Vernrtheilten: 1. lieber die Art der Beschäftigung entscheidet die Gefängnißverwaltung, gegen deren Beschluß die Beschwerde an die Strafkammer desjenigen Gerichts gestattet ist, zu dessen Bezirk das Gesängniß gehört. 2. Dem Gefangenen muß auf sein Verlangen jederzeit Gelegenheit gegeben werden, Beschwerden gegen die Gefäng- nißverwallung bei der vorgesetzten Behörde zu erheben. 3. Dem Gefangenen ist immer ein angemessener Theil deS Arbeitsertrages als Ueberverdienst zu belassen. 4. Diejenigen Gefangenen, welche sich im Besitze der Ehrenrechte befinden, sind getrennt von solchen Gefangenen zu detiniren, welchen die Ehrenrechte aberkannt sind; b. die Beschäftigung der Gefangenen ist thunlichst nach bereit Wünschen, jedenfalls aber mit besonderer Rücksicht auf ihre Persönlichkeit und Bildung zu bemessen; c die Selbstbeköstigung darf denselben nicht versagt werden; d. denselben ist eine angemessene ßittüre zu gestalten.
Darmstadt, 26. Mai. Ein Ausschreiben des Ober« Conststoriums an die Dekanate fordert gemäß den Beschlüffen der Landes Synode zur Erstattung von Berichten darüber auf, in welchem Maße die geltenden gesetzlichen Vorschriften übet die Sonntags Heiligung in den Gemeinden beobachtet werden. — DaS „Evangelische VerordnungS-Blatt" enthält die Vergütungs-Sätze für die AuShülfe - Leistungen der Geistlichen in cacanten Pfarreien. — Die ^in der letzten Zeit stärker hervorgelrelene Agitation gegen die evangelische
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„DaS wird sich hinennach ergeben!" versetzte einer der handfesten: „Einstweilen wird er mit uns kommen."
DaS Äbeiüeuet der «enjahrsnacht. Humoreske von Heinrich Zschocke.
(Fortsetzung.)
13.
■ „Nun ja, den suchen wir eben! Halt, Bursch!" riefen I _U Mehrere Stimmen, und Philipp, Röschen und der Prinz , sihen sich plötzlich von sechs handfesten Dienern der löb« <» lichen Polizei umringt. Röschen that einen lauten Schrei.
Philipp ergriff des erschrockenen Mädchens Hand und sagte: Saal.) »Fürchte dich nicht! — Der Prinz klopfte dem Philipp Af die Achsel und sagte: „Es ist ein bummer Streich. 3ch sagte bir nicht vergebens, du sollest bich zur rechten M davon machen. Aber fürchte dich nicht; eö soll dir 187t. nichts widerfahren."
. „Wohin?" fragte Philipp: „Ich bin in meinem Dienst; H bin der Nachtwächter."
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L „Das haben wir schon gehört, unb eben deswegen [bona? kmmt Ihr mit uns."
(L »Laßt ihn gehen, ihr Leute!" sagte Julian, unb suchte ■ den Taschen nach Geld. Da er nichts sand, flüsterte ^Philipp heimlich zu, ihnen aus der Börse zu geben Handfesten aber rissen beide auseinander unb riefen: »Fort I Hier werden keine Abreden mehr genommen. Auch ** Maske ist verdächtig unb muß mit uns!"
„Die nicht!" sagte Philipp: „Ihr wollt den Nachtlichter; der bin ich. Könnet ihr verantworten, mich aus deinen LerufSgeschäften zu nehmen, so führet mich, wohin * euch beliebt Diesen Herrn aber laßt gehen."
»DaS ist nicht Eure Sache, unS zu lehren, wen wir verdächtig halten sollen!" versetzte einer der Polizei -
«Hier: „Marsch, mit uns!"
Jt,. »Auch das Frauenzimmer?" fragte Philipp: „Ich will W hoffen."
„Nun, daS Jüngferchen mag gehen. Für sic haben wir keinen Befehl. Aber Namen und Gesichtchen müssen wir für den Nothfall kennen, und den Aufenthalt."
„ES ist die Tochter der Wittwe Bittner im Milch- gißchen!" sagte Philipp, und ärgerte sich nicht wenig, als die Kerls alle daS Gesicht des weinenden Röschens gegen den Schein der fernen Straßenlaterne drehten und begafften.
»Geh' heim, Röschen!" sagte Philipp: „Geh' heim; fürchte nichts für mich. Ich habe ein gutes Gewissen."
Röschen aber schluchzte laut, baß eS selbst den Polizeidienern Mitleid einflößte. Der Prinz wollte diesen Umstand benutzen, um durch einen Sprung zu entkommen. Aber einer von den Handfesten war noch ein besserer Springer, stand mit einem Satz vor ihm und sagte: „Hollah! der hat ein schlechtes Gewissen; er muß mit uns. Vorwärts, marsch I"
„Wohin?" fragte der Prinz.
„Direkt und schnurgeraden Wegs zu Sr. Exzellenz dem Herrn Polizeiminister."
„Hört, Leute", sagte der Prinz sehr ernst, doch leutselig — denn ihm war in dieser Geschichte gar nicht wohl zu Muth, weil er eben fein Nachtwächterstückchen nicht ver- rathen wissen wollte: „Hört, Leute, ich bin diesen Augen blick nur sehr zufällig zu diesem Nachtwächter gekommen; ihr habt mit mir nichts zu schaffen. Ich bin vom Hofe. Untersteht ihr euch, mich zu zwingen, mit euch zu gehen, werbet ihr euern Jrrthum bereuen und morgen bei Wasser unb Brob im Thurme sitzen."
„Laßt den Herrn um Gotteöwillen gehen, Leute!" rief Philipp: „Verlasset euch auf mein Wort, eö ist ein großer Herr, der euch euren Dienst garstig versalzen kann. Es ist ... .'
„Schwelg!" ries Julian: „ES soll Niemand aus deinem Munde erfahren, wer ich bin, wenn du allenfalls
erraihen hättest, wer ich sei. Hörst du, Niemand! Niemand, sage ich dir, es komme, wie eS wolle. Hörst du?
(Fortsetzung folgt.)
— (Eine Gefahr für daS tägliche Brod.) Unter dieser Ueberschrift enthält die „Gartenlaube" folgende Warnung: Bor einigen Monaten sandte die Firma Heeze« mannd & Co. in Rotterdam an verschiedene Mühlenbesttzer in der Provinz Hannover Proben von Kunstm.hl. Die Begleitschreiben, die mit den Proben zur Versendung kamen, waren in holländischer Sprache und bei j-der Offerte befanden sich zwei Muster in folgender Weise bezeichnet: „Kunstmehl Nr. 1" und „Kunstmehl Nr. 2". Die Verwendbarkeit der eingefanbten Maaren fanb in den Empfehlungsschreiben wohlweislich keine Erwähnung; man hatte ber Einsicht ber Mühlenbesttzer baö Vertrauen geschenkt, die richtige Verwendung sofort zu erraihen. Da jedoch die betreffenden Proben von Kunstmehl in ihrer äußeren Beschaffenheit eine täuschende Achnlichkeit mit Kornmehl zeigten, womit wir daS tägliche Brod baden, das für die Ernährung des Organismus so unentbehrlich, so hielt ich eS für nicht uninteressant, das künstliche Mehl auf feinen Nährwerth zu prüfen. Diese Untersuchung gab bas Re- sultai, daß nicht der geringste Werth für die Ernährung in dem bett. Kunstprodukte enthalten »ar; denn die mikroskopische unb chemische Prüfung ließ beide Proben deS Kunstmihls in unzweideutiger Weise als ungeglühten schwefel- sauren Kalk erkennen, dem wohl Niemand eine ernährende Kraft zuschreiben wirb. Von Kornmehl oder einer anbercn organischen Substanz wat nichts batin zu entbctfen unb die beiden Muster unterscheiden sich nur in Betreff der Feinheit und Farbe. „Kunstmehl Rr. 1* war sehr fein und schneeweiß und „Kunstmehl Nr. 2" besaß bei etwaS gröberer Beschaffenheit einen schwach gelblichen Schein. Besonders beachtenSwerth ist der billige Preis des künstlichen organischen Mehls im Vergleiche zum Kvrnmehle,