Si r. 919
Marburg, Mittwoch, 22. Oktober 1884.
xix. Jahrgang.
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Warum wird eigentlich eine außerordentliche Generalsynode für de« RegiernngS - Bezirk Kassel berufend
I.
So fragt mancher und schüttelt dabei verwundert den Kops, weil er einen Grund für die Maßregel nicht zu finden vermag. ES ist ja alles in bester Ordnung; die traurigen Folgen der im Jahre 1869 berufenen außer- ordenrltchen Synode stnd ziemlich verwunden, überall herrscht ja Ruhe und Frieden. Warum die neue Aufregung? Solche Aeußerungcn hört man von manchen Seiten, und sie haben auch eine gewisie Berechtigung. Aber bei genauerer Erwägung diS Sachverhalts werdm diejenigen, welche so urteilen — vorausgesetzt, daß ihnen das Wohl der Kirche wirklich am Herzen liegt — doch nicht leugnen können, daß es an bedeutenden Gründen für die Berufung nicht fehlt. Zu einer solchen eingehenden Erwägung etwas beizutragen, ist der Zweck dieser Zeilen.
Um die oben aufgeworfene Frage genügend zu beantworten, ist cs erforderlich, auf die Zett, in welcher sich die Hessische Kirche gebildet und entwickelt hat, einen Rückblick zu werfen. Entstanden ist sie durch einen am 21. Oktober 1526 gemeinsam gefaßten Beschluß der Landstände und sämtlicher Geistlichen deS Hessenlandes, welche auf Einladung deL Landgrafen Philipp des Großmütigen in Homberg zusammen- gckommen waren. Dieser Entstehung durch einen kirchlichen Landtag entsprach auch die kirchliche Ordnung, oder, wie wir heute sagen, cie Verfassung, welche in der Mitte deS 16. Jahrhunderts noch vor vem Tode Philipps ihren Abschluß sand. Nach dieser Kirchenordnung ist die Kirche selbständig, jedoch unter dem Schutz und der Aufsicht des LandeSherru. Die General-Synode aus den Superintendenten — diese waren aus der Wahl der Pfarrer hervor« gegangen —und aus geistlichen Abgeordneten jeder Diözese bestehend, beschließt jährlich über alle wichtigen Angelegenheiten der Kirche unv hat zu allen geistlichen Stellen ven Vorschlag zu machen, welchen der Landesherr genehmigen oder verwerfen kann. Die Laien sind fielltch in dieser nur aus dem Lehrstand gebildeten Synode nicht vertreten, aber ohne bedeutende Rechte sind auch sie nicht. In jeder Gemeinde steht ein Kollegium der Aeltesten dem Pfarrer zur Seite und soll ihn in seinem Amt, namentlich in der Sittenzucht, unterstützen, jedoch auch, wo nötig, verwarnen oder gar verklagen. Ferner kann keiner Gemeinde ein Pfarrer aufgeorungen werden; sie hat daö Recht, den ihr zugedachten zu verwerfen. Auch kann sie Vorschläge zur Besetzung einer erledigten Stelle machen. — War auch die Verfassung darin mangelhaft, daß die Laien in der General- synvde nicht vertreten waren, so hatte sie doch das Gute, daß die Kirche sich selbst regierte, und daß die Regierung in der Hand von Geistlichen und zwar von solchen Männern lag, die von ihren Amlsgenossen als die tüchtigsten aus-
etkoren wnren. Der Gefahr, cs möchte die Selbstregierung in Willkür und Ueberhebung ausarten, war dadurch vor- gebeupt, daß dem Landesherrn die Aussicht über die Kirche, die Bestätigung der Superintendenten und Pfarrer, sowie die Berufung der Generalsynode und die Genehmigung ihrer Beschlüsie Vorbehalten war.
Leider kam diese Verfasiung in den nächsten Jahrhunderten mehr und mehr in Verfall. Aufgehoben wurde sie niemals; aber durch die seit Anfang des 17. Jahrhunderts sich fortwährend steigernde Ansicht von der fürstlichen Allgewalt, namentlich durch das herrische Eingreifen des Landgrafen Moritz, wurde ein Stück der alten Ordnung nach dem andern außer Gebrauch gesetzt. An die Stelle der Generalsynoee trat der Wille deS LandeSberrn, an die Stelle der Superintendenten trat ein von dem Landgrafen aus geistlichen und weltlichen Räten zusammengesetztes Konsistorium, desien Werkzeuge die Superintendenten wurden. Das Leben der Kirche beschränkte sich auf die einzelnen Gemeinden; die Gesamtheit rerselben hatte weder ein Mittel, noch das Recht ihre Wünsche vorzubringen und auf ihre Bedüifniffe aufmerksam zu machen. — Diese Zeit der Erstarrung dauerte bis in die dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts. Da traten zuerst zwei Professoren der LandeS- univeisität Wilhelm Bickell und Hermann Hupfeld mit sehr gemäßigten Vorschlägen auf, wie die alte Ver- sasiung der Hesstschen Kirche neu belebt und ergänzt werden sollte. Leider blieben diese Vorschläge samt den über dieselben gepflogenen Verhandlungen schließlich in den Aktenschränken deS Kurfürst!. Ministeriums des Innern begraben. Die Folge war, daß im Jahre 1848 ein Sturmläuten gegen die in der Kirche bestehende Ordnung sich erhob, aber wegen der alles Maß überschreitenden Forderungen gar nichts erreichte. Aehnliche Erfolge hatte im Jahr 1869 der Versuch des Preußischen Ministers von Mühl er, durch den Königlichen KommisiariuS Rödenbeck mittelst einer außerordentlichen Generalsynode der Hesstschen Kirche eine n ue Verfasiung zu geben. DaS Werk dieser Synode wurde erdrückt durch das Gericht der Proteste, welche von den besten Männern des Landes erhoben wurden und darin übereinstimmten, daß bei Feststellung der neuen Verfassung die noch zu Recht bestehende alte Verfasiung nicht alö gültig anerkannt und gebührend berücksichtigt worden sei. Kurz der Versuch hat nur Verwirrung oder Trennung hervorgeruscn und daS Wort: Generalsynode bet unS Hesien in keinen günstigen Ruf gebracht.
Deutsche« Reich.
Berlin, 20. Okt. Der Hof legte heute eine 14tägige Hoftrauer für den Herzog von Braunschweig an. — Der „Nordd. Allg. Zig." wird aus Kiel berichtet: Die Form, in welcher von den Zeitungen die Aufnahme deS Prinzen Heinrich in die akademische Bürgerschaft der Kieler Universität gemeldet wird, entspricht nicht den thatsächlichcn Ver» '
hältnissen. Der Prinz macht keine akademischen Studien gemäß der Anordnung des Kaisers an der hicstgen Marine- Akademie und der Prinz ist deshalb nur der Absicht eines Kompliments gegen die hiesige Königliche Universität gefolgt, wenn er gestattet hat, daß sein Name in die Liste ihrer Studierenden ausgenommen wurde, nachdem er es gewünscht hatte, die Vorlesungen des Profesior der Rechts- und Staatswissenschaft, Herrn Dr. Brockhaus, über „deutsches Staatsund Verwaltungsrecht*, die des Professors der Geschichte Herrn Dr. Schirren über „deutsche Geschichte" und die des Professors der Philosophie Herrn Dr. Krohn über „philosophische Propädeutik" im Schlosie entgegenzunehmen. Die Aufnahme in die Liste der Studierenden ist gestern im Schlosse durch den gegenwärtigen Rektor der Kieler Universität, Herrn Professor Dr. Ladenburg, erfolgt. — Der Erlaß des Kultusministers inbetreff des Schreibens jüdischer Schüler am Sonnabend liegt jetzt iw Wortlaut vor. Für den gewöhnlichen Unterricht am Sonnabend bleiben die bisherigen Bestimmungen in Kraft. Der Antrag des Pro- vinzial-SchulkollcgiumS auf Abänderung derselben ist abgelehnt. Bei Einholung von Dispensationen soll den Eltern mitgeteilt werden, daß die Schule keine Verantwortung für die aus solchen Dispensationen der Schüler vom Schreiben entstehenden nachteiligen Folgen übernimmt: alle über das gestattete Maß hinauSgehende Forderungen der Eltern sollen zurückgewicsen werden. Daran anschließend fährt der Erlaß fort: In letzterer Beziehung sehe ich mich veranlaßt, insbesondere darauf hinzuweisen, daß für die Anfertigung der fchriftlichen Arbeiten in der Reifeprüfung seitens der jüdischen Schüler eine Dispensation vom Schreiben am Sonnabend nicht beansprucht werden kann. Es muß vielmehr gefordert werden, daß diejenigen von ihnen, welche die Reifeprüfung oblegen wollen, sich auch den vorschriftsmäßigen Anordnungen unterwerfen und event. am Sonnabend sich der Anfertigung einer schriftlichen Arbeit unterziehen. ES ist ferner nicht angängig, daß die technischen Räte an den Provinzialschulkollegien, deren Thätigkeit durch den Vorsitz bei der mündlichen Prüfung vollauf in Anspruch genommen ist, bei der Feststellung der Termine auf die Lage der jüdischen Feiertage noch eine besondere Rücksicht nehmen sollen. — Hinsichtlich der jüdischen Feiertage wird in einigen Berichten geklagt, daß deren große Zahl sich einem geregelten Unterricht als erhebliches Hindernis entgegenstelle, besonders an solchen Schulen, welche von einem hohen Prozentsatz jüdischer Schüler besucht werden, und es wird zum Beweise darauf hingewiesen, daß an einzelnen Schulen eine Dispensation vom Unterricht für 13, ja selbst für 15 Tage beansprucht wird, während dieselbe an andern Orten doch nur für 2—3 Tage »achgesucht wird. So wenig ich die Schwierigkeit verkenne, welche aus diesem Umstande für einzelne Schulen entstehen kann, so stellen sich doch einer gesetzlichen Regelung der jüdischen Feiertage, wie sie von einigen Provinzialschulkollegien gewünscht wird,
40 Brndernrrd Schwester.
Erzählung von M. Gerhardt.
XVI.
Am folgenden Tage fand das Duell zwischen Halden und Wenbheim statt, das. in der Stadt bereits viel von sich reden machte. Beide Gegner trugen leichte Verwundungen davon, und Egbert hatte als angehender Mediziner Gelegenheit, seinem Vater sorgsame Dienste zu leisten. Wenn auch nicht gefährlich, sesielte seine Wunde diesen doch einige Wochcn au Bett und Zimmer, und Katharina widerstand dem Drang ihres Herzen nicht, der sie an das Krankenlager des geliebten Mannes zog. Es waren Wochen voll still und mächtig witieneen DaS körperliche Leiden
des Dichters schien, vollendend, wandte v"rhergegangene wohlthältge seeligtz Erschütterung begonnen, die yAtörte Harmonie seines GemütS dauernd hetzustellen; er fafu, Ruhe und Kraft gut Einkehr in sich selbst, iu der mannhaften Erkenntnis^ vah eö nicht zu spät sei, nach mancher Richtung hin ncuze Wege einzuschlagen, vaß die PsUchten des Menschen nicht länger den Neigungen deS Dichters aufgeopfert werdtm dürften. In Katharina aber schmolz der Rest starren ^Stolzes in hingeben dem weiblichem Liedes- eifer dahin, als te8 ihr wieder gestattet war, für ven Geliebten ihres Herzens zu wachen und zu sorgen. Al- Halden genesen schien es beiden naturwidriger Zwang, einander länger Lein zu bleiben, und :S war ein Tag hohen, aber fttllernsten ^Glücks, der die beiden so lange Getrennten, in der schweren« Schule deS Lebens zur Selbsterkenntnis und Selbstüberl^oindung Herangereisten aufs neue «ud für immer vereinte, jh
Leo gab auf Haldens Wunsch den Entschluß auf, seinen Abschied vom Militär zu nehmen. Er wurde bald nach den eben erzählten Ereignisien nach den Rheinlanden versetzt, und eS dauerte noch einige Jahre, bis er feine junge Verlobte mit der herzlichen Zustimmung der Ihrigen, wrnn anch mit nicht geringem beiderseitigem TrennungSweh in ihre neue Heimat führte. Mit seiner Mutter, die bald nach dem Duell ihren kostspieligen Haush ttt aufgelöst und die Stadt verlasien hatte, stand Leo nur in lockerer Verbindung. ES verging oft ein halbes Jahr ohne daß er von ihr hörte, und der Empfang eines Briefes pflegte ihn in peinliche Aufregung zu versetzen. Wendheim war gleichfalls vom Schauplatz verschwunden. In ausländischen Bädern tauchten Beide von Zeit zu Zeit wieder auf. Jndeß sollten noch Jahre vergehen, bis LeoS Voraussicht sich erfüllte und seine Mutter in äußerste Bedrängnis bei ihm Zuflucht suchte, und es war ihm hohe Befriedigung, sie ihr gewähren zu ’’inen.
Drama Haldens, desien so bedrohlich auftretender Doppelgänger wie ein luftiges Phantom in nichts zerflossen war, Hal., sich eines nachhaltigen Erfolges zu erfreuen, der ihn zu der freudigem Schasien ermutigte. Und wieder ist seine Gattin jc Muse deS Dichters, ihr inniges geläuterte« Verständnis 01 lebendige Quell, auS dem er immer wieder frische Begetsterun- schuft.
Egbert ist auf >-.m Wege, zu einem tüchtigen Gelehrten heranzureifen, aber bi rauhen Ecken seine« Wesen« leisten den mildglättenden Ein^xn von Mutter und Schwester noch immer hartnäckig Wd„stand. Leo behauptet, Egbert hüte sich wohl, sich zu b^n, er finde viel zu große« Grsallm an seiner Bärenr und Hebe e« ausnehmend,
sich zausen und streicheln, schelten und verwöhnen zu lasten. Jedoch hat er der Schwester gewistenhaft Wort gehalten; zwischen ihm und dem Vater hat sich allmälig ein Verhältnis gegenseitiger, achtungsvoller Freundschaft gebildet, das sich von Jahr zu Jahr befestigt. Egbert hat noch kein Mädchen gesunden, das ihm so gut gefallen hätte wie seine Schwester, und bleibt starrsinnig dabei, daß keine Macht der Welt ihn je dahin bringen solle, da« blumen- umwundene Joch der Ehe auf sich zu nehmen.
„Datz Dankbarkeit ans Erden nicht aus- gestorben sei."
Ganz verwaiset standest Du, Klingelbörnchen, da in Ruh, Gabst nicht mehr die Wafferspende Für der Schöpferinnen Hände.
Doch soll'n jetzt die Ritterstraßer schmachten, weil es fehlt an Wasser? Soll hier jede Hausfrau klagen: Ach kein Wasser wird getragen Früh am Morgen zum Kaffee Und am Abend zu dem The«?
Ties gerührt die Hausherrn traten, Bald zusammen, zu beraten, Wie die Klag cm Ende nähm. Und die Frau zu Wasser käm.
Wohlbedächtig ward erwogen, Und darüber Rat gepflogen: Bräche los das Element, Das durch Straßen flammend rennt, Hab und Gut mürb’ es verzehren. Müßt' man Wasser hier entbehren!
Zu der Hülfe wohl geneigt
Habt Ihr Euch, chr Herrn gezeigt,