XX. Jahrgang
Marburg, Donnerstag, 2. Juli 1885.
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Im Bau« des Schicksals.
Roman von Moritz Lllte.
(Fortsetzung.)
„Plötzlich drang ein seltsamer Ton auS der Entfernung an mein Ohr, dem bald ein zweiter und dritter und endlich ein ganzer Chor folgte, Töne, die mir das Blut in den Adern erstarren machten,* fuhr die Baronin in ihrer Erzählung fort.
Bald klang eS wie daö klagende Geschrei eines Kindes, bald wie das Jammergeheul mißhandelter Hunde, und dann wieder in tiefen, ersterbenden Gutturaltönen, gurgelnd, hell- auffchretend und in langgezogenen, schauerlichen Lauten.
„Da haben wir ja dir Wölfe," sagte mein Mann leise, fich zu den Nachfolgenden umwevdevd, in dem er zugleich die Büchse von der Schulter nahm und daS Schloß untersuchte, die übrigen Herren zu der gleichen BorstchtSmaßregeln auffordernd.
Er traf nun verschiedene, auf die Jagd selbst bezügliche Anordnungen, denen sich dir Beteiligten willig fügten, denn der Baron galt nicht nur für einen kühnen und erfahrenen Jäger, sondern auch für einen kallblüttgen und sicheren Schützen
Mein Pferd hatte gleich zu Anfang, al» daS Geheul zu uns drang, Zeichen großer Unruhe geäußert, und je näher wir dem Raubzug kamen, um so ungeduldiger gr- behrdete es sich.
Ich war in der Reitkunst noch zu wenig erfahren, um dir Zügel mit sicherer Hand führen zu können, und wieder- g mußte mein Gatte das geängstigte Thier zu beruhigen
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Deutsches Reich.
Berlin, 30. Juni. Die „Nordd. Allgem. Ztg.* schreibt: Der Kaijer schenkte dem Sultan einen prachtvollen Viererzug Trakehner Füchse aus seinem eigenen Stalle. General Hobe Pascha wurde beauftragt, die Pferde von hier nach Konstantinopel überzusühren.—Staatssekretär v. Bötticher kehrt morgen vormittag von Ems zurück. Wahrscheinlich findet noch am Mittwoch eine Sitzung des JustlzauSschufstS des BundeSratS behufs Erledigung des Antrages über die braunschweigische Erbfolgefrage statt, welcher am Donners« tage an das Plenum deS BundrSratS gelangt.—Der dem hiesigen Landgericht angehörige, als tüchtiger Jurist bekannte Amtsrichter Dr. jur. Sarrazin ist zum 1. Juli als Hilfsarbeiter in das Reichsverstcherungsamt berufen worden. Gleichzeitig mit ihm tritt, wie schon gemeldet, der Gewerberat, Fabrikinspektor Reichel aus Aachen, in die Behörde ein: sichere Anzeichen dafür, daß eine weitere Ausdehnung der Thätigkeit des Reichsversicherungsamtes in der Absicht der leitenden Stelle liegen dürfte. — Auf Betreiben der einsichtigen kaufmännischen und industriellen Fachkreisen Bayern» hat in München vor kurzem die Eröffnung des Bayerischen Export - Musterlagers stattgefunden. ES wildem Vernehmen nach binnen kurzem durch die Errichtung eines Bayerischen HandelSmuseumö vervollständigt werden. DaS eine ist als notwendige Ergänzung des anderen gedacht. Während das Export-Musterlager bezweckt, den Vertretern des ausländischen Konsums Proben und Muster aller in Bayern verfertigten Jndustrteartikel und Kunstgewerbe - Erzeugntffe vorzuführen, welche sich zur Ausfuhr eignen, will das geplante Handelsmuseum durch Ausstellung fremdländischer Erzeugnisse anregend und befruchtend auf
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hältniSmäßig hohen Kosten der durch eia Mitglied de» Bezirks - VerwaltungSgertcht» auswärts bewirkten Beweiserhebung im Betrage von über 160 Mk. als bare Auslagen deS Verfahrens. Ich bemerke, daß die letzteren Unkosten im wesentlichen erspart sein würden, wenn die Beweiserhebung einer am Orte domizilierenden Behörde übertragen woreen wäre (8 77 a. a. O., § 47 des früheren Verwal- tungSgerichtsgefetzeS vom 3. Juli 1875). Die baaren Auslagen der beklagten Behörden aber würden in allen drei Fällen erspart worden sein, wenn die Behörden die Bestellung eines Rechtsanwalts nnterlaffen und statt deffeu bei dem Regierungspräsidenten bezw. bei den Ressortministern die Bestellung eines KommiffarS zu ihrer Vertretung erbeten hätten (L.-V.-G. § 47 Abf. 1; V.-G.-G. 8 44 Abs. 1). Um dir Kosten, welche bei der Abwehr von Anträgen auf Gestattung deS Schankwirtschaftsbetriebes, sowie in ähnlichen Fällen des Verwaltungsstreitverfahrens den unterliegenden Behörden, bezw. den zur Tragung der Amtsunkosten derselben verpflichteten Kommunalverbänden erwachsen, auf ein möglichst geringes Maß herabzumtn- dern, wird daher darauf hinzuwirken sein, daß die Behörden von ihrer Befugnis, sich bei der mündlichen Verhandlung vor den VcrwaltungSgerichten kostenfrei durch einen Kommiffar vertreten zu kaffen, wenn eS sich um die Wahrnehmung des öffentlichen JntereffeS handelt, regelmäßig Gebrauch machen, sowie daß von den Verwaltung»« gertchten bei der Erhebung deS Beweises Auslagen, welche mit der Bedeutung der Sache in keinem richtigen Verhältnis stehen, möglichst vermieden werden. WaS insbesondere die Anträge aus Gestattung des SchankwirtschaftS- betriebeS betrifft, so ist außerdem darauf aufmerksam zu machen, daß gegenwärtig die in zweiter Instanz ergehenden Entscheidungen des BeztrksauSschuffes endgültig sind (L.-V.- G' § 114 Abs. 4), so daß für die Kommunalverbände die Gefahr, in diesen Sachen auch noch die Kosten einer dritten Instanz zu tragen, nicht mehr besteht. Wird dies beachtet, so vermag man die Besorgnis, daß die zum Widerspruch gegen die gedachten Anträge berufenen Behörden durch die Gefahr der Kostenlast im Falle deS Unterliegens sich von der pfltchtmäßigen und nachdrücklichen Wahrnehmung de» öffentlichen JntereffeS sollten abschrecken laffen, nicht zu teilen. Was aber die, zur Entscheidung berufenen Behörden betrifft, so muß erwartet werden, daß den über daS Bedürfnis hinauSzehenden Anträgen gegenüber die ortS- und landespolizeilichen Interessen gegenwärtig um so mehr eine sorgfältige Prüfung und erfolgreiche Würdigung finden, als seit dem Jnkrasttreten deS Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung der Regierungspräsident als Vorsitzender oder der besondere Stellvertreter desselben im Bezirksausschüsse vorzugsweise dazu berufen ist, die Be« deu ung dieser Jntereffen zur Sprache und zur Anerkennung zu bringen.*
Braunschweig, 30. Juni. Bei der heutigen Land-
Schiffbrüchige auf hohem Meere nach dem dünnen Brette faßt, das ihn noch kurze Zeit über de« Waffer erhält und seine Todesqual verlängert.
Da plötzlitz fühlte ich einen gewaltigen Stoß und verworrene Stimmen drangen an mein Ohr.
Als ich aus meiner Betäubung erwachte, stand mein Pferd schnaubend und mit den Füßen stampfend still, eine Anzahl in Schafpelze gehüllte Bauern hatten es aufgefangeu und zum Stehen gebracht.
Wir befanden uns in dem Dorfe, deffen Häuser mir wie Grabhügel erschienen waren, die Männer kehrten auS der Schenke zurück und wurden meine Retter.
Wenige Minuten später kam auch mein Gatte die Dorfstraße hcrabgesprengt; ich winkte ihm von weitem mit dem Taschentuche, zum Zeichens daß ich unversehrt sei. Ein Freudenruf drang bis zu wir, in demselben Momente aber sah ich auch mit Entsetzen, daß daS Pferd auf die Vorderbeine niedersank und mein Mann über den Kopf de» Tiere» hinweg auf den festgefrorenm Boden stürzte.
Ein Bauer hatte mir au» dem Sattel geholfm, aber ich vermochte dem Verunglückten nicht zu Hilfe zu dien, der Schreck hatte mich gelähmt, daß ich wie an die Stelle fkstgebonnt war.
Einige Männer sprangen herbei, führten das Pferd auf die Seite, hoben den Bewußtlosen auf und tmgen ihn fort, Da kam auch in wich wieder Leben und Bewegung, ich eilte herzu und im Uebermaß des Schmerzes rief ich den Leblvsen bei de« zärtlichsten Name«; — umsonst, er hörte mich nicht.
Man schaffte ihn in» Pfarrhaus «ud legte ihn auf ein Bett.* (Fortsetzung folgt.)
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den einheimischen Gewerbefleiß tobten. Es kommen hier zunächst Rohstoff: und solche kunstgewerblichen Erzeugntffe in Betracht, welche die Geschmacksrichtungen und Modeneigungen fremder Völker erkennen laffen; ferner soll auch die VerpackungSwetse und die Versendung veranschaulicht werden. — Eine persische Gesandtschaft ist, wie der „Agentur HavaS* telegraphiert wird, von Teheran über Rußland nach Berlin unterwegs. An der Spitze derselben steht der Marschall Scheik Mohsin Khan Moyiwel-Mulk, Botschafter Persiens in Konstantinopel. Der Zweck seiner Sendung ist, Verbindungen zwischen Persien und Deutschland wegen der Errichtung einer Gesandtschaft oder Botschaft in Berlin avzuknüpfen. Für diesen Posten ist Mirza Dschewad Khan, gegenwärtig Geschäftsträger in Konstantinopel, ausersehen. Dann soll er darum bitten, deutsche Instruktions-Offiziere für die persische Armee und eine Anzahl Beamten für die verschiedenen Zweige der Verwaltung anwerben zu dürfen. Außerdem soll Mohsin Khan darauf hinwirkeu, daß Deutschland dem persischen Vorschläge seine Zustimmung gebe, demzufolge außer England und Rußland auch Deutschland damit betraut werde, die Vermittlung zwischen Persien und der Türkei in Bezug aus die Absteckung der persisch-türkischen Grenze zu übernehmen. Die französische Preffe macht zu diesem neuen Erfolge der deutschen Diplomatie sehr bissige Randgloffen.
— Der Minister des Innern hat in einem Zirkularerlaß vom 21. v. M. die Ansicht ausgesprochen, „daß die von einem Regierungspräsidenten auS den bestehenden Vorschriften über die Zuständigkeit und daS Verfahren her- geleitcten Schwierigkeiten bei der Abwehr der zahlreichen über daS Bedürfnis hinauSgehenden Anträge auf Gestattung des SchankwirtschaftS Betriebes fich überwinden laffen werden, wenn von den zum Schutze der öffentlichen Jntereffen gegebenen Bestimmungen in zweckmäßiger Weife Gebrauch gemacht werde*. In dem betreffenden Erlaß heißt eS: „Was zuvörderst die den Kommunalverbänden aus der Vertretung des öffentlichen Interesses Im VerwaltungSftreitver- fahren erwachsenden Kosten betrifft, so kommen — da ein Pauschquantum von der unterliegenden B-Hörde nicht erhoben wird (8 107 Nc. 1 des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883) — die baren Auslagen des Verfahren», die eigenen baren Auslagen und die erforderlichen baren Auslagen deS obsiegenden Antragstellers (8 103 a. a. O.) in Betracht. Diese Beträge haben in deu von Ew. Hochwohlgeboren mitgeteilten, vor dem Inkrafttreten deS Landesverwaltungsgesetzes verhandelten drei Fällen deshalb eine befremdliche Höhe erreicht, weil daS Verwal- tungSstreitverfohren über die Konzesstonsgefuche der Antragsteller in drei Instanzen geschwebt hat, und weil sich nicht nur die Antragsteller, sondern auch die Behörden als Gegenpartei in der Bczirkstustanz und vor dem königlichen Ober- VerwaltungSgerichte durch Rechtsanwälte haben vertreten lassen; dazu kommen in der einen Streitsache die unver-
schlng die Ohren nach vorn und hob den Kopf hoch empor, dann bäumte eS mächtig auf, sprang in gewaltigem Satze zur Seite und jagte in wildem Rasen davon, über die Schnee fläche der Felder, schnaub nd und unaufhaltsam wie da» Roß deS wilden Jägers.
Durch die Unruhe des Pferdes vorsichtig gemacht, hatte ich mich sattelfest gesetzt so daß ich im Sattel blieb, als das Tier bäumte und davon raste.
Der Baron hatte den Vorgang kaum bemerkt, al» er von der Straße ablenkte und mir zu Hilfe eilte.
Ein wildes, entsetzliches Jagen begann, mein scheuge- wordeneS Pferd achtete keine Htnderniffe, über Sträucher und Gruben setzte es hinweg, daß mir die Sinne zu schwinden drohten.
Krampfhaft hielt ich mich mit beiden Händen an der Mähne des Tieres fest, die Todesangst verlieh mir Kräfte, aber ich fühlte, daß ich nicht lange im Stande sein würde, diesen furchtbaren Ritt zu ertragen, und nur mit Aufbietung aller mir zu Gebote stehenden Willenskraft vermochte ich eine Ohnmacht niederzukämpfen, dir mir wie ein Schrecken- gespenst nahte.
Weit hinter wir hörte ich die Hustritte deS Pferdes meines Mannes auf dem hsrtgefrormen Boden erschallen, er spornte sein Tier bis zur Ueberanstrengung an, aber dem rasenden Laufe meines Roffe» vermochte eS nicht zu folg«.
Wie lange dieses gräßliche Dahinstürmen dauerte — ich vermag e» nicht zu sagen, nur das ist mir noch klar, daß ich jeden Augenblick den Tod erwartete. Ich fühlte wich schwächer und schwächer werden, die Gedanken verwirrten sich und vor den Augen wurde eS schwarze, finstre Nacht.
Nm noch mechanisch klammerte ich mich fest, tote der
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