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gz. Sir. 81.

Marburg, Donnerstag, 6. April 1876.

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Anzeigen nimmt entgegen: bie Expedition d. Blatte#, sowie die Annoncen-Bureanx von Th. Dietrich & Co. in Staffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a. M.; Hassenstein L Vogler in Frankfurt a. M, Berlin, Leip- Z-, CSln tc; liiudols Bloße in Berlin, Frankfurt a. löt. tc.

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Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn» und Feiertagen. Preis für da» Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllustrirteS SonutaaSblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pf,, lexl. Bestellgebühr). - JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pf,. Mr in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pf,, berechnet.

Ufftflhlttfiftt auf bad zweite Quartal gplf werden noch angenommen

und auf Verlangen die bereits erschienm Num­mern nachgeliefert.

LageSbertcht

Der Kaiser hat auf bte vorläufig ihm unterbreitete Litte, seine Genehmigung dazu ertheilen zu wollen, baß sein Standbild an dem Leipziger SiegeSdenkmal (in der Mitte des vordrrn großen Retiefs) angebracht werde, seine Geneigtheit erklärt, eine Deputation aus Leipzig deßhalb zu empfangen. Zn Folge dessen haben die Herren Bür­germeister Dr. Koch, Bicebürgermeister Dr. Georgi, Stavt verordneten-Vor sicher Justizralh Dr. Fröndlin und Bice Vorsteher Götz sich nach Berlin begeben und am Sonnabend Nachmittag.die Ehre gehabt, von dem Kaiser empfangen zu werden. Letzterer ertheilte die erbetene Genehmigung, da er sich überzeugt habe, daß sein Standbild nur als Ornament" des Denkmals dienen solle. Der Kaiser stellte in der längeren Unterhaltung mit der Deputation u. A. auch einen Besuch in Leipzig für die ersten Septembertage in Folge einer an ihn ergangenen Einladung des Königs Sibert, in Aussicht.

Das Hülfskassengejetz wird in der nächsten Plenarsitzung deS BunbesralheS zur Abstimmung gelangen. Die Annahme desselben dürfte, wenn auch nur mit geringer Majorität ge­sichert sein.

Die Verhandlungen deS JustizauSschusseS des Bundes ratheS über die R-ichSjustizgefetze haben ihren Anfang ge­nommen. Die Justizminister der süddeutschen Staaten sind zu diesen Verhandlungen in Berlin eingetroffen.

Am 1. April ist das Reichsgesundheitsamt in Wirk­samkeit getreten. Es wird dem Reichskanzler-Amte unter­geordnet jein und einen lediglich berathenden Charakter haben. Seine Aufgabe wird darin bestehen, das Reich in der Ausübung der ihm zugewiesenen Aussicht über die me- dicinal- und veterinärpolizeilichen Angelegenheiten zu unter­stützen, von den hierfür in den einzelnen Bundesstaaten vorhan­denen Einrichtungen Kenntniß zu nehmen, die vom Reiche aus­gehende Gesetzgebung vorzubereiten, dieAuöführung der erlasse nen Gesetze zu überwachen, die Wirkungen der im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege ergriffenen Maßnahmen zu beobachten und in geeigneten Fällen den Staats- und den Gemeindebehörden Auskunft zu ertheilen, die Entwickelung der Medicinatgejetzgebung in außerdeulschen Ländern zu ver­folgen und die Herstellung einer genügenden wedicinijchen Statistik für Deutschland zu organisiren. Die Behörde wird aus drei Personen gebildet, zwei Aerzlen, bezw. einem Arzte, einem Statistiker und einem VerwallungSbeamten. Was Rang und Besoldungsverhältnisse der Beamten betrifft, jo werden sie mit denen deS statistischen Amte# und der Rormal-AichungSkommisston rangircn.

Zwei wichtige Gesetze sind von den betreffenden Com­

missionen in den letzten Tagen abgeschloffen worden: DaS Generalsynvdalgesetz und das Gesetz über das katholische DiScesanverwögen. Ueber daS elftere hat der Abgeordnete Gneist, übet das letztere bet Abgeordnete Wehrenpfennig übernommen. Die Plenarberathung soll gleich nach Ostern stattfinden.

Bekanntlich hatte der Reichskanzler nach der Veröffent­lichung der bekannten Encyclica des Papstes, durch welche dieser die ganze kirchenpolitische Gesetzgebung in Preußen für null und nichtig erklärte und die Katholiken in Preußen ihres Gehorsams gegen diese Gesetze entbindet, eine Note an die italienische Regierung gerichtet, in welcher Repressiv- maßregeln gegen solche Ausschreitungen des Papstes verlangt werden. Die . damalige italienische Regierung lehnte alle solche Schritte ab, weil sie dem Principe der freien Kirche zu huldigen behauptete, in Wahrheit aber bestrebt war, einen modus vivendi mit der Curie herzustellen. Das gegenwärtige italienische Ministerium, welche# entschlossen zu fein scheint, den Uebergriffen der Hierarchie entgegen zu treten, soll nun die Absicht haben, eine internationale Re gelang der Verhältnisse der Curie, wie es seiner Zeit Fürst Bismarck vorschlug, herbeizuführen und zwar durch einen allgemeinen Kongreß, auf welchem daS gemeinschaftliche Verhältniß aller Mächte zur Curie festgesetzt werden soll.

Das in Saargemünd in Lothringen garnisonirende 5. bayerische ChcvauxlegerSregiment hat am 31. März und 1. April das hundertjährige Jubiläum seines Bestehens sehr festlich und unter Betheiligung der Bevölkerung gefeiert.

Deutsches Reich.

* Berlin, 4. April. Se. Majestät der König hat die für heute nach Baden - Baden bestimmte Reise wegen eines leichten Unwohlseins auf morgen verschoben. Von BadenrBaden wird der Monarch nach Berlin zurückkehren und ist eS daher durchaus falsch, wenn jetzt behauptet wird, DieProvinzial-Correspondenz" hätte die Mitthetluug ge­geben, daß der Kaiser von Baden aus nach Wiesbaden gehen werde. Von einer solchen Absicht ist niemals die Rede gewesen und konnte daher von unterrichteter Seite nie eine solche Angabe erfolgen. Herr v. Keudell geht heute Abend nach Magdeburg, um Herrn v. Patow, seinen Schwiegervater, zu besuchen, wird von Magdeburg zurück­kehren und sich nach kurzem Aufenthalt nach Rom begeben. Derselbe ist in Berlin anwesend, um sich dem Kaiser als Botschafter" vorzustellen. Zn der nächsten Sitzung deS BundeSralheS wird derselbe Beschluß fassen über das Hits#, kaffengesetz. Man kann wohl anmhmen, daß daS Gut­achten des AuSschuffeS sowohl als auch das des Bundes ratheS zustimmend auSfallen wird. Bekanntlich sind um­fassende Arbeiten angeordnet, um einem weiteren Vorgehen de# Bergrutsches in Caub entgegen zu wirken. Die für die Ausführung dieser Arbeiten erforderlichen Mittel sind bereits durch Allerhöchste Ordre angewiesen worden.

» Berlin, 3. April. Es ist bereits von zuständiger

Seite berichtet morden, daß man hier in Berlin nichts von einer Abdankung ober längeren Abwesenheit auS Rußland Sittens des Kaisers Alexander weiß. Es wird nun diese Angabe aus Petersburg bestätigt mit dem Hinzufügen, daß der Czaar dieses Jahr später nach EmS gehen werde al# im vergangenen Jahre. In diesem Umstande liegt auch die Erklärung für eine spätere Abreise unsere# Kaiser# nach Wiesbaden. Die spätere Ankunft de# Kaiser# Alexander in Deutschland macht eS dem Könige möglich, noch nach dem Osterfeste drei Wochen in Wiesbaden zubringen zu können. Der JustizauSschuß des BunbesralheS beginnt nun mit den Berathungen der ReichSjustizgesetzes, welche hoffentlich zur Lösung dieser schwierigen Frage beitragen und eine Verständigung mit den Beschlüssen de# Reichstage# anzubahnen geeignet fein werden. Das öffentliche Urtheil hat sich wohl nun dahin gebildet, daß sich die Nothwendig- Lit herausstellt, erhebliche Aenderungen in den Beschlüsien des Reichstages eintreten zu laffen. ES ist nun außer Zweifel, daß bis Ostern keines der wichtigen Gesetze im Landtage zur Erledigung gelangt. Die Dispositionen, welche gegen Mitte deS März von Seiten deS Präsidiums des Abgeordnetenhauses getroffen waren, konnten nicht ein» gehalten werden. E# war angenommen, daß da# Diöcesen- gesetz und daS Sprachengesetz noch vor Ostern die beiden Lesungen passiven würden. Es bleibt dem Landtage in dem letzten Theil seiner Session, alle großen Gesitze zu bewilligen.

Dresden, 1. April. Soeben ist die für die Kammern bestimmte Gesetzvorlage über die katholische Kirche erschienen. Die Verhältnisse dieser letzteren waren bisher hier durch ein älteres Mandat von 1827 geregelt, welches das Placet, die Verpflichtung der katholischen Geistlichkeit auf die Landes- Gesetze rc. enthielt. Beim vorigen Landtage wurde eine neue gesetzliche Regelung der Staatshoheitsrechte über die katholische Kirche onS der M tte der Zweiten Äatmnet be­antragt. Diesem Anträge ist nun entsprochen. DaS Placet bestand schon, es wird nur genauer präzisirt. Auch in rein innerlicben Angelegenheiten der katholischen Kirche darf nicht« angeordnet werden, ohne daß die Regierung Kenntniß davon erhält; sobald eine solche Anordnung, wenn auch nur mittel« bar, das staatliche oder bürgerliche Gebiet berührt, bedarf sie zu ihrer Veröffentlichung der vorgängigen Genehmigung der R gierung. An die Spitze gestellt ist der Satz: Keine kirchliche Verordnung darf den Staatsgesetzen widersprechen, und weiterhin wird dies dahin auSgesührt: waS denselben widerspricht, ist als nicht vorhanden (rechtsungültig) zn betrachten, und im Zweifelsfall entscheidet die staatliche Be­hörde, ob die# der Fall sei. Alle über da# streng kirchliche oder religiöse Gebiet übergreifenden, gegen Leib, Vermögen, bürgerliche Ehre u. s. w. gerichteten Zwangsmittel der Kirche stnd unstatthaft, desgleichen solche, welche verhängt werden wegen in Befolgung der SlaatSgesctze begangener Handlungen. Mißbräuchliche Anwendung kirchlicher Zwangsmittel ist von AmtSwegen oder auf deSfallsige Beschwerde zu ahnden. Für die Anstellung katholischer Geistlichen ist eine bestimmte Bildung al# Vorbedingung ausgestellt. Rur Deutsche und

Ei» Pariser Blumenmadche«. *)

Von Karl Wartenburg

Wenn Sie vielleicht im Sommer de# Jahre# 1850 in Pari# waren und zufällig einen der eleganteren Tanz- girten, den Bal Mabille oder die Chaumisre besuchten, so müflen Sie auch Rosa Cheri gekannt haben, ober Sie haben Richt# von Paris gesehen, sind unaufmerksam an seinem schönen Kind vorübergegangen."

Wie, Rosa Chen?" die Zierde der französischen Bühne, die erste dramatische Künstlerin von Paris in der Chau miete und auf dem Bal Mabille? Gewiß! Sie scher­zen nur."

Sicherlich nicht! aber ich sehe wohl, Sie sind weder in der Chaumisre noch auf dem Bal Mabille gewesen, wie könnten Sie sonst die Rose Cheri der Chaumisre mit der gefeierten Nebenbuhlerin der Mademoiselle Nalhalte, mit Fräulein Marie Rose Cheri-CizoS verwechseln? O I tein, unsere Rose Cheri feierte ihre Triumphe auf an bereu Brettern als den wcltbcbeutenten, ihre Arena war der enge Raum zwischen den Eonliffen eines Vaude- dille-TheaterS und ihre Anbeter und Verehrer waren keine berühmten Schriftsteller, Dichter, Herzöge und MarqulS, bte sich im Foyer de# Schauspielhauses drängten, um der Stfeictten Göttin ihre Huldigungen darzubringen l O nein, totere Rose Cheri war Diel bescheidener. Rose Cheri war nichts als eine kleine Grisctie, die für ein groß.# Magazin tu der Rue Vivienne Blumen und Hüte arbeitete und hieß kigentlich auch nicht Rose Cheri, aber man hatte ihr den

*) Nachdruck nicht gestattet.

Namen in der Chaumisre gegeben, weil sie den Bolero, der damals in Pari# sehr beliebt war, ebenso bezaubernd tanzte, als ihn ihre berühmte Namensschwester auf der Bühne von Bayonne in derStumme von Portici" ge­tanzt hatte.

Gewiß, unsere Rose Cheri war keine berühmte Künst­lerin, sie hatte auch keine glänzende Equipage, keine prun­kenden Salons, kein elegantes, verführerische# Boudoir, keine Cashemir# und Diamanten und keine Lord# und Herzöge zu Anbetern, wie dies Alle# ihre berühmte NamenS- schwester hatte, aber trotzdem war sie und das will viel sagen die niedlichste Grisette der Modenmagazine der Rue Vivienne, die daS schönste, zärtlichste Auge, da# präh- tigste braune Haar, den kleinsten Mund mit den weißesten Zähnen und wa# noch mehr sagen will den ret- zendsten Fuß und da# schöngeformte Bein unter allen Tänzerinnen der Chaumisre hatte. Von ihrer Taille rede ich nicht; ich könnte sie mit der einer Sylphe oder Elfe vergleichen; aber das stnd Alle# schon verbrauchte und abgenutzte Bilder; genug, daß ich von ihre Taille sage: sie war die einer Pariserin ... da ist Alle# gefugt

Es war im Frühling de# Jahre# 1850, als wir sie kennen lernten. In der Chaumisre sahen wir sie das erste Mal... Die Damen der Chaumisre gehören meistens jener eleganten Frauenwelt an, deren Existenz eben nur in einer Stadt wie Pari# möglich und die wir selbst in unseren deutschen Hauptstädten, in Berlin und Wien, Der geben# suchen.

68 sind die Bewohnerinnen der Chauffde-d'Antin und die sehr zweideutigen Heiligen der St. Lorrettenkirche; die

©rifett« ist hier nicht zahlreich Deuteten . . . Aber dennoch übertraf Rose Cheri in ihrem frischen, rosafarbigen Kleid Don indischem MuSlin und in ihrem allerliebsten Häubchen mit den dlaßrothen Bindern, die lustig flatterten, wenn sie am Arm ihre# Tänzer# dahinschwebte, alle diese mit Seide, Diamanten, Federn und Sammet geschmückten Damen, die in diesem Tempel de# Vergnügens einherrauschten . . . Und nun ihr Tanz! Wa# soll ich Ihnen Don ihrem Tanz sagen? Wir sahen einige Abende später die Gesellschaft der indischen Bajaderen, die gerade damals im Circus Don Franconi Vorstellungen gaben, wir sahen später in einer deutschen Hauptstadt die Lucile Grahn, wir sahen die Ger» ritoS, die TaglioniS, ja sie selbst die Unvergleichliche, welche die fünfmalhnnderttausend Bewohner der Kapitale der deut­schen Intelligenz zu verzückten Anbetern und Sklaven Terpfl chorenS machte, die Sennora Pepita be Oliva, aber wa# waren sie alle gegen da# bescheidene Kind von Pari#, gegen Rose Cheri?

Wenn die Klinge be# Orchester# zu einem lustigen Contretanz riefen unb sie bann, mit ihrem Tänzer in bte Quadrille eingetreten, ihr Köpfchen schelmisch zurückbog, beide Arme graziös gegen die zierlichen Hüften stützte unb boch babei noch so viel Fingergeschicklichkeit besaß, um ihr Kleid ein wenig emporzuheben, daß man da# niedlichste Füßchen sehen konnte, ihre Augen glänzten und blitzten und zwischen den halb geöffneten Lippen die Perlenzähne durch­schimmerten, dann gab es nur eine Stimme der Begeiste­rung, in die selbst ihre weiblichen Nebenbuhlerinnen mit einstimmten und ich habe selbst in einem solchen Augen­blicke eine elegante hübsche Dame, die sonst a!8 eine der