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JUatöurg, Sonnabend, 3. Mai 1884.
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der Versuch, diese Gegensätze innerhalb der Armee nachzuweisen oder gar wachzurufen, ist, dank den Ausführungen des Grafen Moltke und des Kriegsministers, abermals vollständig mißglückt. Und wie hätte dem anders fein können? Was der hundert Male erhobenen und ebenso häufig widerlegten Anklage auf Bevorzugung des adeligen Elements in der deutschen Armee eigentlich zu Grunde liegt, ist ja nichts Anderes, als der echt demokratische Aerger darüber, daß die geschichtliche Ueberlieferung noch nicht alle Macht verloren hat, und daß der deutsche Adel an seiner traditionellen Vorliebe für die kriegerische Laufbahn festhält. Die Bedeutung, welche diese Ueberlieferung für unsere militärische Entwickelung gehabt hat, wird von der Zeitgenofienschaft ebenso laut bezeugt, wie von der deutschen Geschichte; die Erblichkeit gewisser Berufsneigungen und Berufseigenschaften gehört überdies zu den Dingen, die jedem Gebildeten geläufig find. Wenn das alles übersehen und die unter den verschiedensten Formen wiederkehrende Zuwendung gewisser BevölkerungSktasten zu gewissen Berufszweigen in einem bestimmten Falle auf parteiische Begünstigung und Bevorzugung zurückgeführt und zu ständischen Verhetzungen auS- gebeutet wird, so liegt die Vermutung eines absichtlichen Sträubens gegen die richtige Erkenntnis in unvermeidlicher Nähe. Ucber eine Politik, die aus der Vorliebe des Adels für den Militärstand das Recht ableiten will, diesen Stand mit besonderer Ungunst zu behandeln, ist der Stab im voraus gebrochen. Das Volk, das die Ereignisse von 1864, 1866 und 1870 erlebt hat, wird flch weder von dem Abgeordneten Richter, noch von sonst jemand einreden lasten, daß innerhalb eines Heeres, daS die größten Schlachten deS Jahrhunderts gegen anerkannt tapfere und hochgebildete Gegner gewonnen hat, andere Vorzüge, als diejenigen deS persönlichen Verdienstes, der Tapferkeit und der Bildung den Ausschlag geben könnten. Diesem Heere aber will man sein Recht verkümmern, weil daS auf dasselbe bezügliche PensionSgesetz mit einem Beamten-Penslonsgesetz und nicht mit einer Steuerfrage in Verbindung gebracht worden ist, die einem völlig anderen G biete angchört. — Die UnterrichtS-Kommisflon deS Abgeordnetenhauses beschäftigte sich am Dienstag mit den zahlreichen Petitionen welche, von Lehrern an Gymnasien, Realgymnasien, sowie Progymnasien beider Art ausgehend, dahin zielen, daß der Lehrer dem Richter erster Instanz an Gehalt und Rang gleichgestellt werden möge, sowie daß eine Gleichstellung zwischen den Lehrern an staatlichen und städtischen Anstalten herbeigeführt werde. Wie die „Germania* berichtet, wohnte der Sitzung seitens des Ministeriums der Geheime Rat Bohtz bei. Im allgemeinen nahm fast die ganze Kommission rie Petition mit Sympathie auf; doch konnten sich nicht alle Mitglieder mit dem Maße der Forderungen befreunden. Die Beratung wurde beschlossen, ehe eö gelang, doch auch auf die Unklarheit aufmerksam zu machen, die in den Forderungen selbst enthalten ist. Aber man fühlte die finanziellen und sachlichen Schwierigkeiten sehr wohl,
züglich der Besteuerung der fiskalischen Gebäude abzulehnen. Die Regierung sei in dieser Beziehung selbst so weit entgegengekommen, al» eS ohne Schwierigkeiten und Streitigkeiten angängig und ausführbar war.
Abg. LangerhanS schlägt vor, eingetragene Genossenschaften und Konsumvereine überhaupt auS dem Gesetze herauSzulaflen.
Nach einigen wetteren Erörterungen, in deren Verlauf Abg. Mehner die Konsumvereine lebhaft als daS Gewerbe und Handwerk schädigende Institute von sozialistischer und kommunistischer Natur angriff und die Gründung deS Offlzier-KonsumvereinS verurteilte, auch die bedingungslose Besteuerung der Konsumvereine verlangte, erklärte Reg.- Kommtffar Herrsurth, daS strafrechtliche Verbot der Konsumvereine scheine ein Wunsch deS Vorredners zu sein; die beabsichtigte Kommunalbesteuerung der Konsumvereine werde die gefährliche Konkurrenz derselben gegen die Handwerker und Gewerbetreibenden nicht nur nicht beseitigen, sondern durch Normierung der Preise zu einer geradezu erdrückenden machen.
Reg. - Kommiffar v. Boni» ersucht nochmals um Streichung des Pastu« über die Besteuerung der fiskalischen Grundstücke. $ 1 wird hierauf unverändert in der Kom- missionSfaflung angenommen. § 2 wird unverändert angenommen. Die zu § 3 gestellten Abänderungsanträge der Abgg. Letocha und v. Hammerstein werden nach längerer Debatte abgelehnt und sodann § 3 unverändert angenommen. — Nächste Sitzung am Freitag um 10 Uhr.
standen, was sich auf deshalbtge Anhaltspunkte in Simrocks Mythologie, sowie auf solche von I. Grimm stützt, obwohl letzterer den Namen unseres Berges von „Dun“ herleitet. — Wir finden hier im alten Kattenlande, nicht weit von einander entfernt, die drei Hauptgottheiten der ulten Deutschen: den Odin (Wuotan), den Thor (Donner) und den Tyr (Zio, Ziu) durch rie Namen einzelner Berge vertreten.
Der DienSberg bildet mit dem HauSberge bei Butzbach und dem Glauberge bei Büdingen, welche Berge ebenwohl noch bedeutende altgermanische Befestigungen in starken Ringwällen erblicken lasten, gewissermaßen eine Verteidigungslinie gegen die andringenden feindlichen Römer. Wenn man in Betracht zieht, daß der erwähnte Altkönig mit seinen starken Ringwällen den von Mainz über den Rhein her nach dem Innern des Landes andringenden feindlichen Römern zunächst ttn erforderlichen Widerstand zu leisten hatte, daß in der oben gedachten Verteidigungslinie ein weiteres Bollwerk gegen solche Angriffe zu erblicken ist und daß hinter diesem noch weitere VerteidtgungSwerke an dem südlichen Teile deS Burgwaldes, vom Christenberge an bis zur Eibenhart, vorhanden sind und diese mit dem bet dem Dorfe Sehlen unweit des Städtchens Rosenthal liegenden DönSberge mit seinen beiden Ringwällen gewister- maßen eine abermalige Schutzwehr bildeten, so führt die» gewiß zu der Annahme, daß die Kalten ihren VerteidigungS- werken den entsprechenden Zusammenhang zu geben wußten, was der von dem römischen Geschichtsschreiber TacituS gerühmten Kriegskunst derselben vollkommen entspricht.
Es konnte nicht fehlen, da der Name des DienSbergeS so vielen Erklärungen ausgesetzt gewesen, derselbe auch sehr
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(Schluß.)
Die alten GerichtSstätten der Deutschen befanden sich
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gewöhnlich auf Anhöhcu, auf mäßig hohen Bergen oder In Wäldern, wo vielleicht zugleich auch der hellige Hain sich befand, nicht aber auf den Gipfeln hoher, mit Ring- vällen versehenen Berge, die ja auch gewöhnlich nicht auS- zedehnt genug waren, um eine große Menschenmenge auf- zunehmen. Einzelne dieser GerichtSstätten mögen mit einem Ringwalle umgeben gewesen sein, bet den meisten war die» »ber nicht der Fall. Wir finden sodann die GerichtSstätteu der alten Germanen auch sehr oft unter vereinzelt stehenden Zäumen oder an großen Steinen. So war eine solche TerichtSstätte an der steilen hohe« Felsenwand deS östlichen Abhanges der Amöneburg, der Bllstttn genannt, und ebenso dürste au dem großen Steine bet dem Dorfe Langenstein, »«weit deS StävichrnS Kirchhain, eine frühere GerichtSstätte ja vermuten sein, von welchem Steine daun der Ort seinen Ramen erhalten hat. Nach I. Grimm» deutschen RechtS- »ltertümern kommen GeriLt»siätten an großen Steinen, die lange Steine (lapides longi) genannt wurden, vielfach »ot, namentlich am Rhein, und beanspruchen ein hohe» Altertum.
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j Ville, lasten nur darauf schließen, daß e» sich hier lediglich f um VrrteieigungSwerkr gegen einen andringenden Feind ge- 67JJ handelt haben kann. Unser hoher DienSberg mit seinen ---ivet starken Ringwällen hat deshalb mit einem DtngSberge
1 e urdst heiligem Haine durchaus nichts zu thuu. Gehen wir
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Deutsche» Reich.
Berlin, 1. Mai. Die ReichStagSkommtssion für das Sozialistengesetz lehnte die Vorlage mit zehn gegen zehn Stimmen ab. — In der heutigen Sitzung der Reichstagö- kommisston für daS Sozialistengesetz erklärte Windthorst, die Abstimmung deS Zentrums beziehe sich nur auf die Kommission, für das Plenum behalte sich daS Zentrum volle Freiheit für feine Stellungnahme vor. — Der Gesandte China« am hiesigen Hofe, Li Fong Pao, ist mit dem Dolmetschersekrekär Dr. Kreytr und dem Militärattachee Tscheng - Ki - Tong heute mittag von hier nach Paris abgereist. — Hebet die Reichötagsverhandlung, betreffend daS PensionSgesetz, äußert die „Prov.-Korr." sich in einem längeren Artikel, deffen Schlußsätze folgendermaßen lauten: Wenn die Gründe für daS von den Oppositionsparteien beobachtete Verfahren dieses Mal nicht weit zu suchen sind, so ist daS das besondere Verdienst deS „freisinnigen* Hauptredners gewesen. Seiner Abneigung gegen unser Heerwesen hat der Abg. Richter den gewohnten unverblümten Ausdruck allerdings nicht gegeben, sondern statt besten daS in ge- wisten Kreisen beliebte Kapitel von der angeblichen Begünstigung der adligen Offiziere zur Sprache gebracht. Soweit e« dabei auf die Rührung und Ausnutzung von StandeS- gegenfätzen und StandeSvorurteilen abgesehen war, mag der genannte Volksvertreter sein Publikum gesunden haben: nunmehr zu der NamenSdeutung des Berge» über, welche dermalen als die allein richtige angesehen zu werden pflegt.
Unser DienSberg hat, wie bereit« erwähnt, zwei übereinander liegende hohe Ringwälle unmittelbar unter seinem Gipfel. ES sind die« Verteidigungswerke der früheren Bewohner der Umgegend, der Kalten, welche hier und noch weiterhin ihre Wohnsitze hatten. Auf hohen, die Umgegend weit überragenden Bergen legten dieselben Schutzwehren gegen ihre Feinde an und weihten diese Berge gewöhnlich ihrem KrtegSgotte, ebenso wie andere Berge, die ihnen auch von besonderer Bedeutung waren, andern Gottheiten geheiligt waren, wie dir« der Name solcher Berge mit Sicherheit ergibt. So waren der bei dem Städtchen Wetter liegende Wollenberg (dessen vermutete Namensableitung in Vilmar» Idiotikon gewiß zu gerechtem Zweifel führt), dem Odin (Wuotan) und der Christenberg bei dem Dorfe Münchhausen dem Thor (Donner) geheiligt. Und ebenso war auch der DienSberg, sowie auch der vorerwähnte mit starken Be- festigungSwerken versehene Altkönig, wie jetzt ziemlich allgemein angenommen wird, nur dem KrtegSgotte der alten Germanen, dem Tyr (Zio, Ziu) geweiht, welchem überhaupt unter allen feinen verschiedenen Namen diele Berge geweiht waren. Der Name DienSberg weist nämlich bezüglich seiner Herleitung auf den gedachten KriegSgott hin, indem aus dem Genitiv de» Wortes Tyr, nämlich auS Tys, sich der Name gebildet, dem später der Buchstabe n eingeschaltet worden, wie dies bet dem, ebendaher abzulcitenden 3ten Wochentage, dem Dienstage, der Fall ist. Eine deshalbtge genauere Ausführung dürfte hier zu weit führen. Aus Tysberg, Berg de» TYS, ist TynSberg und endlich DienSberg ent-
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Berlin, den 1. Mai.
Im Abgeordnetenhause erfolgte heute die definitive Abstimmung über die Jagdordnung mit Namensaufruf; .die Abstimmung ergab 194 für, 138 Stimmen gegen den Entwurf.
ES folgt die zweite Beratung des Kommunalsteuer- Asetzes auf Grund deS Berichte» der 16. Kommission, deren Vorschläge Referent Graf Bandtssin empfiehlt. $ 1 benennt dir Institute und Betriebe, welche der Kom- munalbefteuciung unterliegen sollen. Die Kommission hat auch die Konsumvereine der Besteuerung unterworfen, wie auch die Besteuerung der eingetragenen Genossenschaften beibehalten.
Abg. Bender beantragt einen Arsotz und Abg. Zelle befürwortet denselben, weil er sich präziser auSdrückt, welche Heiwstenschaften zur Steuer verpflichtet sein sollen. Abg. Schmidt (Sagan) spricht dagegen für den Kommissions- Borschlag.
HnterstaatSsekretär Herrfurth ersucht um Ablehnung des Antrages Bender, weil die Regierung die von ihr vor- gtschlagene Fastung gerade al« die geeignete erachte. Gerade die präzisierte Fastung de» Anttage« würde bewirken, daß gewtste Genossenschaften gegen die Absicht de» Gesetze« steuerfrei werden würden. Die Konsumvereine brauchten nicht ausdrücklich aufgesührt zu werden, weil sie, soweit dieselben sich von ihrem eigentlichen Zwecke, Ersparntste zu machen, entfernten, al« steuerpflichtige Erwerb«gcnosten- schaften anzusehen sind, andernfalls aber nicht. Die erhobenen Bedenken wegen Heranziehung der Sparkasten erledigen sich damit, daß private, lediglich auf den Erwerb gerichtete Sparanstalten naturgemäß der Besteuerung unterliegen, öffentliche, also staatliche und kommunale aber, die ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen, nicht. Der Kommiffar ersucht noch, ttn Zusatz der Kommission be-