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Rr. *89

Marburg, Freitag, 10. Oktober 1884.

XIX. Jahrgang.

GttMchr jtitimp

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Amwncen-Bureaux vonHaasenstein undVogler in Frankfurt a M., Ham­burg, Magdeburg». Wien; Rudolf Moffe in Frankfurt a.M., Berlin, München und Köln: G. L Daube und Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover u. Paris.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux Jägersche Buchhandlung in Frankfurt o. M-; Hermann- scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; Jnvalidendank in Berlin;

Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co. in Halle; W. Thienes in Elberfeld.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. (Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJlluftrirte» Sonntagsblatt" durch die Expedition («och sche Buchdruckerei) bezogen 2«A Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pf, (erd. Bestellgebühr.) - JnfertlonSgebühr für bie gespaltene Zeile 10 Pfg.

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Overheffische Zeitung

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Amtlicher Anzeiger

für die Kreise Marburg und Kirchhain

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Die Verbesserung der Lage der Handarbeiter. (Krankenkasse «nd Unfall-Versicherung.)

(S. Rr. 225 d. Bl.) in.

ES wurden dann im Frühjahr 1882 dem Reichstage zwei Gesetzentwürfe, ein KrankenverstcherungS - Gesetz und ein UnfallverstcherungS-Gesetz, vorgelegt und nach einmaliger Beratung im Plenum einer Kommission überwiesen. Hier begann man mit dem KrankenverstcherungS - Gesetz, eines­teils weil dies für das andere Gesetz die Voraussetzung blldcte, dann aber, weil eS leichter erschien, über die Kranken­versicherung eine Verständigung zwischen den verschiedenen Meinungen zu finden. Die Verhandlungen wurden mit großer Sorgfalt geführt und nahmen so lange Zett in An­spruch, daß eine Vertagung des Reichstages notwendig wurde, damit nach dem Wiederzusammentritt die Kommission weiterarbeiten konnte. Im Frühjahr 1883 erstattete namens der Kommission der konservative Abgeordnete Freiherr v. Maltzahn-Gültz den Bericht über daS KrankenverstcherungS- Gesetz, welches vom Reichstage wesenllich den KommisstonS- beschlüsien entsprechend angenommen und am 15. Juni 1883 als Gesetz publizier t wurde.

DaS KrankenverstcherungS - Gesetz hat den Zweck, zu verhindern, daß aus der vorübergehenden wirtschaftlichen Schädigung, welche eine Erkrankung deS Arbeiters mit sich führt, eine dauernde Vernichtung feines Wohlstandes ent­stehe. ES benutzt als Mittel hierzu den allgemeinen Ber- stcherungSzwang. ES stellt ein Minimum von Gewährungen fest (§ 6), welche einem jeden erkrankten Arbeiter während seiner Krankheit, bis zur Dauer eines Vierteljahrs, zufließen sollen, so daß die öffenlliche Armenpflege erst nach Ablauf dieser Zeit einzutreten braucht. Für die Gewährung dieses Minimums hastet, wenn die aus Beiträgen der Arbeiter und ihrer Arbeitgeber fließenden Mittel nicht auSreichen, die Gemeinde des BeschäftigungSorteS (§ 5). Will sie sich dieser Verpflichtung entziehen, so muß sie die Versicherungs- Pflichtigen gleichartigen Gewerbes zu OrtS - Krankenkassen vereinigen, für welche alSdann das Minimum der Kranken­unterstützung und daS Maximum der Arbeiterbeiträge etwas

höher als bei der Gemeinde - Krankenverstcherung normiert sind, während zugleich dem Statute durch § 21 eine ge­wiss« Beweglichkeit in bezug auf Umfang und Form der Letsiungen freigegeben ist. An Stelle der Einzelgemeinden kann unter kontrollierender Mitwirkung der Staatsverwal­tungs-Behörden eine Vereinigung mehrerer Gemeinden oder ein weiterer Kommunalverband treten. Die OrtS-Kranken- kasie ist die normale Organisation, neben ihr steht gleich­berechtigt die in Betrieben größeren Umfanges vom Unter­nehmer gegründete und mit höherer eigener Beitragspflicht zu unterhaltende Betriebs-Krankenkasse, die JnnungSkasie und die für vorübergehende Verhältnisie berechnete Bau- Krankenkasie. Außerdem bleiben Knappschaftskoffen, ein­geschriebene und freie Hilfskassen bestehen und müsien sich nur mehr oder weniger den Vorschriften deS Krankenkaffen- gefetzeS akkommodieren.

Dem Arbeiter gegenüber besteht ein Zwang, einer be­stimmten Kasse anzugehören, nicht. Nur daß er irgend einer Kaste oder Gemeinde-Krankenversicherung angehöre, verlangt daS Gesetz.

Versicherungspflichtig sind gewiste Im § 1 des Gesetzes aufgeführte gewerbliche Betriebe, durch statutarische Bestim­mung eines KommunalverbandeS unter Genehmigung der Staatsbehörde kann die VerstcherungSpflicht auf bestimmte andere im § 2 aufgeführte Betriebe, insbesondere die Land- und Forstwirtschaft, ausgedehnt werden.

DaS Gesetz tritt mit dem 1. Dezember 1884 in Kraft.

Das so zu Stande gekommene Kranken-VerstcherungS- Gesetz wird voraussichtlich in nicht allzu langer Zeit durch Novellen abgeändert und erweitert werden. DaS Gebiet, auf dem eS sich bewegt, ist für die Gesetzgebung ein so neues, daß es zu viel verlangt wäre, sofort etwas Muster­gültiges zu schaffen. Die Höhe der Unterstützungen, der Anfangstermin der Geldunterstützung (die sog. Karenzzeit), das Maß des Einflusses der Staatsbehörden, die Kffen- Organisation, vor allem die Begrenzung des Kreises der VerstcherungSpflichtigen sind Fragen, über.die man sich noch nicht vollkommen verständigt hat; man acceptierte schließlich allseitig daS zur Zeit Erreichbare und Notwendige und überließ die weitere Ausbildung der Zukunft

Einen Haupidifferenzpunkt bildete die Frage, ob die Land- und Forstwirtschaft gesetzlich verstcherungSpflichtig sein solle, waS namentlich auch von einem Teil der Konser­vativen, insbesondere dem Abgeordneten Wichmann verlangt wurde. Die bestimmten Erklärungen der Negierungen be­wirkten hier die Annahme deS Gesetzes, wie eS lautet.

Ueber das Unsallverstcherungsgesetz, wie eS im Frühjahr 1882 vorgelegt wurde, gelang eine vollständige Verein­barung damals nicht. Der Entwurf wollte zum Zwecke der Arbciterverflcherung die gesamte Industrie Deutschlands nach geographisch abgegrenzten Bezirken in BetrtebSgenossen- schasten und Betriebsverbänden vereinigen. Außerdem sollte die gesamte deutsche Industrie auf Grund der im Herbste

1881 aufgenommenen Unfallstatistik in Gefahrenklaffen ein­geteilt werden. Die Versicherungsbeiträge sollten teils nach Betriebsgenossenschaften und Betriebsverbänden, teils nach Gefahrenklaffen aufgebracht und rin Reichszuschuß von 25 Prozent gewährt werden.

Die liberalen Parteien beharrten auf ihrem früheren Standpunkte, der Ausbildung des Haftpflichtgesetzes, wie solche durch einen im Herbst 1881 unter dem Namen des Abgeordneten Buhl rtugebrachten Gesetz-Entwurf vorge­schlagen war, den Vorzug zu geben und jedenfalls die Thätigkeit der Privat-VersicherungSgesellschasten zu konser­vieren. Auch unter den Konservativen und im Zentrum sanden die Einzelbestimmvnzen deS Gesetzentwurfs viel­fachen Widerspruch. Namentlich bekämpfte man die mecha­nische Einteilung der Betriebe nach Gefahrenklaffen und wollte diese nicht als Grundlage der Organisation, sondern nur als Maßsiab für die Bemessung der Beiträge aner­kennen, wünschte auch für die zu bildenden Genoffenschaften mehr, als in der Vorlage, die Gleichartigkeit deS Berufes als Ausgangspunkt. Der von der Regierung vorgeschlagene Reichszuschuß wurde auch diesmal abgelehnt.

Da man sich überzeugte, daß auch innerhalb der Majorität der Kommission eine Bereinigung auf Grundlage des Entwurfes unthunltch sei, so beschloß dieselbe, dem Plenum durch den Abgeordneten Freiherrn von Wendt (Zentrum) mündlichen Bericht zu erstatten, mit dem An­träge, den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Gestalt abzu­lehnen, dagegen den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bet einer Umarbeitung des Gesetzes gewisse Gesichtspunkte be­rücksichtigen zu wollen, welche nach der Redaktion eines konservativen KommisflonsmitgliedeS in 12 Sätzen formu­liert waren. Eine Plenarberatung dieses Berichtes fand wegen deS Schluffes der FrühjahrSsesston von 1883 nicht mehr statt.

Deutsche- Reich.

Berlin, 8. Okt. Von militärischer Seite wird ge­schrieben :DaS Augenmerk unserer maßgebenden militärischen Kreise wird gegenwärtig vorzugsweise durch zwei Fragen in Anspruch genommen, betreffend die Vornahme sachgemäßer Aenderungen in unserem Bekleidungs- und AuSrüstungS- wesen, sowie betreffs Einführung eines neuen Exerzier- Reglements für die Infanterie. Nach beiden Seiten hin sind die Erhebungen keineswegs abgeschloffen, wenngleich grundsätzliche Einigkeit insofern erreicht ist, als allgemein zugegeben wird, daß eine Erleichterung der AuSrüstungS- und Gepäcksgegenstände sich empfiehlt, um die Beweglichkeit und damit die Kriegsbrauchbarkeit des Mannes zu erhöhen, und daß daS Exerzierreglement reformbedürftig erscheint/ DieNordd. Allgem. Ztg." schreibt: Welche in der That kindliche Auffaffung die FortschrittSprcffe von den Ein­flüssen persönlicher Qualifikationen auf die Ausübung eines Mandats oder einer amtlichen Stellung mitunter hat, prägt

3i Bruder »»> Schwester.

Erzählung von M. Gerhardt.

Halden hat ihn heranögefordert, ihn mit der beleidi- genften Nichtachtung behandelt!" fiel Frau von Ostrow entrüstet ein und sprang aus ihre Füße.In seiner Kritik hat rr ihn rott den Dutzendskribenten zusammengeworfen und gar keiner ernsten Bttrachtung gewürvtgt. Er glaubte von der Höhe seine« Ruhms auf den unbekannten Anfänger herabblicken zu können. Aber die Zetten ändern sich. Heut ist er vergessm, und Wendheim hat eine glänzende Zukunft vor sich."

Glaubst du in der Thal?"

Sobald da» Glück ihm lächelt, ohne Frage. Ich inte­ressiere mich für ihn, warum sollte tchS nicht gestehen? Die Persönlichkeit giebt am Ende allein den Schlüffe! für die Bedeutung eine« Menschen, sie ist in den meisten Fällen sein Schicksal. Wmdheim ist zuweilen von bezauberndem Esprit, von hinreißender Liebenswürdigkeit. Er hat eine Gabe der Rede, der Niemand widersteht. In Ems war er der Helv deS Tages. Er zählt regierend« Fürsten zu sein« Freunden*

Und meine Mama zu seinen eifrigsten Gönnerinnen. ' SigenUich sollt ich mich dieser Wandelbarkeit der Geschicke freuen, denn die Gefahr, Onkel Halden zum Stiefvater zu bekommen"

Gefahr?" unterbrach Frau von Ostrow, die rott ge- rvtetero Gesicht in ihren Sarometpantöffelchen aus dem weichen Teppich aus und nieder getrappt «ar, mit ganz verändertem Ausdruck ihren Sohn:ist dir diese Aussicht denn so schrecklich, mon petit?"

,Nun, Mama," erwiderte Leo überrascht,wenn du

meine Meinung hören willst: ich finde eS natürlich deiner bedeutend würdiger, deine eigene Herrin zu bleiben, beson­ders da du nach den soeben gethanen Aeußeruugen, in der Verbindung mit Halden kein großes Glück sehen kannst."

Glück!" rief Frau von Ostrow und sank auf den Divan zurück,Hab ich denn je an mein Glück gedacht, Leo? Wenn ich mich wirklich dazu verstehe, mich mit einem alternden Hypochonder in Einsamkeit zu begraben, wem würde ich daS Opfer bringen, als dir, der Sicherung deiner Zukunft, mein Sohn?"

Mir, Mama?" entgegnete Leo scharf und mit unge­wöhnlichem Ernst,Ich sehe wahrhaftig nicht ein, wie ich den Vorwand zu einem Schritt herleihen sollte, den ich, wenn er zu deiner Zufriedenheit notwendig ist, nnatürltch schweigend respektieren werde, der aber, wie ich nie ver­hehlt habe, in keiner Weise nach meinem Sinn ist, mir bei deiner veränderten Gestnvung gegen Halden nicht einmal ehrenwert scheint."

Ach, Leo," erwiderte Frau von Ostrow in weinerlichem Ton und drückte ihr Batisttuch an die Augen,willst du mir jetzt auch mit Borwürfen kommen, und mir das Leben schwer machen? Du bist doch sonst ein gute» Kind, und der einzige, bei dem ich stets Verständnis und Rücksicht fand. Noch ist ja nichts geschehen. Wer weiß, ob Halden, der nun volle sechzehn Jahr dies gewiffenlose Spiel mit mir treibt, sich jemals entschließt, Ernst zu machen. Grade gestern freilich fielen Worte rr hat sich immer vorsichtig gehütet, sich mit einem entscheidenden Wort zu binden. WaS habe ich diesem Mann für Opfer gebracht! Mein Salon war der Tempel, in dem ihm Weihrauch gestreut wurde; ich roußte seinen Hofstaat empfangen, Bekanntschaften

vermitteln, Berühmtheiten und politische Größen angemeffen aufnehmcn. Welche Summen hat mein Haushalt ver­schlungen! Und welchen Dank hatte ich davon?"

Du warst Herrin des Thunö, Mama," fiel Leo in strengem Ton ein.Niemand durfte von dir verlangen, über deine Verhältnisse zu leben, und ich bin überzeugt, daß Halden daran ohne Schuld ist. Ueberdieö hat er deinen Salon, so viel ich mich erinnere, seit Jahren nicht betreten."

Und soll ich mich dämm ebenfalls von den Menschen absperrm? Das hat doch wohl Zett, bis ich seine Frau bin. Sei doch verständig, Leo!" fuhr sie einschmeichelnd fort.Siehst du denn nicht ein, daß diese Verbindung eine Notwendigkeit geworden, nachdem ich so große Opfer dafür gebracht, daß ich gezwungen bin, meine Zuflucht in diesem Kerker zu suchen, den ich verabscheue? Du weist, lieber Junge, wie gering da« Vermögen war, das drin Vater hinterließ. Bet der größten Sparsamkett war es nicht möglich, die Ausgaben zu decken, di« der Verkehr mit Halden erforderte*

Du hast Schulden, Mama bedeutende Schulden?"

Frau von Ostrow drückte sich in den Kiffen zusammen, soweit e« ihre Körperfülle gestattete, und lispelte seufzend: Leider, Kind, ich bin ruhnett, wenn ich nicht recht bald ein Mittel finde, mich zu arrangieren*

Und dazu soll diese Heirat mit Halden dienen ?" fragte der junge Offizier rauh, indem er aufstand.Weiß er um deine Lage?"

Hätte ich mich so lange zu halten vermocht, wenn nicht er'

Ich begreife. Er bestreitet feit Jahren den Aufwand, dm du treibst." (Fortsetzung folgt.)