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Marburg, Mittwoch, 13 Mai 1885.
XX. Jahrgang.
«^scheint tSglich außer an «erftage» nach Sonn« und Ljertagen. — Quartal« Lbonnemcnts-Preisbei der Edition SV. Ml., bei Sf Postämter 2 Mk. 50 L., (erd. Bestellgeld), -rakertionsgebahr für die Lltene Zeile 10 Pf«. W-men für die Zeile * 25 Pf«.
OIiklhkWe AitiiW.
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blattes, s owied.Annoncen- Bureaux von Haasenstein undVogler in Frankurt a. M>, Kastel, Magdeburg und Wien; RudolfMoffe in Frankfurt a. M., Berlin,München und Köln: ®. L. Daube und 6o. in Frankfurt cu 5Dt„ Berlin,Hannover u. Paris.
«Lsödjcutlidje Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sountagsblatt.
Expedition: Markt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Ang. Koch.
Deutscher Reich.
Berlin, 11. Mai. Ter Kaiser konferierte heute mit de« Fürsten BiSmarck. — Tie „Nationalzeiiung" meldet: Professor Koch reist morgen als Delegierter des deutschen Reiches zu der SanitätSkouferenz nach Rom ab. — Der französische Botschafter ist auf einige Tage nach Paris gereist. — Die Petitionskommission deS Reichstags beriet heute eine Petition um Wiedereinführung der Prügelstrafe und Ausdehnung teS Gesetzes über den Verkauf und Gebrauch von Sprengstoffen auf den Besitz und Gebrauch M Revolvern und Dslchmeffern. AIS RegierungSkommiffar yot Geheimer Rat F eiherr von Seckendorfs erschienen. Die Frage, ob das gesamte System der Strafen in der Richtung einer Revision zu unterziehen sei, daß dem Verbrecher körperliche Nebel zugefügt werden, ist eine vielbestrittene, jedenfalls läßt sie sich nicht auf Grund einer Petition erledigen. Der im Laufe der Diskussion Angebrachte Antrag, die Petition dem Herrn Reichskanzler zur Kenntnisnahme zu überweisen, findet seine Etl-digung durch den von der Majorität gefaßten Beschluß, die Petition für ungeeignet zur Erörterung im Plenum zu erklären, weil eine Arnderung des im Jahre 1875 einer Revision unterzogenen Gesetzbuchs im Sinne der Petenten nicht angezetgt, die beantragte Ausdehnung des Gesetz:« über die Sprengstoffe nicht angezeigt erscheint, auch soweit eine Beschränkung tu dem Besitz und Gebrauch von Revolvern und Dolchmesseru in einzelnen Bezirken notwendig sein sollte, eine solche im Wege polizeilicher Verordnungen sich würde erreichen lassen. — In der Begründung, welche dem Gesetzentwürfe, betreffend die Unzulässigkeit der Pfändung von Eisenbahnfahrt-BetrirbS- mittrln, beigegeben ist, heißt eS u.a.: Der Mangel einer gesetzlichen Vorschrift in der durch den gegenwärtigen Gesetzentwurf vorgeschlagenen Richtung hat namentlich in Bayern hinsichtlich deS Eisenbahnverkehrs mit Oesterreich in jüngster Zeit eine wirkliche Notlage herbcigesührt. Schon seit Jahren suchen die Koupongläubiger österreichischer Eisenbahnen, da sie in Oesterreich mit ihren Ansprüche« nicht durchdringen können, die Befriedigung derselben im Wege richterlicher Beschlagnahme der n<ch Bayern übertrttmdcn Eisenbahn- betrtebsmittel der betr.ffendeu Gesellschaften herbeizuführen. Hierbei handelt eS sich keinrswegS nur um die Forderungen von deutschen Interessenten, sondern eS liegen dringende Anzeichen vor, daß auch außerdeutsche Gläubiger der Gesellschaft in dieser Weise ihre Befriedigung suchen, weil sie hierbei eine vorteilhaftere Verwertung ihrer Forderungen zu erzielen hoffen. DaS Fahrmaterial der österreichischen Bahnen ist demzufolge bei dem Uebcrtritt auf deutsches Gebiet und während des Aufenthaltes auf demselben in stän« bißet Gefahr der Beschlagnahme, und eS hat in zahlreichen Fällen eine solche Beschlagnahme von österreichischen Lokomotiven, Wagen ic., sowie eine Pfändung der Ansprüche auf H.rauSgabe dieser Objekte in der Thal bereits statt
gefunden. Die Folgen eines solchen Vorgehens sind bei lebhaft entwickelten, durch vielfältige Anfchlußpunkte vermittelten Bahnverkehre zwischen Deutschland und Oesterreich von bedenklichster Tragweite. Die österreichische Verwaltung wird genötigt, ihr Material dem Uebergang nach Deutschland thunlichst zu entziehen; der Abfertigung durchgehender Züge und der Beförderung der Güter über die Grenze ohne Umladung, wie auch der für den nachbarlichen und allgemeinen Verkehr bedeutungsvollen gegenseitigen Ueber- laffung von Betriebsmitteln erwachsen unüberwindliche Schwierigkeiten; und schließlich wird der gesamte Eisenbahnverkehr von Oesterreich durch das Inland vor der Frage stehen, ob er nicht zur Vermeidung der fortwährenden Hemmnisse, Verluste und Gefährdungen anderer Transportwege aufsuchen soll, soweit er nur immer von der Benutzung deutscher Linien sich frei machen kann. ES würde sich nicht rechtfertigen, den Privatintereflen der Gläubiger noch länger den Vorgang vor den gefährdeten Interessen des allgemeinen Verkehrs zu gestatten. — Dem Fürsten BiSmarck ist ein neuer glänzender Zug gelungen; er hat eS bei der spanischen Regierung durchgesetzt, daß sie au? die Bindung deS Roggenzolles auf 1 Mk., die bekanntlich bis 1887 fortdauern sollte, gegen vergleichsweise geringe Gegenzuge- ständniffe unsererseits — Südfrüchte und denaturiertes Olivenöl sollen zollfrei bleiben — verzichtet. Für uns ist das um so bedeutsamer, als, wie bekannt, nicht Spanien allein von der Fortdauer des niedrigen Roggenzolles Vorteil gezogen hatte, sondern sämtliche meistbegünstigte Länder mit, waS für die Reichskaffe einen Ausfall von Millionen bedeutet hätte.
— Die „Nordd. Allg. Ztg." äußert über die soeben geschloffene Landtagssession: Die Gestaltung der politischen Dinge hat eS mit sich gebracht, daß die großen, ho A politischen, p inzipiellen Entscheidungen mehr oder weniger den Arbeitsgebieten der Einzellaudtage entrückt und den Faktoren der Reichsgesetzgebung Vorbehalten sind; so daß ersteren im wesentlichen die Aufgabe zugefallen ist, die in der Reichs- Instanz gegebenen Grundgedanken der allgemeinen weiteren Entwick lung für die Einzelstaaten auszugestalten. ES wird daher die ThätiMt der einzelstaatlichen legislatorischen Körperschaften, so gewichtig sie für die Geschicke der Be- rölkerung der Einzeistaaten ist, der großen Konflikte ermangeln, welche sich die Phasen der großen politischen Fortentwickelung zu kennzeichnen pflegen. Mit diesen „großen Korfliktn" schwindet aber gleichzeitig der Boden für die Herrschaft des Parlamentarismus, nach welcher unf.re Opposition strebt. Dieses Bild gtebt auch die, die wohl anzunehmen, abgeschlossene Legislaturperiode Preußens.....
Werfen wir, ohne alle Einzelheiten berühren zu können, einen Rückblick auf die Legislaturperiode, so fi iden wir sofort eine R ihe gesetzgeberischer Leistungen, welche obigen Gedankengang rcchtfertig n. Zunächst die definitive Besei
tigung der 1. und 2 Klaffensteuerstufe in der ersten Session, durch welche die gesamte arbeitende Bevölkerung im engeren Tinne von den direkten Staatslasten befreit, zugleich aber auch dem Steuerer.kutor des Staates das Hauptgebiet feiner Thätigkcit geschloffen wurde. Im Zusammenhang hiermit steht die am Ende der dritten Session vereinbarte Entlastung der kommunalen Verbände durch Ueberweisung der für Preußen aus den Zollerhöhungen entfallenden Mehreinnahmen u. s. w. Ferner steht damit in gewiflem Zusammenhänge die gelungene Regelung deS PensionS- wesenS der Volksschullehrer, durch welche, abgesehen von der für den beteiligten Stand gewiß hoch willkommenen Regelung dieser schwierigen Materie, ebenfalls ein Akt der mit der Reichssteuerreform intendierten teilweisen Ueber- nähme der Schullasten auf den Staat erfolgen würde. Aus dem Rahmen der früheren Verwendungsvorschläge sind also nun auf drei Seite len Anfänge gemacht, und eS bleibt das Gleiche nur noch auf dem der Aufbesserung der Beamtengehälter zu thun übrig: eine Aufgabe, für welche einer kommenden Legislaturperiode die Lösung Vorbehalten bleibt. In weiterer Beziehung zu diesen Dingen, zu der wirtschaftlichen Fürsorge und sozialen Pflege, stehen dje zu stände gebrachten Landgüterordnungen für Brandenburg und Schlesien, und auf tetn Gebiete der Eisenbahnverstaatlichung die den eigentlichen Abschluß derselben bewerkstelligenden Maßnahmen, sowie die zur Ergänzung und. Erweiterung der Anlagen und zum AuSbou deS Sekundär- bahnnetzes bewilligen Mittel und teilweise bereits verwendeten beträchtlichen Mittel. Auch die nach vielfachen Vorbemühungen zum Abschluß gelangte KonsolidatiooSgesttz- gebung für die Gebiete des rheinischen Rechts und für Hohcnzvllern, und endlich die Herabsetzung des Zinsfußes der Staatsanleihen gehören zu den wirtschaftlichen Ergeb- niffen der abgelaufenen Legislaturperiode, deren Segnungen für die Gesamtheit des preußischen Volke« nicht ausbleiben werden. Auf dem Gebiete der Selbstverwaltungsgesetzgebung ist die Ausdehnung derselben auf Hannover und auf Hessen-Nassau erfolgt, neben einer Vereinfachung der verwaltnnzSgerichtlichen Organisation für den ganzen Staat, so daß auch dieses Gebiet immer mehr dem völligen Ausbau sich nähert. Auf dem kirchenpolitifcheu Gebiete wurde durch das 1883 erlassene Gesetz der Boden für den Kulturkampffrieden geebnet; eS sind damit die Härten der Maigesetzgebung soweit beseitigt, daß der Staat erwarten kann, der andere interessierte Teil werde nunmehr für die gewünschte organische Revision durch thatsächlicheS Entgegenkommen seinerseits die Bedingungen schaffen. Wenn die in diesen Beziehungen gehegten Erwartungen bisher nicht erfüllt sind, so hat doch gerade das am Anfänge der Legislaturperiode gegebene Gef.tz die Friedensliebe de« Staate» genügend dokumentiert, um den Borwurf hinfällig zu machen, auf diesem Gebiete sei die Legislaturperiode
Eine Franenthat.
Erzählung von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)
„Hatte Ihr Mann Feinde?" forschte der Staatsanwalt Weiter.
„Ich weiß eS nicht," entgegnete Helene.
„Haben Sie einen Verdacht, wer die That au«geführt haben könnte?"
H-lene strich langsam mit der Rechten über die Stirn hin.
„Nein", entgegnete sie dann. „Es ist Ihnen meine Selbstbeherrschung ausgefallen, aber darüber habe ich noch nicht nachgedacht."
„ES liegt so nahe."
„Für Sie, aber nicht für mich. J h habe nur an das Geschehene gedacht und nicht, wie cs gekommen ist."
Der Staatsanwalt befand sich in einer peinlichm Lage. Sprach die auffallende, unheimliche Ruhe der Frau für ihre Schuld oder Unschuld? Er wußte eS selbst nicht. »Meine Pflicht zwingt mich, eine Haussuchung vorzunehmen," sprach er.
„Thun ®iej waS dieselbe verlangt," entgegnete Helene ruhig. Sie hatte sich auf einem Stuhle niedergelaffen, denn sie war erregter, als ihr Aeußere« verriet.
Der Staatsanwalt zündete ein Licht an und trat io da» anstoßende Schlafgemach. Vor dem Bette standen ein Paar Knöpfstiefel, sie gehörten der Frau. Flüchtig hob er fa empor und betrachtete sie, die Sohlen waren vollständig trocken, sie hätten feucht fein wüffen, wenn Helene mit ihnen während der Nacht In dem Garten dcS Wirtshauses gewesen wäre, denn der Rasen in demselben war naß. Da« Bett war so «je sie r< verlaffen hatte, al« sie durch den Nacht
wächter geru^n war; auf dem Stuhle vor demselben lagen noch einige Kleidungsstücke. In dem ganzen Raume herrschte eine peinliche Ordnung.
Er trat in mehrere andere Zimmer, ohne etwa« Auffälliges wahrzunehwen. In Weilands Gemache hingen mehrere Jagdgewehre an der Wand. Er untersuchte sie sorgfältig und gewann die sichere Ueberzeugung, daß mit keinem derselben der Mord ousgeführt war, denn sie waren sämtlich für kleinere Kugeln etagtrichtet. Als er sich wieder zu Heler-e begab, fand er sie noch in derselben Stellung disitzend, wie er sie verlaffen hatte.
Langsam und ohne ein Zeichen der Unruhe oder Neugier richtete sie den Blick aus ihn.
„Wird der Tote hierher gebracht werden?" fragte sie.
„Vorläufig nicht. Morgen früh wird er noch einmal untersucht werden, dann können Sie bestimmen, wohin er gebracht werden soll. Verlangen Sie den Toten zu sehen?"
„Nein!" gab Helene hastig zur Antwort und fügte dann ruhiger hinzu, „ich kann Tote nicht sehen, und wenn ich mich auch überwinden wollte, so würde ich doch dadurch an dem Geschehenen nichts ändern."
Der Staatsanwalt verließ ste, ohne über ihre Schuld oder Unschuld eine sichere Meinung gewonnen zu haben.
VIII.
Als Brune, der über den Tod seines Freunde- aus das h ftigste erschüttert war, spät in der Nacht heimkehrte, fand er feine Frau fieberglühend im Bette. Ihr Gesicht war gerötet, ihre Augen waren starr auf ihn gerichtet, er war jedoch zu erregt, um die« zu b:merken. Mit kurzen, hastigen Worten erzählte er Weiland- Erschießen, o6et sie ver
stand ihn nicht und erkannte ihn auch nicht. Bewußtlo- lag ste da.
Bestürzt rief er ihren Namen, sie antwortete nicht. Er erfaßte ihre Hand und zuckte erschreckt zusammen, so heiß glühte dieselve in der {einigen. Ohne Zögern sandte er zum Arzte und al- derselbe kam und die Kranke untersuchte, verriet sein ernstes Gesicht die Größe der Gefahr.
„Skit wann ist Ihre Frau erkrankt?" fragte der Arzt.
„Ich fand ste in diesem Zustande, al- ich vor kaum einer halben Stunde heimkchrtel"
„Hat ste vorher geklagt?" forschte der Arzt «eiter.
„Nein."
„Hat ste vielleicht eine heftige Aufregung gehabt?"
Unwillkürlich zuckte Brune leicht zusammen, denn die Frage klang ihm wie eine Anklage. An Aufregung hatte eS seiner Frau nicht gefehlt fest Wochen und Monden; jede Nacht, wenn er spät heimgekehrt war, hatte er eS in ihrem kummervollen Blicke gelesen.
„Ich weiß eS nicht," entgegnete er mit unsicherer Stimme. „Seit dem Tode unseres Kindes war ste stiller al» früher. ES sind wenig Worte der Klage über ihre Lippen gekommen, ste hat den ganzen Schmerz für sich allein getragen — da- — da« wird eS fein 1*
Er wagte nicht, feine Schuld einzugestehm.
„Und Sie habm die Arme meist allein mit ihrem Schmerze gelosten," fuhr Arzt fort. „Meinen Sie nicht, daß ste stch auch darüber gegrämt hat?"
Wie ein Schuldiger stand Brune da und wagte nicht aufzublicken.
„Der Tod weine- Kinde« traf mich schwer — ich suchte Zerstreuung", sprach er stockend. (Fortsetzung folgt.)