XX. Jahrgang.
Marburg, Sonnabend, 23 Mai 1885.
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GcrheWk ZitiiW
an deren Spitze Se. Königl. Hoheit bisher steht, und deren vornehmste Leiter als seine Mandatare für seine Jntereflen thätig find, nicht entziehen können. Die Thronbesteigung des Herzogs würde deshalb die unvermeidliche Folge haben, daß sich in Braunschweig unter der staatlichen Autorität eines der TeUhaber an der souveränen Bundesgewalt ein Stützpunkt für verfasiungSwidrtge Bestrebungen bilden würde, deren Spitze gegen die vom Reich garantierte Integrität des preußischen Staates gerichtet wäre. Die politische Haltung des Herzogs vou Cumberland, wie ste in amtlichen Kundgebungen hervorgetreten, ist jederzeit geeignet gewesen, die welfische Partei in der Verfolgung ihrer Ziele zu ermutigen. In dem NotifikationSschrriben vom Juli 1878 hat der Herzog den Protest erneuert, welchen der Köniz Georg V. unter dem 23. September 1866 gegen Preußen erhoben hat, und die in diesen beiden Schriftstücken enthaltenen Erklärungen werden in keiner Weise durch das NcttfikationS- schreiben des Herzogs vom 18. Oktober 1884 oder sein Besitzergreifungspatent von demselben Datum invaldiert. Auf Grund der beiden erstgenannten Dokumente befindet stch der Herzog von Cumberland noch H ute im ideellen Kriegszustände gegen Preußen, und bet feinem Regierungsantritt müßte, wenn nicht Preußen und Braunschweig dem Deutschen Reich «^gehörten, rcchiltch der Kriegszustand zwischen beiden Staaten eintreten. Diese rechtliche Situation gewinnt eine praktische Bedeutung durch die Thaisache, baß mit dem Herzogtum Braunschweig gerade diejenigen Han- noverschen Gebiete grenzen, in welchen nach Ausweis der Wahlen zum Reichstag die welfische Partei die Mehrheit der Bevölkerung bildet. Der Herzog von Cumberland würde, in seiner benachbarten Restsenz, nicht wohl im stände sein, Verbindungen und Zumutungen abzuwehren, welche den inneren Frieden des Reichs in Frage stellen. Wenn die Landeshoheit in Braunschweig mit allen ihren Rechten an der ReichSregterung in die Hände eines Fürsten gelegt würde, der einem Teil der Bevölkerung von Hannover als Prätendent auf die gesamte preußische Provinz dieses Namens gilt, so würde S-. Majestät der König von Preußen die Fürsorge für die Sicherheit im Lande selbst in die Hand nehme», wenn nicht die Institutionen des Reiches die Mittel zur Verhütung unmöglicher Zustände darböten. Unter diesen Umständen würde, auch wenn das Recht des HerzogS zur Successton ein prinzipiell unbestrittenes wäre, die Regierung d.S Herzogs von Cumberland in Braunschweig und die damit verbundene Betriltguag an der Reichöregierung, politisch unzulässtg sein, weil die innere Sicherheit des Reichs dadurch gefährdet würde. Seine Majestät der König von Preußen beabsichtigt nicht, der weiteren Erschließung der Organe des Herzogtum« und des Reichs bezüglich der Thronfolge in Braunschweig vorzugretfen, die Königliche Regierung fleht aber voraus, daß der Regierungsantritt des Herzogs von Cumberland in Braunschweig zu Streitigkeiten zwischen Preußm und Braunschweig führen würde, welche
der Polizeidieuer befohlen, auf den Gefesselten streng zu achten, gab er dem andern einen Wink, ihm zu folgen.
„Die Frau macht nicht den Eindruck, als ob ste um die That ihres Mannes wisse", sprach er zu seinem Begleiter, „er wird deshalb die Büchse so versteckt haben, daß ste ihr nicht in die Hände fallen kann. Aus diesem Grunde glaube ich, daß wir sie in dem Hause nicht zu suchen brauchen."
Er schritt üb r tU Hausflur auf den kl inen Hof, an den ein Garten grenzte. Nach kaum einer Viertelstunde kehrte er mit einer alten Büchfe in der Hand auf die Hausflur zurück.
„Krötzlch, wir haben schon gefunden, was wir suchten," wandte er sich an den Verh steten. „Sie haben uns die Nachforschung ziemlich leicht gemacht, da Sie die Stelle, a« der Sie die Büchse in Ihrem Holzstalle vergraben, nicht einmal wieder festgetreten haben. Die- ist doch Ihre Büchse?*
DaS Auge des Agenten ruhte mit starre« Ausdrucke auf der Waffe; er zitterte und rang nach Atem, aber er raffte sich zusammen.
.Ich kenne das Gewehr nicht — ich habe nie eins be- ftfien 1" rief er.
„Da» alles wird sich finden—bringen Sie den Mann zum Gefängnis," wandte der Kommisiar sich an den Polizeioiener.
Der Verhaftete suchte mit der Kraft der Verzweiflung seine Hände zu befreien und stch zu widerfetzea.
«Ich bin unschuldig!" schrie er laut.
Die Frau und Kinder hattm von dem Geschehenen bi» dahin keine Ahnung gehabt, al» ste aber durch das Fruster sahen, daß Krötzsch gefrflelt fortgeführt wurde, jammerten fie laut.
Eine Frauenthat.
Erzählung von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)
Krötzsch antwortete nicht, seine Augen waren starr auf das Buch und das geschwärzte Stück 'Papier gerichtet. Angstschweiß trat auf seine Stirn.
,->ch habe Ihnen grstern gesagt, daß jeder Verbrecher Unvorsichtigkeiten begehe, durch die er sich verrate , sprach der Kommisiar. »Ich hatte gestern schon die feste Ueber- zeuaung, daß Sie die That begangen, denn Sie waren zu eifrig bemüht, meine Aufmerksamkeit nach auswärts zu lenken. Sie sagten mit, Weiland hcche hier keinen Feind gehabt und doch waren Sie ihm feindlich gesinnt, de^am Nachmittage vor seiner Ermordung haben Sie Im Walde einen sehr heftigen Streit mit ihm gehabt, weil er Ihnen verboten, sein Hau» wieder zu betreten. Ste haben ihm eine erbitterte Drohung nachgerufen. Schon gestern waren Sie unruhig und fühlten stch nicht «ehr sicher, deshalb wandten Sie sich an die Gattin de» von Ihnen Ermordeten, um von ihr das Geld zur Flucht zu erhalten .
Immer blasser war da» Gesicht de» Gefesselten geworden,immer mehr entstellte die Angst dasselbe. Die Worte des Kommisiar» hatten soviel Beweise der Schuld auf ihn gehäuft, daß er der Last derfelbea erliegen mußte.
„Wo habm Sie die Büchse, mit der Sie Weiland erschossen haben?" stagte Boll.
«Ich habe ihn nicht erschvsiru - ich habe keim Büchse l schrie Krötzsch in der Angst der Verzweiflung laut auf.
Boll wandte sich von ihm ab. Nachdem er dem einen
Noch einmal suchte der Agent, al» er die» hörte; sich gewaltsam loSzureißeu.
„Schnell, schnell fort mit ihm!" rief Boll, denn der Angstfchrri der Unglücklichen drang ihm erschütternd in» Ohr. Er empfand Mitleid mit ihnen und konnte ihn« doch nicht helfen.
Die Verhaftung de» Agenten rief fast ein ebenso große» Aufsehn al» Wellauds Ermordung hervor. Dem Charakter desselben war eine solche That zuzutrauen, dennoch hatte Niemard einen Verdacht aus thu geworfen, weil er so eifrig bemüht gewesen war, den Mörder zu entdecken, und laut ausgesprochen hatte, daß Niemand mehr ein GlaS Bier ohne Besorgnis im WlrtShause trinken könne, wenn die Polizei den Schuldigen nicht auffinde.
Krötzsch wurde noch an demselben Tage burtfc beit Staatsanwalt verhört, aber trotz btt so schwet belastenden Beweise beteuerte er seine Unschuld. Er leugnete auch dann noch, al» ihm schon am folgenden Tage nachgewiesen wurde, daß er die bei ihm aufgefundene Büchse vor einigen Jahren auf einer Auktion in einem benachbarten Dorfe um rin« geringen Preis erstanden hatte.
An der Schuld des Verhafteten war nicht im Geringstm mehr zu zweifeln, nur die Motive feiner That waren für Boll noch nicht genügend aufgeklärt.
„Er hat mit Wellaud an dem Nachmittage vor der That einen Streit gehabt," sprach er zu dem Staatsanwalt, wtt dem er stch über diese Frage unterhielt, »aber dies kann ihn nicht bewogen haben, einm Mord zu begehen."
„Er hat sich rächen wollen," warf der Staatsanwalt ein.
Boll schüttelte langsam, zweifelnd mit dem Kopse.
, Hätte er ihn svfott, in der leidenschaftlichen Erregung
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nicht privatrechtlicher Natur sind, also unter den Begriff >eö Artikels 76 der Reichsverfassung fallen. In dieser Voraussicht stellt Preußen den Antrag, die Ueberzeugung der verbündeten Regierung dahin auszusprechen, daß:
die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig mit dem inneren Frieden und der Sicherheit de» Reichs nicht verträglich sei; und zu beschließen, daß die braunschweigische Landesregierung hiervon verständigt
v. BiSmmck.
Die in den Anlagen mitgeteilten Schriftstücke bestehen au« öffentlichen Kundgebungen des Königs Georg und seines Sohnes, des Herzogs von Cumberland, welche den bewußt festgehaltenen Gegenfatz der welfifchen Herrschaftt- Aufprüche zu ver 1866 tn Deutschland geschaffenen politischen Neuordnung auf das Schärfste hervortreten lasim. Anlage I reproduziert den französischen Originaltext der vom König Georg unterzeichneten und vom Grafen von Platen Hallermund gegengezeichneten Kundgebung, welche, von Hietzing bet Wien am 23. September 1866 datiert, an alle Mächte gerichtet war, und in welcher König Georg, der preußischen Annexion Hannovers gegenüber erklärte, daß er niemals auf feine SouveränetätSrechte In feinen Staaten verzichten werde. Anlage II stellt einige Auszüge aus Briefen des Königs Georg an seinen Agenten in Pari» zusammen, deren mit der Unterschrift oder dem Paraphe des König« versehene Originale stch im Archive des Auswärtigen Amtes befinden. Erwähnte Auszüge datieren der ReihenfolgeMch aus Villa Braunschweig, Hietzing, den 30. Juni 1867, den 7. November 1867, Donnerstag, 21. November 1867; Villa Thun, Gmundm, Mittwoch, den 2. September 1868, Sonntag, den 13. Juni 1869. Alle milgrteilten Auszüge beschäftigen stch mit der Eventualität eines k.tegerischen Zusammenstoßes zwischen Preußen und Frankreich und den Vorbereitungsmaßregeln behufs Jnfcenierung eine« aktiven Auftretens der welfifchen Prcpaganda im Bunde mit dem kriegSgerüstetm Frankreich, zur Wiederherstellung des Königreichs Hannover. Unter anderem erklärt König Georg: „Alles kommt nur aber darauf an, daß meinerseits nichts verabsäumt wird, was die Pflicht für meine heilige Sache erheischt, und daß der Allmächtige um Jesu Christi Willen sie schließlich siegen läßt. Drum nur hiuaufgeschaut und auf Gott verttaut!"
In dem Schreiben vom 21. November 1867 betont er die Notwendigkki-, „meinerseits um Gottes Willen mit allen Dingen auf das Vollkommenste fertig und bereit zu fein, damit, wenn es die Vorsehung für befindet, den casus belli herbeizuführen, ich augenblicklich bei der Hand bin, als Verbündeter dem Kaiser zur Seite zu stehen, um mit Hilfe feiner mächtigen Unterstützung mein gutes Recht und daS von Deutschland unter deö Herrn Beistand erkämpfen und ersiegen zu können."
Endlich begründet König Georg unter« 13. Juni 1869
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' Die braunfchweiger Frage.
Dem Bundesrate ist der nachstehende bereits erwähnte Antrag Preußens zugegangen:
„Der Artikel 76 der Retchsverfasiung enthält die Bestimmung, daß Streitigkeiten zwischen verschiedenen BundeS- Regierungev, sofern dieselben nicht prtvatrechtlicher Natur sind aus Anrufen des einen T ileS vou dem Bundeörat erledigt werden sollen. Nach dem Geiste der Berfasiung wird die Vorschrift dahin zu verstehen fein, daß nicht nur vorhandene Streitigkeiten der Kompetenz deS Bundesrates unterstehen, sondern daß derselbe auch betusm ist, dem Entstehen solcher Stretttgk.iten vermtttelnd vorzubeugen, wenn ein Antrag dahin gestellt wird. In diesem Sinne erlaubt sich die Königliche Regierung, die Aufmerksamkeit des Bundesrats daraus za lenken, daß zwischen Preußen und Braunschweig Mißhelligkeiteu voraussichtlich entstehen würden, wenn Se. König!. Hoheit der Herzog v. Cumberland Herzog von Braunschweig würde. Der durch die ReichSorr affuug gewährleistete preußische Besitz der Provinz Hannover ist von dem Herrn Vater des Herzogs von Cumberland nach Maßgabe des betltegenben Protestes an. gesytzten worden; ter König Georg hat stch bis an sein Lebensende al« einen mit Preußen im Krieg befindlichen Souverän angesehen uns die dieser Stellung entsprechende volitifche Haltung beobachtet, wie daS aus ver Anlage her- voraebt. Der Herzog von Cumberland ist durch seine Kundgebung vom Juli 1878 in die gleiche Stellung gegen Vreutzeu elngettcten. Der Herzog hat seitdem seinen An- ivrülden aus Hannover nicht entsagt und die Haltung seiner Anhänger im hannoverschen Lande ist bi« in die Gegen wart von der Art, baß selbst ein perMicher Verzicht des ßenog» von Cumberland auf die von ihm erhobenen An- ivrücbe an Hannover der Königl. Regierung keine Bürg Mast für da« Auchören der auf LoSretßung Hannovers von Preußen gerichteten Bestrebungen der Welfenpartei gewähren würde. Der bei diesen Bestrebungen gemachte Vorbehalt, daß die Abtrennung des Königsreichs Hannover von Preußen aus gesetzlichem Wege herbeigeführt werden solle ist bedeutungslos, da der gesetzliche Weg durch die gegebenen Verhältnisse naturgemäß ausgeschlossen und nut bet gewaltsame möglich ist. Bei der reichstreuen Gesinnung der Bevölkerung im Herzogtum Braunschweig dürf e die Welsenpartei tn dieser kernen nennenswerten Anhalt stndcn: der Herzog von Cumberland aber würde sich auch al» Herzog von Braunschweig den Einflüsien der Partei,