breit gedrückt. Der Staatsanwalt bewahrte sie sorgfältig auf. In dem Garten ließ sich keine Spur des Mörder» entdecken.
Die Frage, wer die That begangen habe, beschäftigte Alle. Die bestimmten Aussagen des Wirtes und seiner Frau, unmittelbar nach dem Schüsse den lauten Aufschrei einer Frauenstimme gehört zu habe», ließen kaum einen Zweifel zu und die letzten Worte deS Sterbenden schienen sie zu b-stä!igen. War doch da» unglückliche Verhältnis zwischen Weiland und seiner Frau kein Geheimnis, da er selbst ost genug darüber gesprochen hatte, und Helene war eine solche That zuzutrauen, da ihr Charakter ein leicht erregbarer und heftiger war.
Nur in dem StaatSanwalte stiegen Bedenken auf. Wenn Weilands Gattin, die über das ausschweifende Leben ihres Mannes sehr erbittert war, die That begangen hätte, würde ste sich durch einen Schrei verraten haben? War es einer Frau zuzutraucn, daß ste zur Schießwaffe gegriffen?
»Klang der Schrei, den Sie vernommen haben, nahe oder entfernter?" fragte der Staatsanwalt den Wirt.
»Ganz nahe, er wurde unmittelbar vor dem Fenster au-gestoßen."
»Können Ste nicht irren? Sie waren jedenfalls über dm Schuß sehr bestürztl"
»Ich täusche mich nicht. Glaubte ich doch im ersten Augenblicke, r» sei eine Frau unmittelbar an dem Hause erschossen, und riß deshalb da» Fenster auf."
»Und Sie sahm nichts?"
»Nichts, mein Auge war allerdiug» vom Lichte geblmdet; t« demselben Augmbltckr rief mich der Hülferuf in das ftctatilmmtt,*
»Hatte Weiland Feinde?" forschte der StaatSanwast weiter.
»Ich kenne keinen," gab der Wirt zur Antwort. »Er verkehrte nur mit wenig Menschen und ich weiß nicht, daß er je Jemand zu nahe getreten ist."
»Ist seine Frau berttt- von dem Geschehenen in Kmnt- ni» gesetzt?"
»Nein."
»Dann werde ich ihr selbst die Nachricht überbringen", fuhr der StaatSauwalt fort. Er gab einem Poltzeidiener den Auftrag, bei dem Totm zu bleibm und verließ da» Hau».
Der Weg nach Welland» Wohnung war eia ziemlich weiter und er hatte Zeit, noch einmal alle» zu überlegm. Die Frau des Erfchostmen hatte nie feine Sympathie brfrflen. Ihre Teilnahme an den Wuchergeschäften ihre» Vater» und die Fortführung derselben noch dem Tode de» Apotheker» hatten ihn stet» mit Widerwillen gegen ste erfüllt. Er wußte, wie hartherzig ste gegen ihre Schuldner gewesen war und daß ste selbst mit dem Aerwsten kein Mitleid empfunden hatte. Mit ihrem Manne hatte ste in Unfrieden gelebt, er würde ihrem Charakter rin Verbrechm zuge- traut haben, aber nicht die Ausführung dieser Dhat. ES war nicht F^auenart, mit der Büchse umzugehen, und doch, wie kam eine weibliche Person während der Nacht tu dm Gartm? Er stand vor einem Rätsel, welche» ihm immer geheimnisvoller erschien, je mehr er bemüht war, e» zu lösm.
So langte er vor Welland» Hause an. ES fiel ihm auf, daß mehrere Fmster erhellt waren, da nach de» Wirte» Verstcherung noch niemand die Nachricht von Welland» Tode hlerhrr gebracht hatte. Langsam stieg er bfc Steiostufm vor dem Hause empor. Die Thür war unverschlossen.
(Sortsetzrma folgt.)
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Marburg, Sonnabend, 9 Mai 1885.
XL Jahrgang.
SrscheintMlich außer an Mrllagen nach Sonn- und -r,iertagen. — Quartal» 8LonnementS-Preis bei der Spedition SV, Mk., bei den Postämter 2 Mk. 50
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WerMche ZitiiW.
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte», sowied.Annoncen»Bureaux von Haasenstein undBoaler in Frankurt a. M., Kassel, Magdeburg und Wien; RudolfMoffe in Frankfurt e. M., BerlinMünchea und Köln: 0. L. Daube und Co. in Frarüfurt a.
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Deutscher Reich.
Berlin, 7. Mai. Der Bundesrat nahm den Antrag Payern«, betreffend dm Entwurf eine» Gesetze» über die Unzulässtgkett der gerichtlichen Beschlagnahme von Eisenbahn - Fahrbetriebsmatertal, in erster Lesung an, genehmigt sodann den Handels- und Schifffahrtsvertrag mit der füd- aftikantschen Republik und die Meistbegünstigung- - Kon- vention mit Birma und stimmte schließlich dem Gesetzentwürfe wegen de» Nachtragsetats zu. — Üeber die Frevelthat, welche gestern gegen da» kaiserliche Palais verübt wurde, gehen durch die Blätter die verschiedenartigsten Berflonen. Der Sachverhalt wird in folgender Weise geschlldert: Am Dienstag Wend 11 Uhr trieb sich ein reduziert aussehender Mensch in der Nähe deS kaiserlichen Palais umher, so daß er dem dort stationtertm Schutzmann schon aufgefallen war. Plötzlich schleuderte er einen Stein von der Straße aus über die Rampe in die mittlere GlaSthür des Palais, gerade zwischen die dort aufgestellten Posten. Der Stein, den der Uebelthäter vorher schon zu sich gesteckt haben muß, traf die eine Ecke der unteren Thürscheibe und zertrümmerte dieselbe. Der Thäter wurde auf frischer That sestgenommen und um 3 Uhr nachts dem Polizeipräsidium eingeliefert. AS der Inhaftierte gestern nachmittags gegen 3 Uhr behufs Konfrontation mit einem Menschen, mit welchem er am DierStag Abend verkehrt haben soll, am kaiserlichen PalaiS vorübergeführt wurde, gelang es ihm, während er sein Taschentuch fallen ließ, wiederum einen Stein in die Hand zu bekommen und denselben diesmal in das historische Eckfenster zu schleudern. Betreffs der Persönlichkeit deS Strolches entnehmen wir dem »Berl. Tgbl." folgende Daten: Er ist ein Pole, Michel Grigoleitis aus Biökenau, Kreis Ragnit, Ostpreußen, geboren am 17. Juli 1858, jetzt also 27 Jahr alt. Er spricht sehr mangelhaft Deutsch und macht unklare Angaben über sich. Seit Monaten befindet er sich — eS ist ein Arbeiter — auf der Wanderschaft und hat sich bettelnd durchgeschlagen, bis er vor sechs Tagen in Berlin eivtraf. Hier ist er obdachlos gewesen und hat im Freien genächtigt. In den Herbergen, die er kurz vor seinem Etn- tteffcn in Berlin berührte, scheint er von der That Singers gehört zu haben. Er ist klein, schmächtig, fast bartlo». Sein ganzes Wesen und seine Erscheinung lasten erkennen, welches Strolchleben er in der letzten Zeit geführt hat. — Auch die heutige Sitzung der PetittonSkommtsston des Reichstage- wurde von der Beratung der bezüglich des Pro
stitution SwefcnS vorliegenden Petitionen in Anspruch genommen; nach langer Diskussion wurde beschlosten, die Petitionen dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung bezw. zur Kenntnisnahme zu überweisen. Abg. Struckmann wird schriftlichen Bericht erstatten. — Der heute dem Reichstage zugegangene AuSlirferungSvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Rußland hat folgenden Wortlaut: Artikel 1. Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, einander auf dteserhalb gestellten Antrag diejenigen Angehörigen deS ersuchenden Teiles auszuliefern, die von den Gerichten de» ersuchenden Lande» wegen einer der nachstehend aufgeführten, nach den Gesetzen dieses Landes strafbaren Handlungen verurteilt find oder verfolgt werden und sich der verdiente« Strafe durch die Flucht entzogen haben: 1. wegen eines der nachstehend bezeichneten Verbrechen und Vergehen oder wegen Vorbereitungen zu deren Ausführung, wenn diese Verbrechen und Vergehen von dem Deutschen, besten Auslieferung beantragt wird, gegen den Deutschen Kaiser oder ein Mitglied seiner Familie oder gegen den Landesherrn eines anderen zum Reich gehörigen Staates oder ein Mitglied der Famllte diese» Landesherrn, und von dem russischen Unterthan, besten Auslieferung beantragt wird, gegen den Kaiser aller 9t uff eit oder ein Mitglied seiner Familie begangen sind: a) Totschlag, b) Thätlichkeit, c) Körperverletzung, d) vorsätzliche Beraubung der persönlichen Freiheit, e) Beleidigung; 2. wegen Mordes oder Mordversuchs; 3. wegen rechtswidriger Herstellung oder rechtswidrigen Besitzes von Dynamit oder anderen Sprengstoffen. In allen anderm Fällen, in welchen die AuSltefernng von einem der beiden vertragschließenden Teile wegen eines Verbrechens oder Vergehens beantragt wird, welches nicht im Artikel 1 erwähnt ist, wird der Antrag von der Regierung, bei welcher er gestellt ist, in Erwägung genommen und demselben, wenn nichts entgegensteht, mit Rücksicht auf die freundnachbarlichen Beziehungen, welche die beiden Länder verbinde», Folge gegeben werden. Artikel 3. Der Umstand, daß das Verbrechen oder Vergehen, wegen besten die Auslieferung beantragt wird, in einer politischen Absicht begangen ist, soll in keinem Fall als Grund dienen, um die Auslieferung abzulehnen. Artikel 4. Der gegenwärtige Vertrag wird ratifiziert und die Ratifikationsurkunden werden sobald als möglich ausgewechselt werden. Derselbe wird zehn Tage nach der Auswechselung der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und bleibt in Kraft bis nach Ablauf von 6 Monaten, von dem Tage an gerechnet, an welchem der eine oder der andere der vertragschließenden Teile ihn gekündigt haben sollte. — Die Kommission des Herrenhauses nahm mit 11 gegen 4 Stimmen daS Hnene- sche BerwendungSgcsetz an. — DaS Mitglied des deutschen Reichstages, Abg. Lingen-, dementiert nach einer Depesche des „H. T. B." in dem päpstlichen »Moniteur de Rome" ganz entschieden, daß er von dem Bischof Melchers ud
dem Abg. Dr. Windthorst eine Mission bei dem Vatikan übernommen habe. — Heute abend ist der zur dritten Lesung deS Börsensteuer-Gesetze- von den Konservativen, dem Zentrum und der ReichSpartet gestellte Kompromiß- Antrag eingrbracht worden, durch welchen dm Bedenken deS Reichskanzlers Rechnung getragen und da» Zustandekommen des Gesetzes gesichert werden soll. Der Antrag bezweckt erstens (im Tarif A:) die Worte zu streichen ,tn ausländischer Währung zahlbare Wechsel und Auszahlungen an ausländischen Plätzen in fremden Valuten". Geschäfte über solche sollen also steuerfrei sein; damit glaubt mau der Arbitrage Rechnung zu tragen. Ferner soll uuter die Steuerbefreiungen ausgenommen werden: »Anmerkung: Kaufund sonstige AnschaffungSgrschäfte über im Inland« von einem der Kontrahenten erzeugte oder hergestellte Mengen von Sachen oder Waren sind steuerfrei." Ferner soll dem § 7 ein Absatz 4 hinzugefügt werden, welcher lautet: Geschäfte, wslchk vorbehaltlich der Aufgabe (»an Aufgabe") abgeschloflrn werdm, sind abgabepflichtig. Die Bezeichnung des definitiven Gegen« kontrahevten (die Aufgabe) ist steuerfrei, wenn dieselbe spätestens am folgenden Werktage gemacht wird; wird dieselbe später gemacht, so gilt ste als ein neue» abgabepflichtige» Geschäft." Schließlich soll der Absatz 3 des §27 gestrichen werden, der der Steuerdirektivbehöide daS Recht gibt, in einzelnen Fällen eine Kontrole der Abgabenentrichtung durch höhere Beamte auch bet solchen Geschäftsleuten anzuordum, die sonst den Kontrolbestimmungen nicht unterliegen.
— Die günstigen Ergebniffe, welche in mehreren Ober« sörstereien durch daS Ausrücken deS Holzes aus den Schlägen nach benachbarten Ablagen unter Anwendung transportabler Schienengeleise erzielt worden find, und die Bedeutung, welche dieselben für die Anlegung und den Ausbau von Waldwegen gewinnen können, regen die Frage an, ob in den Staatswaldnngen In Zukunft von diesem Transportmittel nicht in größerem Umfange Gebrauch za machen ist. Besonders empfehlenswert erscheint dieses Verfahren für solche Oberförstereien, deren Holzproduktion den Lokalbedarf übersteigt und für welche durch Schiffahrt«-, Flößstraßen, Eisenbahnen rc. bestimmte Abfatzrichtungen vorgezeichnet sind. Aber auch Oberförstereien mit vorherrschendem Lokal« besatze werden sich unter Umständen der transportablen Schienengrleise mit Vorteil bedienen können und zwar namentlich dann, wenn da- Holz, wie die- z. B. im Gebirge oft vorkommt, auf wenige Hauptstraßen angewiesen ist. Der Minister für Landwirtschaft rc. hat die Regierungen rc. durch eine Zirkularverfügung vom 21. v.M. angewi sen, diese wichtige Frage einer eingehenden Erwägung zu unterziehen, zumal in den Kreisen der Holz- Händler der Wunsch laut geworden sei, daß daS Holz nicht unmittelbar aus den Schlägen, sondern von günstig gelegenen Ablagen auS, verkauft werden möge. Dabei sei besonders sorgfältig zu erwägen, ob die erforderlichen Park»
Eine Kraueuthat.
Erzählung von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)
»Wer wer kann dir entsetzliche That begangen haben?" fragte der Oekonom.
»Ich saß im Nebenzimmer", gab der Wirt zur Antwort. »Als der Schuß fiel, fuhr ich erschreckt empor und hörte gleich darauf den lauten Aufschrei einer Frauenstimme."
»Auch ich habe den Schrei gehört", bestätigte die Wirtin.
Der Verwundet« mußte diese Worte vernommen habe«, denn er öffnete die Augen, die er bi» dahin geschloffen hatte, sein Gesicht verzerrte sich und er versuchte, sich empor zu richten — seine Kraft reichte jedoch nicht mehr aus.
»Meine Frau — meine Frau ......l" rief er mit
mühsam hervorgestoßeuer Stimme. Dann sank sein Kopf zurück — da» Leben war au- ihm entflohen.
Auf da- Höchste bestürzt und erschüttert blickten die Umstehenden einander an. Hatte Welland mit den Worten seine Frau beschuldigt oder hatte er noch mehr hinzufügen wollen, was der Tod ihm abgeschuitteu? Niemand wagte, dir» zu entscheiden.
Der Arzt kam und konnte nur bestätigen, daß der Tod mrgrtreten war. Er untersuchte die Wunde. Die Kugel v>tte die Brust durchbohrt und war im Rücken sogar durch die Kleidung gefahren.
Die Polizei und der Staatsanwalt wurde« von dem «escheheuen in Kenntnis gesetzt und beide erschienen nach Kurzer Zeit. Jetzt erst wurde, nachdem die Anwesenden kurz verhört warm, eine sorgfältige Untersuchung vorge- uommm. Die Kugel, welche noch an die Wand gefahrm «md« an btt (tat gefunden, ste «ar groß und etwa»