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Nr. 910

JITarButg, Sonnabend, 11. Oktober 1884.

XIX. Jahrgang.

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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoneen-Bureaux vonHaasenstein undVogler in Frankfurt a M.. Ham­burg, Magdeburg u. Wien: Rudolf Moffe in Frankfurt «.SR., Berlin, München und Köln: G. L Daube und Co. tn Frankfurt a. M., Berlin, Hannover u. Paris.

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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux Jägersche Buchhandlung in Frankfurt o. M.; Hermann- scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; Jnvalidendank in Berlin; Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co. in Halle; W. ThieneS in Elberfeld.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen- (Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageZllustrirteS Sonntagsblatt" durch ine Ekpedttwn(K o ch fche Buchdruckerei) bezogen 2'/. Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pf« (excl. Bestellgebühr.) - Jnsertiousgebübr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.

Reklamen die Zeile 25 Pfg. Für in der Expedition zu erteilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.

Dir Berbesseruag der Lage der Handarbeiter. (Krankenkasse und Unfall-Versicherung.)

IV.

Dagegen legte die Reichsregierung im Frühjahr 1884 dem Reichstage einen dritten Entwuif eines Unfallverstche- rungs Gesetzes vor, bet dessen Ausarbeitung die vorjährigen Kommissionsverhandlungen, insbesondere die erwähnten 12 Punkte berücksichtigt und größtenteils ausgenommen waren. Auf Grund dieses Entwurfs ist sodann das Unfall- verstcherungs'Gesetz zu stände gekommen, welches unter dem 6. Juli 1884 publiziert ist.

Das Gesetz bezweckt die zwangsweise Versicherung der Arbeiter in den im § 1 aufgeführten inoustricllen Betrieben gegen Betriebs Unfälle. Die Unfälle werden auf Grund der Anzeige des Betriebsunternehmers durch die OrtSpolizei- behörde unter Zuziehung der Beteiligten festgestellt (8 51 ff.). Die Entschädigungen des Verletzten oder feiner Hinter­bliebenen sind durch das Gefetz (8 5 ff.) bestimmt. Diese Bestimmungen werden auf den Etnzelfall durch die Organe der Berufsgenosienschasten angewandt (8 57 ff.), zu welchen sämtliche versicherungspflichtige Betriebe organisiert werden sollen. Die Auszahlung der Renten erfolgt vorschußweise durch die Post, welche ihre Auslagen am Jahresschlüsse bei den verpflichteten Genoffenschaften zur Erstattung liqui­diert. Die Bilvung der Berufsgenosienschasten erfolgtfür bestimmte Bezirke*, also für geographisch begrenzte Kreise, welche das ganze Reich oder einen Teil desselben umfasien können (8 9), zunächst durch freiwilligen Beschluß der Be­teiligten, event. durch den BundeSrat (8 12 ff.). Alljährlich werden die der BerufSgenosienschast zur Last fallenden Er­stattungen für die Postkasten, die Verwaltungskosten und die Beiträge zu dem vorgeschriebenen Reservefonds auf die Einzelbetriebe nach Maßgabe des BetriebSumfangeS und der Gefahrenklaste, der er angehört, umgelegt (8 71 ff.). Die Genossenschaften haben ihren Genoflen gegenüber gewisse Aufsichtsbefugnisse (8 78 ff.) zum Zweck der Unfallverhütung. Sie unterliegen der Aufsicht deS RetchS-VersicherungsamtS oder der in den Einzelstaaten bestehenden Landes - Verflche- rungsämter (8 87 ff.). Den Arbeitern ist eine gewiste Mit­wirkung an der Verwaltung eingeräumt (8 41 ff ), namentlich auch an der Bildung der Schiedsgerichte (8 46 ff ), welche Streitigkeiten unter Rekurs an das Reichs- bezw. Landes VerstcherungSamt (8 63, 92) entscheiden. Die Beiträge fallen den Betriebs - Unternehmern ausschließlich zur Last, für leistungsunsähig werdende Berufsgenossenschaften tritt das Reich oder der Einzelstaat (§ 33,92) ein. Der Zeit­punkt des JnkrasttretenS des Gesetzes wirb durch Kaiserliche Verordnung bestimmt.

Das Gesetz, wie eS zu stände gekommen ist, beruht auf einem Kompromiß zwischen den Konservativen, dem Zentrum und den Nationalliberalen: die Fraktion der deutschen Frei­sinnigen blieb auch hier wieder in der Negation. ES sehlte nicht an tiefgehenden Meinungsverschiedenheiten auch inner»

32 vr«der»«dSchwester.

Erzählung von M. Gerhardt.

Daß er mir aus Verlegenheiten half, war doch nur Freundespflicht aber Leo 1* rief sie fast weinend und suchte ihren Sohn, der ohne ein weitere« Wort gehen wollte, am Arm zurückzuhalten.Guter Gott, nun wendest du mir auch den Rücken, weil ich Vertrauen zu dir habet Sage mir, was ich thun soll, Leo, und ich will dir folgsam sein. Ich kann doch nicht betteln gehen, Kind?* und sie sank mit gefalteten Händen in einen Sessel und blickte mit rinnenden Thränen zu ihrem Sohn aus.

Und ich bin unvermögend, deine Verpflichtungen einzu­lösen !* entgegnete Leo mit herbem Ernst.Wäre ich zur Arbeit erzogen worden, so könnte ich dir vielleicht in kurzem eine Zuflucht bieten. Jetzt werde ich genug zu thun haben, mir selbst eine bescheidene bürgerliche Existenz zu schaffen. Unsere Wege werden hinfort auseinandergchen, Mama da ich nichts für dich thun kann, habe ich kein Recht, Ein­spruch gegen die Schritte zu erheben, die du zu deiner Rettung notwendig findest; aber ich will die Verant­wortung dafür nicht auf mich nehmen. Ich werde um meinen Abschied einkommen und die Stadt verlassen.*

Leol* rief Frau von Ostrow in verzweifeltem Ton ihrem Sohn nach, aber er hatte bereits die Thür hinter sich geschlossen.

XIII.

Als Halden am folgenden Morgen spät, nach kurzem aber festem Schlaf neugestärkt erwachte, wurde ihm ein Herr gemeldet, der sich al« Abgesandter WendheimS vor- stellte und eine Aussold.rung desselben überbrachte. Halden suchte einen Bekannten auf, der ihm sekundieren sollte und

halb der Majorität. Ueber Umlage- und Deckunqsverfahren, über die Bildung der Berufsgenosienschasten, über die Ar- beiter-AuSschüsie, über Reichs- und LandeS-VerstcherungS- ämter, über die Reichsgarantie, über den Kreis der Ver­sicherungspflichtigen u. s. w. gab es lebhafte Diskussionen in der Kommission. Zwischen der ersten und zweiten Beratung des Gesetzes fand eine Verständigung der konservativen Kommissionsmitglieder mit den dem Zentrum angehörigen statt, auf Grund deren gemeinsam eine Reihe von Ab­änderungsanträgen eingebracht wurde. Nachträglich schlosien sich diesem Kompromiß, in welches noch einige weitere Be­stimmungen ausgenommen wurden, auch die Nationalliberalen an und die so gebildete Majorität stimmte im Plenum auf Grunv des durch den Frhrn. v. Hertltng (Zentrum) er­statteten Berichtes für daS Gesetz

Auch dies Gesetz kann nur die Bedeutung eines Anfanges haben, eine Weiterbildung desselben und namentlich eine Erweiterung des Umfange« seiner Geltung muß der Zu­kunft Vorbehalten bleiben.

Der schwierigste Teil der Arbeiterversicherungsgesetzgebung steht freilich noch aus. Das in der Allerhöchsten Botschaft vom 17. November 1881 ebenfalls angekündigte Gesetz über die Alters- und Jnvalidenversorgung der Arbeiter ist noch nicht vorgelegt. Erst wenn dies jetzt in Vorbereitung befindliche Gesetz zu stände gekommen ist, wird ein gewisser Abschluß dieser Reform - Gesetzgebung erreicht sein und die Hohenzollern werden, wie sie im Anfang dieses Jahrhunderts auf dem Gebiete der Bauern-Emanzipatlon Bahn gebrochen haben, am Ende des Jahrhunderts, wenn eS Gottes Wille ist, für den Handarbeiterstand Reformen ins Leben gerufen haben, die für eine Gesundung der Zustände in diesem Stande, neben anderen Maßregeln Sonntagsfrage, Frauen- und Kinderarbeit rc. eine Grundlage zu bilden geeignet sind. _____________________

Deutsches Reich.

«erlitt, 9. Ott. DieNordd. Allgem. Zig." schreibt: Vor einigen Tagen soll in der Rede eines angeblich national- liberalen Reichstagökandidaten in Bromberg auch der sog. RelchSeisenbahnsrage Erwähnung gethan fein, und ist von einigen Blättern aus den Aeußeeungen desselben der Schluß gezogen worden, daß eine Vorlage wegen Uebertragung der Bahnen aus daS Reichtäglich zu erwarten sei.* Wir erfahren dem gegenüber aus guten Quellen, daß in maß­gebenden Kreisen von einer solchen Vorlage nicht daS Ge­ringste bekannt ist, vielmehr in dieser Angelegenheit die frühere Situation, wie dieselbe, wenn wir nicht irren, noch während der letzten Landtagssession von der Regierung er­wähnt wurde, sich seither in nichts geändert hat und dem ganzen Gerede jede thatsächliche -Grundlage fehlt. Die­jenigen Blätter, welche diesem Vorgänge jede Bedeutung absprechen, haben somit daS Richtige getroffen. Als der erfreulichste Beweis dafür, wie wohl und munter sich während

traf mit ihm die notwendigen Verabredungen. All diese Vorbereitungen zu einem voraussichtlich blutigen Zusammen­treffen, besten Veranlassung ihm gestern Nacht fast aus dem Gedächtnis geschwunden war, erregten ihn in angenehmer Weise. Eine frische Spannkraft durchflutete ihm Körper und Geist bei dem Gedanken, mit den Waffen in der Hand für fein Recht und feinen Ruhm einzustehen; und sollte er sterben so würde es ein Tod nach seinem Sinn, ein guter Abschluß fein.

Alles was gestern mit vernichtender Gewalt auf ihn eingestürmt und seinen Mut zu Boden gedrückt, schien seiner neuerwachten Energie ein leicht zu überwindendes Hindernis. Ohne Zeitverlust that er die notwendigen Schritte, sein Drama dem Druck zu übergeben und eine Abschrift bei der Intendanz des Hoftheaters einzureichen. Sein stolzes Selbstvertrauen schien ihm den Sieg zu verbürgen, und dabei erinnerte er sich de« holden Kindes, desien Wort er den Umschlag seiner Stimmung und seinen rasch gefaxten Entschluß dankte. Ein Seufzer ging über feine Lippen; nein, er wollte sie nicht aussuchen. Ruhe Ruhe deS Gemüts, das war es, was ihm Not that vor Allem. Woher sollte ihm noch Glück kommen? Aber die zerstören­den Gemütsbewegungen, Schmerz und Enttäuschung, er mußte sie sich fernhalten um jeden Preis. Nichts, was die Freiheit feines Geistes, das Gleichgewicht feiner Stim­mung, die Kraft zun Schasien beeinträchtigen würde, durfte ihm hinfort nahe treten.

Mit gewissenhafter Sorgfalt ordnete er die Dokumente, welche die Zukunft feines Sohne« sicher stelltm und auch feiner Tochter, falls sie nach seinem Tode auszufindm sein würde, einen Anteil an seinem Nachlaß zusprachen. Er

der Manöver- und Festtage am Rhein und in Westfalen unser greifet Kaiser sich nicht nur befunden, fondern auch gefühlt hat, kann die nachstehende Mitteilung gelten, die demB. T.* als wahr verbürgt wirb: Es war am 24. September auf dem Ständefeste zu Münster, wohin sich die ganze Kaiserliche Familie mit ihrem Hofstaate und sämtliche Staatsminister bis auf den Justizminister Dr. Friedberg und den erkrankten Finanzminister Scholz begeben hatten. Auch der Reichskanzler hatte bekanntlich sein Erscheinen zu dem Feste zugesagt, jedoch in letzter Stunde mit Rücksicht auf seine Gesundheit noch absagen müssen, da ihn die Reise zur Kaiser-Entrevne In Skier- nlewice sehr angegriffen hatte. Als der Vizepräsident deS Staatsministeriums, Exzellenz v. Puttkamer, hiervon dem Kaiser bedauernd Mitteilung machte, entgegnete voll heite­rer Lebensfrische der Monarch:Ja, Bismarck das ist auch ein aller Mann; aber wir mit entsprechender Hand­bewegung auf sich weisend wir können so etwas Immer noch mitmachen!* Einer Mitteilung aus Danzig zu­folge, wonach für die preußische Infanterie eine neue Be­kleidung in Aussicht genommen ober schon beschlossen sei, die in einer Bluse bestände, wie sie gegenwärtig von mehreren Infanterie-Regimentern Im Dienste getragen wird. Diese Mitteilungen, so schreibt man derKöln. Ztg.*, sind in­sofern unrichtig, als sich lediglich um das Aufträgen älterer, für den Landsturm bestimmter Kleidungsstücke han­delt, wobei gleichzeitig in größerem Umfange Erfahrungen über die Zweckmäßigkeit dieser Blusen, welche den soge­nanntenmecklenburgischen Blusm* ähnlich sind, gesammelt werden sollen. Von einem Ersätze des WaffenrvckeS der Infanterie durch die Blusen ist jedoch bis auf weiteres gar keine Rede, höchstens würde bei deren Einführung der Drillichanzug beseitigt werden, wie denn auch die Regi­menter, denen Blusen überwiesen sind (Truppenteile deS 1., 2., 3., 5., 6. und 9. Armeekorps), etatsmäßig keine Drillichsachen mehr beschaffen. UebrigenS steht jedoch fest, daß das preußische Kricgsmiuisterium seine ^auz besondere Aufmerksamkeit auf sachgemäße Aenderungen in dem AuS- rüstungs- und Bekleidungswesen der Armee gerichtet hat. Neben den bekannttichen BuSschreiben der genannten Be­hörde wegen Beschaffung neuer Helm-, Tornister-, Feld­flaschen- und Stiefelmodelle sind auch schon seit längerer Zeit versuchsweise bei der Kavallerie Abänderungen an der Ausrüstung und Bekleidung (beispielsweise Ersatz der Epau- letteS der Ulanen durch Schulter ketten) eingeführt worden. Es handelt sich, wie anderweit gemeldet wird, darum, die Belastung der Mannschaften durch eie Kriegs-Ausrüstungs­stücke (Tornister u. f. w.) möglichst zu erleichtern. Durch diese in Aussicht genommene Erleichterung der Belastung des Infanteristen will man die Leistungsfähigkeit desselben erhöhen und gleichzeitig verhindern, daß während der Schlacht, oder während größerer Gefechte, sowie bei Übermäßiger Hitze auf dem Marsche die Tornister abgelegt ober den Truppen

hatte nicht umsonst gearbeitet, der materielle Gewinn wenigstens war ihm reichlich zugeströmt, und nicht ohne Befriedigung dachte er daran, daß Egbert Grund habe, ihm dankbar zu fein. Und dann wandten sich feine Ge­danken der Frau zu, die seit langen Jahren die Teilneh­merin und Vertraute seines geistigen Lebens gewesen, die, wenn sie ihn auch selten voll zu befriedigen vermocht, sich doch stets mit der liebenswürdigsten Geduld feinen eigensinnigen Stimmungen gefügt so unerschütterlich zu ihm gehalten; und wie hatte er ihr gelohnt? Noch gestern hatte er sie vorübergehend eines schnöden Verrats fähig gehalten. Der Gedanke daran erfüllte ihn jetzt mit Reue und Beschämung. Ja, er war undankbar gegen sie gewesen. Von Jahr zu Jahr hatte er den Entschluß bin« ausgeschoben, ihr mit seiner Hand die einzig angemeffene Vergeltung zu bieten. War es Rücksicht auf feinen Sohn und dessen unbestegliche Abneigung gegen die Frau gewesen, die ihm Mutter werden sollte, war eS seine eigene Siebe zur Freiheit war eS jene unvermeßliche Erinnerung, was immer wieder zwischen ihn und sie getreten, oder ein Gefühl unüberwindlicher Leere und Glelchgültlgkett, das ihn manchmal gerade bei ihrem wärmsten Bezeigen be­schlichen ? Aber wo lebte der Mensch, der seiner dürsten­den Seele Genüge geboten hätte?

Egbert war jetzt erwachsen und In einigen Jahren selbstständig. Ihm selbst blieben vielleicht nur wenige Jahre, sich der alten Verpflichtung zu entledigen. ES war hohe Zelt, abzuschließen mit Vergangenheit und Zukunft. Und der Entschluß stand endlich bei Halden fest, daß, wenn er lebend aus dem bevorstehenden Kampfe hervorgiuge, Sidonle die Herrin seines Hauses werden sollte. (Fortsetzung folgt)