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Illarburg, Dienstag, 28. Juli 1885.

XX. JahrMg.

«.scheint täglich außer an «Silagen nach Sonn-und L-iertagen. — Quartal- Sbonnements-Preis bei der Kitton 2V. Mk., bei

Postämter 2 Mk. 50 Sl (erd. Bestellgeld), «usertionsgebühr für die Aaltene Zeile 10 Pf«. Mamen sür die Zeile za Vf«.

(OlirrljÄir AitiiW.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d- Blattes, sowied.Annonren-Bureaux von Haasenstein undVogler in Frankurt a. M-, Kassel, Magdeburg und Wien: RudolfMoffe in Frankfurt o. M., Berlin,München und RMn: <8. 8. Daube und 6o. in Frankfurt e. M, Berlin,Hannover u Pari-.

Köchciitliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg n. Kirchhain. - Illustriertes Souutagsblatt.

Expedition! Markt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Ang. Koch.

DM-> -Bestellungen für die Monate August und September auf die Oberhesfische Zeitung und deren Beiblätter werden sowohl von der Post als der unterzeichneten Expedition entgegengenommen.

Auf dem Lande nehmen die Landpostboten Bestellungen an. Expeb. der Oberh. Ztg.

Deutscher Reich. ~

Berlin, 25. Juli. Betreffs der Zeitungsmeldung, auch Bay:rn werde auf der Telegraphenkonferenz vertreten fein, sagt der «Reichs - Anzeiger", es entspreche dies nicht der wirklichen Sachlage. Ein bayerischer Beamter werde allerdings an der Konferenz teilnehmen, aber in der Eigen­schaft des Reichs — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. d. Mts. beschloffen: 1. daß Branntweinsteuer, für welche die Steuervcrgütung beansprucht wird, nach amtlicher Feststellung des Gewichts und der Alkoholstärke !n Bassin- wagen unter Wrgenverschluß über die Grenze der Brannt­weinsteuer - Gemeinschaft ausgeführt werden darf. 2. Daß Branntwein, welcher von dem inländischen Inhaber unter Inanspruchnahme der Steuervergütuvg nach einem Frei Hafengebiet auSgcfährt werden soll, in Basstnwagcn, welche entweder im Jnlande unter amtlichen Verschluß zu setzen oder von der letzten inländischen Eisenbahnstation ab amt­lich zu begleiten sind, über die Grenze gebracht, unter Auf­sicht oer im Frethaseugebiet befindlichen Amtsstelle in Ge­binde übergesührt und dann von derselben in bezug auf Gewicht und Alkoholstärke geprüft werden darf. — Nach­dem daS Gesetz vom 6. Juli d. Js. über die Pensionierung der Lehrer und Lehrerinnen en den öffentlichen Volksschulen die Bestimmung getroffen hat, daß die Pensionen der­jenigen Lehrer und Lehrerinnen, welche aus Stellen an öffentlichen Volksschulen vor dem Jnkra'ttreten des Gesetzes in den Ruhestand versetzt worden sind, bis zu dem Betrage von jährlich 600 Mark für jede einzelne P nston vom 1. April 1866 ab auf die StaatSkaffe zu übernehmen sind, hat dec Herr Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten die erforderlichen Anordnungen, um die rechtzeitige Aus­führung obiger Vorschrift sicher zu stellen, getroffen. — In Sachen der Vergebung von Arbeiten des Militärfiskus ist eine bemerkenswerte Entscheidung ergangen. Die Tischler- Innung in Glogau hatte sich in einer Eingabe darüber beschwert, daß bei einer öffentlichen Ausschreibung von Tischlerarbeiten !ür einen dortigen Neubau der Militär­verwaltung der Zuschlag einem größeren Unternehmer er- tdlt worden sei, und gebeten, die Angebote der Handwerks­meister auch dann zu berücksichtigen, wenn sie höh.r seien als solche von Unternehmern. Der Kriegsminister hat zwar die Anerkennung des l tzteren Grundsatzes nicht mit den Jntereffen des FiSkuS vereinbar gefunden, aber ange-

ordnel, daß in Rücksicht auf die von der Staatsregierung verfolgte Förderung des Handwerkerstandes und insbeson­dere des JnnnngSwesenS bei Ausschreibungen von Arbeiten, die ihrer Natur nach am Orte ausgeführt werden, die An­gebote von Innungen als solchen, oder von JnnungS- meistern thnnlichste Berücksichtigung erfahren sollen. — Durch die LarllratSämter werden j'tzt wieder die Bestim­mungen in Erinnerung gebracht, welche sich auf die Ge­währung von Staatsprämien (in Gemäßheit der Kabinetts« ordre vom 16. Juni 1817) für solche Handwerker und Künstler beziehen, welche die gewerbliche o er künstlerische Ausbildung eines Taubstummen vollziehen. Danach wird an solche Lehrmeister eine Prämie von 150 Mk. gezahlt, welche einen Taubstummen in einer Kunst oder einem Hand­werk soweit auSbilven, daß er sich in seinem Fache selbst­ständig feinen Lebensunterhalt zu verschaffen vermag. Die Unterweisung in rein mechanischen Fertigkeiten, z. B. Nähen, Stricken, Seidewickeln, Zigarrendrehen rc. genügt zur Er­langung der Prämie nicht, ebensowenig die Ausbildung für solche Beschäftigungen, von denen sich nicht annehmen läßt, daß sie einen dauernden und regelmäßigen Erwerb sichern, z. B. das Fertigen von Damenputz. — Es ist die Wahr­nehmung gemacht worden, daß die PetroleumhänUer, auch wo ihnen durch Bereitstellung Abelscher Prober die Gele­genheit geboten war, sich von der ProbemäßiMt ihres Petroleums Ueberzeugung zu verfch- ffen, hiervon bisher nur in ganz geringem Maße Gebrauch gemacht haben. Der Minister des Innern hat deshalb, um die Petroleum­händler selbst zu häufigerer Untersuchung ihres Petroleums zu veranlassen, die Provinzial Verwaltungsbehörden ermäch­tigt, die polizeiliche Entnahme und Unte suchung von Petroleum in dem Maße einzuschränken, als sie, die Händ­ler, dazu übergehen, ihre Pctroleumvorräte von Zeit zu Zeit selbst mittelst Abelscher Prober untersuchen zu lasten. Auch sollen die Petrvleumhändler darauf aufmerksam ge­macht werden, daß die über die Beschaffenheit von Petroleum an Seeplätzen von sogenannten TestbüreauS ohne jede obrig­keitliche Mitwirkung erteilten Bescheinigungen thatsächlich und erfahrungSmäßig eine ausreichende Garantie keineswegs ge­währen, und derartige Bescheinigungen daher für die Be­hörde k inen genügenden Ausweis gewähren.

Berlin, 26. Juli. Gegenüber zahlreichen an das aus­wärtige Amt gelangenden Gesuchen um Verwendung und kostenfreie Beförderung in die überseeischen Schutzgebiete be­merkt die „Noidd. Allg. Ztg." oifiztös, daß Stellen daselbst nicht mehr frei und Fonds für kostenfreie UeberMrung nicht vorhanden seien. Sie empfiehlt zu Auskunstserteilungen daS Syndikat für Westafrika und ähnliche Gesellschaften. — In Hamburg hat sitz unter dem Namen Käme:unland und Plantagengrsellschast Wörman und Thormälen eine Kom- manditgesellfchrft gebildet, deren hastende Gesellschafter die

Genannte» sind. Zweck der Gesellschaft ist rationelle Plan- tagenwirtsLaft bei Bimbia. —Bei der Sonntagsruhe Enquete sollen gehört werden die Handels und Gewrrb kammern, die Innungen, die Gewerbeveretne, Handwerker, Unternehmer, hauptsächlich aber Arbeiter.

— Für die Benutzung der Fernsprech - Verbindungs- Anlagen zwischen Stätten, welche in größerer Entfernung von einander liegen, erscheinen dem RrichSpostamt die für die Stadtfernsprecheinrichtungen gültigen Bedingungen nicht geeignet. Dasselbe hat daher, wie die «Köln. Ztg." be­richtet, für die Benutzung der Verbindungen zwischen den Fernsprecheinrichtungen selbständiger VerkehrSmittelpunkte die nachfolgerden an".erwciten Bedingungen festgesetzt: 1. Die Verbindung zwischen zwei Orten mit selbständigen Fern« sprecheinrichtungen, mag dieselbe unmittelbar oder über andere Orte hergestellt s»tn, wird für die Zeit von je 5 Minuten ober einen Bruchteil von 5 Minuten zu dem einheitlichen Satze von einer Mark jeder«., nn zum Sprechen überlasten. Eine Erhöhung oder Ermäßigung di seS Satzes bleibt den nach Eröffnung des Verkehrs gewonnenen Erfahrungen Vor­behalten. 2. Die Benutzung kann von den öffentlichen Fcrnfprechstkllcn oder von den Sprechstellen der an di« Sta'tfernsprech-inrichtung angeschloflenen Tellnehmer aus erfolgen. 3. Zur Herstellung der Verbindung ist daS Ver­mittlungsamt anzut ufen, welches die Leitung nach dem andern Orte zu bedienen hat. Gehen bei dem Vermittlungsamte mehrere Anträge auf Verbindungen mit einer andern Stadt- fernfprecheiurtchtung ein, so werden dieselben nach der Reihen­folge der Anmeldungen berücksichtigt Liegen noch Anträge zur Verbindung mit einer anderen Stadtfernsprecheinrichtuvg vor, während dir Verbindungsleitung besetzt ist, so darf das Einzelg spräch über zweimal für s Minuten nicht ausgedehnt toeroen. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Gespräch unter­brochen und die Fortsctzung desselben nur auf eine neue Anmeldung gestattet. 4. Die Entrichtung der Gebühr hat bei der Benutzung der öffentlichen Fernsprechaustalt im vor­aus unter Lösung eines Scheins nach dem bisher gülttgen Muster zu erfolgen. Erfolgt die Benutzung von der Sprech­stelle eines Teilnehmers der Stadtfernfprecheturichtnng aus, so erfolgt die Zahlung am Schluffe des Monats. Jeder Teilnehmer, welcher die Verbindungsleitung benutzen will, hat za dem Zwecke einen Antrag an die zuständige kaiser­liche Ober-Post-Direktion zu richten, in wächem er um die Stundung der Gebühr!n ersucht und ausdrücklich erklärt, daß er die Aufzeichnungen der Post- und Telegraphenbehörde über die für die hergestellte Verbindung und die dafür zu zahlenden Gebühren für richtig anerkennt. ES schließt diese Erklärung nicht aus, daß vrr der endgültigen Entscheidung Unterschiede zwischen den Aufzeichnungen der Vermittlungs­stelle und den Angaben der Korrespondenten nach Mög­lichkeit aufzuklären versucht werden. 5. Die Zeitdauer.des

Im Bann des Schicksal».

Roman von Moritz Lilie.

(Fortsetzung.)

_Sie haben wohl schwerlich geglaubt, mich so bald wieder zu sehen, als Sie vor einigen Monaten sich in Dresden von mir verabschiedeten," nahm Ludmilla wieder das Wort. «Ich bin eine Freundin rascher Entschlüste, und diese Charak­tereigenschaft ist auch die Ursache, daß ich jetzt nicht mehr an den Gestaden der Elbe, sondern an den Ufern der Tiber lustwandle. ES war wir in der That recht öde und leer, Herbert, als Sie fort waren," fügte sie leiser, aber mit dem ganzen Schmelz ihrer wohllautenden Stimme hinzu, gleichzeitig den Arm des Malers, auf welchem ihre weiche, feine Hand rnhtr, leicht drückend, daß «S deffen Körper durchrieselte wie ein elektrisches Fluidum. Der junge Mann erwiderte nichts. Ihm war so seltsam zu Mute, so wonnig und bang an der Seite dieses schönen, verführerischen WeibeS.

«Der Graf TembrowSki, von dem ich Ihnen erzählt habe, besuchte mich in letzterer Zeit öfter, als wir licb war, suhr sie vertraulich fort, «trotzdem ich schon früher seine unverblümte Bewerbung mtt Entschiedenheit zurückgewiesen hatte, und ich beschloß daher, diesen lästigen Zudringlichkeiten aus dem Wege zu gehen und meinen Aufenthalt zu wechseln. Daß ich gerade Rom wählte, während es sich an den ober- italienischen Seen, in Genf oder Nizza, doch vil angenehmer lebt, hatte seinen guten Grund, da gewisser junger Künstler deffen Umgang mir lieb geworden war, bildete den Magnet, der wich südwärts zog."

Sie schaute mit einem so schwärmerischen Blicke zu ihm auf, daß Herbert die Lider senkte; e» lag in diesen tief- dunklen, fenchtm Auge« wehr, als tausend Worte zu sagen Vermocht hätten.

„Wie lange sind Sie schon in Rom, Lad---

gnädige Frau?" fragte Hrbert.

Fast hätte er die Baronin mit ihrem Vornamin ge­nannt, ab-r er verbtfferte sich wohl rechtzeitig.

«Seit zwei Wochen, und in dieser Zeit ist kein Tag vcrga-'gen, daß ich nicht nach Ihnen forschen ließ," erzählte Jene. «Selbst auf der deutschen Botschaft ließ ich Er­kundigungen etnziehen, l-tder ebenfalls ohne Erfolg. Da erfuhr ich, daß das Blumenfest zu Gevzmo eine mächtige Anziehungskraft auf die in Rom weilenden Künstler aus- übt, und ich beschloß, dasselbe ebenfalls zu besuchen, zumal derartige Volksfeste auch auf mich zu allen Zeiten einen besonderen Reiz auSgeübt haben; ich mktde mir einen zwet- spännigeri Wagen und fuhr heran«. Aber daS entsetzliche Gewühl in der Stadt erschütterte meine Nerven; unter dem Schutze mei'e« Diener eilte ich hinaus in die Natur. Da vernadm ich die wohlbekannten Töne des deutschen Liedes, die Sängernatur regte sich in mir und — doS Uebrige wissen Sie. Die Knust hat uns zusammengeführt, die Knust ließ Sie mich wiederfinden; möchte sie zum festen Bande werden zwischen Ihnen und mir!"

Sie sagte die letzten Worte im Flüstertöne, aber doch deutlich genug, um von Herbert vernommen zu werden.

Bon Geuzano her drang jetzt das Summen der VolkS- mefien, Musik und Gesang, bis zu ihnen, und zahllose far­bige Lampions, welche die Häuser z!-rtrn, wurden durch die Dunkelheit sichtbar. Am Abendhtmmel aber stieg langsam und feierlich der Mond empor und warf sein zitternde« Silberlicht auf He von keinem Windhauch bewegte Flut des NemisceS, der in schweigender Majestät zwischen den Weinbergen und grünen Felkern gebettet lag.

«Werden Sie mtt mir zurückkehren, Herbert, mein Wag«

bietet Raum genug?" fragte Ludmilla. „Die Nacht ist wundervoll und eine Fahrt durch die mondbeleuchtete Cam­pagna muß zauberhaft sein."

„Ich hatte die Absicht, mit meinem Freunde in Genzano zu übernachten, unser Zusammentreffen gnädige Frau, ändert diesen Entschuß," versetzte der junge Mann. «Ich würde Sie unter keinen Umständen allein durch daS öde Trümmer­feld fahren lassen; die BettnrtnoS sind unzuverlässig und Ihr Diener kann Ihnen keinen hinreichenden Schutz ge­währen. Diese Leute sorgen im Augenblick der Gefahr ge­wöhnlich nur für sich selbst."

„Das ist ritterlich von Ihnen gedacht, lieber Freund, ich freue mich auf diese romantische Fahrt wie ein Kindl", rief die Baronin lebhaft.

Sie wandte sich um und winkte dem Diener.

«Eilen Sie voraus, Jean, und laffen Sie auspannen, sobald der Wagen bereit ist, melden Sie eS mir," befahl sie.

Eine halbe Stunde später rollte der Wagen dem Städt­chen Arlccio zu und von da nach Albano, von wo sich die Straße in die römische Ebene hinabsenkte. ES war in der That ein eigentümliches Bild, das sich den Blicken darbot, als sie durch die meilenweite ruinenbesäete Fläche dahin- fuhren, ein Bild voll gehkimnisvollen Zaubers, träumerischer Herrlichkeit längst entschwundener Tage.

Wie die Geister der römischen Cäsaren ragten die ge­waltigen Säulen au« dem Schutt und Gestein empor; es war dem Maler, als müßten jeden Augenblick die Priester und Priesterinnen ernsten Schrittes au« den verfallenen Tempeln römischer Geilheiten hervortrcten, als müffe auf dcm zerbröckelnden Altane einer in Trümmer gesunkenen Villa ein in lie Toga gehüllter Patrizier erscheinen und thränenfeuchten BlickrS auf die untergeheudrn Zeugen früherer Jahrhunderte hrrriederschsuen. (gottf*ma frM)