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Kartzurg, Dienstag, 17. Juni 1884.

HX. Jahrgang.

»ureigen nimmt entgegen: die Expedition d. BlatteS, lowie d Annoncen-Bureaux non öaasenstein und Vogler Frankfurt a M, Ham- L,ra Magdeburg u. Wien; «udölf Moste in Frankfurt u M-, Berlin, Äiünchen und n»ln; ® L. Daube und «o. in Frankfurt a. M., Kerlin, Hannover u. Paris.

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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. BlatteS, sowie d. Annoncen-Bureaux Iägersche Buchhandlung in Frankfurt!a.M.; Hermann- scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; Jnvalidendank in Berlin, Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co. in Halle; W. ThienrS in Elberfeld.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. iPreiS für daS Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllustrtrteS Sonntagsblatt" durch die Expedition (Ko ch'fche Buchdruckerei) bezogen 2'/. Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg (excl. Bestellgebühr.) - Jnsertionsgebühr für btt gespaltene Zeile 10 Pfg.

Für in der Expedition zu erteilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet___

Deutscher Reich.

Berlin, 14* Juni. In der unter dem Vorsitze des Staatsmimsters von Bötticher am 13. Juni abgehaltenen Plenarsitzung des BundeSratS wurde die Rechnung der Kasse deS Rechnungshofes für 1882/83 dem zuständigen Ausschüsse zur Vorberatung überwiesen. Dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarif­gesetzes vom 15. Juli 1879, erteilte die Versammlung mit einigen Abänderungen die Zustimmung. Durch diese Be­schlußfassung wurde eine Eingabe betreffend die Erhöhung des EingangSzvlles auf Kakaopulver für erledigt erklärt. Ablehnend beschießen wurden die Eingaben betreffend den zollfreien Einlaß älterer Werke der Kunst und des Kunst- gewerbeS; die Zolltarifierung von Lederpappe; die Zoll­tarifierung vonKirschen-Zahnpasta; die Zolltarifierung von Schieferblöcken. Die Versammlung genehmigte die am 13. Mai d. I. im Haag unterzeichnete Litteraikonvention mit den Niederlanden und wählte für die Verhandlungen im Reichstage mehrere Kommissarien. Schließlich wurde über die geschäftliche Behandlung zweier Eingaben von Pri­vaten Beschluß gefaßt. —Die „Nordd.Allg.Ztg." schreibt: „@in hiesiges Opposttivnsblatt behauptete vor kurzem, es häuften sich in den Kreisen der Jndusiriellen die Beschwer­den, daß die Ausschreibungen von Submissionen in vielen Fällen erst wenige Tage vor dem SubmifstonStermine er­folgt sei, wodurch das ganze Wesen der Submissionen alte- riert werde. Nach eingezogenen Erkundigungen ist von der­artigen Beschwerden über Staatsbehörden an zuständiger Stelle überhaupt gar nichts bekannt. Die für fast alle preußischen und Neichsbehörden maßgebenden allgemeinen Bestimmungen über die Vergebung von Leistungen und Lieferungen enthalten genaue sachgemäße Vorschriften über die in den Ausschreibungen anzuberaumenden Termine. Sollten seitens einzelner Staatsbehörden diese Bestimmungen nicht beachtet sein, so werden die hierdurch Betroffenen durch cine Beschwerde an zuständiger Stelle besser zum Ziele ge­langen, als durch derartige allgemein gehaltene Klagen in der Preffe, welche keinerlei Anhaltspunkte zu einem Ein- schreiten an die Hand geben.

Breslau, 12. Juni. In einer am Montag Hierselbst abgehaltenen Delegiertenversammlung des schlesischen Pro- vinzialvercinS der Deutsch-Konservativen wurde, dem „Schief. Morgenbl." zufolge, beschloffen, in Uebereinstimmung mit den Festsetzungen deS WahlvereinS-AuSschuffeS den lokalen konservativen Wahlkomitees zu empfehlen, bei den nächsten ReichötagSwahlen zunächst selbständig vorzugehen und da, wo absolut keine Aussicht auf Durchdringung eigener Kan­didaten vorhanden, bezw. bei Stichwahlen, die Entscheidung für den einen oder den anderen Kandidaten der nächststehenden Parteien von der Beantwortung konkreter Fragen abhängig zu machen.

Altona, 13. Juni. Aus nattonalliberalen, konservativen und Handwerkerkreisen ist nach sehr eingehenden längeren gemeinschaftlichen Erörterungen als gemeinschaftlicher Kan­didat für die nächsten ReichötagSwahlen der Geh. Reg.-Rat Krahn, Direktor der hiesigen Eisenbahndirektion, aufgestellt. Herr Krahn hat sich während der kurzen Zeit seines Hier­seins recht beliebt zu machen gewußt, und da namentlich die in der Handwerkerbewegung Stehenden ungeheure An­strengungen gegen die Wiederwahl des Professors Karsten machen, so dürfte eö, nach Meinung der „H. C.", großer Anstrengungen seitens der Fortschrittspartei bedürfen, um nicht diesen Sitz zu verlieren.

Branufchwtig, 14. Juni. Der außerordentliche Land­tag ist nach Erledigung ter Eisenbahn-Vorlage heute wieder geschloffen.

Darmstadt, 13. Juni. Die heutige Sitzung der zweiten Kammer begann mit der Besprechung einer Interpellation deS Abg. Osann, betr. die Zulaffung der Heffen-Naffauischen Versicherungs-Anstalt zum Betriebe ihres Geschäfts im Groß­herzogtum, welche namens der Regierung Ministerialrat Weber in dem Sinne beantwortete, daß es nicht angebracht sei, der auf Gegenseitigkeit gegründeten Gesellschaft, deren Finanzverhältniffe allerdings bedenkliche seien, im Wege der Polizeigewalt die Konzession Kl entziehen.

Karlsruhe, 14. Juni. Die Thronrede, mit welcher der Landtag heute vom Großhetzog geschloffen worden ist, weift auf die langen und mühevollen Arbeiten des Land­tags und aus die treue und erfolgreiche Pflichterfüllung desselben hin, gtebt der Befriedigung über die Erfüllung der Erwartungen Ausdruck, die bet der Eröffnung des Landtags in bezug auf die Ausbildung der öffentlichen Einrichtungen und die Förderung der geistigen und ma­teriellen Jntereffen deS Volks ausgesprochen worden seien und dankt den Ständen für ihre Einsicht, ihren patrio­tischen Sinn und ihre stete Bereitwilligkeit zum Zusammm- wirken unter sich, wie zum Zusammenwirken mit der Re­gierung. Fast alle dem Landtag gestellten Aufgaben hätten eine befriedigende Lösung gefunden und den mannichfaltigen Bedürfnissen und Wünschen des Landes sei Rechnung ge­tragen, insbesondere in betreff der erweiterten Ausgestaltung der Rechtsordnung des Staatswesens, der inneren Organi­sation und der Selbstverwaltung der großen Kommunal­verbände. Die Beratungen über die landwirtschaftliche Enquste seien von großem Nutzen gewesen, die Negierung werte die bezüglichen Vorschläge und Anregungen unter Mitwirkung sachkundiger Kräfte einer abschließenden Be­handlung entgegenführen. Eine gleiche Teilnahme und Fürsorge würden die Jntereffen des Kleingewerbes finden. Durch die Steuerreform aus dem Wege der Besteuerung deS Einkommens sei die Grundlage für eine gerechtere Ver­teilung der Lasten gewonnen worden; die Verhältniffe aller Staatsdiener Hütten durch das Reliktcngesetz eine befrie­

digende Lösung erfahren. Am Schluffe heißt es, der Großherzog begleite die Abgeordneten mit dankbarer Ge­sinnung und mit treuen Wünschen in ihre Heimat, er hoffe, daß zu den Früchten der andauernden Arbeit auch der Segen des Himmels trete und daß eine reiche Ernte den Fleiß deS Volkes belohne.

AuIlmtd.

Pest, 14. Juni. Nach den bis jetzt bekannten Wahl­resultaten gehören 120 Deputierte den Liberalen, 36 der gemäßigten Opposition, 36 den Nnabhägigen an; ferner sind 7 Antisemiten, 4 Nationale und 6 keiner Partei Angehörige gewählt.

Paris, 14. Juni. Die Deputiertenkammer hat daS Amendement Laneffan zu dem RekrutierungSgesetz, deffen Jnbetrachtnahme am 12. d. M. beschlossen wurde, heute mit 293 gegen 201 Stimmen abgelehnt. Der KriegS- minister Campenon hatte das Amendement energisch bekämpft. Die Beratung des Rekrutierungsgesetzes wird Montag fort­gesetzt werden. — Der Gouverneur von Dongola meldet heute, daß Berber gefallen sei. — Der deutsche General­konsul wird mit dem nächsten Brindisi-Dampfer nach Berlin abreisen.

Antwerpen, 14. Juni. DaS „Handelsblad" meldet, das neue Ministerium sei nunmehr gebildet und die be­treffenden Ernennungen, sowie die Auflösung des Senats, würden morgen vom „Moniteur" veröffentlicht werden. Das neue Kabinett sei wahrscheinlich folgendermaßen zu­sammengesetzt: Aeußeres Moreau, Finanzen Malou, In­neres Jacobs, Justiz Woeste, öffentliche Arbeiten van den Peereboom, Handel Beernaert, Krieg PontuS. Das Un­terrichts-Ministerium soll aufgehoben, der bisherige Justiz­minister Bara durch königliches Dekret zum Staatsminister ernannt werden.

Petersburg, 14. Juni. Heute nachmittag zwei Uhr hat der feierliche Einzug der Prinzessin Elisabeth stattge­funden. Die großfürstliche Braut fuhr mit der Kaiserin in einer mit acht Pferden bespannten Galakutsche, welcher der Kaiser, der König von Griechenland, der Großherzog von Hessen und die hier anwesenden Großfürsten zu Pferde, die Prinzessinnen Irene und Alix von Heffen und die Großfürstinnen in Galakutschen folgten. Die Newsky- Perspektive, welche der Zug passierte, war überaus präch­tig geschmückt, Truppen bildeten Spalier und die zahlreich zusammengeströmte Bevölkerung begrüßte die Braut, den Kaiser und die Kaiserin mit enthusiastischen Zumfen.

Reichstag.

Berlin, den 14. Juni.

32. Plenarsitzung. Das Haus ist mäßig besetzt, die Tribünen gefüllt. Am Bundesratstische: Staatsminister v. Bötticher, Kriegsminister Bronsart v. Schellen-

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Zur Geschichte Der silbernen Becher der

Stadt Marburg.

(Fortsetzung.)

Die Werigegenstände aus beiden Verzeichniffen sind diese:

1. Ein großer Becher mit Deckel, der „Willkomm" ge­nannt, wiegt 93 Lot 3 Quent.

2. Ein vergoldeter Becher mit Deckel wiegt 45 Lot.

3. Ein vergoldeter Becher wiegt 33 Lot 1 Quent.

4. Eine vergoldete Eichel nebst einem kleinen vergoldeten Becher, welcher oben auf die Eichel gehört, wiegen zusammen 38 Lot 1 Quent.

5. Vier vergoldete hohe Becher von gleichem Format wiegen 104 Lot 3 Quent.

6. Vier Becher, je zwei ineinander, Dubletten genannt, wiegen 100 Lot 1 Quent.

7. Sechs hohe weiße silberne Becher mit vergoldeten Borden und Buckeln wiegen 192 Lot 3 Quent.

8. Neun starke silberne Deckelbecher, oben am Rand vergoldet, wiegen 77 Lot 2 Quent.

9. Zwanzig silberne Löffel wiegen 46 Lot 2 Quent.

10. Ein Trinkgeschirr mit einem Elenfuß.

11. Zwei große Gläser, an einem befinden sich die heiligen drei Könige, das andere ist künstlich grün.

Der unter Nr. 3 aufgeführte Becher hieß der „Belten Werner." Ein hiesiger vornehmer Bürger namens Valentin W-rner hatte in feinem im Jahre 1602 errichteten Testamente 25 Rrhlr. für einen Stadtbecher ausgesetzt. Nach des Testators im Jahre 1603 erfolgten Tode ließ der Rat für Ne legierte Summe von dem hiesigen Goldschmied Andreas Pfaff einen Becher unfertigen, dem der Name des Stifters

betgelegt wurde, und über den in einem Memorial folgendes berichtet wird: „Wenn sie (die Ratsherren) einen neuen Ratsherr erwählen und ihn zu sich fordern auf da« Rat­haus, muß er alfobalb den Belten Werner trinken."

Die unter Nr. 4 aufgeführte vergoldete Eichel nebst dem kleinen Becher war ein Geschenk des Hauptmanns Johann Brendel von Heidelberg, welches sein Bruder, der Ober­förster Brendel, nach Ausweis deS Ratsprotokolls vom 13. Juni 1581 abgeliefert hatte.

DaS unter Nr. 10 aufgeführte Trinkgeschirr mit einem Elenfuß war ein Geschenk des hiesigen Bürgers Dietrich Ernst. Nach Ausweis des Ratsprotokolls vom 22. Mai 1599 hatte er der Stadt ein weiteres Geschenk mit einer Kokosnuß gemacht. Als Anerkennung wurden ihm seitens der RatSherren 6 Gulden aus der Stadtkaffe verwilligt.

In Marburg herrschte der Gebrauch, daß ein jeder neu erwählte Schöffe seinen Kollegen eine mit vielen Kosten verbundene Mahlzeit geben mußte. Auf wiederholtes Er­innern fürstlicher Regierung die Mahlzeit abzustellen, dagegen dem neu erwählten Schöffen aufzugeben, einen vergoldeten Pokal zu stiften, wurde in der Ratssitzung vom 10. Novbr. 1618 folgender Beschluß gefaßt: e6 solle in da« Belieben eines jeden neu erwählten Schöffen gestellt sein, ob er seinen Kollegen eine Mahlzeit geben wolle ober nicht, einen ver­goldeten Pokal aber von 20 Lot solle er an die Stadt stiften.

Von zwölf namhaft gemachten Schöffen, die Herren Jost Schöler, Henrich Holenstein, Jakob Bernhard, M. Egidiu« Schrvd, Philipp Kuhl, M. Wilhelm Kuhn, Siegfried Gondeloch, M. Fricus Dexbach, Alexander Meuler, Gotthard Graf, M. Johann Wolfgang Heintzenberger und Hermann Dampmann wurden 11 silberne Becher und ein silbernes Kännchen abzeliefert und verzeichnet. Da nur bei einzelnen

Bechern das Gewicht angegeben ist, so muß hier die Angabe deS Gesamtgewichtes unterbleiben.

Die Zeiten des 30jährigen Krieges hatten die Bürger­schaft in ihren pekuniären Berhältniffen so weit herunter­gebracht, daß dem vorerwähnten Beschlüsse, wonach ein jeder neuerwählte Schöffe einen silbernen Becher an die Stadt stiften sollte, nicht mehr nachgekommen wurde, und derselbe in späteren Zeiten auch nicht wieder aufgekommen ist.

Obgleich die Stadt wiederholt silberne Becher als Geschenke erhielt, so hat sie in weit größerem Maße derartige an Glieder des hessischen Fürstenhauses bei besonderen Ver- anlaffungen verehrr, oder an solche Personen, welche sich entweder um daS Wohl der,Stabt verdient gemacht hatten, oder die man dafür zu gewinnen suchte, wie aus nach­stehender Zusammenstellung ersichtlich ist. Die Becher wurden entweder aus dem Vorräte genommen, oder beim Goldschmied angekauft.

Im Jahre 1454 erhielt die Gemahlin deS Landgrafen Ludwig deS Freimütigen, Mechthilde von Württemberg, von der Stadt als HochzeitSgefchenk zwei silberne Becher, im Werte von 70 Gulden.

Im Jahre 1458 verehrte die Stadt der Gemahlin des Landgrafen Heinrich III. von Oberheffen, Anna von Katzenelnbogen, einen goldenen Becher als HochzeitSgefchenk, der 102V, Gulden gekostet hatte.

Im Jahre 1489 machte die Stadt der LandgrSstn Mechtkilve von Hoffen, Schwester des Landgrafen Wilhelm III. von Oberhefstn, ein HochzeitSgefchenk mit einem silbernen vergoldeten Becher im Werte von 129 Pfd. 71/, Schilling.

Im Jahre 1566 verchrte die Stadt ° ' Wilhelm IV. von Nied^*""' - (Sottln—. .—