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Nr. 187

JUarßurg, Sonntag, 10. August 1884.

xix. Jahrgang

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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux oonHaasenstein undVogler in Frankfurt a M., Ham- dmg, Magdeburg ».Wien; Atudols Moffe in Frankfurt M., Berlin, Münchenund Mn: G- 2- Daube und Co- m Frankfurt a. M>, Berlin, Hannover u. Paris.

sowie d-Annoncen-Bureaux Jägersche Buchhandlung in Frankfurt o. M.; Hermann- scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; A Invalidendank in Berlin, d Dresden und Leipzig;

I. Barck u. Co. in Halle;

_______W. Thienes in Elberfeld.

Für m der Expedition zu erteilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet. ö V-

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Deutsches Reich.

»erlitt, 8. Aug. Der Kaiser ist in bestem Wohl­sein «m 8 Uhr 23 Minuten in Großbeeren eingetroffen und begab sich alSbald in offenem vierspännigen Wagen nach Babelsberg. Wie in Marinekreisen verlautet, hat der Reichskanzler Fürst BiSmarck sich in energischer Weise der Geestemünder FirmaRadien" angenommen, deren Proviantkutter von englischen Fischern auSgeraubt worden. Der Reichskanzler soll nicht allein in dieser Angelegenheit elfte ernste Note nach London gerichtet, sondern auch direkte Weisung an die Kaiserliche Admiralität erteilt haben, in­folge welcher diese das Wilhelmshavener StationSkommandv angewiesen hat, schleunige maritime Maßregeln zur wei­teren Verfolgung der Angelegenheit zu ergreifen. Während des Urlaubs deö Königlichen Gesandten bei dem päpstlichen Stuhle, Wirkl. Geh. Rats Dr. v. Schlözer fungiert der Legattonssekretär Graf v. Monts als interimistischer Ge­schäftsträger. Nachdem der bisherige Legationssekretär in Stuttgart v. Bülow zum zweiten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Rom ernannt worden ist, hat der zum Nachfolger desselben ernannte Legationösekretär Dr. v. Kleist für den Rest der Urlaubszeit des Gesandten Grafen v. W-Sdehlen die Leitung der gesandtschaftlichen Geschäfte übernommen. Nach Privatnachrichten der «Köln. Ztg." aus Berlin ist dem deutschen Botschafter in London, Grafen Münster, die Weisung erteilt worden, bei Lord Granville Erkundigungen einzuziehen, wann end­lich die Entschädigungen für daS Bombardement von Alexan­drien gezahlt werden sollen. Frankreich werde die gleiche Anfrage stellen, so daß auch in diesem Punkte die deutsche und die französische Regierung England gegenüber den­selben Standpunkt etnnehmen. Die Meldung der Blätter, daß der Kapitän zur See, v. Hollen, oder andere deut­sche Marineoffiziere demnächst in türkischen Marinedienst treten würden, ist unrichtig. Zur Ausforstungs- srage bringt derHannoversche Kourter" einige Mit­teilungen, die auch über den Bezirk hinaus, auf welche sie stch zunächst beziehen, von Interesse sein möchten. DaS genannte Blatt schreibt nämlich:Im vorigen Monate hat eine Besichtigung der provinzialständischen Forstanlagen in der Provinz Lüneburg durch den Oberprästdenten und mehrere Chefs von Verwaltungsbehörden stattgefunden, welche bet diesen hohe Befriedigung erzeugten. DaS Organ der Königlichen Landwirtschafts-Gesellschaft Hierselbst macht dar­über folgende Mitteilungen: Die Forstanlagen haben bereits einen Umfang von 2866.922 Hektar refp. 11128 Morgen hannoversch erreicht. Zwecks weiterer Arrondierung sind geeignete Verhandlungen mit benachbarten Grundbesitzern eingeleitet. Bis auf etwa 1000 Morgen sind die Kulturen beendet, und stellen stch die Kosten der fertigen Aufforstung einschließlich der Anlage von Sicherheitsstreifen und der Einebnung sowie Reinhaltung von 133 500 Meter Bahnen, auch einschließlich aller Kosten für Pflanzenerztehung auf

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Eilrr ttttglückliche Königin.

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6 Königin sollte sie werden! Vor ihr sollten sich alle die ^ljen LordS und Ladys beugen, die die englische Aristo- üatie aufzuweisen Halle! Sie sollte die strahlende Sonne Englands KönigShofe, sie zu dm höchsten Ehren et»

Men, sie reich und mächtig werde» l

Historische Erzählung von R. Hoffmann.

Heinrich erledigte stch in ritterlicher Weise dieses Liebes­dienstes und bald befand stch Anna Boleyn wieder allein in den ihr zur Wohnung angewiesenen Gemächern des Schlosses, während der König in Begleitung Lord CaffolkS sich in seine Zimmer zurückzog.

Als Anna Boleyn nun so allein am Fenster ihres EchlafgemacheS stand und ihre Augen hinauf nach dem Üernenbefäeten Himmelszelt richtete, da wurde es ihr trotz der hohen Auszeichnung, die ihr winkte, doch recht weh um'S Herz, denn sie hatte keine rechte Vorstellung davon, wie es sich erfüllen sollte, daß sie die Gemahlin des Königs wer­den sollte, wenn auch König Heinrich von der Unnatürlich- M seiner Ehe mit Katharina von Aragonien und der Auf- iisung derselben gesprochen hatte.

Dann tauchte auch daS Bild ihres Bräutigams vor ihrer ®eek auf. Ach, sie wäre doch viel glücklicher gewesen, 6enn sie Lord Percy'S Frau hätte werden können. Doch d»ran durfte sie nun nicht mehr denken.

Und dann kamen wieder andere Gedanken. Heinrich Mte ihr noch beim Abschiede geschworen, daß er ohne jeden Hintergedanken handele und sie wegen ihrer Tugenden und I »inzenden Eigenschaften zu seiner rechtmäßigen Gemahlin, z *r Königin von England erheben wolle.

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110,9 M. pro Hektar. Ein wesentlicher Teil der Arbeiten, abgesehen von der Bodenvorbereitung mittelst Doppelpflügens durch Dampf- resp. Gespannkraft ist durch die in Oerrel detinierten Korrigenden ausgeführt. Thunlichst werden die Arbeiten, ausschließlich des Pflanzens, in Akkord auSge- führt und beträgt der durchschnittliche in den Landarmen- resp. Korrektionsfonds fließende Verdienst pro Kopf und Tag rot. 1,01 M. ES sind im Laufe der sechs Jahre, in denen Korrigenden beschäftigt werden, bis jetzt etwa 96000 M. dem genannten Fonds aus dem Aufforstungs- fondS berichtigt. Die Bruttoeinnahmen aus der Anlage sind von Jahr zu Jahr gestiegen und haben im letzten Jahre (1883) 13850.79 M. betragen, bestehend aus Neben­nutzungen, Pflanzenverkauf und Erlös für Besenreistg, welches von den StcherheitSstreifen abgegeben ist, sowie Verkauf von Durchforstungsmaterial. DaS Besenreistg wird in der Anstalt zu Oerrel zu Besen verarbeitet, und sind sichere Absahquellen für bedeutende Quantitäten fertigen Produkts zu günstigem Preise erschloffen. Geringwertiges Durchforstungsmaterial ist durch Hobeln von Holzdraht zu Schwefelhölzern mittelst Handbetriebs nutzbar gemacht. Der Erlös für Pflanzen aus den Forstgärten hat bis jetzt 19344.56 Mk. betragen. Die Kosten der Anlage und Unterhaltung der Forstgärten sind in den oben berech­neten Durchschnitts - Kosten enthalten. Die Verwaltungs­kosten betragen durchschnittlich pro Hektar 2,81 Mark. Obwohl nicht zu verkennen ist, daß eine gründliche Auf­forstung unter Anwendung von Tiefkultur hohe Kosten er­fordert, so stellen stch doch die Verhältnisse bei dieser Anlage nicht unvorteilhaft heraus, weil der Boden die Erziehung normaler und guter Bestände, Nadelholz wie Laubholz, er­möglicht und eine früh angebahnte einfache Industrie, welche durch das Vorhandensein von Arbeitskraft erleichtert wird, früh eingehende nennenswert- Einnahmen sichert. Durch diese schon jetzt eingehenden Beträge für Pflanzen und ge­ringes Holzmaterial werden die langen Verzinsungszeiträume, mit denen man bet Aufforstung rechnen muß, vorteilhaft unterbrochen, und von der Anwendung mathematisch reiner Zinseszinsen auf die verauslagten Grunderwerbs- und Kultur­kosten kann hier erfreulicherweise nicht die Rede sein." Die Ausschüsse des BundeSratS für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr haben stch kurz vor der Unter­brechung ihrer regelmäßigen Thätigkeit mit der Frage des ZollanschluffeS von Bremen an das deutsche Zollgebiet be­schäftigt und den Bericht der mit dieser Frage betrauten Kommission in allen Punkten gebilligt. Die Ausschüsse haben ihrerseits demgemäß folgende Anträge gestellt: Für den Fall, daß die freie Hansestadt Bremen ihren Anschluß an daS Zollgebiet unter Verzichtleistung auf das ihr nach Artikel 34 der Reichsverfaffung zustehende besondere Recht beantragt, wolle der Bundesrat beschließen: 1. das außer­halb der gemeinschaftlichen Zollgrenze befindliche Gebiet der freien Hansestadt Bremen wird gleichzeitig mit Hamburg

Welches Frauenherz hätte wohl diesen Verlockungen widerstanden? Anna Boleyn erlag auch ihnen, doch nicht wegen der Eitelkeit ihres Herzens, sondern weil der König nur um diesen Preis ihre Liebe gewinnen konnte und wie er geschworen, auch wollte.

Dann fiel Anna Boleyn auf ihre Knie nieder zum Gebet, dankte Gott für alles Gute, was er ihr verliehen, und gelobte, daß sie, wenn sie einst wirklich Königin werden sollte, ste ihre hohe Stellung zu edelen Thaten, im Dienste Gottes und zum Wohle der Armen und Bedrückten im Lande benutzen und verwerten wolle.

Dann schlief Anna Boleyn fröhlichen und getrosten MuteS ein.

Und sie träumte, daß sie sich in herrlichen, paradiesischen Gefilden befand, wo Alles in Glanz und Herrlichkeit prangte. Und sie lustwandelte in diesem Paradies. Sie ging über sonnige Auen und blumige Wiesen. Ste sah herrliche Bäume mit goldenen Früchten, liebliche Weiher und Bäche, grün schimmernde Wälder, anmutige Gebirge. Und wie sie durch diese glücklichen Gefilde dahinschritt, da war es ihr, als würde ste plötzlich getragen und sie schwebte dahin in den Harmonien der Glückseligkeit lange, lange. Dann auf ein­mal wurde ste wie von einem Windstoße gepackt, der ste über das Gebirge, welche die paradiesischen Gefilde begrenzte, entführte. Dort war Alles Nacht und Dunkelheit. Anna wollt- schreien, aber ste konnte nicht. In der Finsternis war auch Niemand, der ihre Stimme gehört hätte. Und dann erhielt ste einen zweiten Stoß und stürzte mit einem gellenden Schrei in einen furchtbaren Abgrund.

Doch gleichzeitig erwachte Anna Boleyn aus diesem erst

dem Zollgebiet angeschloffen. Für den Fall, daß Bremen einen früheren Termin in Vorschlag bringen sollte, bleibt die anderweite Beschlußnahme Vorbehalten. 2. Die Hafen­anlagen in Bremerhaven und die angrenzenden Petroleum- Plätze bleiben von der Zolllinie ausgeschlossen. 3. Gleich­zeitig mit dem Zollanschluß Bremens wird die Unterweser in das Zollgebiet eingeschloffen. Die Zollgrenze ist vor­behaltlich näherer Feststellung ihres Laufes oberhalb Geeste­münde über die Weser zu legen. 4. Das im Nordwesten der Stadt Bremen am rechten Ufer belegene Terrain, welches durch den Melkerplatz, die Stephanikirchenweide und das Waller Wied gebildet wird, soll zollflcher umgrenzt und nach Maßgabe des Vereinszollgesetzes als Ausland behandelt werden. Innerhalb dieses zollamtlich lediglich von außen zu bewachenden Bezirks, welcher mit den erforderlichen Hafen­anlagen und Lagerräumen ausgestattet ist, soll der Schiffs­verkehr, die Ein- und Ausladung, sowie die Lagerung und Behandlung der Waren von jeder Zollkontrolle befreit bleiben. Jedoch sollen über diejenigen Waren, welche in den dort herzustellenden Lagerräumen zur Lagerung gelangen, kaufmännische Bücher geführt werden, aus welchen der Be­stand der Läger jederzeit erfichtlich ist und deren Einsicht- nähme der Zollbehörde zusteht. 5. Für den seewärtigen Schiffsverkehr nach und von Bremen ist das Hauptzollamt zu Bremen Grenzzollamt im Sinne der §§ 74 ff. des Vereins­gesetzes. Die Funktionen des Ansagepostens und der Beglet- tungsbeamten können durch Lootsen, welche auf das Zoll- interessc vereidigt sind, wahrgenommen werden. Für die zwischen Bremen und Bremerharen verkehrenden Flußschiffe soll ein thunlichst erleichtertes Abfertigungsverfahren ein­treten.... 6. Den bestehenden industriellen Betrieben, welche auf die zollfreie Verarbeitung ausländischer Stoffe angewiesen sind, sollen die thunlichsten Erleichterungen ge- währt werden. Insbesondere soll der Petroleumraffinerie, den Tabaklaugefabriken, sowie denjenigen Exportbrauereien, welche auf den Absatz im Zollgebiet verzichten, der Fort­betrieb ihrer Fabrikation und deren Konkurrenzfähigkeit im Auslande in jeder den Verhältniffen nach zulässigen Weise ermöglicht werden. 7. Die gesamte Zoll- und Steuer­verwaltung im bremischen Staatsgebiet wird von der freien Hansestadt Bremen auögeübt.... 8. DaS Reich wird zu den Kosten für Bauten, Anl-gcn, Einrichtungen und Grund­erwerb, welche durch den Zollanschluß Bremens um die mit demselben verbundene Umgestaltung der bestehenden Handels- und Verkehrsanlagen veranlaßt werden, einen Bei­trag bis zur Maximalsumme von zwölf Millionen Mark leisten.... Dieser Beitrag wird der bremischen StaatS- kaffe innerhalb vier Jahren in gleichmäßigen Jahresraten ausgezahlt, deren erste ein Jahr nach erfolgter Mitteilung des Beschlusses des Senats und der Bürgerschaft fällig wird und deren folgende auf die jedesmalige Mitteilung deS Senats, daß die Arbeiten in der beschloffenen Weise ihren Fortgang nehmen, gezahlt werden sollen. 9. In An, so beseeligenden und dann so furchtbaren Traume und blickte ängstlich um sich.

Sie hatte lange geschlafen, denn es war schon Tag und die ersten Strahlen [der Februarsonne glitzerten verstohlen durch die nicht ganz verhüllten Fenster deS Gemaches.

ES dauerte einige Minuten, ehe stch Anna Boleyn ihre gesamte Situation klar machen konnte. Denn der lange, lange Traum mit seinem fröhlichen Anfänge und seinem entsetzlichen Ende lastet noch schwer auf ihr. Und dann erinnerte ste stch auch der Erlebniffe der gestrigen Nacht, was ihr der König geschworen und waS für einen Schwur sie ihm geleistet hatte.

Anna schauderte. Sollte dieser Traum die richtige Vor­bedeutung für ihre Zukunft fein?

Doch bald faßte sie wieder Mut, denn ste wußte, daß mit ihrem Willen, sei es als einfaches Hoffräulein, sei es als Königin niemals schlimme Thaten vollbracht und was sonst die Vorsehung über sie verhängen würde, daS wußte ste mit Standhaftigkeit als Prüfung dahin zu nehmen, denn Annas Herz und Geist besaßen dazu die nötigen Eigen­schaften.

WaS konnte also der Traum im schlimmsten Falle be­deuten? Ec konnte ihr vorher sagen, daß die Herrlichkeiten einer Königskrone auch ihre Schattensette besaßen, daß ste viel Neider und Feinde am Hofe bekommen würde und daß deren Bosheit ihr UebleS zufügen wollte.

Doch ihre Tugendhaftigkeit sollte ste gegen alle Angriffe ihrer Feinde wappnen uns dann besaß sie doch auch die Liebe Heinrichs, des mächtigen Königs von England, der seine künftige Gemahlin im Notfälle doch auch in seinen Schutz nehmen mußte. (Fortsetzung folgt.)