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Marburg, Sonntag, 24 Mai 1885.
XX. JghlMg.
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Ex-ed. der Oberh. Ztg.
Eine Kraueuthat.
Erzählung von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)
Dies Geständnis erregte Aufsehen. Was bis dahin noch als ein Rätsel erschienen war, der Schrei der Frauenstimme unmittelbar nach dem Schnffe, hatte nun volle Aufklärung gesunden. Jetzt erschien auch die Ruhe Helenens nach dem Tode ihres Mannes und der Umstand, daß sie in jener Nacht, als der Staatsanwalt zu ihr gekommen war, vollständig arg-kleidet gewesen war, weniger auffallend.
Helene wurde noch au demselben Tage verhaftet. Alle, welche sie für schuldig gehalten hatten, triumphierten nun und vermochten nicht zu begreifen, daß die Polizei und das Gericht so wenig Einsicht gehabt hatten, da die Schuld doch klar zur Tage gelegen.
Nur der Kommiffar, der noch in der Stadt »rate, schien von der Schuld der jungen Witwe nicht überzeugt zu sein, obschon er die Schwere der Beweise, die gegen ste sprachen, anerkannte.
„Sie hat auf mich den Eindruck einer kalten, berech- nenven und harten Natur, aber nicht den einer Berbrecherriu gemacht", sprach er zum Staatsanwalt. „Ich bin überzeugt, daß der Tod ihre« Mannes ihr sehr erwünscht gewesen ist, aber wenn ste mit der Ermordung irgend etwas zu thuu gehabt hätte, so würde ste dem lastenden Verdachte nicht einen so kalten, ruhigen Trotz entgegengesetzt haben, durch den ste den Schein der Schuld nur noch verstärkte."
„DaS rffene Geständnis KrötzfchS läßt kaum noch einen Zweifel zu", bemerkte der Staatsanwalt. „Würde er stch beschuldigt haben, wenn er di« That nicht begangen hätte?:
Strafsenate vorgeschlagen, so daß teils eine Ergänzung, teils eine Abänderung des GertchtSverfaffungSgesetzrS nach dem Gutachten deö Reichsgerichts nötig würde.
— Nach den vom Bundesrate für die periodischen Volkszählungen im Dcutschm Reiche getroffenen Bestimmungen wird im Dezember d. IS. wiederum eine allgemeine Bevölkerungsausnahme zu veranstalten sein. Behufs Vorbereitung der deshalb vom Bundesrat zu fafleuden Be- fchlüffe hat wie bei früheren ähnlichen Anläffm eine Zusammenkunft der Vorstände der statistischen Zentralstellen der Bundesstaaten unter Leitung des Direktor« des Kaiserlichen statistischen Amts Mitte März d. IS. hterselbst statt- gesunden. Das Ergebnis dieser Konferenz ist zunächst da« gewesen, daß die „allgemeinen Bestimmungen" von früher unverändert geblieben stad. Ebenso schließen sich die besonderen Bestimmungen den für die Zählung vom Jahre 1880 erlassenen Vorschriften im wesentlichen an. Nur in einem Punkte gehen sie über dieselben hinaus, indem wiederholt beantragt wird, dir allgemeine Verpflichtung zur Aufnahme auch der unbewohnten Wohnhäuser anSzu- fprechen. Einen ähnlichen Vorschlag hatte der Bundesrat bei der letzten Zählung abgelehnt. Landesbehörden haben indeffen im Jntereffe einer vollkommeneren Kontrolle diese Verpflichtung ben Zählern vielfach im VerordvungSwege auferlegt. Da für vte Bevölkerung und die Zähler erhebliche Belästigungen daraus nicht erwachsen, so hat der Reichskanzler gegen die Berücksichtigung be8 von Mn Statistikern geteilten Wunsches keine Bebenkeu. Die Konferenz der Statistiker war ber Ansicht, daß die Frage nach dem Beruf in den Zählungsformularen zur Kontrolle nicht entbehrt werben könne. Dieselbe ist möglichst einfach gestellt und insbesondere auf den Nebenberuf nicht erstreckt worden.
Köln, 22. Mai. Bll der heutigen Ersatzwahl zum Abgeordnetenhause ist Trimborn (Zentrum) von 296 Stimmen mit 291 gewählt worden.
München, 21. Mai. An sämtliche hiesige Infanterie- Regimenter ist eine Mitteilung ergangen, nach welcher beabsichtigt wird, des Velvcipedsahrens kundige Soldaten im Ordonnanzdimste zu verwenden. Eventuell wären geeignete Mannschaften dazu auszubtlden.
Deutscher Reich.
Berlin, 22. Mai. Der Kaiser, desien Befinden in erfreulicher Besserung begriffen ist, empfing nach der Parade den Kronprinzen und Im Laufe des Nachmittags verschiedene Mitglieder veS Königlichen Hauses.—Die Gesetzsammlung veröffentlicht da« Gesetz, betreffend die Ueberwelsung der aus landwirtschaftlichen Zöllen eingehenden Beträge an die Kommunalverbände. — Feldmarschall Graf Moltke begeht in den nächsten Tagen ein Jubiläum akademischen Charakters. Am 2. Juni b. I. sind nämlich 25 Jahre verflossen, seit er von der Berliner Akademie der Wissenschaften zum Ehrenmitgltede ernannt wurde. Er war damals Geueral- Lmtnant und Chef des GmeralstabeS. — In jüngster Zeit sind wiederum Gerüchte über die angeblich bedeutende, noch zu erhebende Hinterlaffenschaft eines aus Deutschland gebürtigen und in englischen Diensten im Jahre 1800 verstorbenen Generals Köhler aufgetaucht; bei dem nicht seltenen Vorkommen dieses Namens haben fich auch bereits Erblustige mit ihren Ansprüchen auf diese Erbschaft ge- meldet. Es erscheint deshalb angemessm, darauf hinzuweiseu, baß die schon vor einer Reihe von Jahren angestellten Nachforschungen ergeben haben, daß Anfang bet sechziger Jahre bet Gesamtnachlaß oeS genannten Generals von ruub 16000 Lstrl. — ein Betrag, ber im Vergleich zu ben fabelhaften Summen, welche als Bestand der Köhlerschen Erbschaft angegeben wurden, geringfügig erscheint — in London auf gerichtlichem Wege zur Auszahlung an die Eibberechttgten gelangt, und daß dir ganze Angelegenheit somit ihre Erledigung gefunden hat. ES dürste daher geraten fein, alle Angebote, welche auf eine erfolgreiche Geltendmachung etwaiger E bansprüche au diese Hinterlaffenschaft Hoffnung erwecken, von vornherein zurückzuwetsen, da nach Lage bet Sache alle diesbezüglichen Bemühungen zweck und aussichtslos sind. — Dir Refotmbewegung, welche neuerdings auf dem Gebiete des deutschen Prozeßrechts stch geltend macht, scheint nun auch — so schreibt man der „M. Allg. Ztg." aus Leipzig uuterm 19. b. M. —die Kreise beS Reichsgerichts berühren zu wollen. Bekanntlich ist durch das GerichtsverfaffungSgesetz zwar Vorkehrung dagegen getroffen, daß nicht beim obersten deutschen Gerichtshof eine bestimmte Z'vilrechtSklage von den verschiedenen Zivilsenaten verschieden beurteilt, sowie daß nicht eine Staats cechtSfrage von den verschiedenen Strafsenaten abweichend entschieden werde, eS fehlt aber bis jetzt eine gesetzliche Bestimmung, welche verhindert, daß dieselbe Rechtsfrage, welche ebensowohl
Köchcntlichc Beilagen: Amtlicher Anzeiger s. i>. Kreise Marburg n. Kirchhain. — Illustriertes Sonntagsblatt.
Expedition: Markt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Aug. Koch.
einer zivilrechtlichen als einer strafrechtlichen Beurteilung unterzogen werden kann, beim Reichsgericht dadurch eine verschiedenartige Beantwortung erfährt, daß sie das eine Mal einem Zivilsenat in einem bürgerlichen Rechtsstreit, ein anderes Mal einem Strafsenat in einer NntersuchungS- sache vorliec-t. Auf diese Lücke deS GerichtSverfasiungSgesetzeS haben die Äeltesten der Kaufmannschaft von Berlin und die Handelskammer zu Frankfurt a. M. in einer Eingabe an den Reichskanzler hingewiesen und um deren Beseitigung gebeten. Sie führen zur Unterstützung ihrer Bitte an, daß in bet Auslegung des Reichsstempel < Gesetzes mehrfache Meinungsverschiedenheiten zwischen Zivil- und Straf- senaten hervorgetreten seien, und daß zu befürchten stehe, daß das Reichsgesetz über die Aktiengesellschasten, welches in einer beträchtlichen Zahl schwere Strafen und zivilrechtliche Haftbarkeit an manche Rechtsgeschäfte knüpfe, Anlaß zu manchem Zivilstreit und zu mancher strafrechtlichen Untersuchung, eben damit aber auch zu weiteren Meinungs- Kollisionen bieten werde. Der Reichskanzler hat das Gesuch der beiden Handelskammern nicht von der Hand gewiesen; infolge deffen wurde das Reichsgericht zur gutachtlichen Aeußerung über den Gegenstand oufgefordert, welche von dem Gesamtplenum deS Gerichtshofes zu Ende deö vorigen Monats beraten und erstattet mott en ist. Auch das Reichsgericht erkennt in feinem Gutachten jene Lücke der Gesetzgebung und das Bedürfnis zu deren gleichbaldiger Beseitigung an und bezeichnet das Gesamtplenum deS Gerichtshofes als dasjenige Organ, welchem die Wahrung der Einheit bet Rechtsprechung zwischen ben Strafsenaten einer« und den Zivilsenaten andetetseitS dutch eine legiSlatotische Bestimmung zu übetttagen wäte. Die Unzuttäglichkeiten, welche mit ber Bildung eines Gerichtskörpers von dem Umfange dieses GesamtplenumS (zur Zeit aus 72 Richtern bestehend) notwendig verknüpft sind, werden in dem Gutachten nicht verkannt, aber sie werden für nicht maßgebend erklärt gegenüber den Rücksichten auf die RechtSeinheit und Rechtssicherheit, weiche dringend die Schaffung eines höheren Organs erfordern, durch deffen Entscheidung die mehr und mehr stch häufenden Meinungskonflikte zwischen Zivil- und Strafsenaten ausgeglichen werden. Was das Verfahren betrifft, so hat sich das Gutachten nicht für die Beibehaltung deS SyttemS deS Gerichtsverfassung« Gesetzes, nämlich nicht dafür auSgefprochm, daß die Verhandlung und Entscheidung der Sache selbst vor dem Plenum zu erfolgen habe, vielmehr wird, gestützt auf die bisherigen Erfahrungen, vorgffchlagen, daß nur die controverS gewordene Rechtsfrage an daS Plenum zu verweisen und von diesem ohne vorgängige mündliche Verhandlung mit ber Wirkung zu entscheicen fei, daß bei der nun folgenden mündlichen Verhandlung und Entsch.tdung der Sache selbst vor dem zuständigen Senate jener Ausspruch des Plenums bindend wäre. Die gleiche Einrichtung wird sodann auch für den Antrag von Meinungsdifferenzen innerhalb der Zivil- ober
„Gewiß nicht. Er ist schuldig, aber wer bürgt dafür, daß sein weiteres Geständnis der Wahrheit entspricht? Er ist ein verschlagener, tückischer Mensch, hätte er dir volle Wahrheit gesprochen, so würde die Verhaftete ihm nicht daS Geld zur Flucht verweigert haben, denn sie hätte nur wünschen können, daß der einzige Zeuge ihrer Schuld verschwinde."
„Sie ist geizig", warf bet Staatsanwalt ein.
.So blind würde ste selbst der schlimmste Geiz nicht gemacht haben", gab voll zur Antwort unb brach bamtt das Gespräch ab.
Helene war bei ihrer Verhaftung wenig bestürzt gewesen, denn sie kannte längst den aus ihr lastenbeu Verdacht. In dem Verhör l-ugnete sie jede Mitschuld an dem Tode ihre« Mannes uno stellte die Aussage des Agenten als Rache dar.
„Welchen Gewinn hätte Krötzfch daran, wenn er Sie falsch beschuldigte?" warf der UMetsuchungSrichter, der von ihrer Schul» überzeugt war, ein. „Seine That erscheint dadurch nicht in einem mil eren Lichte, ja sie ist um so verworfener, well er nur eines verheißenen Lohnes wrgm ein M nfchenleben vernichtet hat."
„Er hat die Unwahrheit gesprochen," wiederholte Helene. „Ich habe nie die leiseste Andeutung gemacht, daß ich den Tod meine« Manne« wünsche, ich habe ihn auch nicht gewünscht, obschon ich Weiland nicht mehr liebte. Ich habe mich nur mit dem Gedanken einer Scheidung getragen, um mein Vermögen zu retten, aber auch darüber habe ich bi» jetzt zu Niemand gesprochen." M .
„Sie waren auffallend ruhig, als sie die Nachricht ber Ermordung erhielten."
Ausland.
Paris, 22. Mai. Victor Hugo ist heuteßum IV2 Uhr gestorben. Das Ministerium wird bei den Kammern ein bürgerliche« Begräbnis Victor Hugo« auf Staatskosten beantragen. — Im Senat teilt bet Prästbent Leroyer den Tod Victor Hugos in folgenden Worten mit: „Victor Hugo, welcher feit 60 Jahren die Bewunderung Frankreich«, ja der Welt Hervorruf, ist in die Unsterblichkeit eingetreten. Sein Ruhm gehört keiner Partei, wohl aber allen." — Auf den Antrag des Präsidenten wurde bann die Sitzung zum Zeichen ber Trauer geschloffen. — In der Deputierten«
„Ich war erschreckt, aber ich faßte mich. Ich konnte nicht weinen, well ich meinen Mann nicht mehr liebte, sein Tod erschien mir wie eine Befreiung von einer drückenden Fessel."
„Bestreiten Sie auch die Aussagen, welche Krötzfch über Ihre Geldgeschäfte gemacht hat? fragte der Richter weiter.
Heber Helenens blaffe« Gesicht flog eine schwache Röte, sie sentte den Blick. „Nein", gab sie zur Antwort.
„Sie haben veranlaßt, daß Brune die Hypothek gekündigt wurde, well er die Tochter de« alt« Förster- heiraten wollte? Sie wollten stch dadurch an dem jungen Mädchen rächen?"
„Ja. Dies geschah, als ich mit Welland verlobt war und thn noch liebte. Der Gedanke, daß er die« Mädchen geliebt habe, war mir unerträglich."
„Sie haben auch ©teilet mit Geld unterstützt?"
Jo/
.Damit er imstande sei, Brune Konkurrenz zu machen?" Ja."
„Dies alles verrät keine edle Gesinnung."
Helme schwieg.
„Glauben Sie durch Ihr Leugnen ber Teilnahme an dem Verbrechen stch retten zu können?" fuhr der Richter sott. „Außer dem Geständniffe KrötzfchS sprech« fast alle Beweise gegen Sie. Da« können Sie sich kaum verhehlen."
„Ich kann nur wiederholen, daß ich von bet Thai nichts gewußt habe", gab Helene zur Antwort.
DaS Verhör war damit bemdet, denn der Richter hielt es kaum der Mühe für wert, an die nach feiner Hebet« zeuguug Schuldige noch mehr Fragen zu richt«.--.
(Schluß folgt.)