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Kr. 147. Marburg, Freitag, 26. Juni 1885.

XX. JahrgMg.

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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. BlatteS, sowied.Annoncen- Bureaux von Haasenstein undVogler in Frankurt a. M., Kassel, Magdeburg und Men; Rudolf Messe in Frankfurt a. M., Berlin,München und Köln: B. L. Daube und So. in Frankfurt a. M, Berlin,Hannover u. Paris.

Wöchentliche Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. — Illustriertes Sonntagsblatt.

Expedition: Markt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Aug. Koch. • • r"" =■MSB »«»aaamMM ! i i M——B— 1 ......

Bestellungen für das

III» Quartal

auf die Overhessische Zeitung nebst deren Beiblätter

Amtlicher Anzeiger für die Kreise Marburg «nd Kirchhain

und

Illustriertes Sonntagsölatt

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Deutscher Reich.

Berlin, 24. Juni. Der Bundesrat hielt am gestrigen Tage unter dem Borsitz deS Staatsminister, Staatssekretärs des Innern, von Bötticher, eine Plenarsitzung ab. Es er­folgte zunächst die Wahl eines Mitgliedes der auf Grund des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 gebildeten Reichs- Kommisston. Sodann wurden Berichte der Ausschüsse ent» gegeugenommen. Beschlossen wurde, einer Eingabe, betreffend die Branntwein-Denaturierung durch Holzgeist, einer Pe­tition wegen Befreiung der Lottertelose des Vereins „Kinder­heim" zu Steglitz von der Stempelabgabe und einer Pe­tition um Rückerstattung von Zoll auf Talg keine Folge zu geben. Das vorgelegte Muster der zur Ausführung der Novelle zu dem Gesetz über die Erhebung von RelchS- Stempelavgaben herzustelleuden Stempelmarkru wurde ge­nehmigt. Genehmigt wurde ferner die Vermehrung der Duc d'Alben uud Eisbrecher bei ver Zollabfertigungsstelle am Entenwärder. Ausführungsbestimmungen zu dem Vertrage mit Spanien, betreffend einige Abänderungen des deutsch- spanischen Handels- und SchtssahrtSvertrageS vom 12. Juli 1883, wurcea den obersten Landes - Finanzbehörden über­lasten und Eingaben wegen Einlaß von Getreide und Mehl zu den früheren Zollsätzen durch inzwischen in den betreffen­den Bundesstaaten ergangene Entscheidungen für erledigt erachtet. Endlich wurde über die geschäftliche Behandlung von Eingaben verschiedenen Inhalts Beschluß gefaßt. — Der Ausschuß des BundeSratS für Justizwesen hielt heute eine Sitzung. — Nach § 4 deS Gesetzes vom 22. Mai d. I., betreffend die Abänderung deS ZolltarifgesetzeS vom 15. Juli 1879 bleibt tu betreff derjenigen Positionen des Zolltarifs,

welche ouf Grund des § 1 deS Gesetzes, betreffend die vor­läufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs, vom 20. Februar d. I., durch Anordnung des Reichskanzlers bereits in vorläufige Hebung gefetzt sind, diese Anordnung bis zum 1. Juli d. I. in Kraft. ES tritt daher mit diesem Zeitpunkte die nur auf solche vorläufige Anordnungen be­zügliche Bestimmung im § 4, Absatz 2 des vorstehend ge­dachten, Ges tzeS vom 20 Februar d. I. außer Kraft, und kommen ausschließlich die in dem Gesetz vom 22. Mai d. I. festgesetzten Zollsätze für die im § 1, Absatz 1 des Gesetzes vom 20. Februar d. I. genannten Gegenstände in Geltung, ohne Rücksicht darauf, ob diese Gegenstände infolge von Verträgen eingesührt werden, welche nachweislich vor dem 15. Januar d. I. abgeschloflen worden sind oder nicht. Tie Vorschrift deS § 4 des Gesetzes vom 22. Mat d. I. bezüglich des eingehenden, in Spanien oder einem der ver­tragsmäßig meistbegünstigten Staaten nachweislich produ­zierten Roggens wird hierdurch nicht berührt. Der Finanz­minister hat, nach dem „Staats-Anzeiger", die Provtnztal- Steuerdirektoren unterm 19. d. M. veranlaßt, die Amtsstellen hiernach schleunigst mit Anweisung zu versehen und dieselben auf die Bestimmung im § 3 letzter Absatz deS Gesetze« vom 22. Mai d. I. besonders aufmerksam zu machen, wonach Ansprüche aus Rückerstattung der infolge des Gesetzes vom 20. Febr. d. I. erhobenen Mehrbeträge innerhalb vier Wochen nach dem 1. Juli d. I., als dem Zeitpmkte deS Inkrafttretens der betreffenden Bestimmungen des Gesetzes, vom 22. Mai d. I. bei der Amtsstelle, an welcher die Ware zur Ein- gangSabfertiguug angemeldet wird, geltend zu machen sind.— Aus einer Erwiderung des Reichskanzlers auf ein Tele­gramm einer klerikalen Arbeiterversammlung in Bochum, in welchem er gebeten wurde, seinen Einfluß für die all­gemeine Sonntagsruhe einzusitzen, ergtebt sich, daß betreffs dieser Frage eine Untersuchung durch die Bundesregierungen angeordnet ist; das Schreiben lautet: „Kisflngen den 16. Juni 1885. Ew. Wohlgeboren danke ich verbindlich für Ihr Telegramm von vorgestern; die Herren Absender können nicht lebhafter wie ich selbst wünschen, daß die Sonn­tagsruhe jedem Arbeiter zu teil weree, der sie dem LohnerwerbLvorzieht. Bevor ich aber bei den gesetzgebenden Körpern den Antrag stelle, das Arbeiten am Sonntage bei Strafe zu verbieten und den Arbeiter auch gegen seinen Willen zum Verzicht auf Sonntagslohn zu zwingen, glaube ich die Auffassungen der Beteiligten und die mutmaßlichen Folgen eines derartigen Eingriffes genauer, als bisher ge­schehen ist, ermitteln zu sollen. Zu diesem Behufe habe ich bet den verbündeten Regierungen die erforderlichen An­träge gestellt und zunächst um Ermittelung derjenigm Be­triebe gebeten, in welchen gegenwärtig Sonntagsarbeit stattfindet, und um Entgegennahme der Ansichten der be­teiligten Arbeiter und Unternehmer, v. BiSmarck."

— Den Entscheidungen tber die Nachfolger deS Prinzen Friedrich Karl und des General-FeldmarschallS v. M nteuffel

in deren militärischm Aewtern wird allgemein mit großer Spannung entgegengeseher. Al« Inspekteur der Kavallerie bleibt Prinz Friedrich Karl vorläufig unersetzlich, da außer ihm und dem leider ebenfalls schon verstorbenen General v. Schmidt kein Reltergeveral vorhanden! war und ist, welchem die gleiche unbedtengte Autorität als Fachmann zugestonden wird, wie den beiden Genannten. Was die er- lediate dritte A'wee-Jnspektion (7-, 8., 10. Korps) betrifft, so kämen bei deren Wiederbesetzung nur die ältesten kom­mandierenden Generäle,ssGraf Blumenthal, v.^TreSkow und Prinz Albrecl t von Preußen, in Betracht. Bon besonderer militärischer Wichtigkeit ist jedoch die Stellung eines Armee- Inspekteurs nicht, da die Befugniffe eines wirklichen Ein­greifens In die Ausbildung der unterstellten Truppmtelle äußerst beschränkte find und eigentlich nur bei den jähr­lichen Besichtigungen einigermaßen zum Ausdruck kommen. Eine Ausnahme macht in gewißer Beziehung die vierte Armee-Inspektion (3., 11,13., 1. und 2. bayrisches KorpS), welche dem Kronprinzen des deutschen Reiches und von Preußen untersteht, weil durch dieselbe die einheitliche AuS- bilvung der bayerischen und württewbergischen Truppen im Frieden nicht besteht. Die einzige Ausnahme machen nur die im Reichslande garuisonierenden bayrischen Regimenter. Gemeinsame größere Herbstübungen haben beispielsweise zwischen einem bayrischen und einem der übrigen deutschen Armeekorps noch niemals stattgefundeu. Da tritt denn der Armee-Inspekteur mit seinen jährlichen eingehenden Be­sichtigungen ein, welche der Kronprinz auch jedes Jahr bei den bayrischen Truppen vornimmt. Welchen beschränkten Wert man im übrigen der Wirksamkeit der Armee-Inspek­teure beilegt, geht schon daraus hervor, daß bisher von den fünf Armee-Inspektionen zwei — die erste uud die zweite — gar nicht besetzt waren. An der Spitze bereisten stand früher der jetzige König von Sachsen als Kronprinz, während die zweite rem verstorbenen Großherzog von.Mecklen- burg-Schwerin unterstan». Die fünfte Armee-Inspektion (14. und 15. Korps) ist dem Großherzog von Baden zuge- wtesen- Bereits im Frieden formierte Stäbe besitzt jedoch nur die dritte und vierte Armee-Inspektion. Hinsichtlich derBesetzuug de« durch Manteuffel« Tod erledigten Generalkommando« deS 15. Armeekorps wird die Entscheidung davon abhängig sein, ob eine Zivil- oder Militärperson zum Statthalter der Reichslande ernannt wird. Im ersten Falle kann die erst kürzlich getroffene Einrichtung, daß der rangälteste Divisionsgeneral die militärischen Geschäfte unter Ober­leitung deS Statthalters führt, nicht weiter fortbesteheu. Die Ernennung eines mit allen Gerechtsamen ausgerüsteten wirklichen kommandierenden Generals würde dann unum­gänglich nölig fein. Tritt jedoch der zweite Fall ein, so könnte die jetzige Einrichtung beibehalten werden, obgleich mau sich deren Ueizuträglichkeiten wohl bewußt Ist, die darin bestanden, die militärische Gewalt gleichsam zu teilen, indem ein General die Obliegenheiten eines Höchstkommandierenden

Im Bau» des Schicksals.

Roman von Moritz Lille.

(Fortsetzung.)

„Haben Sie etwa« über den jungen Maler erfahren, der neulich in der Gemäldegalerie die GtSdaelsche Land­schaft kopierte?" fragte die Baronin den Doktor Praß in eigentümlich heftigem Tone.

Durch denselben schien ste da« Seltsame der Frage be­mänteln zu wollen.

„Gewiß, Frau Baronin, eben wollte ich Ihnen von ihm erzählen," entgegnete der Gefragte, und ein leiser Zug von Ironie legte sich um seine Lippen. „Der hübsche, braun- lockige Künstler nennt sich Herbert Wallburg und wohnt in einer Seitenstraße der Seevorstadt."

„Wallburg?" wiederholte Jene sinnend, „der Name ist mir unbekannt, der junge Mann scheint al« Maler noch keine Berühmtheit zu fein. Und doch zeigte feine Arbeit, daß er eine mehr als gewöhnliche Begabung besitzt, dir ihm sicher früher oder später zu verdienter Anerkennung verhelfen wird."

Sie trat an den Schreibtisch und öffnete ein Schubfach, dem ste ein kleine«, zierliche« Visitenkartentäschchen entnahm.

„Sie haben wohl die Gefälligkeit, meinen Bankier zu beauftragen, die bei ihm deponierten russischen Papiere zu verkaufen und mit den Betrag zu übermitteln," fuhr ste in verändertem geschäftsmäßig kühlem Tone fort, „ich mag diese Effekten nicht mehr. Und dann — setzen Sie ihre Beobach tungm fort, Herr Doktor, Sie wlffev, mir liegt daran."

Ein leichte« Kopfnicken deutete ihm an, daß ste allein zu sein wünsche; Praß erhob sich uud mit einem flüchtigen, saft vertraulichem AbschledSgmß entfernte er stch.

Unter der Thür wandte er stch noch einmal um.

„Der KomS der Ruffen ist jetzt nicht besonder« günstig sollen ste trotzdem verkauft werden?" fragte er, die Thür- kllnke fassend.

„G:wiß, ä tout prixl* entschied die Dame und ließ stch in Den vor dem Schreibtische stehenden Stffel nieder.

Dann entnahm ste dem Täschchen eine elegante Karte, auf welcher unter der Freiherrnkroue die Worte: „Ludmilla Baronin von Bodowicz" zu lesen waren, schrieb einige Worte darauf und verschloß die Karte in ein mit farbigem Mono­gramm verzstrte« Kouvert, da« ste adressierte.

Ein Schlag mit der Hand auf die silberne Glocke neben dem Schreibzeug rief den Diener herbei, der, die Befehle seiner Herrin erwartend, stumm an der Thür stehen blieb.

„Dieser Brief ist sogleich zu befördern, die genaue Wohnungsangabe wird zweifellos im Adreßbuche zu finden sein," sagte ste, dem Lakai d°S Kouvert reichend, ohne stch vom Stuhle zu erheben. „Ich wünsche zu erfahren, ob der Empfänger persönlich anwesend gewesen ist oder an wen daS Schreiben sonst abgegeben wurde."

Der Diener verneigte stch und ging.

„Lisette soll kommen, um mich anzukleiden, ich wünsche auszugehen," rief ste ihm nach, während ste ousstand, den Schreibtisch verschloß und die Portieren auseinanderschlagend, Im Nebenzimmer verschwand.

VI.

Born nahen Kreuztenme verkündete in tiefen, vollen Tönen die Uhr die elfte VormittagSstunde, als ein jüngerer Mann durch die reizenden Promenadenanlagen der Bürger­wiese dahtnschrstt und seinen Weg in der Richtung nach der Lüttichaustraße zu nahm.

Vor dem Hause, In welchem die Baronin Bodowicz wohnte, blieb er stehen, zog eine Visitenkarte aus der Tasche, und bald auf diese, bald auf die Hausnummer über dem Portale blickend, nickte befriedigt mit dem Haupte und trat ein.

Mit sichtlichem Jntereffe musterte er die geschmackvolle, luxuriöse Ausstattung de« Vestibüls, dann stieg er die Treppe zur ersten Etage empor. Vor der hohen, doppelflügeligen GlaSthür blieb erstehen und warf einen Blick in da« Innere, dann faßte er zögernd den vergoldeten Griff des Klingel- zuge«, und der Helle Klang der angeschlagenen Glocke drang an sein Ohr.

Der Diener in seiner kleidsamen Tracht, hellblau mit Silber, erschien und fragte nach dem Begehr deS Ange­kommenen.

„Die gnädige Frau haben mich befohlen,", sagte der junge Mann, die Visitenkarte vorzeigend.

„Bitte, einen Augenblick zu verzeihen, ich melde Sie sogleich l" versetzte der Diener, die Thür hinter dem Einge­tretenen schließend.

Dann eilte er fort, um wenige Sekunden daraus wieder zu erscheinen.

„Die gnädige Frau lasten bitten!" tief er ihm zu, die Thür zum Zimmer der Baronin weit offen haltend.

Der Fremde trat ein.

ES war dasselbe Zimmer, in welchem die Baronin den Doktor Praß empfangen hatte, aber die junge Frau lag nicht, wie damals, auf der Ottomane, sondern hatte stch in den weichen Polstern eine« Fauteuils niedergelassen.

„Sie find der Maler Herr Wallburg?" fragte die Dame mit ihrer wohllautenden Stimme in freundlichem Tone.

(Fortsetzung folgt)