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xix. Jahrgang

Marburg, Freitag, 15. August 1884.

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.«gen nimmt entgegen: Äebttion d. Blattes, ..mied.Annoncen-Bureaux ^Haas-nst-iiiundVogler " Srantfurt a M., Ham» Magdeburg u. Wien;

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A. L. Daube und A m Frankfurt a. M., Arrlin, Hannover u. Pans.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. (Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllustrirteS ^""^?^??^^" durch die Expedition (Koch sche G W Buchdruckerei) bezogen 2'/. Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr.) - Jnserttonsgebühr für die gespaltene Zelle 10 Pfg.

Für in der Expedition zu erteilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 2a Pfg- berechne!

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux Jägersche Buchhandlung in Frankfurt a. M-; Hermann- scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; Jnvalidendank in Berlin, Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co. in Halle; W. ThieneS in Elberfeld.

M« verlassener Bruderstamm.

In den Tagen deS 19. bis 27. August wird zu Hermann- stadl, der Hauptstadt des stebenbürgischen Sachsenlandes, ein Fest gefeiert, welche« wohl verdient, daß sich ihm nicht nur die Aufmerksamkeit der Deutschösterreicher zuwendet, sondern daß man seiner auch bet uns, den Deutschen draußen im Reiche" mit gebührender Sympathie gedenkt. Es handelt sich um die siebenhundertjährige Feier der Gründung deutscher Ansiedelungen tu Siebenbürgen, welche M unseren deutschen StammeSgenosien an der äußersten Ostmark des österreichischen Kaiserstaates in würdigster Weise begangen werden soll unv gerade dieses festliche Er­eignis ist geeignet, im neuen deutschen Reiche die Erinne- mvg an jenen «ackern deutschen Volksstamm wieder wach zu rufen, der nun schon seit Jahrzehnten mit echt germa­nischer Zähigkeit den Kampf gegen magyarische Uebermacht und magyarische Vergewaltigung unerschrocken weiter kämpft.

Es ist tu weiteren Kreisen deS deutschen Volkes nur wenig über die stebenbürger Sachsen und über ihre Ge­schichte bekannt und doch verdient eS dieser verlasiene Bruder­stamm, welcher trotz der ihn umgebenden Gefahren daS Lanner deS Deutschtums noch unentwegt hoch hält inmitten des mehr als je die habsburgische Monarchie erschütternden MionalitätenzwisteS, daß man seiner In Deutschland nie vergessen sollte. Wann die ersten deutschen Ansiedler nach Siebenbürgen gekommen sind, läßt sich historisch nicht genau Nachweisen, dagegen steht fest, daß König Geisa II (1141 bis 1161) vertragsmäßig Deutsche, zuerst aus Flandern, dann vvm Mittel- und Niederrhein, in den öden, unbevölkerten südlichen Teil Siebenbürgen« berief, und vom Niederrhein, dem ursprünglichen Sitze der alten Sachsen, erhielten daher wohl auch die neuen Ansiedler den Namen Sachsen. Die­selben hatten hier eine doppelte Aufgabe zu erfüllen, sie ollten das noch unbebaute Gebiet von den Thälern der Maros und ihrer Nebenflüsie bis hin zu dem transfll- vanischen Waldgebirge urbar machen und dasselbe zugleich gegen die Eiusälle der Siebenbürgen und Ungarn immer aufs Neue bedrängenden Gepiden, Petschenegen u. s. w. verteidigen und die deutschen Bauern unterzogen sich der Lösung dieser Doppelaufgabe in so rühmlicher Weise, daß schon 1224 den deutschen Kolonisten vom König Andreas I. der goldene FreihettSbrief verliehen wurde. Derselbe wurde auch den deutschen Ordensrittern erteilt, welche sich gegen 1211 im Buren- oder Burgenlande, im Nordvsten Sieben­bürgens unter Führung Hermann« von Salza anstedelteu. Während aber die Ansiedelung der Ordensritter als solche kaum zwei Jahrzehnte bestand und dann dem Andringen des Magyarentums erlag, blühte daS Land der anderen Kolonisten bald gar mächtig auf. Die stebenbürger Sachsen hatten freies Grundeigentum und ihr eigenes deutsches Partikularrecht, da« ihnen volle Selbstverwaltung gewährte, durch sie erhoben sich die Städte Hermannstadt, Schäßburg, Klausenburg, Kronstadt, Btstrttz u. f. w., sie waren es, welche

hier, in dem entlegensten Teile Oesterreichs, eine Stätte deutscher Kultur, deutschen Geisteslebens und deutschen Bürgerstnnes schufen und sie waren e«, welche Jahrhunderte lang, ihren Verträgen entsprechend, die Grenzen des Landes gegen Tataren, Mongolen und Türken tapfer verteidigten, treu zu ihren Königen und Kaisern haltend.

Leider ist den stebenbürger Sachsen diese ihre Treue von den österreichischen Herrschern nicht in dem Maße, wie sie es verdiente, gelohnt worden. Im Gegenteil wurden sie, obwohl ste in den blutigen RevolutionSkämpfen der Jahre 1848 und 1849 treu auf Seiten der Kaiserlichen standen, der magyarischen Willkür fast schutzlos ausgeliefert; feit der Revolution von 1848, welche die Verfassung der stebenbürgischen Sachsen tief erschütterte und zum Teil ver­nichtete, wird gegen ste, sowohl was ihre vertragsmäßigen Rechte als auch ihre Nationalität anbelangt, von den über­mächtigen Magyaren ein erbarmungsloser Vernichtungskrieg geführt und überall wird deutsche Sitte, deutsches Wesen und deutsche Sprache im stebenbürger Sachsenlande von den magyarischen Heißspornen aufs Aergste bedrängt. Trotz aller Willkürakte aber, die seitens der ungarischen Regierung gegen sie ausgeübt werden, halten unsere StammeSgenosien im Lande der StephanSkrone noch zäher an ihrer Mutter­sprache, an deutscher Sitte, deutschem Wesen fest und dieses treue Ausharren in dem ungleichen Kampfe, den die 200000 stebenbürger Sachsen gegen die 5 Millionen Magyaren führen, muß ihnen die Sympathie auch ihrer Brüder jen­seits der schwarzgelben Grenzpfähle sichern und hoffentlich bethätigt daS deutsche Mutterland diese Sympathieen an- läßlich der kommenden Hermannstädter Festtage.__________

Deutsches Reich.

Berlin, 13. Aug. Der Kaiser traf heute vor­mittags von Babelsberg, von einer zahlreichen Menschen­menge, welche vom Bahnhofe bis zum Palais Ausstellung genommen hatte, jubelnd begrüßt, hier ein, nahm Vorträge und militärische Meldungen entgegen und kehrte um 2 Uhr nach Babelsberg zurück, wo nachmittags bei Ihren Maje­stäten ein kleines Diner stattfindet. Dem Vernehmen nach würde die Taufe des jüngsten Sohnes des Prinzen Wilhelm am 31. August im Stadtfchlosie zu Potsdam stattfinden. DieGrenzboten" bringen in einem ihrer neuesten Hefte einen Artikel unter der Ueberschrift:Die Wurzeln des Liberalismus", welcher zwar nichts neues sagt, aber doch vielleicht daS Verdienst in Anspruch nehmen kann, durch Erinnerung an alte Wahrheiten der Gegen­wart zum Verständnis über sich selbst zu verhelfen. Der Verfasser führt den Ursprung des Liberalismus auf die Naturrechtslehren zurück, nach deren Theorieen die Menschen eine Gesellschaft zum wechselseitigen Schutz der Person und deS Eigentums gegründet haben, welcheder Staat" heißt. Diese Rechtsphilosophie, welche sich im 16. und 17. Jahr- hundert entwickelt hatte, vertrat Rousieau, nicht als Lehrer

vom Staatsvertrage, welcher vielmehr in jenen Theorieen schon enthalten war wohl aber als der Urheber von der Lehre der Volkssouveränetät. Indem er lehrte: daß die Menschen ihre Freiheit so wenig abtreten können, als ihr Leben leitete er aus diesem Grundsätze die Unum- schränktheit der Volksgewalt und die absolute Gleichheit aller her, welche zusammen den Begriff der Volkssouveränetät bilden. Ihm zufolge ist daS Volk nicht blo« Quelle der Obrigkeit, sondern selbst Obrigkeit, selbst Inhaber und Ausdruck der Staatsgewalt. Diese Auffaflung vom Staat hat bei cen Versuchen, ste zu verwirklichen, nur eine zer­störende Kraft geübt; ste widerlegt sich durch ihre Kon­sequenzen. Aber die politischen Parteien, deren Anschau­ungen in ihr wurzeln, versuchen fort und fort ihren Vorteil mit der Doktrin in Einklang zu bringen oder richtiger gesagt: aus der Doktrin diejenigen Konsequenzen zu ziehen, welche ihren Vorteil fördern. Die Standesinteresien sind wie der Verfasser sehr richtig sagt der Boden, in welchem unsere Parteien und deren Faktoren erwachsen sind und weiter wachsen werden. Der Liberalismus, wie er sich seit der Revolution von 1789 entwickelt hat, ist die Sache des sogenannten Mittelstandes geworden, welcher mittelst deskonstitutionellen Systems" die Lehre von der Volks- souveränetät, und auch der Zertrümmerung aller organischen Verbände, die Lehre von Der Gleichheit aller zu seinem eigenen Vorteil usufruktuieren möchte. DaS Alles sind keine neuen Entdeckungen; aber der Wert des beregten Artikels liegt darin, daß et unseren Liberalismus, dem er übrigens eine gewisse Berechtigung nicht versagt, falls er sich nicht eine solche ausschließlich betmißt, gerade jetzt an die gemeinsame Wurzel erinnert, zu einer Zeit, in welcher der Gedanke deSGesamlltberalismuS" von den konkurrierenden Parteien wieder hervorgeholt worden, um ihn als Schlinge über den Kopf derer zu werfen, welche nicht daran denken können, die Konsequenzen des Prinzips zu ziehen, die dem politischen Radikalismus und der Sozial­demokratie geläufig find. Der Liberalismus, welcher seinen Anspruch auf Mitwirkung im öffentlichen Leben auf Besitz und Bildung stützt, wird sich erinnern müsien, daß der liberale Gedanke" eine Unterscheidung der Bürger nach ihrer Quelle nicht zuläßt. Ist es aber unter allen Um­ständen schon ein Wagnis, der Entwickelung eines Prinzips nur unter bestimmten Voraussetzungen oder bis zu einer be­stimmten Grenze nachgeben zu wollen, so wird diese« Wagnis unseren Liberalen in der Konkurrenz mit den Fortge­schritteneren gewiß aussichtslos, wenn sie selber sich gefallen lasien, unter die Nötigung eines dem gemeinsamen Ursprünge entsprechenden gemeinsamen Gedankens gestellt zu werden. Ein sozialdemokratisches Blatt, diePol. Wochenschrift", deren Redakteur in Gera wohnt, während das Blatt in München gedruckt wird, hatte, wie bereits mitgeteilt, eine Reihe von angeblichen Briefen des Abg. Rickert veröffent­licht, in welchen der Herr Rickert als ein Mann dargestellt

Eine »«glückliche «öutgi«.

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Historische Erzählung von R. Hofsmann.

Darauf erfolgte im Jahre 1526 rin heftiger Bruch Heinrichs VILL mit dem Kaiser Karl V., welcher für Eng­land die Urfache zu außerordentlich wichtigen Ereignisien

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Denn bald nach dem Zerwürfnis mit dem Kaiser legte wch Heinrich VIII. die Absicht an den Tag, seine Ehe mit Katharina von Aragonien, der Tante Karls V., auszulösen und zwar angeblich wegen GewisienSbisie, die er wegen dies» Ehr empfände, denn nach den Gesetzen der katholi- fchen Kirche hätte Heinrich VIII. Katharina von Aragonien, die Witwe seine« Bruders Arthur, nicht heiraten dürfen.

Daß die GewisienSbisie lediglich die Ursache zu dieser Wanten Ehescheidung Heinrichs VIII. waren, wird wohl Niemand im Ernste zu behaupten wagen, aber eS ist immer« hin möglich, daß eS von Anfang an noch nicht Heinrichs Liebe zu Anna Boleyn, sondern vielmehr desien Hatz gegen Kaiser Karl und seine selbstherrliche Neigung war, die zu- trst Heinrich VIII. auf den Gedanken brachten, mit dem Kaiser und selbst mit dem Papstthum zu brechen, und Heinrichs Liebe zu der schönen Anna Boleyn wurde dann »och ein weiterer heftiger Antrieb für den König, seine Ehescheidung durchzusetzen.

' Heinrichs VIIL eifrigstes Bestreben bestand zunächst darin, den Papst KlemenS VII. von seinen Gewissensbissen . über seine nach dm Gesetzen der Kirche ungültig abgeschlos- - J lene Ehe zu überzeugen und die Trennung der Ehe zu M klangen.

Der Papst KlemenS durchschaute aber Heinrichs Ab­

sichten und bewilligte den Abgesandten deS Königs, den Kardinälen Wolsey und Campeggio, die Aufhebung von dessen Ehe mit Katharina von Aragonien nicht. Nach lan­gem Zögern und wiederholten Bitten de« Königs und Wol- seyS erteilte der Papst dann dem Letzteren eine Art Vollmacht, die den Kardinälen Wolsey und Campeggio unter gereiften Umständen das Recht verlieh, König Heinrichs Ehe mit Katharina zu lösen.

Triumphierend kehrten Wolsey und Campeggio nach England zurück, um ihrem Könige endlich die ersehnte Ehe­scheidung zu bringen, doch ehe diese noch ausgesprochen werden konnte, widerrief Papst KlemenS die Vollmacht, an­geblich, weil die Abgesandten Heinrichs dem Papste den Sach­verhalt nicht richtig dargestellt hatten.

Darüber ergrimmte Heinrich sehr und hielt Alles für ein abgekartetes Spiel zwischen dem Papste und dem Kar­dinal Wolsey. Er entsetzte daher diesen seine« Amtes, er­klärte mit der Falschheit des Papste« nicht« mehr zu thnn haben zu wollen und beauftragte den Theologen Cranmer, das Gutachten der katholischen Fakultäten aller berühmten Universitäten über die Gültigkeit seiner Ehe mit Katharina von Aragonien einzuholen.

Alle Fakultäten fanden, daß Heinrichs Ehe wider die Gesetze der katholischen Kirche geschlossen und deshalb un- giltig sei. Infolge davon erklärte auch der Erzbischof von Canterbury deS Königs Ehe feierlich für ungiltig und Heinrich konnte nun endlich im Anfänge des JahreS 1532 zu seiner Vermählung mit Anna Boleyn, Gräfin von Wilt- shire schreiten.

Die Vermählung fand unter Aufbietung aller Pracht statt und niemals hatte England eine schönere Königin ge­

sehen als Anna Boleyn an König Heinrichs Hand, aber keine Königin Englands erhielt auch am Hofe und im Lande soviel Neider und Feinde als Anna, die zweite Ge­mahlin Heinrichs VIII.

Doch muß man sagen, daß diese Feindschaft gegen Anna nicht von ihren natürlichen Gegner, wie der verstoßenen Königin Katharina und deren Anhängern auSging, denn Katharina von Aragonien lebte mit ihrer Tochter Prinzessin Maria einsam auf dem Landsitz, der ihr nebst einer JahreS- penston zum Unterhalte gewährt worden war und nahm nicht teil an den Händeln deS englischen HofcS. Die Gegner der Königin Anna erwuchsen derselben vielmehr auS den politischen und religiösen Parteikämpfen der damaligen Zeit und wirkliche Gefahr drohte ihr anS der wankelmütig und deSpotifch gewordenen Natur König Hstnrich« VIII.

An« den Flitterwochen, die Heinrich VIII. mit seiner jungen Gemahlin seit der im November 1532 stattgefunde­nen Vermählung verlebte, wurde der leidenschaftliche Herr­scher schon nach wenigen Monaten jählings gerissen, denn der Papst KlemenS VII. lud schon zu Anfang deS Jahres 1533 den König Heinrich vor seinen kirchlichen Richterstuhl, wo sich Heinrich reegen seiner Ehescheidung und Neuver- mählung verantworten sollte.

Bei der damaligen Machtstellung der katholischen Kirche war für König Heinrich die Sache sehr ernst, denn eS war sicher anzunehmen, daß der geistliche Richterstuhl die gegen die kanonischen Gesetze verstoßende Ehescheidung und aber­malige Vermählung Heinrich« für unrechtmäßig erklären, dessen Ehe mit Anna Boleyn aufheben und den König noch zu einer harten Kirchenbuße verurteilt haben würde, wenn sich der König gestellt hätte. (Fortsetzung folgt.)