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Marburg, Donnerstag, 5 März 1885.
XX. Jahrgang.
ObcheM jfitmio
Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte», s »wied.Annoncen.Bureaux von Haasenstein undVogler in Frankurt a. M., Kassel, Magdeburg und Wien; Rudolf Mosse in Franlfurt a.M.,Berlin,München und Köln; G. L. Daube und So. in Frankfurt a. M., Berlin,Hannover u Pari».
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Die Schleifer von Solliug.
Sinr Geschichte au» dem Bauernkriege. Erzählt von Lu do viea Hefe kiel.
(Schluß.)
Unter hartnäckigem Ringen der Einzelnen wälzte sich der Knäuel von Verfolgten und Verfolgern immer tiefer in die Lesen hinab; schon hörte man daS Donnern der L-a zach und Rupert hoffte im Stillen, Striniuger, der einen tüchtigen Vorsprung hatte, werde sich durch den Anblick der Frau-n drunten in der Tiefe nicht aushalten lassen und durch den AuSgang auf drr anderen Seite entkommen. er suchte sich immer zwischen ihn und s ine Verfolger zu drängen, so daß eS avSsah, als sei er besonders eilig hiuter ihm her, während er in der That den Zwischenraum zwischen sich und ihm immer verlängerte. Der bittere Hatz, der eine Weile in ihm aufgestiegen war, hatte sich längst wieder gelegt, die alte Liebe war stärker, als der junge Hatz, em tiefes Mitleid mit dem Manne, dem er so vieles verdankte, ergriff ihn und er that alles, was er konnte, um ihn vor feinen Feinden zu retten. .
Plötzlich horchte er erschreckt auf, eS war ihm, als höre er die Stimme feines Weibe«, feiner Tochter, fch"tmd, bittend, drohend — was war dort unten geschehene Da vernahm er einen wilden Doppelschrei; von Junker Joseph, Firmian und dem Reitmoser aus der Ferse gefolgt standen ste jetzt an dem Platze, wo er Feuer angezündet und Frau Maria zur Ruhe gebettet hatte.
, Ein eigentümliches Bild bot sich ihnen dar; sie stand ■ hoch aufgerichtet, von chrem laugen, noch immer goldig l schimmernden Haar umwogt, von der Flamme beschienen, i fast jugendlich anzuschauen, in der Hand hielt ste eine An-
Deutscher Reich.
Berlin, 3. März. Die von der ostafrikanischen Ex- vedition der deutschen Gesellschaft für Kolonisation erworbenen Landschaften in Ostafrika, westlich von Zanzibar, umfassen, wie die „Tägliche Rundschau" meldet, 2500 Quadrat-Meilen, welche« Gebiet durch Kaiserlichen Schntz- brtef vom 27. Februar unter Kaiserlichen Schutz und Ober- boheit gestellt worden ist. Mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit ist Karl Jühlke, der erste Beamte der Gesellschaft, betraut und dem Kaiserlichen Generalkonsul in Zanzibar unteistellt worden. Zur Verwaltung und Ausbeutung ter golonleen ist aus den Kapital«Interessenten eine deutsch- vstasrikantsche Gesellschaft gebild.t worden, an deren Spitze für die nächsten 15 Jahre ein Direktorium, bestehend aus Karl Peters, Friedlich Lange, Konsul Raghe, Graf Behr- Bandelin und Hofgartendtkiktor Jühlke, steht, daneben fungiert eine aus 5 Personen bestehende Kontrollkörperschaft. — Der „ReichSanzeiger" publiziert den vorstehend erwähnten Schutzbrief des deutschen Kaisers. Derselbe hat folgenden Wortlaut: Nachdem die derzeitigen Vorsitzenden der „Gesellschaft für deutsche Kolonisation", Dr. Karl Peters und Unser Kammecherr Felix, Graf Behr - Bandelin, Unseren Schutz für die Gebietserwelbungen der Gesellschaft in Ost- Afrika, westlich von dem Reiche des SultanS von Zanzibar, außerhalb der Oberhoheit anderer Mächte, nachgesucht und Uns die von besagtem Dr. Karl PeterS zunächst mit den Herrschern von Usagara, Nzur«, Useguha und Ukami im November und Dezember v. I. abgeschlosienen Verträge, durch weiche ihm diese Gebiete für die deutsche Koloui- sationsgesellfchaft mit den Rechten der Landeshoheit abgetreten worden sind, mit dem Ansuchen vorgelegt hrben, diese Gebiete unter Unsere Oberhoheit zu stellen, so bestätigen Wir hiermit, daß Wir diese Oberhoheit angenommen und die b.tresfen en Gebiete, vorbehaltlich Unserer Entschließungen auf Grund weiterer UnS nachzuweisender vertragsmäßiger Erwerbungen der Gesellschaft oder ihrer Rechtsnachfolger in jener Gegend, unter Unseren Kaiserlichen Schutz gestellt haben. Wir verleihen der besagten Gesellschaft unhr der Bedingung, daß ste eine deutsche Gesellschaft bleibt, und daß die Mitglieder deS Direktoriums oder der sonst mit der Leitung betrauten Personen Angehörige deS D utschen Reiches sind, sowie den Rechtsnachfolgern dieser Gesellschaft, unter der gleichen Voraussetzung, die Befugnis zur Ausübung aller aus den Uns vorgelegten Verträgen fließenden Rechte, einschließlich der Gerichtsbarkeit, gegenüber den Ein- geborenen und den in diesen Gebieten sich niede lassenden oder zu Handels- und anderen Zwecken sich aufhaltenden Angehörigen des Reiches und anderer Nationen, unter der Aufsicht Unserer Regierung und vorbehaltlich weiterer von Uns zu erlassende- Anordnungen und Ergänzungen dieses Unsere« Sch -tzbriefeS. Zu Urkund besten haben Wir diesen Schutzbrief Höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Kaiserlichen Jnstegel versehen lasten._________________
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DaS Buch, aus dem Poschacher einst so viel gelernt hatte, wenn auch anderes, als Steiniuger gewollt, war verbrannt, wie es geheißen, wer es geschrieben, hat nie Jemand erfahren, aber Rupert hat nie vergessen, was darin gestanden, und es waren wohl Gedanken aus jenem seltsamen Buche, die et dem Junker Joseph mitteilte In den langen Stunden, die dieser in seinem Hause verbrachte. Der Junker stand sich gut dabei und die Sauern auch, denen er vollständig verziehen Hatte. Der Bauernkrieg tobte mach eine Weile, aber der Junker von Kuchl hatte Friede gemacht mit den Seinen. Rach Jahren vermählte er sich mit einer Dame, der lauge nach ihrer Vermählung eine bedeutende Erbschaft an Geld und Gut zufiel, von diesen neuen Gütern nahm der Junker einen neuen Namen an, Glück und Glanz wurden dem zuteil, der nicht darnach getrachtet hatte und sein Andenken blieb als da- eines milden, frommen Herrn In Segen.
In Segen blieb auch das Andenken Poschacher«; freilich galt er überall für einen heimlichen Ketzer und der Erzbischof von Salzburg drohte mehrmals mit einet gründlichen Untersuchung, aber Herr Firmian hielt schützend seine Hand über ihm und da dieser fast im Gerüche eines Heiligen stand, fo blieb Poschacher unbehelligt. Er stand fleißig an seinem Schleifrade bi« an sein Lebensende, »legte fettte Enkel, that Gutes an «Urnen und Kranken, freilich
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die Prüfung nicht bestanden hat, kann ausnahmsweise nach Zurücklegung eines weiteren Vorbereitungsdienstes zu einer zweiten und letzten Prüfung zugelaffen werden. Der Ernennung eine» Anwärters zum Gerichtsvollzieher soll in der Regel die einstweilige selbständige Wahrnehmung der Geschäfte während einer mindestens dreimonatlichen Dauer vorhergehen. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit; vorher ist eine Amtskaution von 600 Mk. zu bestellen. Die Gerichtsvollzieher erhalten den gesetzlichen WohnungSgeld- zuschuß, auch wird ihnen ein jährliches Mindesteinkommen vom Staate gewährleistet (1800 Mk. mit WohnungSgeld- zuschuß). Sie sind penfionSberechtigt mit einem penstonS- fählgen Höchsteinkommen zur Zelt von 3000 Mk. Sie dürfen für ihre Amtshandlungen über die ihnen zusteheuden Gebühren und baren Auslagen hinaus keine Vergütungen annehmen oder sich versprechen lassen. Desgleichen ist ihnen die Verabredung einer geringeren Vergütung als der ihnen zustehenden Gebühren und baren Auslagen untersagt. Auch über Gerichtsvollzieher kraft Auftrags und die HÜlfS-Ge- rlchtSvollzieher werden Anordnungen getroffen. Die neue 56 Paragraphen enthaltende Ordnung tritt am 1. April d. IS. In, und damit die bestehende vom 14. Juli 1879 außer Kraft. Von der Prüfung sind befreit: Personen, welche vor dem 1. Oktober 1879 in dem Bezirke des AppellationSgertchtS in Zelle durch die Anstellungsbehörde für da« Amt eine« Gerichtsvogtes für befähigt erklärt sind, dann Personen, welche im Bezirke deS AppellationSgertchtS in Köln vor dem ebenerwähnten Tage die Gerichtsvollzieherprüfung bestanden haben. An diese Ordnung schließt sich eine neue Dienstordnung für die GerichtSdiener und eine neue Geschäftsanweisung für die Gerichtsvollzieher.
— Ucbcr die gestrige Rede deS Reichskanzlers äußern sich die hiesigen Blätter mit auffallender Zurückhaltung, lieber ihre politische Bedeutung spricht sich eigentlich nur die „Kreuzzeitung" aus. Dieselbe schreibt: „Jrn Auslande wird die eindrucksvolle Rede, welche Fürst BiSrnarck gestern im Reichstage an die Position „Gouverneur von Kamerun u. f. w. zu knüpfen wußte, vielleicht mit der Absicht in Verbindung gebracht werden, dem Kabinet Gladstone den Gnadenstoß zu geben. In Wahrheit hat sic damit aber nichts zu thun. WaS den Reichskanzler veranlaßte, die parlamentarisch schwer zu bezeichnende Handlungsweise Lord Granvilles vor der Oeffentllchkeit zu beleuchten, konnte nur daS Bestreben sein, diejenigen Mächte, auf deren Freundschaft wir mit Recht Wert legen, davon zu überzeugen, daß die von Lord Granville erhobenen Anschuldigungen gegen die eghptische Politik Deutschlands völlig unbegründet sind. Der politische Kredit deS edlen Lords ist nun zwar von der Art, daß seine Anschuldigungen, soweit sich da« aus der Haltung der Presse erkennen läßt, nirgends den Eindruck hervorgebracht haben, den er beabsichtigt hatte. Bei alledem handelt es sich hier um eine Angelegenheit, wo auch mit bloßen Möglich- und Goldgier, Herr erbarme Dich meiner und zeige mir einen anderen Weg!" Er wandte sich um und blickte lu die großen ernsten Augen des Steinschleifers; stumm reichte er ihm die Hand, Poschacher verstand ihn und legte seine Rechte mit festem Druck in dieselbe.
Berlin, 3. März. DaS Aeltesten-Kollegium der hiesigen Kaufmannschaft lud die hervorragenden deutschen Handelskammern zu einer am Donnerstag hier abzuhaltenden Konferenz ein, um den Agitationen der ländlichen Kreise zu gunsten der Doppelwährung gegenüber durch einen gemeinsamen Akt zu bekunden, daß die Handelskammern das Festhalten an der Goldwährung als eine unumgängliche Notwendigkeit erachten. — Die Budgetkommission deS Abgeordnetenhauses hat gestern den Antrag Blerllng auf Errichtung (hier Professur für hebräische Sprache und alttestamentliche Theologie an der Universität Greifswald abgelehnt. Der Regierungsvertreter gab die Erklärung ab, die Unterrichtsverwaltung halte die sofortige Errichtung der erwähnten Professur nicht für notwendig, sie wolle die Frage aber für späterhin in Erwägung ziehen. — Die Unfallkommission des Reichstages hat den grundlegenden § 1 deS Gesetzentwurfes über die Unfallversicherung der land- und forstwiffenfchast- lichen Arbeiter angenommen. Gleichzeitig wurde jedoch von Mitgliedern verschiedener Parteien bemerkt, daß sie sich durch diese Abstimmung nicht für die Abstimmung in zweiter Lesung bänden. — Für die dritte Lesung deS Etats sind zahlreiche Anträge im Reichstag eingegangen. Von größerem Interesse ist der von den Abgeordneten Dr. Freiherr v. Schorlemer - Alst, v. Kardorff, Dr. Frege und Leuschner eingebrachte Antrag, welcher dahin geht, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Initiative zu einer Wiedereinberufung der im Jahre 1881 abgebrochenen Münzkonferenz zu ergreifen, um eine Wiederaufnahme der Ausprägung vollwertiger Silbermünzen seitens der Vereinigten Staaten, des Lateinischen MünzbundeS, des Deutschen Reichs und aller derjenigen Staaten herbeizuführen, welche sich diesen Ländern anschließen wollen. Ferner sind von drei Selten Anträge auf Bewilligung der in der zweiten Etatsberatung bekanntlich abgelehuteu Forderung für einen zweiten Direktor im Auswärtigen Amt eingegangen. Die Anträge kommen von konservativer, freikonservativer und nationalliberaler Seite. Vom Grafen Dönhoff - Frledrich- stein ist außerdem noch ein Antrag auf Wiederherstellung der Forderungen für die General-Konsulate in Korea, Kapstadt und Apia eingebracht.
— Infolge der Errichtung felbständlger GerichtSkaffen war die bestehende Gerichtsvollzieherordnung zu ändern, was durch einen am 23. v. Mts. eingegangenen Erlaß deS JustizmintsterS geschehen ist. Danach ist da« Bestehen einer Prüfung für die Zulassung aufrechterhalten, von welcher nur diejenigen befreit stad, welche die Gerichts- schreiberpiüfung abgelegt haben. Der Prüfung muß ein sechsmonatlicher VorbereitungS ienst vorangehen, bei deffen Antritt der Anwärter mittelst Handschlags an Eidesstatt zur Amtsverschwiegenheit zu verpflichten ist. Zum VorbereitungS ienste dürfen nur Militäranwärter zugelassen werden. Die Prüfung wird bei Landgerichten, welche der Präsident deö OberlandeSgerichtS bestimmt, abgelegt. Wer
zahl vergilbt-r, befchriebenkr Blätter, die ste eins nach dem anderen hohnlachend in die Flammen warf, vor ihr stand der Stelninger, und mühte sich vergeben«, ihr die Blätter zu entreißen. Er und sie waren eS, die den Doppelschrel auSgestoßen.
„Mein Buch, mein Hebe« Buch," heulte der unglückliche Mann laut auf, „mußt Du mir auch da« entreißen I"
„In die Flammen damit," schrie ste und der Wahnsinn lohte aus ihr n Augen. „Du hast mich doch belogen; da« irar das Zauberbuch, au« dem Du die Goldmacherkunst gelernt, aber sie soll Dir auch nicht« mehr helfen, mein ist alle«, mein, stehst Du das rote ©ob, wie es glänzt!"
Sie deutete auf die feurig roten Ränder der Blätter, mit einem wilden Schrei hatte sie Stelninger gepackt, man wollte ste auseinander bringen — „wahrt Euch, Herr," rief Poschach r ents-tzt und riß Firmian von dem gähnenden Abgrunde zurück, in dem die Salzach tobte, und dem sie sich immer mehr näherten.
Friede! Fri del" tief Firmian, feine« geistlichen Berufes eingedenk, ein fchauerliche« Echo antwortete ihm, zugleich donnerte es t tunten im Fiufse und wie vom Blitz getroffen, fielen Alle in die Knie. Stelninger hatte feine Feindin mit sich hinab in die jähe Tiefe gerissen und die grünen Wellen der Salzach schlugen über ihren Leichen zusammen.
„Herr erbarm- Dich ihrer," betete Firmian und Thränen stürzten au« seinen Säugen. Poschacher hielt seine« Weibe« Hand, Margarethe war an die Brust de« Reitmoser gesunken; allein, aber ohne mit der Lippe zu zucken, starren Auge«, stand Junker Joseph.
„Gotte« Gerichtmurmelte er, „dahin führen Haß
$öd)£iitlidjc Beilagen: Amtlicher Anzeiger f. d. Kreise Marburg u. Kirchhain. - Illustriertes Sonutagsblatt.
Expedition: Stärkt 21. — Redaktion, Druck und Verlag von Joh. Aug. Koch.