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dazu bestimmt sein sollte, den Kaisers de« Kronprinzen und verschiedene andere hohe Generäle zu töten. Im übrigen erklärt Rupsch die Darstellung des Küchler für Lug und Trug. Der Angeklagte Holzhauer versichert, nichts von der Vorbereitung eine« Attentat« zu wisien, er stellt in Abrede, dem Rupsch eint Steinkruke mit Dynamit gegeben zu haben und will überhaupt kein Dynamit besessen haben. Der Angeklagte Rheinbach erklärt sich für nicht schuldig und girbt vor, von dem Attentate nicht da« Geringste gehört zu haben. Den Geldbetrag von 10 M. will er an Holzhauer nur gegeben haben, weil er ihm Geld für gelieferte Schuh­macherarbeit schuldig gewesen sei. Der Angeklagte Söhngen erklärt sich ebenfalls für nichtschuldig und giebt vor, er habe dem Rupsch 8 Mk. nur gegeben, damit derselbe, der keine Arbeit erhalten konnte, in die Lage käme, abzureisen; Rupsch habe zwar davon gesprochen, daß bei der Niederwaldfeier etwas passieren könne, aber davon, daß er selbst etwas im Schilde führe, habe der Angeklagte nichts verlauten lassen; er habe dem Rupsch auch so etwas nicht zugetraut. — In der NachmittagSsitzung wird Reinsdorf vernommen. Derselbe erklärt, am Niederwaldattentat nicht ganz nnbe- tetligt gewesen zu sein, sondern seine Hand im Spiele ge­habt zu haben. Ueber seine Motive befragt, weist Reins­dorf mit heftigen Worten — so daß ihn der Präsident und der Oberreichsanwalt mehrfach unterbrechen — auf die Lage des Arbeiterstaude- hin. Das Werk der Be- freiung au« dieser Lage müfle das Werk der Arbeiter selbst sein; der von sozialdemokratischer Seite beliebte Stimmzettel­kampf sei Unsinn und Blasphemie. Die von anarchistischer Geste vorgeschlagene Propraganda der That allein könne Helsen, der Zweck heilige das Mittel, man dürfe nicht sentimental sein. Der Angeklagte schließt: „Ich habe weine Pflicht al- Anarchist erfüllt." Hierauf räumt Angeklagter ein, Rupsch und Küchler zu dem Attentat überredet, sie wegen der Modalitäten der Ausführung instruiert, ihnen auch das erforderliche Dynamit gegeben zu haben. Wenn er nicht krank gewesen, würde er wahrscheinlich selbst da» Attentat ausgeführt haben. Vom Präsidenten schließlich befragt, ob er sich des in der Anklage ihm zur Last gelegten Verbrechens schuldig bekenne, antwortete Reinsdorf: „Ich erwarte Ihre Entschließungen, das ist einfach eine Macht­frage , geben Sie uns einige Armeekorps und der Stand der Sache wird sich umdrehcn." Im Laufe des heutigen Nachmittags wurde alsdann noch eine große An­zahl Zeugen vernommen. Untersuchungsrichter Schäfer an« Elberfeld erklärte, die Darstellung des Rupsch habe auf ihn den Eindruck der Wahrheit gemacht.

Stuttgart, 16. Dez. Die Kammer der Abgeordneten hat in ihrer heutigen Sitzung die Beratung über das Gesetz, betreffend „die Gemeindeangehörigkeit" zu Ende geführt. Die heutige Beratung war in so fern von allgemeiner Be­deutung, al» ans Anlaß des Art. 54, der die Fälle, in denen den Gemeinden ein Recht der Ausweisung bestrafter Personen, resp. der Antrag hierauf zusteht — neu regelt, die Kompetenz der Landesregierung zur Erlasiung solcher Partikularbesttmmungen in Frage kam. Der Entwurf hat nämlich an der Stelle der in früheren Gesetzen (Bürger­rechtsgesetz von 1833) enthaltenen, teilweise inhumanen Be- stimmungen über da- AuSwetsungSverfahren neue Be­dingungen gestellt, durch welche der Kreis der seilherigen AuSweisungSbefugnisie eingeengt, aber beabsichtigt wurde, die Ausweisungsgründe auch auf die Bürger einer Gemeinde auSzudehnen. Die Kommission hat durch einen, von der Kammer angenommenen Antrag festgesetzt, daß In Zukunft nur „Nichtbürger" (Einwohner) aus einer Gemeinde unter den betteffenven Voraussetzungen sollen auSgewiesen werden können. In der Debatte bezweifelte Dr. Götz, der Abg. für Böblingen, ob bet dem jetzigen Stand der Reichsstraf­gesetzgebung überhaupt die Landesgesetzgebung noch da« Recht habe, die AuSwetsungSbestimmungen neu zu regeln. Redner ist der Ansicht, daß die Ausweisungsmaßregeln eigentlich ihren Zweck total verfehlen, sofern der AuSgewiesene eben an einem andern Ort sein schädliches Treiben forffetze und die Last nicht beseitigt, sondern nur von einer Gemeinde zur andern geschoben werde. Bel ansteckenden Krankheiten werde der Kranke abgesondert und von seiner Umgebung abge- schlosien, um weitere Ansteckung zu verhüten. Bei der Aus­weisung aber werde da« vorhandene Glft in dem Körper der Gesellschaft absichllich in weitere Glieder derselben ver­breitet und da« Uebel diSloctert. In allen diesen Fällen wird die Einweisung In eine Anstalt besser als die „Ausweisung." Er schlage deshalb vor — alle Be­stimmung über Ausweisung aus dem Gesetze zu streichen und noch eine Zeit lang, bis die Reichsgesetzgebung diese Materie neu geregelt haben werde, mit den alten Be­stimmungen sich zu behelfen. Von dem Ministertisch und anderen Rednern wird aber entschieden darauf hingewiesen, daß in Art. 3 des FrelzügtgkeltSgesetzeS den einzelnen Landes­regierungen da» Recht gewahrt sei, über die AufcnthaltS- vrrsagnngen bestrafter Personen neben den seitherigen älteren, auch neue Gesetze zu erlassen, daß die Gemeinden der AuS- weisungSbefugnisie nicht entbehren können, In der gegen­wärtigen Zeit, „wo die Bande der Ordnung sich allent­halben gelockert haben" und daß e» in den allermeisten Fällen auch für den Verbrecher selbst nur heilsam sei — wenn er dem Boden, der seinem gemeingefährlichen Treiben dienlich gewesen, entzogen, und auf einen weniger günstigen Standort versetzt roetce. Uebereinstimmend wurde übrigens vom Regierungskommissar und dem Minister dcS Innern zugegeben, daß die seitherigen inhumanen Bestimmungen Über die Ausweisungen von fast sämtlichen Gemeinderäten M Lande» in strengster und härtester Weise angewendet

worden seien und daß e» sich das Ministerium auch für die Zukunft zur Aufgabe machen müsse und werde — jedem dteSfallstgen Mißbrauch der Gemeinden entgegenzutreten.

Rom, 17. Dez. Der spanische Botschafter beim Vatikan begiebt sich nach Spanien, um an den Arbeiten deS Senates teilzunehmen; er wird im Februar zurückkehren. Ein offiziöser Agent Rußland» beim Vatikan wird im Lause dieser Woche hier erwartet. Derselbe kommt nur zur Regelung einzelner schwebender Angelegenheiten. Die Ver­öffentlichung eine» Schreibens des Papste» an den Kardinal­vikar über die Einführung eines die Ehescheidung in Italien bezweckenden Gesetzentwurfes steht unmittelbar bevor. — Der gestern abend versammelten Mehrheit der Kammer er­klärte Ministerpräsident DepretiS die Notwendigkeit eines politischen Votum» in der Debatte über die Eisenbahn­konventionen. Die Versammlung beschloß einstimmig, noch vor den Ferien ein solche» Votum abzugebcn.

Paris, 17. Dez. In der heute früh stattgehabten Sitzung der Deputiertenkammer erklärte Mackem (Bona- partlst) im Namen der Rechten, daß er gestern die nament­liche Abstimmung gefordert habe, um den Beweis herbei- zuführen, daß die Kammer beschlußunfähig sei und die Beratung deS Budgets unter mißlichen Verhältnissen statt­fände; die Minderheit enthalte sich der Abstimmung, weil sie sich von der Verantwortlichkeit frei halten wolle. Hierauf nahm die Kammer mehrere Kapitel deS Budgets des Innern mit 284 Stimmen an, wobei sich die Rechte der Abstimmung enthielt. — Wie aus Schanghai von heute gemeldet wird, hätten sich auf Korea die japanestschen Truppen infolge der dort stattgehabten Unruhen nach Chumulpv zurückgezogen. ES geht das Gerücht, chinesische Kreuzer seien nach Korea abgegangen.

Loudon, 17. Dez. Der „Standard" meldet ans Kairo, die egyptische Regierung hätte beschloffen, Deutsch­land und Rußland auf ihr Verlangen um Vertretung in der Schuldenkaffe zu antworten, daß die Entscheidung erst dann erfolgen könne, wenn Deutschland und Rußland auf die englischen Finanzvorschläge geantwortet hätten.

Petersburg, 17. $)e$; Auf Grund des Verdikte» der Geschworenen wurde der verabschiedete Oberst-Leutnant Mironowitsch wegen Ermordung der Sarah Becker zu siebenjähriger Zwangsarbeit, der verabschiedete Leutnant Besak rocüen Verheimlichung des Mordes, wegen Ver­schwendung, Betruges und Diebstahls zur Verbannung nach Sibirien verurteilt. Die Ssemenowa wurde sreigesprochen.

Hesse»-Raff«».

Marburg, 18. Dez. Heute nacht hat auf der Main- Weser-Bahn eine Zugentgleisung stattgefunden. Zwischen Treysa und ZtmmerSrode entgleisten infolge eines Rad- banvagenbrucheS zwei Personenwagen des Frankfurt Berliner EilzugeS. Von den Paffagieren und dem Zugpersonal wurde glückstcherwetse niemand verletzt. Die Geleise waren nur auf einige Stunden gesperrt, so daß nur die Passagiere der zunächst folgenden Züge au der Uafallst-lle umsteigm mußten.

Marburg, 18. Dez. (Strafkammer.) In der gestrigen, nahezu 5 Stunden dauernden Sitzung gelangte nur ein Fall schwerer Körperverletzung zur Aburteilung. Die seitens der Staatsanwaltschaft erhobene diesbezügliche An­klage richtete sich gegen: 1. den Bergmann Karl Sohn, 26 Jahre alt, auS Etsenrod, unverheiratet, ohne Vorstrafen, 2. den Bergmann Kari Wilhelm Nickel, 22 Jahre alt, aus Etsenrvd, unverheiratet, noch unbestraft, und 3. den Schlaffer und Schmieo Julius Bernhard Ebenau, 38 Jahre alt, aus Niederweivbach, ebenfalls ohne Vorstrafen, und werden dieselben beschuldigt, am 29. Juni d. IS. zu Hartenrod durch mehrere selbständige Handlungen a) den Referendar Mallart und b) den Post-alter Spieß von Gladenbach vorsätzlich und mittelst Anwendung gefärlicher Werkzeuge körperlich verletzt zu haben. Vorgelaeen sind 13 Zügen und 1 Sachverständiger. DaS sich ans den Verhanotungm entwickelnde Gesamtbild ist folgendes: Am Sonntag den 29. Juni d. I». war Sänger-Fahnenweihe zu Hartenrod bei Gladenbach, zu welchem auch auswärtige Gesangvereine eingeladen und u. a. derjenige zu Eisenrod in cer Stärke von etwa 30 Mann erschienen war; auch die beiden oben­genannten Verletzten hatten sich in Begleitung einer kleinen Gesellschaft per Wagen dort eingesunden. Gegen 7 Uhr abend» rüstete man sich auf dem Hofe der Krailtngschen Wirtschaft zur Heimreise und war der Posthalter Spieß ebe > den Einsteigenden behülflich, als er bemerkte, daß eine» seiner Pferve von einem Burschen geschlagen wurde; letzteren hierüber zur Rebe stellend, gab er diesem einen Schlag, daß er zu Booen fiel und geriet überdie« mit mehreren htnzukommenden Burschen In Wortwechsel, wurde in een HruSgang gedrängt und erhielt hier 2 Messerstiche In den Arm. Spieß ergriff den Thäter, warf ihn die Stiege hinunter in ven Hof und hielt ihn dort am Boden liegens mit Der Aufforderung fest, ihm seinen Namen an­zugeben, wozu sich jener weigerte. Spie^ wurde dann von seinem Gegner weggeriffen und hörte kurze Zeil darauf den Referendar Mallart um Hilfe rufen. Dieser war nämlich nach seiner Angabe besänftigend unter die Strei­tenden getreten, hatte sich aber bald gegen 3 aus ihn ein- bringende Burschen zu verteidigen, von welchen der eine ihm 3 Messerstiche in die rechte Hand beibrachte und die Arterie des Handgelenkes durchschnitt. Die Verwundung war nach dem Gutachten de« Herrn Geh. Rat Roser eine lebensgefährliche, indem leicht der Tod durch Verblutung

eintreten konnte und erst nach 4i/M0riatlicher Behandlung und einer unerwartet günstigen Heilung gelang eS, die Hand wieder soweit herzustellen, daß der Patient seine Bk. schäftigung wieder aufnehmen konnte, ohne jedoch hoffen zu können, daß die Hand jemal« wieder ihre frühere Funktions- fähigkett erlangen werde. Spieß hatte 7 Stichwunden, davon 2 im Arm und 5 im Rücken, die jedoch sämtlich nicht erheblich waren und ohne ärztliche Hülfe bald heilten. Von den drei Angeklagten bekennt sich keiner schuldig, auch will keiner ein Messer gebraucht haben. Der Angeklagte Sohn behauptet, von Spieß im Hauegange unschuldig al» derjenige erfaßt worden zu sein, welcher ihn gestochen habe und hätte er seinen Angreifer bann nur abzuwehren gesucht. Nickel will gar nicht thätlich geworden fein und Ebenau giebt die Möglichkeit zu, daß er sich am Streite beteiligt habe, e» sei die» dann aber nur in friedestiftender Absicht geschehen. Au» dem Zeugenverhör geht jedoch her­vor, daß Sohn derjenige gewesen, welcher den Spieß sowohl wie den Referendar Mallart mit einem Messer bearbeitete und sich selbst auf dem Heimwege dahin äußerte, daß er von feinem Messer Gebrauch gemacht und auch „gegiert" habe. Ebenso wurde mit Bestimmtheit bekundet, daß Sohn, Nickel und Ebenau die 3 Personen waren, welche sich mit Mallart allein beschäftigten, ohne letzteren beiden nachweisen zu können, daß sie wirklich thätlich ge­worden seien. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hält die Schuld de» Angeklagten Sohn für klar bewiesen und auch bezüglich der beiden anderen für festgestellt, daß sie sich während des Streite» In unmittelbarer Nähe der Ver­letzten befunden hatten und füglich nach dem alten Sprich- wort „mit gefangen, mit gehangen" zu beurteilen feien. In anbetracht der außerordentlichen Rohheit der That be­antrage er für Sohn 4 Jahre und für Nickel und Ebenau je 8 Monate Gefängnis. Die Verteidigung beantragte für die beiden letztgenannten kostenlose Freisprechung, da deren Schuld in keiner Weise klargelegt und die Verhandlung übrrhaupt nur ein verworrenes Bild des ganzen Vorfalles gegeben habe, deffen Konsequenzen den Angeklagten zu Gute kommen müffe und machte bezüglich de» Sohn In deffen Streit mit Spieß den Zustand der Notwehr geltend. In der Urteilsverkündung nahm der Gerichtshof al» erwiesen an, daß Sohu gegen beide Verletzte das Messer gebraucht habe, ohne sich in dem Zustande der Notwehr zu befinden, bezüglich der übrigen Angeklagten seien deren Angaben durch die Verhandlungen nicht widerlegt worden, infolge­dessen wurde ersterer zu 2 I ihren und 6 Monaten Ge­fängnis, sowie in die Kosten verurteilt und die Einziehung de» Mefferö verfügt, während hinsichtlich de» Nickel und Ebenau kostenlose Freispechung erfolgte.

Raffel, 18. Dez. Der Hauptgewinn von M. 50000 der Baden»Baden - Lotterie fiel in die Kollekte deS Herrn C. Spilling, Zigarrenhandlung, FriedrichSplatz 12, und ist einem hiesigen Einwohner zu Tell geworden. Das ist doch eine Weihnachtsfreude l

vermischte».

Stuttgart, 15. Dez. In dem benachbarten Feuer­bach trug sich der „Neckar-Ztg." zufolge gestern ein entsetz­lich r Vorfall zu. Ein Taglöhner verlange in einer dortigen Apotheke ein GlaS Liquenr. Unglücklicherweise griff der Apotheker fehl, und verabreichte dem Arbeiter statt d<S Ge­wünschten Karbolsäure, die auch sofort anSgetcunken wurde. Trotz sofort angewandter ©.-genmittel starb der Unglückliche zwei Stunden später eines jammervollen Todes. Der un­freiwillige Thäter stellte sich sofort der königlichen Staats­anwaltschaft.

Reutlingen, 16. Dez. Ein Brand, der gestern Nacht in einem Doppelhause nahe bei der katholischen Kirche au8« brach, hat einer ganzen Familie von 6 Personen da» Leben gekostet.

Wien, 17. Dez. Die gestrige Vorstellung im Karl- theater ist auf behördliche Anordnung hin unterblieben.

Mäh risch-Ost rau, 17. Dez. Gestern nachmittag wurden im Salmschen Siebeuerschacht bei Polnisch Ostrau durch schlagende Wetter drei Bergleute getötet. Mehrere wurden verwundet, davon sind einige gestorben.

Reichstag.

Berlin, den 17. Dezember.

(17. Pleuar-Sitzu;g.) Das Hau« ist äußerst spärlich, die Tribünen sind ziemlich gut besetzt.

Am BundeSratStische: Staatssekretär im Reichsjustizamte Or. v. Schelling, Staatssekretär de« Innern v. Böt- t isch e r, Staatsminister v. P u 11 k a m e r nebst Kommiffaren.

Präsident v. W ed ell - PieSdorf eröffnet die Sitzung nach 12 V* Uhr mit den üblichen geschäftlichen Mitteilungen.

Den ersten Gegenstand der Tage«ordnung bildet die erste Beratung de« von dem Abg. Dr. v. Jazdzewskl (Pole) eingebrachten Gesetzentwürfe», betr. die Abänderu ig des GerichtSverfaffungSgesktze» vom 27. Januar 1877.

Abg. Dr. v. Jazdzewski (Pole) motiviert seinen Antrag, der eine weitere Berücksichtigung der polnischen Sprache al» offiziell zulässige GerichtSiprache verlangt, al» die» in dem bezeichneten GerichtSverfaffungSgesetze geschehen. Rednererklärt, daß sein Antrag einem dringenden Bedür niffe und dem einhelligen Wunsche der Wähler polnischer Zunge entspringe und daß letztere ein volle» Recht auf Verück- Wigung in der angegebenen Richtung besäßen. Hierfür prächen nicht nur staatsrechtlich - politische, sondern auch juristisch - prattische Gründe. Wenn da« deutsche Reich in allen Teilen eine ganz gleichartige Bevölkerung hätte, so könnte da» Gesetz, deffm Senderung beantragt würde, wohl