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Rr. 251

Marburg, Freitag, 24. Oktober 1884.

XIX. Jahrgang.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux vonHaasenstein undVogler in Frankfurt a M., Ham- bürg, Magdeburg u. Wien: Rudolf Mofle in Frankfurt a.M., Berlin, München und Köln: G. L. Daube und Co- in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover u. Paris.

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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux Jägersche Buchhandlung in Franlfurt a.M.; Hermann- scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; Jnvalidendank in Berlin; Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co. in Halle, W. Thienes in Elberfeld

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Phrase« und Thatsache«.

In der Geschichte des Jahres 1884 wird die Zeit der Vorbereitung auf die ReichStagSwahlen eine besonders be­deutsame Stelle einnehmen. Jede der letzten Wahlen ist Zeugin eines Vorganges gewesen, der die Richtigkeit unserer nationalen Wirtschaftspolitik bestätigt und dawider erhobene Einwendungen der Freisinnigen widerlegt hat.

Da« wichtigste Ergebnis der vorigen ReichStagssefston war das Zustandekommen des Gesetzes über die Unfall­versicherung der Arbeiter gewesen. Um den Wert desselben herunter zu setzen, hatten die Fortschrittler immer wieder hervorgehoben, daß dasselbe sich auf eine beschränkte Zahl von Arbeitern beziehe, und daß höchst zweifelhaft sei, ob die zu Trägern der Versicherung bestimmten BerufSgenofsen- schasten ohne Anwendung von Zwangsmitteln zu stände kommen würden.

Darauf sind so prompte Antworten gegeben worden, daß von diesen Einwendungen künftig nicht mehr die Rede sein wird. Vor 14 Tagen wurde die Vorbereitung eines Gesetzentwurfs angekündigt, der die Ausdehnung der Ver­sicherung auf die Arbeiter der Landwirtschaft und der TrauS- portgewerbe ankündizte, in voriger Woche aber hat eine zu Frankfurt a. M. abgehaltene Versammlung des Zcntral- vereins deutscher Industriellen einen umfassenden Plan für die Bildung von Genvsienschaften angenommen und auf solche Weise die praktische Durchführung des wichtigen Werkes sicher gestellt.Der Reichskanzler", so schreibt da« Zentralblatt für die Jnteresien der Volkswirtschaft in Ver­anlassung der Frankfurter Versammlung,hat wieder ein­mal da« Ei des Columbus gefunoen, denn die neuen Ge­nossenschaften werden nicht nur praktisch gut funktionieren, sondern auch die Kosten der Versicherung billiger stellen, als dies bei der Privatversicherung der Fall wat."

Nächst der Unfallversicherung war di- Kolonialpolitik der meist besprochene Gegenstand der letzten Reichstags- Verhandlungen gewesen. Während die Freisinnigen damit beschäftigt waren, den Wert unserer westafrikantschen Be­sitzungen her^b zu setzen und die Erwerbung derselben als Gefahr für den Frieden und daS gute Einvernehmen mit den übrigen Nationen zu verdächtigen, hat Europa der deuschen Kolontalpolttik ein glänzendes Vertrauens-Votum erteilt, indem eS sich darüber einigte, in Berlin und unter Leitung des deutschen Reichskanzlers die westafrtkanifchen Besitz- und HandelSverhältnisien neu zu ordnen. Damit sind alle Zweifel und Einwendungen der Freisinnigen gegen die kolonialen Pläne der ReichSregterung endgültig wider­legt, und die Phrasen der FortjchrittSpresie auch auf diesem Gebiete durch Thatsachen abgeferligt worden.

DaS ist aber noch nicht alles. Inmitten der freihänd­lerischen Agitation gegen den Schutz der einheimischen Land­wirtschaft und die landwirtschaftlichen Zölle liegen Berichte darüber vor, daß daS reichste und fruchtbarste aller kon­tinentalen Länder, da« republikanische Frankreich, mit Maß-

AuS Kaiser Wilhelms Jugendzeit.

(Fortsetzung.)

Wie in allem Guten und Edeln schienen die beiden Ehegatten auch im Wohlthun miteinander zu wetteifern. Die Königin, die niemand leiden sehen konnte, und die, sobald sie irgendwo ein betrübtes Gesicht sah, nicht ruhte, bis sie die Ursache der Betrübnis erfahren und nach Kräften geholfen hatte, verleitete ihr Herz oft zu Ausgaben, welche die gerade nicht zu reichlichen Geldmittel, über welche sie verfügte, erschöpften. Der Geheime Kämmerer Wolter, aus dessen Händen sie vierteljährlich die au« der Schatulle deS Königs thr zu zahlende Summe empfing, sollte nun helfen: Die Königin verlangte von ihm einen Vorschuß auf die nächste Quartalsrate. Wolter war aber Büreaukrat durch und durch, peinlich gewtsienhaft in den ihm auver- trautm Geldgeschäften, dabet eines jener Originale, an denen die Zett Friedrich Wilhelm III. so reich war. DaS Ver­langen der Königin war nicht nach seinem Geschmack.Bei wir," gab er thr einst zur Antwort,mutz alle« jeden Monat seine Richtigkeit haben, und bei Vorlegung meiner Rechnungen darf ich in der Ausgabe keine Vvrschüfie no­tieren. Des Königs Majestät wollen und gestatten das nicht. Wahrhaftig, Ihre Majestät, da« geht ferner nicht mehr sol Sie geben sich noch arm!" Weit entfernt, ihm diese ziemlich derbe Antwort übel zu nehmen, erwiderte die Königin Luise:Guter Wolter, ich liebe meine Kinder, und daS Wort Landeekmd hat für mich einen süßen Klang. Der Gedanke, neben meinem besten Freunde, dem LandeS- vater, die LandeSmuUer zu sein, entzückt mich. Ich kann und darf nicht von ihm lassen, und mutz helfen überall, wo

regeln beschäftigt ist, welche Getreidebau und Viehzucht desselben vor der amerikanischen Konkurrenz retten und lebensfähig erhalten sollen I

Thatsachen haben die Richtigkeit der Zollpolitik von 1879 bestätigtThatsachen die ohnmächtigen Phrasen widerlegt, mit denen der Fortschritt daS wankende Vertrauen seiner Anhänger neu zu beleben versucht. _________

Deutsches Reich.

Berlin, 22. Oft. DieNordd. Allgem. Ztg." schreibt: Auf die rechtliche Seite der Frage nach der braunschwei­gischen Thronfolge sind wir bisher nicht eingegangen, und wir werden dieselbe auch heute unberührt lassen, da sie der Entscheidung des Bundesrats unterliegt. Die gedachte Frage hat aber auch eine politische Seite, und zwar hat sie dieselbe gewonnen durch das Verhalten der hannover­schen Welfenpartei. Eine von reichsfeindlichen Gesinnungen getrogene Politik eines Herzogs von Braunschweig würde an sich noch keine Gefahren für den Bestand des Reichs involvieren. Anders stellt cS sich aber, wenn in den han­noverschen Landen 11 Wahlkreise unter 19 «elfische Ab­geordnete wählen, also Abgeordnete, deren Programm wie daS des Herrn Götz v. Olenhusen lautet: da Preußen dem Herzog von Cumberland nicht freiwillig den hanno­verschen Thron anbieten wird, so müssen Verwickelungen nach Außen benutzt werden, um eS zur Wiederherstellung Hannovers zu zwingen. Dies Programm trägt alle Kenn­zeichen der gesetzlichen Definition des § 81 deS Reichs­strafgesetzbuches an sich: Wer es unternimmt, das Bundes­gebiet ganz oder teilweise einem fremden Staate gewaltsam einzuverleiben oder einen Teil desselben vom Ganzen los­zureißen rc., wird wegen Hochverrats mit lebenslänglichem Zuchthaus oder lebenslänglicher Festungshaft bestraft. Durch den Zusatz, daß man auf gesetzlichem Wege die Wieder­herstellung Hannovers erreichen wolle, wird die hochver­räterische Tendenz nicht entkräftet und die Gefahr nicht be­seitigt. Dieser Zusatz ist ebenso unwahr und heuchlerisch, als die Behauptung der Sozialdemokraten, daß sie ihr Programm, die Abschaffung des Königtums, die Aufhebung de« Eigentums, der Ehe und Familie auf gesetzlichen Wege ansireben wollen. ES wird dies eben nur vorgeschützt, um die Vorbereitung des gewaltsamen WegeS betreiben zu können, ohne durch gesetzliche Repression gestört zu werden, und Letzteres gelingt, so lange der Buchstabe und nicht der Geist die richterlichen Entscheidungen leitet. Wir dürfen unS durch solche Redensarten nicht über die Gefahren täuschen laffen, welche dem Reiche drohen würden, wenn ein Anhänger der welfischen Partei als Herzog von Braun­schweig souveränes Reichsmitglied würde. Die landeS- hoheitlichen Rechte, die er als solcher auf einen bestimmten Bezirk auSübt, würde er dazu benutzen, um seinen Hof zum KrystaüisattonSpunkt für welfische Umtriebe hinzu­geben und unter herzoglich braunschweigischer Autorität die

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eS not thut." Wolter blieb zwar unerschütterlich auf dem Standpunkt, welchen seiner Meinung nach die Pflicht ihm vorschrteb, aber er erbot sich, seinem Herrn den Wunsch der Königin mitzuteilen. Diese war damit zufrieden und fügte nur noch die Ermahnung hinzu, eS dem König so mitzu­teilen,daß er ja nicht böse wird!" Der König wurde nicht böse . . . bald darauf sand die Königin daS Fach ihre« Schreibtisches, in welchem sie ihr Geld zu verwahren pflegte, wieder gefüllt.

Alle Wohlthrten, welche die Königin erwies, gewannen noch an Wert durch die Art und Weise, wie sie dem Be­dürftigen zu tell wurden. DaS weibliche Zartgefühl fand stets den richtigen Ton, die paffendste Form. Wie unend­lich viel Gute« daS hohe Paar gewirkt, ist nur im Kreise der ihm am nächsten Stehenden bekannt geworden, denn Friedrich Wilhelm wünschte, daß darüber nicht gesprochen werde, und hatte seinen Vertrauten Verschwiegenheit zur Pflicht gemacht. AlS ihm einst der Dank einer von ihm mit Wohlthaten überhäuften Witwe ausgedrückt wurde, wandte er sich rasch ab mit den Worten:Ist mir unan­genehm, wenn nachher über so etwas noch gesprochen wird l Daö wenige Gute, wa« allenfalls noch darin liegen möchte, geht nun vollend« verloren durch das viele Reden davon. Kennen ja den schönen Spruch: Laß deine Linke nicht wiffen, waS deine Rechte thut!"

Des König« Gutmütigkeit und Mtldthätigkeit wurde aber, wie dies ja gar nicht ander« zu erwarten war, sehr oft mißbraucht. In diesen Fällen konnte Friedrich Wilhelm heftig werden, namentlich, wenn er auf Habsucht und Unge- nügsamkett stieß. Bet einer Spazierfahrt vor dem Stra­lau« Thorr bemnkte n einst etn im Bau begriffenes

Mittel vorzubereiten, welche dazu dienen können, die Pläne der welfischen Partei, wie sie in dem Programm des Herrn Götz v. Olenhusen gekennzeichnet sind, zu verwirklichen, sobald anderweitige Komplikationen de« Deutschen Reiches den Moment dazu als günstig erscheinen lasten. Ganz abgesehen also von der rechtlichen Frage, über welche wir hier nicht sprechen wollen, haben daö Programm und die Haltung der Welfenpartei daS Reich in die Unmöglichkeit versetzt, diesen Bestrebungen einen archimedischen Punkt zu gewähren, wie ihn die Residenz eines souveräne» Partei-Mitgliedes in Braunschweig geben würde. Nach § 54 des Zivilehegesetzes vom 9. März 1874 soll ein besondere« Gesetz die Entschädigung derjenigen Geistlichen und Kirchendiener regeln, welche infolge der in dem ersteren getroffenen Bestimmungen über die Beurkundung deS Per­sonenstandes und die Form der Eheschließung einen Aus­fall an ihrer Einnahme erleiden. Bis zu dem Erlaß dieses Gesetzes erhalten die zur Zeit der Emanation desselben im Amte befindlichen Geistlichen eine von den beteiligten Mini­stern festzusetzende Entschädigung aus bet Staatskasse. Zur Erfüllung dieses Zweckes und zur Beihilfe an die Gemeinden, in welchen seit Erlaß jenes Gesetzes die Stolgebühren auf­gehoben sind, ist in dem Etat des Kultusministerium« ein Fonds von 500000 Mark ausgebracht. Von offiziöser Seite wird jetzt geschrieben: Durch den diesjährigen Etat ist die Zweckbestimmung dieses Etatstitels so erweitert, daß die Mittel desselben auch für solche Geistliche nutzbar ge­macht werden können, welche unter dem Fortfall der Stol- grbühren und Attestgebühren leiden, gleichwohl aber, weil nach 1864 irS Amt gekommen, bisher in keiner Weise ent­schädigt werden konnten. Inzwischen verhehlt man sich nicht, daß mit dieser Maßregel nur in einigen besonders bringen» ben Fällen wird Abhilfe geschafft werden können, während eine völlig befriedigende Erledigung der in den Kreisen der Geistlichen und Kirchendiener, namentlich den evangelischen, schwer empfundenen Lage nicht füglich anders als durch den Erlaß deS 1884 in Aussicht gestellten Gesetzes zu bewirken ist. Einem derartigen Gesetze stehen unleugbar große Schwierigkeiten entgegen. Wenn Patrone und Gemeinden zweifelsohne nicht zum Ersatz der Ausfälle werden heran­zuziehen sein, so bleibt doch immer fraglich, aus welchen Quellen Ersatz zu schaffen, inwieweit insbesondere der Staat helfend einzutreten habe, und meist würde eS nicht leicht sein, eine sichere Unterlage für die Leistung der Entschädigung im einzelnen Falle zu finden. Gleichwohl besteht die Ab­sicht, nunmehr baldthunlichst mit der Einlösung bet 1874 gegebenen Zusage vorzugehen; zwischen ben beteiligten Mini­sterien sind Verhandlungen im Gange, um die oben ange­deuteten Schwierigkeiten eines gesetzgeberischen Vorgehens zu beseitigen und die Grundlagen für eine erfolgreiche gesetz­geberische Regelung festzustellen. Nach § 45 der Ge­werbeordnung ist jeber Gast- und Schankwirt befugt, das Gewerbe durch einen Stellvertreter auözuüben. Wie bereits

Haus, das an Stelle eines baufälligen, weiches ben Platz lange verunstaltet hatte, errichtet wurde. Er winkte den Besitzer, einen Handwerker, heran und fragte ihn, wie hoch das Haus werben solle. Als er erfuhr, baß ein einstöckiges Haus geplant sei, forderte er den Mann auf, des schönen Platze« wegen ein zweistöckiges HauS zu bauen, und ver­sprach ihm einen Zuschuß von 5000 Thalern zum Bau. Der so unerwartet Beschenkte glaubte aber die Geberlaune de« Königs ordentlich auSnutzen zu müssen, und erwiderte keck:Na, wenn ihre Majestät mit einmal waS schenken wollen, dann schenken Sie mit auch waS Rechtes, wenigstens 10000 Thal«." Er fand sich in feinet Berechnung ge­täuscht. Mit dem unwilligen Auöruf:Flegel!" wandte der König sich ab und befahl dem Kutscher:Fahr' zu!" Der Ungenügsame, der mit 5000 Thalern nicht zufrieden gewesen, hatte daS Nachsehen.

ES gehörte aber zu dm größten Seltenheiten, daß bet König heftig wurde, und wenn eS ja einmal geschah und er in Unmut vielleicht jemand unrecht gethan hatte, so be­eilte er sich gewiß, sein Unrecht gut zu machen, ohne Rück­sicht auf die Person, um die eS sich handelte. Der ge­ringste Diener galt ihm in dies« Beziehung ebmso viel, wie sein «stet Miaist«. Einst wünschte der König einige Stunden ungestört zu sein, um ruhig arbeiten zu tonnen, und erteilte daher seinem Adjutanten, dem Herrn von L., den Auftrag, niemand vorzulaffen. Als nach einer Stunde ein fremder Fürst angemeldet zu werden wünschte, weil er mit dem König über wichtige Angelegenheiten sprechen müffe, glaubte der Adjutant, daß sich auf den Fürsten daö Ver­bot des König« nicht beziehe, und trat in da« Zimmer, um ihn anzumelven. (Schluß folgt.)