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XU. Jahrgang

Marburg, Mittwoch, 30. April 1884.

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Das Stiftsfrüuleiu.

Historische Novelle von F. Stöckert.

nicht gleich. Dort kommt der ftommetrat, werde ein Wort mit tbm reden."

Selig zog das glückliche Pärchen von dannen in den grünen Wald hinein, sich nun nach so langer Trennung eine« ungestörten Beisammenseins erfreuend. Später lockten sie die lustigen Tanzweisen wieder nach dem Zelte, wo man stch mit allerhand lustbaren Tänzen ergötzte.

Jnng und Alt, die hohen fürstlichen Herrschaften, alles beteiligte stch fröhlich an dieser Lustbarkeit; nur Prinzeß Elisabeth hielt es mit ihrer Aebtisstnwürdr nicht verein- barlich, sich solchen weltlichen Vergnügungen hinzugeben. Mit ernsten Augen blickte sie auf die Tanzenden und all die Lust- und Fröhlichkeit um sie herum, woran fle keinen Teil mehr haben durfte, machte ste fast traurig. Die Frage drängte stch ihr auf, ob eS auch das Rechte gewesen sei, so jung die geistliche Würde anzunehmen, ach nicht auS innerem Trieb und Neigung, nein, ganz andere Gründe hatten ste dazu getrieben auS Liebe uns Stolz I Der Baron v. Chalezac hatte ihr einst kühn diese Worte ins Gesicht geschleudert und ste hatte ihm in ihrem Innern Recht geben müssen. Dort stand er nicht weit von ihr und in seinen Augen leuchtete eS so stolz und triumphierend. Hatte er doch längst den LiebeStraum überwunden und nichts von Äummet und Entsagen war in seinem Antlitz zu lesen, daS sich jetzt zu seiner Tänzerin, Fräulein von Hübner herab- 6tugtt, um ihr einige Worte ins Ohr zu flüstern.

Die Prinzessin sah, wie die junge Dame hold errötete, dann aber verschämt lächelnd zu dem Baron ausschaute, fle sah die Blicke der Beiden stch dann verständnisvoll begeg- nra und wandte ihr Antlitz weg. Am ltebstm wäre sie

vereinigen und diesen dahin zu ändern:

In den Fällen der 88 63 und 70 ist der Erlös für das auf Anordnung der AufflchtSbehörde erlegte Wild zur Staatskasie abzuführen. Derselben fallen die Kosten der bezüglichen Anordnungen und der Aus­führung derselben zur Last."

Abg. Köhler (nat.-lib.) erklärt, für den 8 83 wieder Sinne deS Antrags Conrad (»einschließlich des Rot«

Lochte Bon. er, be- gebenst [1823 ter.

halten."

Die Abgg. Barth (fretkons.) und Gen. beantragen, Absätze 2 und 3 des 8 70 zu einem besonderen § 70a

einer Jagdordnung. Erledigt sind davon die §8 72 bis incl. 82, betreffend den Ersatz des Wildschadens.

Dem Vorschläge deS Präsidenten gemäß wird die Be­ratung bei § 63, in Verbindung mit 64 und 70 und den darauf bezüglichen Anträgen fortgesetzt.

Der 8 63 die prinzipielle Bestimmung über die Verhütung deS Wildschadens enthaltend lautet nach dem Beschlüsse zweiter Lesung, in welchem der Antrag Conrad (Zentr.) enthalten ist (Ausdehnung auf Rot- und Dam­wild), wie folgt:

§ 63. Schwarz-, Rot- und Damwild darf nur in geschloffenen Wildgärten oder in solchen Revieren unterhalten (gehegt) werden, welche dergestalt eingefriedigt (vergattert) sind, daß daS Wild weder ausbrechen, noch an fremden Grundstücken Schaden anrichten kann."

Hierzu beantragen die Abgg. AlthauS (konf.) und Gen.: in Zeile 1 die WorteSchwarz-, Rot- und Dam­wild" zu streichen und dafür zu setzenSchwarzwild".

Die Abgg. Dir ich! et (deutsch-freis.) und Gen. bean­tragen: stattSchwarz-, Rot- und Damwild" zu setzen: Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild".

Der 8 64 lautet nach dem Beschlüsse zweiter Lesung:

8 64. Sofern die Jagdberechtigten Schwarzwild nicht in der vorbezeichneten Weise von fremdem Grundeigentum frrnhalten, haben ste die Verpflichtung, dasselbe ohne Ver­zug abzuschießen, widrigenfalls letzteres auf Antrag der Ortspolizeibehörde oder des Besitzer« eines vom Schwarz­wild beschädigten Grundstückes von der Aufsichtsbehörde durch geeignete Personen zu bewirken ist.

AlS geeignet gelten insbesondere die gerichtlich beeideten Forst- und Jagdbeamten des Staates und anderer Wald- etgentümer, sowie die gerichtlich beeideten Korpsjäger.

Die Aufsichtsbehörde ist befugt, in Fällm, in denen diese Maßregeln nicht auSretchen, alles anzuordnen, was zur Beseitigung des Schwarzwildes außerhalb umschlossener Gehege notwendig ist, auch den Jagdberechtigten dir Aus­führung solcher Anordnungen aufzulegen, und wenn dies nicht zum Ziele führt, die hierzu erforderlichen Maßregeln fellsst ausführen zu lasten.

Der Erlös für das auf Anordnung der Aufsichtsbehörde erlegte Wild ist zur Staatskaste abzufübren.

Derselben fallen die Kosten der getroffenen Anordnungen und der Ausführung derselben zur Last."

Hierzu beantragen die Abgg. Dirichlet und Gen.: in Absatz 3 da» Wortbefugt" umzuändern inverpflichtet".

Die Abgg. Althauö u. Gen. beantragen: im Abs. 1 die Worte:Sofern die Jagdberechtigten" bisdasselbe" zu stretchen und dafür zu setzen:Alles nicht derart ein- gesriedigte oder auSgebrochene Schwarzwild ist".

Der 8 70 lautet nach den Beschlüsten zweiter Lesung: Wirv die Beschädigung durch Elch-, Rot- oder Dam­wild verursacht, und wird durch die in 8 69 bezeichnete Maßregel der weiteren Beschädigung nicht vorgebeugt, so hat die Aufsichtsbehörde auf Antrag deS Beschädigten die

Reichstag.

Berlin, den 28. April.

Der Reichstag trat heute zunächst in die zweite Be­ratung deS Gesetzentwurfs, betr. die Anfertigung und Ver­rollung von Zündhölzern. Wie erinnerlich, wurden schon in der ersten Lesung nur gegen die Erhöhung deS Zolle» von 3 auf 10 Mk. Bedenken erhoben, im übrigen aber die Zweckmäßigkeit der Vorlage anerkannt. Heute wurde von der linken Seite deS Hauses diesen Bedenken von neuem Ausdruck gegeben, die Majorität hielt dieselben aber für unbegründet, und schloß stch auch in dieser Beziehung dem Borschlage der Regierung an. In dritter Lesung ge­langte hierauf die Novelle zum Hilfskastengesctz zur Be­ratung. In der allgemeinen Besprechung kamen noch einmal diejenigen Gesichtspunkte zur Erörterung, welche bereits In der zweiten Lesung den Gegenstand einer eingehenden Be­ratung gebildet hatten. Dementsprechend wurden auch die früher abgrlehnten Anträge nochmals ausgenommen, jedoch auch heute wieder verworfen und daS Gesetz im wesentlichen nach den Beschlüsten der zweiten Lesung, sowie eine vom Abg. Hirsch gestellte Resolution auf beschleunigte Durch­führung deS Gesetzes beschlosten. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Anträge.)

vom LiMtztag.

Berlin, den 28. April.

76. Plenarsitzung deS Ab g e o r d n e t e nh a uf e S. DaS Haus ist gut besetzt. Am Ministertische: Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vr. LuciuS und mehrere Regierungskommissare.

Prästdent v. Köller eröffnet die Sitzung um IO1/* Uhr mit geschäftlichen Mitteilungen.

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der am Sonnabend abgebrochenen dritten Beratung des Entwurfs

Jagdberechtigten der in der Nähe belegenen Forsten zur Abminderung des Wildstandes binnen einer bestimmten Frist, felbst während der Schonzeit, aufzufordern. Fall» der Aufforderung nicht in genügendem Maße Folge geleistet wird, hat die Aufstchtsbehörde die Abminderung durch geeig­nete Personen (8 64 Absatz 3) bewirken zu lasten. Der Erlös für das auf Anordnung der Behörde erlegte Wild ist, soweit derselbe nicht zur Deckung der durch die An­ordnung und die Ausführung derselben verursachten Kosten erforderlich ist, nach den Bestimmungen der Behörde ent­weder zur Remunerierung der mit der Abminderung deS Wildes beauftragten Forst- und Jagdbeamten zu verwenden, oder an die OrtSarmenkaste des Wohnorts des Beschädigten abzuführen.

Soweit die Kosten der Anordnung und der Ausführung derselben durch den Erlös für das erlegte Wild nicht gebetft werden, fallen sie der StaatSkaste zur Last."

Hierzu beantragen die Abgg. AlthauS und Gen., den 8 70 Absatz 1 dahin zu fasten:Wird die Beschädigung durch Elch-, Rot- oder Damwild verursacht und wird durch die in den §8 68, 69 bezeichneten Maßregeln der weiteren Beschädigung nicht vorgebeugt, so hat die Aufsichtsbehörde, falls der Aufforderung nicht in genügendem Maße Folge geleistet wird, die Abminderung durch geeignete Personen (8 63, Absatz 3) bewirken zu lasten, oder zu bestimmen, daß die beteiligten Forstbesttzer zum Schutze der beschädigten Grundstücke ausreichende Wildzäune anlegen und unter-

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ze 22.

Gertrud wurde dunkelrot und schien um eine passende Antwort verlegen, in demselben Moment nahte Junker Georg, dem Fürsten zu melden, daß alle« zum Tanz bereit sei. Sehnsüchtig ruhten seine Blicke dabei auf Gertrud, und diese trat unbekümmert um die Nähe deS Fürsten jetzt zu ihm heran.

Dann wollen wir zusammen tanzen", sagte ste mit einem reizenden trotzigen Lächeln,und nicht wahr, Du wirst nie ein anderes Weib nehmen al» Deine Gertrud?"

Nein, niemals l" erwiderte Georg fast feierlich.

Und wenn Se. Durchlaucht der Fürst und Dein Vater « nicht gestatten wollen, dann gehen wir außer Lande» l"

Ja, dann gehen wir außer Lande»."

Hand in Hand standen ste beide vor dem Fürsten, im goldenen Licht der Maiensonne, mit dem Ausdruck fester Entschlossenheit auf den jungen Gestchtern und nicht einen Augenblick schwankend, ihrer Liebe alles zu opfern.

Johann Georg» Blicke ruhten bewegt auf dem jungen Nenschenpaar und in seinen Augen schimmerte eS gar seltsam.Na, nur nicht so hitzig, Kinder", rief er jetzt lächelnd.Könnt meinetwegen im Lande bleiben, wollen Un» dse Sache überlegen. Werde mit dem Kamwerral sprechen, wir sind hier zu Lande auch keine Unmenschen, tlnnt auch heute zusammen tanzen."

Und können un» auch heiraten, nicht, Durchlaucht," Gertrud unter Thränen lachend.

'Nun ja, Kinder, e» wird sich wohl machen, nur heute

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und Damwildes") stimmen zu wollen.

Abg. Conrad (Zentr) bittet um Wiederannahme feines in zweiter Lesung angenommenen Antrags.

Abg. Dirichlet (d.-freis.) ist entschieden gegm die fakultative Anordnung deS Abschüsse». Er befürchtet von vornherein, daß die Verwaltungsbehörden in der Aus­übung dieses Rechtes nachlässig und einseitig verfahren werden.

Abg. v. Rauchhaupt (kons.) bekämpft den Antrag Conrad, welcher zur Ausrottung deS Rot- und Damwildes führen rnüffe, gerade so gut, wie man stch davon die Aus­rottung deS Schwarzwildes verspreche. Die verlangten Ein­gatterungen in solchem Maßstabe seien wohl bei den größeren fiskalischen Forsten durchzusühren, nicht aber allgemein. Redner wendet sich sodann gegen die vom Abg. Dirichlet vorgcbrachten Verdächtigungen der Landräte. Heraus mit hinanSgelaufen in die tiefste Waldeinsamkeit und hätte dort einmal, alle Würde und alle Hoheit vergeffend, stch auf den kühlen Waldboden geworfen und ihren Thränen freien Lauf gelaffen, aber das ging nicht gut an und wäre für eine Prinzessin und Aebtisfln doch gar zu unschicklich gewesm. UeberdieS wurde ste auch in ihren traurigen Gedanken jetzt gestört, indem der Herzog Heinrich von Sachsen zu ihr herantrat und um die Erlaubnis bat, sich zu ihr zu setzen. Er war schon bei dem Festmahle ihr Tischnachbar gewesm, und die ernste Anmut der Prinzessin hatte den ritterlichen Herrn ungemein angezogen.

Der Herzog war ein Mann schnellen Handeln» und hatte nichts Geringere» im Sinne, al« um die Hand der Prinzessin zu werben, al» er jetzt neben ihr Platz ge­nommen. Seine Worte, die er in dieser Absicht an fle richtete, hatten nun allerdings nichts von jenem bestrickenben Klang, wie sie au« dem Munde de« schönen Franzosen einst so schmeichelnd an der Prinzessin Ohr geklungen. Sie waren schlicht und einfach, der treue ehrliche Sinn derselben aber ging zu Herzen und dem jungen Fürstenkinde in seiner gedrückten Stimmung dünkten diese Worte ein wahrer Balsam für ihren so tief gekränkten Stolz. Der Gedanke, stch eine Herzogskrone auf da« jugendliche Haupt drücken zu lasten, schien ihr durchaus nicht unangenehm, die Aebtissin- würde dafür einzusetzen, bäuchte ihr nicht allzu schwer. Nur kam ihr alle« so überraschend und dem Herzog auf sein schnelles Werben sogleich eine zustimmende Antwort zu geben, war in ihrer Verwirrung nicht möglich.

(Schluß folgt.)