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nungSgeldzuschüsse neu regeln. Die Lehrer habm in 94 Petitionen an daS Abgeordnetenhaus darum gebeten, 1. den Wohnungsgeldzuschuß neu zu regeln, 2. über diepensionS- berechtigte Dienstzeit gesetzliche Vorschriften zu treffen, und 3. die betreffenden Lehrer den Richtern 1. Instanz im Range gleichzustellen und eine völlige Gleichstellung der Lehrer staatlichen und kommunalen Patronats aus gesetzlichem Wege herbeizuführen. Die UnterrichtSkommisston des Abgeord­netenhauses beantragte, die Petitionen zur möglichsten Be­rücksichtigung im Sinne einer einheitlichen Regulierung der Gehalts-, Pension«- und Rangverhältnisse der Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten staatlichen und kommunalen Patronats der Staatsregierung zu überweisen. Die Sache kam aber im Plenum de» Abgeordnetenhauses nicht mehr zur Erledigung. Wie jetzt berichtet wird, sollen die Petitionen dem Abgeordnetenhaufe in der nächsten Landtagssession wiederum zugehen, und zwar in einer möglichst einheitlichen Fasiung. — Dem Minister des Innern wurden in einer Gesamtetngabe die Fragen vorgelegt, ob 1. die Nummern, welche bei Aus­spielung von Gegenständen auf einer Kegelbahn, einem Billard oder bei dem Würfeln ausgegeben werden und nur den Zweck haben, die Reihenfolge und die Anzahl der Spieler festzustellen; ferner 2. die bei Blümenverlosungen ausge­gebenen Nummern als stempelpflichtige Spielausweise an­zusehen sind? Darauf hat der Minister durch das Ober- Präsidium der Provinz Brandenburg im Auftrage desselben den Bescheid erteilen lassen, daß die deshalb bestehende Vorschrift sich auf alle öffentliche Ausspielungen bezieht, bet welchen stempelpflichtige LpielauSweise auSgegeben werden, also auf nicht öffentliche Ausspielungen überhaupt keine Anwendung findet. Anderseits kommt es für die Anwend­barkeit jener Vorschrift weder auf die Art des Spiels (Kegel-, Würfel- oder andere Spiele), noch aus die Art der auözu« spielenden geringwertigen Gegenstände (Blumen, Eßwaaren oder andere) an. Was die bei Ausspielungen zur Ausgabe gelangenden Nummerkarten betrifft, welche den Zweck haben, die Reihenfolge uns Anzahl der Spieler festzustellen, so hängt die Srempelpfltchtigkeit derselben davon ab, ob sie zugleich als „Ausweise über Spieleinlagen" zu dienen be­stimmt oder geeignet sind. — Durch eine Erläuterungs- Verfügung vom 18. v. M. hat der Finanzminister bestimmt, daß Hutcalotten, wenn sie aus gefirnißtem oder mit Schellack gestreiftem Stoffe bestehen, mit 70 M. für 100 kg zur Ver­zollung zu ziehen sind. — Bei Erwähnung des Erlaffes des Unterrichlsmintsters, nach welchem eine bisher dem Unter­richt im Deutschen gewidmete Stunde der Mittel- und Oberstufe auf Btbellesen verwandt werden soll, kommt die Pädagogische Zeitung zu dem Ergebniffe, daß eS schwere Bedenken habe, den Kindern die ganze Bibel in die Hand zu geben und schließt mit den Worten: „Hoffen wir, daß Herr v. Goßler, nachdem er geglaubt hat, fein Jntereffe für daS Bibellesen in so hervorragender Weise bethätigen zu müssen, nunmehr für die Herstellung und Herausgabe einer Schulbibel das gleiche Interesse bekunde."

AMarrd.

Bern, 7. Okt. Die italienische Regierung notifizierte nunmehr dem Bundesrate die kürzlich verfügte Enthebung des italienischen Konsuls Greschi in Lugano von der Be­sorgung der Konsulats-Geschäfte.

Lyon, 7. Okt. In der vergangenen Nacht fand in der Straße „Saint Francois des Allies" eine Bomben- exploston statt. Die Bombe war auf das Fenster der Gendarmeriekaserne gelegt worden. Durch die Explosion wurden die Fensterscheiben zerbrochen und die Mauer be­schädigt. Mehrere Sprengstücke wurden in das Zimmer des Zahlmeisters geschleudert, welcher abwesend war. Die Untersuchung ist eingeleitet.

Madrid, 7. Okt. Die „Gazeta" veröffentlicht ein Königliches Dekret, wonach vom 15. Oktober der aus den spanischen Antillen auf fremden Schiffen importierte Zucker 8 bis 17 Pesetas Zoll pro 100 Kilo, je nach der Qualität, zahlen soll. Fremder Zucker soll in den spanischen Kolonieen 32 Pesetas pro 100 Kilo zahlen, wenn derselbe aus Län­dern kommt, die einen Handelsvertrag mit Spanien haben.

Loudoa, 7. Okt. Am Mittwoch findet wieder ein Kabinettsrat statt. — Nach einer Meldung aus Assuan vom 5. Oktober ist bei der Ankunft eines Infanterie- Regiments ein Pockenfall entdeckt und das betreffende Ba­taillon unter Quaratäne gestellt worden.

Sewastopol, 6. Okt. In Gegenwart des Großfürsten Alexis fand heute die feierliche Grundsteinlegung des ersten füdrusstschen Trockendocks statt.

Petersburg, 7. Okt. General Gurko ist zum Reichs- ratS-Mitglied ernannt unter Belassung in seinem gegen­wärtigen Amte als Kommandeur deS zweiten Armeekorps. General Nikitin ist zum kommandierenten General der Truppen im Wilnaer Militärbezirk ernannt.

Kairo, 7. Okt. Einer dem französischen General­konsul Barröre zugegangenen Depesche zufolge soll auch der französische Konsul Herbin aus Khartum, der sich unter Stewarts Begleitung befand, mit diesem ntedergemacht worden sein. Anderweite Bestätigung der Nachricht liegt bisher nicht vor. — DaS „Reutersche Büreau" meldet, dem Vernehmen nach hätte Lord Northbrook die gänzliche Abschaffung der egypttschen Armee und die Ersetzung der­selben durch 9000 Mann Polizei vorgeschlagen. Die egyptische Regierung soll gegen den Vorschlag sein.

Washington, 7. Okt. Infolge der Einwendungen der französischen Delegierten gegen die Wahl von Greenwich als Ort für den gemeinsamen Meridian vertagte sich die internationale Konferenz, ohne ein Abkommen zu erzielen.

Heffe«-Rasta«.

Marburg, 8. Okt. Durch Verfügung Königlicher Regierung vom 6. d. M. ist der Herr Oberbürgermeister Schüler zum Standesbeamten dahier ernannt worden.

Marburg, 7. Okt. Heute sand im Cafo Quentin hier eine recht zahlreich besuchte konservative Wahlversammlung statt, in welcher der Herr Justizrat vr. Grimm alö seit­heriger Vertreter des Wahlkreises im Reichstage und als konservativer Kandidat für die Neuwahl einen ausführlichen Vortrag über die Lage der Landwirtschaft treibenden Be­völkerung hielt. Nach wenigen einleitenden Worten, in denen Redner auf die Bedeutung der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881, welche die christliche Grundlage des Staates als notwendiges Erfordernis darstellt, und aus christlichen Grundsätzen soziale Reform und Schutz der Schwachen proklamiere, hervorgehoben, und bemerkt hatte, daß der letzte Reichstag zwei hochwichtige Gesetze auf dem Gebiete der Sozialreform, das Krankenkassengesetz und das Unfallversicherungsgesetz, zu stände gebracht habe, und sich der neue Reichstag mit dem wichtigsten Gesetze aus diesem Gebiete, dem Gesetz über Altersversorgung der Arbeiter zu beschäftigen haben werde, kam derselbe auf die Bedeutung des Standes der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung für den Staat zu sprechen. Er wies an oer Hand der Berufs­statistik nach, welch überaus großer Prozentsatz der Bevöl­kerung Landwirtschaft treibe, wie groß die Jahresproduktion dieses Standes fei und wie neben dem Handelöstande und den Industriellen aller Art darnach der Bauernstand be­deutungsvoll sei, und wie bedenklich daher der leider zu konstatierende Rückgang der Lage der Landwirtschaft und des Standes der Grundbesitzer sei, der in der übergroßen Verschuldung zutage trete. Als Hauptursache bezeichnete Redner die unerträgliche übermäßige Konkurrenz der aus­ländischen — amerikanischen, russischen, indischen Landwirt­schaft, welche unter weit günstigeren Bedingungen arbeite, wie der Deutsche, und betonte die Notwendigkeit eines aus­giebigeren Schutzes der heimischen Landwirtschaft durch eine mäßige, vorsichtig auszuführende Erhöhung der Kornzölle, welche mit den seitherigen Sätzen noch nicht entsprechend gewirkt hätten; trat der Behauptung entgegen, daß um den Zoll das Brot teuerer werden müsse, belegte das durch Beispiele, berief sich auf die Erfahrung und betonte, daß übrigens dem Arbeiter mit billigen Brotpreisen dann, wenn er keinen entsprechenden Verdienst habe, in keiner Weise gedient sei, sondern daß sie Interesse daran hätten, höhere Löhne zu beziehen, um im stände zu sein, Brot zu kaufen, und dann auch gern ein weniges Mehr zahlten. Auf höhere Löhne in der Industrie könnten die Arbeiter aber nicht rechnen bet darniederltegender Landwirtschaft. Der Kreis­lauf des Geldes sinke, wenn der so zahlreiche Stand der Landwirsschaft nicht im stände sei, zu kaufen, und so käme ein Kornzoll, dessen die Landwirte zur Existenz bedürften, allen Ständen zu gute. Hierauf kam Redner auf die un­gleiche Verteilung der direkten Steuern, auf die Überlastung des JmmobilarvermözcnS zu sprechen und hob die Not­wendigkeit hervor, vom Standpunkt der ausgleichenden Ge­rechtigkeit auf eine entsprechend höhere Besteuerung deS mobilen Kapitals, speziell deS an der Börse umgesttzten Kapitals zu dringen, und beleuchtete mit wenigen Worten die Agitation der Gegner der Börsensteuer, die sich in allen Blättern jetzt breit mache. Besonders betonte Redner endlich aber noch, daß von einem Entgegenstehen der Interessen der verschiedenen Volksklassen und Berufszweige, von Handel, Industrie und Landwirtschaft in keiner Weise die Rede sein könne, sondern daß ein Stand ohne dm anderen nicht existieren könne, und daß daher auch alle die Bestrebungen der Reichsregierung, welche auf Beförderung des Handels gerichtet, wie die Dampfersubventton und die Kolonial­politik der Regierung, eifrigst auch von den Konservativen unterstützt würden, und er die kleinliche Nörgelei nicht verstände, welche im Reichstage gegen diese Politik deS großen Kanzlers vorgebracht fei. — Nachdem dann der Führer der hiesigen Sozialdemokraten aut eine Frage, wie eS gekommen, daß das Gesetz über die Unfallversicherung vom Reichstage nicht in der guten Form, wie es die Regie­rungsvorlage enthalten, angenommen sei, und darin die 13wöchentliche Karenzzeit auf Kosten der Arbetterkranken- kassen Aufnahme gefunden hätte, geantwortet wir, daß der von der Regierung gewünschte Zuschuß vom Reich zur Ausführung des UnfallverstcherungSgesctz S ganz gegen den Wunsch der Konservativen, die dafür gewesen, keine Majorität habe erhalten können, und infolge dessen der Verunglückte die ersten 13 Wochen als krank zu behandeln genesen wäre, und nachdem noch von Herrn Herrmann aus Hermers­hausen die Anwesenden ausgesorvert waren, bet der bevor­stehenden Wahl recht eifrig für den Herrn Justizrat vr. Grimm, der bereit sei, trotz der ihm daraus er­wachsenden Nachteile, eine auf ihn fallende Wahl anzu­nehmen, einzutreten, wurde die Versammlung mit einem begeisterten Hoch auf Se. Majestät den Kaiser Wilhelm geschlossen.

Marburg, 8. Okt. (Schwurgericht.) In heutiger Witter Sitzung ist der Gerichtshof zusammengesetzt aus dem Vorsitzenden Herrn ObrrlandeSgerichtSrat Büstorff, den Bei- itzcrn Herrn Landgerichtsrat Steinhaus und Herm Land­richter Coing. Die Staatsanwaltschaft ist vertreten durch den Ersten Staatsanwalt Herrn Bertram, die Ver­eidigung durch Herrn Rechtsanwalt Krug; Gerichtsschreiber: Herr Referendar Eigenbrodt. Auf die Gefchworenenbank wurden ausgelost die Herren: Ernst Bodenbender, Oekonom zu Niederbetsheim, Karl Pfeil, Müller zu Hatzfeld, Kaspar Braun, Ackermann zu Bauerbach, JohS. Schüler, Acker­

mann zu Roßdorf, JohS. Balzer, Gastwirt zu Heskem, Heinrich Weber, Ackermann zu Dilschhausen, Max Brunn, Kaufmann Hierselbst, Kaspar Müller, Ackermann und Müller zu Untersimtshausen, Julius Zimmermann, Oekonom zu Holzbausen, Philipp Groß, Ackermann zu Goßfelden, Ludwig Wigand, Lohgerber zu Treysa, Konrad Feußner, Ackermann und Bürgermeister zu Anzefahr. Zur Ver­handlung gelangt eine Anklage gegen den Schleifer Wilhelm Kuhl von hier wegen versuchten Mordes an seiner Frau. Der Angeklagte ist 42 Jahre alt, hat beim ehemaligen 2. kurhejstschen Husaren-Regiment gedient und die Feldzüge von 1866 und 1870/71 mitgemacht, ist seit 1870 ver­heiratet mit Gertrude Lippmann uns hat aus dieser Ehe 3 Kinder erhalten. Das Familienleben war jedoch ein unfriedliches und früher schon zwei Mal auf Antrag der Frau Bestrafungen des Ehemanns wegen Körperverletzung erfolgt, außerdem hatte derselbe einige Bestrafungen wegen Diebstahls, Beleidigung rc. erlitten. Bei Vernehmung deS Angeklagten gab derselbe an, daß an dem fraglichen Tage, 7. August, seine Frau morgens mit der Erklärung fort­gegangen sei, sie komme am Tage nicht wieder, er habe bann mit seinem 10jährigen Sohne tagsüber an mehreren Orten gearbeitet und sich abends nach Hause begeben, ohne jemand dort anzutreffen, habe sich zu Bett gelegt und dann, als später seine Frau an der verschlossenen Thüre gepocht, dieser geöffnet und sie hereingelaflen. Ein Stück Wurst, welches er seiner Frau zum Essen anbot, habe ihm diese mit derErklärnng zurückgeworfen, sie wolle dieselbe nicht, dann habe et nach seiner fehlenden Tochter gefragt und die Lampe genommen, um dieselbe in der Kammer und auf der Treppe zu suchen, wieder zurück ins Zimmer tretend, sah er hinter der Thüre des Wohnzimmers seine zwei Beile stehen und habe auf die Frage, wer dieselben dort hingestellt, von seiner Frau zur Antwort erhalten, daS wirst Du........Hund

gethan haben, worauf et die B.ile erhoben uns das kleinere auf feine Frau hingeworfen habe, ohne jedoch die Absicht dabei zu hegen, dieselbe zu töten, sie sei darauf zu Boden gestürzt und habe er sich dann selbst der Polizei zur Be­strafung gestellt. Auf Befragen deS Präsidenten erklärt Kuhl, et habe deshalb die Frage bezüglich der Beile an feine Frau gerichtet, weil dieselbe an verschiedenen Otten geäußert habe, et stelle sich öfter die Axt zurecht, um sie zu erschlagen. Seit dem letzten Bachfeste hege er auch den Verdacht der Untreue gegen seine Frau. Bei dem nun beginnenden Zeugenverhör bekundet Bäckermeister Müller, er habe feit Herbst v. IS., feit welcher Zeit er In dem fraglichen Hause wohne, wenig Familienstteit gehört, erst im Frühjahr d. IS. seien öfters Zwistigkeiten vorgekommen und habe er am fraglichen Abend mehrere starke Schläge in der Kuhlfchen Wohnung gehört und dann einen Schrei, er lief aus der Backstube um nachzusehen, als ihn auch schon Kuhl mit den Worten entgegenkam: „Ich habe eben meine Frau erschlagen," und bat den Zeugen mit ihm zur Polizei zu gehen um sich selbst zu stellen. Es war etwa gegen 10 Uhr abends. Beide gingen dann bis zum Markt und fanden hier einen Schutzmann, dem sie den Vorfall mitteilten. Unterwegs verlangte Kuhl 10 Psg. zu einem Schnäpschen. Z uge Schutzmann Müller begab sich mit Kuhl an den Thatort zurück und fand hier die Frau be­täubt am Tische sitzen, am Hinterkopfe eine große Wunde und auf dem Tische liegend ein Beil. Auf ersterem waren mehrere Eindrücke sichtbar in welche die stumpfe Seite deS BeileS genau einpsßte. Kuhl wurde nun arretiert und sollte abgeführt werden, ging aber, vor der HauSthüre angelangt, durch, wurde jedoch alsbald wieder einge­holt und in sicheren Gewahrsam gebracht. Zeuge Weißbinder Weber wohnt in demselben Hause und wurde oft durch Skandal in der Wohnung des Kuhl gestört, wohl habe auch die Frau sich tapfer mit Worten verteidigt, dieselbe sei jedoch hierbei in vollem Rechte, da er sie als eine vernünftige und arbeitsame Frau kenne, die von ihrem Manne in außerordentlich roher Weise behandelt werde. Am fraglichen Abend hörte er mehrere Schläge und einen Schrei; in die Wohnung des Kuhl eilend fand er 2 Beile in der Stube liegend und die Frau in angegebener Weise verletzt. Zeuge Schuhmacher Braun hatte bei dem letzten Bach- feste eine Wirtschaft gepachtet und dort Frau Kuhl in der Küche beschäftigt. Er kann derselben ein gutes Zeugnis auSstellen, als arbeitsame anständige Frau. Dieselbe beklagte sich öfter über ihren Mann, daß fle keine Ruhe vor ihm habe und er in letzter Zeit immer die Axt bei sich nehme, um ihr ein Leid anzuthun. Zeuge Schuhmachergeselle Joh. Schneider war bei Gelegenheit des Bachfestes in der Braunschen Wirtschaft lhitig und sah dort Kuhl, wie er mit seiner Frau haderte und hörte die Worte: „Mensch heute Abend spalte ich dir den Kopf", auch wie er gegenüber eine« Dritten äußerte: „Heute Abend wird sie kaput geschlagen." Zeuge Wagner sah, wie Kuhl am Abend deS Bachfestes ein Glas mit den Worten an sich nahm: „Hiermit spalte ich meiner Frau den Äopf.'’uvj6r hielt denselben nicht für betrunken. Die Zeugin Frau Braun stellt der Ehefrau Kuhl, welche öfter bei ihr beschäftigt ist, ebenfalls ein gutes Zeugnis aus und sagt, daß weder auf dem Bachfest noch auf dem Grabenfest etwas vorgefallen fei, was dem Angeklagten Anlaß zu Vor- würfen gegenüber feiner Frau gegeben habe. Kuhl fei, trotz hres Verbotes, auf den Festplatz gekommen, habe viel ge- trunkm und über seine Frau geschimpft. Weitere Zeugen- ouSfagen bekunden, daß in den früheren Wohnungen der KuhlS öfters Streit vorgefallen und d.ssen Ursache allein auf den Angeklagten zurückzusühren fei.

— Dem ordentlichen Lehrer am Gymnasium zu Kassel, Lic. Richard Oertel ist der Titel „Oberlehrer", betgelegt