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Marburg, Dienstag, 23 September 1884.

XIX. Jahrgang.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux vonHaasenstein undVogler in Franlfurt a M., Ham> bürg, Magdeburg u. Wien; Rudolf Moste in Frankfurt a M., Berlin, Münchenund Köln; G. L. Daube und Co. tn Frankfurt a. M., Berlin, Hannover u. Paris.

OheiMchk Miliz

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux Jägcrsche Buchhandlung in Frankfurt o M.; Hermann- scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; Jnvalidendank in Berlin, Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co. in Halle; W. Thienes in Elberfeld.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. (Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllustrtrteS Sonntagsblatt" durch die Expedition (K o ch'sche Buchdruckerei) bezogen 2% Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr.) - JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.

Reklamen die Zeile 25 Pfg. Für in der Expedition zu erteilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfg. berechnet- "" -----------------...in f,........ 1

M* Für das mit dem 1. Oktober beginnende neue Vierteljahrs-Abonnement ersuchen wir die Bestellungen auf die

Oberhesfische Zeitung

nebst wöchentlichen Beiblättern:

Amtlicher Anzeiger

für die Kreise Marburg und Kirchhain

und

Illustriertes BouutagSblatt

bei der Post baldigst machen zu wollen, da ohne vorherige Bestellung und Zahlung seitens der Post die Fortsetzung nicht geliefert werden kann. Auf dem Lande nehmen die Postboten Bestellungen entgegen, in hiesiger Stadt die Expedition (Markt 21.)

Die Verbesserung der Lage der Handarbeiter.

(Krankenkasse und Unfall-Versicherung.)

Mit der Publikation deS Kranken-VerstcherungS-GesetzeS vom 15. Juni 1883 und des Unfall-VerstcherungS-GesetzeS vom 6. Juli 1884 sind die ersten Schritte auf dem Ge­biete posttiver Gesetzgebung zur Verbesserung der Lage des Stande« der Handarbeiter in Deutschland geschehen.

EL hat langer Zeit und vieler Arbeit bedurft, bevor die Ueberzeugung von der Notwendigkeit derartiger Re­formen und der verhältnismäßigen Zweckmäßigkeit der vor­geschlagenen Maßregeln stark genug wurde, um zur Ver­abschiedung jener Gesetze zu führen.

Daß die jetzigen Zustände in unserer Arbeiterwelt keine mustergültigen sind, wird jetzt wohl allseitig anerkannt. Diese Thatsache ist hauptsächlich eine Folge der wirtschaft­lichen Entwickelung unseres Vaterlandes wie der sämtlichen zivilisierten Staaten seit etwa zwei Menschenaltern.

Unter allen Berufsklaflen ist die der Lohnarbeiter die­jenige, welche durch diese Entwickelung am tiefsten getroffen und in die ungünstigste Lage gebracht ist. Ihr momentaner Verdienst ist gegen früher, in Geld ausgedrückt, vielleicht gestiegen, ihre gesamte Lage ist unsicherer geworden. Sie haben für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeits­losigkeit nicht mehr den Anhalt, den die Arbeiter früherer §eit auf dem Lande an ihren Grundherrschaften, in den Städten an den gewerblichen Korporationen (Innungen u. s. w.) hatten. Denn diese alten Verhältniffe sind zerstört und mußten aufgegeben werden, weil sie für die völlig ver­änderten Zeitverhältniffe nicht mehr paßten.

Die gewaltig zunehmenden Aufwendungen für öffent­liches Armenwesen, die periodisch auftretenden Notstände unter der ärmeren Bevölkerung der Jndustriegegendeu, die maffenhafte Auswanderung namentlich der ländlichen Ar­beiter, endlich daS Umsichgreifen der Sozialdemokratie sind

deutliche Zeichen, daß auf dem Gebiete unseres Arbeiter­wesens schwere Schäden vorhanden sind.

Die Erkenntnis dieser Uebelstände ist von Jahr zu Jahr in weitere Kreise gedrungen. In bezug auf die Maß­regeln der Abhilfe stehen sich seit längerer Zeit zwei An­sichten gegenüber: Die eine, hervorgegangen aus den Lehren der Nationalökonomen, welche in Ueberschätzung der Wir­kungen der Entfeffelung aller Kräfte, von dieser alles Heil erwarten die sogenannte Manchestertheorie verwirft jeden Zwang. Wie sie die freie Konkurrenz auf wirtschaft­lichem Gebiet allein gelten läßt, so sucht sie die Heilu 'g dieser von ihr anerkannten Schäden auch nur in der freien Thätigkeit der zunächst Beteiligten, in derSelbsthilfe". Der Gesetzgebung gestattet sie höchstens ordnend einzugreifen. Sic verwirft gesetzlichen Zwang und direkte Aufwendung von Staatsmitteln. Die entgegenstehende Ansicht geht davon aus, daß es eine der höchsten Aufgaben des Staates ist, sich der wirtschaftlich Schwachen und Unterdrückten anzu­nehmen. Sie behauptet, daß die Handarbeiter aus eigenen Kräften nicht im stände sind, der Uebermacht des Kapitals gegenüber sich zu behaupten. Sie verlangt ein bestimmtes Eingreifen der staatlichen Gesetzgebung, gestattet Zwangö- organisationen und nötigenfalls direkte Verwendung von Staatsmitteln.

Die Stellung der politischen Parteien in Deutschland zu diesen Fragen hat sich von Jahr zu Jahr mehr nach diesen beiden wirtschaftlichen Ansichten geschieden. Die kon­servativen Parteien, und zwar gleichmäßigSchutzzöllner" undFreihändler", das Zentrum und ebenso die Reichs- regierung stehen auf dem Boden der letzteren Ansicht. Der größere Teil deS Liberalismus unter Führung früher von Schulze - Delitzsch und anderen, jetzt von Eugen Richter, Max Hirsch, Bamberger, Rickert rc, namentlich fast ge­schloffen die Fraktion der Deutsch-Freisinnigen verficht die erstere Ansicht. Die Nationalliberalen haben in neuerer Zeit angefangen unter Führung von Marquardsen, Harn- macher, Buhl rc., sich der letzteren Ansicht bei den positiven Verhandlungen im Reichstage zu nähern.

Die Sozialdemokratie will prinzipiell eine vollständige Umwandlung der heutigen gesellschaftlichen Zustände, die sie für unfähig erklärt, die vorhandenen Uebelstände zu be­seitigen. Sie will einen sozialdemokratischen Staat, und will diesem einen weitgehenden Einfluß auf die Arbeiter- verhältniffe geben. Sie hat den von der jetzigen Staats­gewalt ausgehenden Vorlagen gegenüber meist eine ab­lehnende Haltung gezeigt. Die kleine Gruppe der süd­deutschen Dcmckraten, der sog. Volkspartei, hat sich da­gegen hin und wieder positiv an den Reformarbeiten be­teiligt.

Das erste Gesetz deS deutschen Reiches, welches die Verhältniffe der industriellen Arbeiter betraf abgesehen von den Bestimmungen der Gewerbeordnung von 1869

war das Haftpflichtgesctz vom 7. Juli 1871. Dasselbe beschäftigt sich im § 1 mit Eisenbahn-Unfällen und be­stimmt im § 2, daß in den sog. haftpflichtigen Gewerben (Bergwerk, Steinbruch, Gräberei, Fabrik) der Unternehmer bei Todesfällen oder Körperverletzungen im Betriebe zum Schadensersatz nach näherer Bestimmung der folgenden Paragraphen verpflichtet ist, wenn ihn oder seinen Ver­treter ein Verschulden trifft.

Dieses Gesetz war dem früheren Zustande gegenüber unbedingt ein Fortschritt, zeigte sich in der Praxis aber doch als völlig ungenügend, namentlich, weil zur Begrün­dung des Anspruches von seilen des Verletzten ein Ver­schulden des Unternehmens oder seines Beauftragten nach­gewiesen werden mußte. Es entstanden eine große An­zahl von Unfallversicherung^ Gesellschaften teils aus Gegen­seitigkeit, teils als Prämiengesellschaften, welche dem Unter­nehmer daS gesetzliche Risiko abnehmen. Die Folge war, daß keine Entschädigungsrente ohne vorgängigen Prozeß festgestellt wurde und diese Unfallprozeffe bildeten von Jahr zu Jahr mehr einen Haupt-Beschwerdepunkt der beteiligten Arbeiterkreise.

Der Umstand, daß die Fabrikanten vielfach durch Ver­mittelung der Gesellschaften auch für nichthaftpflichttge Un­fälle Entschädigung gewährten, konnte diesen Uebelstände» gegenüber nicht inS Gewicht fallen.

Dazu kam, daß die Fälle der Erwerbsunfähigkeit des Arbeiters sich nicht auf Beschädigung durch Betriebsunfälle beschränken. Alter, Arbeitsmangel infolge von GeschäftS- stockungen, vor allem Krankheiten jeder Art rufen ebenso und noch häufiger Not hervor. Dieser zu begegnen, waren tcilweise schon von Alters her hier und da Kastenverbände der Beteiligten begründet. Diese Kaffenbildung für Krank­heitsfälle zu fördern, war daS Hülfskaffengesetz vom 7. April 1876 bestimmt, welches

Kaffen, welche die gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder für den Fall der Krankheit bezwecken, die Rechte einereingeschriebenen Hülfskaffe" beilegt, wenn sie die Normativ-Bestimmungen des Gesetzes erfüllen.

Dies Gesetz hatte allerdings eine Zunahme der Bil­dung freiwilliger HülfSkasten zur Folge. Nur wurden die­selben vielfach für Nebenzwecke, namentlich politischer Natur, ausgebeutet. Die bedeutendsten Bildungen dieser Art sind die über ganz Deutschland verbreiteten Kaffen der fort­schrittlichen Hirsch Dunckerschen Gewerkvereine und der Sozialdemokraten. Die finanzielle Verwaltung dieser Kaffen ist nicht immer mustergültig.

Der Versuch durch Vermittelung der Kommunalbe- hörden Kaffenbildungen unter öffentlicher Kontrolle inS Leben zu rufen, welchen daS Gesetz vom 8. April 1876, betreffend die Abänderung deS Titels VIII der Gewerbe­ordnung, machte, ist als mißlungen zu betrachten. Dies Gesetz gestattete den Gemeinden durch Ortsstatut einge-

16 VruderuttdSchwester.

Erzählung von M. Gerhardt.

VII.

Längst war der Zeiger der Uhr über die Stunde fort­gerückt, die Else der Mutter für ihre Heimkehr bezeichnet. ES war so schwer, Lebewohl zu sagen auf Jahre hinau«! Alle erdenklichen Mittel und Wege, ein Wiedersehen zu ermöglichen, wenn auch nur ein flüchtig-verstohlenes, wie heute, wurden von den beiden Liebenden in Erwägung ge­zogen. Noch drei Jahre dann war Else mündig, und der Widerstand der Mutter wurde ohnmächtig. Dagegen erklärte Else bündig, sie würde sich nie entschließen, gegen den Willen und ohne den Segen der Mutter dem Geliebten zu folgen, und hatte dann Not und Mühe, Leo wieder zu versöhnen, denn ihre entschiedene Weigerung, jede andere Rücksicht um ihrer Liebe willen zu verleugnen, hatte ihn bitter gekränkt. Er versprach endlich, sich in Gedulr zu faffen und seine Zuversicht auf die Zukunft zu setzen, die ja ohne Frage eine glückliche Wendung der Dinge, eine Sinnesänderung der Mutter herbeiführen müffe, sie konnte sich ja auf die Dauer nicht gegen die Würdigkeit Leos verblenden. Eine geheime Korrespondenz, die durch Egberts Hände gehen sollte, wurde verabredet, und dann drang dieser darauf, daß Leo sich entferne, und zwar durch das Hau«, während er Else zu den Gartenpförtchea geleitete.

Sie hatten eine schattige Kastanienallee zu durchschreiten, die den Garten quer durchschnitt. Noch waren sie nicht bis zur Hälfte derselben gelangt, al« zehn Schritt vor ihnen, au« einem Gange, der nach dem Hause führte, eine glänzend gekleidete Fcauengestüt auftauchte. Egbert fuhr zurück und faßte Else« Hand.

Nur ganz unbesorgt, lieber Egbert, ich bin fein Spiel­

verderber," tief Frau von Ostrom gönnerhaft scherzend hinter dem Fächer herüber, nickte, lächelte vertraulich und kam, so schnell ihre Gliederfülle eS gestattete, auf die jungen Leute zugeraufchi. Egbert murmelte eine grimmige Ver­wünschung und zog seine Gefährtin rasch durch die nächste Baumlücke, die ein Durchschlüpfen gestattete und dann, rück­sichtslos Rasen und Blumenstücke zertretend, zu dem nächsten Boskett, das Schatten und Schutz gewährte.

Was nun?" fragte er athemlos.DaS Teufelsweib hat uns den Weg abgefchnitten und läßt uns nicht aus den Augen. Sie müffen auf der anderen Seite hinan«. Schnell!"

Er führte sie zu einem im Gebüsch versteckten, halb leeren Glashaus, das zum Aufbewahren südländischer Ge­wächse im Winter diente, und durch eine zweite Thür zwischen Ställen und Schuppen in ein Hintergäßchen.

Ich werde Sie nach Hause begleiten," sagte er.Sie können nur auf einem Umweg in die Hauptstraßen gelangen, die zu Ihrer Wohnung führen."

Nein, o bitte, lasten Sie mich allein gehen;" bat Else, die sprachlos vor Schreck und Scham, mit heftig klopfen­dem Herzen ihrem Führer gefolgt war.Ich werde mich schon zurecht finden."

Egbert beschrieb ihr hastig den Weg, Else wiederholte das Rechts und Links der vielen, ihr ganz ftemben Straßen, verwirrte sich und ließ sich eine neue, präzise Weisung geben, die sie genau zu befolgen versprach, während sie innerlich überzeugt war, nur die Hälfte davon behalten zu haben. Sic sprach so zuversichtlich, daß Egbert don seiner erneuten, dringenden Bitte, sie begleiten zu dürfen, abstand, und sie, wenn auch nur halb beruhigt, gehen ließ.

Eilenden Schritts machte Else sich aus den Weg. Ge­wiß, die Mutter erwartete sie längst und beunruhigte sich

sicherlich. Sie würde eine Erklärung ihres verzögerten Ausbleibens zu geben haben. Was sollte sie sagen? O wie abscheulich, lügen zu müssen, wo es sich um das köstlichste Heiligtum ihres Lebens, um ihre Liebe handelte! Und nun dieser entsetzliche Zwischenfall I Wer mochte die Dame sein, die ihr mit so beleidigendem Hohn begegnen durfte? Welche Deutung mochte sie ihrer Anwesenheit in dem Garten eines, nur von Männern bewohnten HanseS geben und gar ihrem eiligen Verschwinden? Wenn sie erkannt genannt würde wenn ihrer Mutter durch andre etwas von diesem Abenteuer zu Ohren käme! und o wenn Leo im Stande wäre, sie für leichtsinnig und unweiblich zu halten, weil sie seine Bitte gewährt!

Else glaubte versinken zu wüsten vor glühender Scham. Ihre Wangen brannten, fast im Lauf eilte sie vorwärts und stockte dann plötzlich, während rasch aussteigende Thränen ihren Blick verdunkelten. O wenn sie der Mutter lieber gar nicht mehr vor Augen treten dürste!

Sie hatte inzwischen zu ihrer eigenen Ueberraschnng die ersten drei Gäßchen zurückgeleat, ohne fehl zu gehen und bog jetzt in eine größere Straße ein. In diesem Augen­blick erhob sich in ihrer Nähe dumpfer Lärm, Menschen blieben stehen und rotteten sich zusammen, aus einem der zunächst gelegenen Häuser stieg Rauch auf, und schon er­tönte rasch sich nähernd das unheimlich wilve Gerastet und da- durchsringende Glöckchen der heranjagenden Feuerwehr. Im Nu war die Straße von beilbewehrten Feuerwehrleuten mit Wagen und Löschgerät besetzt, Else sah sich in das schmale Gäßchen, aus dem sie eben trat, zurückgedrängt, eine Kette ward vor die Einmündung desselben gezogen und die barsche Erklärung erlassen, daß die Straße nicht zu passieren sei.