„Es kann aber nichts daraus werden, Kleine. Georg von Wülknitz muß ein vermögendes Fräulein ehelichen/
„Da« wird er niemals thun, Durchlaucht!"
„Wissen Sie das so genau t Der Junker hat Gelegenheit genug gehabt, seine Augen in der langen Trennungszeit von Ihnen auf andere Schönen deS Lande- zu richten."
„Da- hat er aber nicht gethan, Durchlaucht. Georg ist treu wie Gold."
„Wenn eS aber mein Wunsch und Befehl war?"
„Auch dann glaube ich e- nicht, Durchlaucht; rin Weib zu nehmen, das läßt sich kein Wülknitz befehlen, da geht er lieber außer Landes."
Derselbe Trotz, dieselbe Unerschütterlichkeit, welche der Fürst in Georg von Wülknitz- Augen hatte leuchten gesehen, al- er mit ihm vor einiger Zeit eine ähnliche Unterhaltung hier gepflogen, blitzte ihm aus Gertruds blauen Augen entgegen und dieselbe Rührung überkam ihn fast wie damals.
„Natürlich werden Sie dann Ihren treuen Junker begleiten auf feinen Wanderungen?" fragte ersetzt mit einem jovialen Lachen.
„Ganz gewiß, Durchlaucht."
„Wo gedenken Sir dann aber Ihren Lebensunterhalt herzunehmen? Von Luft und Liebe kann man bekanntlich nicht lange existieren."
„O, ich kann arbeiten."
„Hm, wollen wohl Tabaksbeutel sticken für verliebte Junker, die denn dieselben so oft herauSziehen und an da- feurige Herz drücken, bis die Dinger ganz abscheulich auSsehrn."
(Fortsetzung folgt )
Marburg, Dienstag, 29. April 1884.
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-rdnung cii'gebracht sind. Die vereinigten Anträge der Konservativen und deS Zentrum« find ihm insofern sym- xchisch, aiS dieselben eine Aenderung deS 8 63 (deS prinzipieller! Paragraphen über den Wildschaden) nicht inS Auge faßten. Redner bemerkte, daß zu dem mancherlei Gnl'n, welches bas Jahr 1848 neben vielem Unsinn gezeitigt, die Aushebung deS JagdrechtS auf fremdem Grund und Loden gehöre, und wendet sich dann im einzelnen zu den neu eingebrachten Vorschlägen. Schließlich erklärt er namens seiner Freunde, daß ohne eine Verhütungsklausel gegen den großen Waldbesttzer bezüglich deS Wildschadens des ganze Ges. tz sür sie unannehmbar werde, weil es dann den Schein statt der Wahrheit trage. (Beifall link«.)
Abg. F r a n ck e (nat. lib.) beschäftigt sich kurz mit einem »ittlerwette eingegangenen Antrag Rintelen (Zeutr.), welcher dem j 74 folgenden Zusatz «»gehängt wissen will: „Im übtißtu bleiben die allgemeinen Vorschriften de« bürgerlichen bi-cht« über die Verpflichtung zum Schadenersatz unberührt.
entwürfe einer Jagdordnung.
cfn der Generaldebatte nimmt zunächst das Wort der Abg. Dir ich! et (deutsch-freis.), um auf die Fülle der
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Annahme ratung bei den Erfatz beginnen.
Der 8
durch Fasanen angerichtete Schaden ist den Geschädigten zu ersetzen.
Verpflichtet hierzu sind:
1) für alle in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirke 6t» legenen Grundstücke der Jagdpächter; im Falle der Zahlungsunfähigkeit desselben, oder wenn ein ersatzpflichtiger Jagdpächter nicht vorhanden ist, die Grundbesitzer deS Jagdbezirkes, soweit sie nach 8 34 beteiligt sind;
2) für die gemäß SS H, 13 und 14 angepachteten Grundstücke der Anpachtende."
Hierzu liegt ein Antrag Althaus (kouf.) und Gen. vor: im ersten Absatz hinter dem Worte „Geschädigten" einzufügen: „nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen", und den zweiten Absatz unter einem neuen $ 72» dahin
Berlin, den 26. April.
75.PlenarsitzungdeSAbgeordnetenhauseS. Haus «nb Tribüne» sind bei der Eröffnung mäßig besetzt. Am Muuflertijche: Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vr. Lucius und mehrere Kommiffarien seines ^Präsident v. Köller eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 15 Minuten.
Auf der Tagesordnung steht die dritte Beratung des
prinzipiell wichtigsten Bestimmungen über Wildschadens (88 72 bis 82 tritt.) zu
lautet nach dem Befchlusie zweiter Lesung: an Grundstücken und deren Erzeugniffen Rot-, Dam-, Reh- oder Schwarzwild oder
zurückzukehren. Ich wende mich darum von diesem Gegenstände ab und zu den Anträgen, die wir in Verbindung mit dem größten Teile deS Zentrum« und mit den Frei- konservativen eingebracht haben. Die meisten der von unbeantragten Aenderungen sind rein redaktioneller Natur, nur bezüglich der Wildschadenfrage halten wir speziell, im Gegensätze zu den Mehrheitsbeschlüssen zweiter Lesung, an unseren wiederholt erörterten Grundsätzen fest. Der sog. Regreßparagraph hllft dem kleinen Grundbesitzer gar nicht-, denn er nötigt ihn zum Prozessieren, waS immer viel Geld kostet. Wir wollen nicht nur dm Jagdberechtigten zwingen — und zwar selbst zur Schonzeit — die nötigen Abschüfle de« schädigenden Wildes vorzunehmen, sondern sogar, fall- dieser eS thun sollte, dem geschädigten Grundbesitzer da- Recht erteilen, sich durch Abschuß gegen jenen Schaden selbst zu helfen. WaS im übrigen unsere Kompromißanträge betrifft, so hoffen wir, daß mit ihrer Annahme eine Vorlage zu Stande komme, die auch für die Regierung annehmbar sein wird. (Bravo rechts.)
Abg. v. Risselmann (kons.) spricht sich ebenfalls gegen den Regreßparagraphen aus. In der Praxis würden die Folgen sein: resultatlose Prozesse mit großen Kosten. Wenn wir, trotz deffen Aufrechterhaltung, dennoch für das ganze Gesetz stimmen werden, so geschieht die- wegen der vielfach in demselben enthaltenen Bestimmungen zu gunsten eines intensiven Schutzes des Grundbesitzes, die wir auf anderem Wege nicht erlangen können. (Beifall rechts.)
Dann wird die Generaldiskusston geschloffen.
Ueber die geschäftliche Behandlung der SpezialdiSkufflon
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öu-yoruarrc - » u '§ür in btr Expedition zu erteilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 85 Psg. berechnet.
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entsteht eine längere Geschäftsordnungs-Debatte, die milder deö Vorschlags des Präsidenten endet, die Br-
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Perrae^ ße).
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Das Mittagsmahl wurde in freudiger Vergnüglichkeit unter dem Getön der Trompeten und Her,paucken, auch Musizierung von Violinen, welche« dann zuweilen durch tie wiederfchallenden Intervalle der Jagd- und Waldhörner aüffie&fdte, gehalten. Der Hohen Chur, und Fürst. Nonen, tenen dieses Hoch-Fürs«. Haus Anhalt mit v^benster Zuneigung und naher Anverwandtschaft zügeln, ward hierbei auch nicht vergessen, sondern dero ange- °-hm-s Andenken durch fröhliche herumbgeher.de Gesundheiten erneuert. Ein wenig zur Seiten dieses Furstl. Ge- jeltes waren noch zwei anoerr aufgeschlagen, in eichen die Damen und Kavaliere sp-iseten, welche dann ihre Mahlzeit ktaar ther gee- dcl, umb die Fürst!. Tafel sich herum- Hntieite und der Durch!. Gesellschaft aufgew artet."
Unter riesen Damen und Kavalieren b-san en sich auch Sertrus und Georg v. Wü! knitz. Erstere natürlich inihrem Ufa seidenen Gewand, hold und lieblich wie die Maien- tinlgin selber. Neven ihr satz der Vetter Georg welcher Stoße Mühe gehabt, den Platz zu behaupten, da der Fürst duen andern Kavalier, der sie zur Tafel fuhren sollte, ge- '-«vi nQUe. Georg war demselb n jevoch zuvorgekommen in hatte in seinem Trotz deS Fürsten Wort, worauf jener ^nCet sich berufen, nicht respektiert. Sosahenst Nldlich beide nebeneinander, konnten aber bei dem eiligen ^iahle auch keine große Unterhaltung pflegen, dann wurden k nach der fürstlichen Tafel befohlen, wo sie sich in ihren ^ebesgedanken mancherlei Zerstreuungen zu Schulden komm.n ter I Hen- was aber von den hohen Herrschaften, die sich alle ——i# der rosigsten Laune befanden, gnädigst übersehen wurde.
Minister vr. Lucius will nach den ausführlichen Plenarberatungrn der zweiten Lesung nicht, wie der Abg. Dirichlet, die Prinzipienfragen nochmals erörtern (sehr gut! rechts), sondern lediglich die Stellungnahme der StaatS- regierung zu den Beschlüffen zweiter Lesung präzisieren. Die Regierung wird diejenigen Beschlüsse, welche eine Beffe- rung bezw. Konservierung deS bisherigen Zustandes bezwecken, annehmen, dagegen diejenigen Aenderungen bekämpfen, welche sich als eine Verschlechterung der Verhältniffe darstellen. Als einen Beschluß der ersten Art bezeichnet der Minister die neugefaßten Vorschriften über die Bildung der Jagdbezirke. Bezüglich der Erhöhung der Jagdscheingebühr sei das Haus dem Wunsche der Regierung zwar nur zur Hälfte (10 Mark) entgegengekommen; indes liege darin immer eine Verbefferung, die noch erhöht werde durch den gleichfalls beschlossenen Wegfall der Tage« - Jagdscheine. Die Beschlüffe bezüglich deS Jagdvorstandes und des Modus der Verpachtung kann der Minister als Besserung und Klärung der Verhältniffe nicht ansehen. Ebenso habe die Regierung eS bedauert, daß die Frage der Sonntagsheiligung in die Jagdordnung hineingebracht worden sei. Auch die Bestimmungen über die jagdbaren Tiere würden späterhin sicher zu Kontroversen führen, deren Tragweite jetzt noch nicht zu übersehen sei. Am schwierigsten bleibe indes die Frage der Verhütung bezw. Entschädigung de« Wildschadens, bezüglich deren der Minister bedauert, daß daS Haus fo wenig der Regierung entgegengekommen fei. Insbesondere komme der sogenannte EingatterungSparagraph, strikte durchgeführt, einer Ausrottung des Hochwildes gleich. Ebenso unbefriedigend erscheinen die beschloffenen Maßnahmen bezüglich der WildschadenS-Ersatzpflicht, der Regreßfrage. Der Richter werde freilich in den meisten Fällen nach dem Grundsätze entscheiden: in dubio contra fiscum, b. h. im Zweifelsfalle zu ungunsten deS FiSkuS. Dies sei jedoch bei dem vielfach gemengten Waldbesitze eine sehr bedenkliche Maxime. Indem er für diesen Punkt um Wiederherstellung der Regierungsvorschläge bittet, schließt der Minister mit dem Appell an daS HauS: Entkleiden Sie alle diese Fragen ihres agitatorischen Charakters und stellen wir uns auf den Boden der realen Bedürfnis- und Nützlichkeitsfrage; dann werden wir eine Jagdordnung schaffen können, die auch in der Praxis brauchbar ist. (Bravo I rechts.)
Abg. v. M e y e r - ArnSwalde (kons.) ist wegen der vielen neuen Amendements in Sorge für daS Zustandekommen der Vorlage. Redner beschäftigt sich lediglich mit dem sogenannten Hektarenparlament, bezüglich deffen et wünscht, daß daS Herrenhaus bei der Wiederberatung des Gesetzes auf die Regierungsvorlage zurückgehen wöge.
Abg. v. Rauchhaupt (kons.): Die Rede des Abg. Dirichlet, welche dieser seit 4 Wochen auf Lager habe (Heiterkeit), ist von dem inneren Wunsch beseelt, in Betreff der Jagd zu den Zuständen vor 1848 nach Möglichkeit Mit Wonne begrüßten sie die Aufhebung der Tafel, endlich würde ihnen ja wohl nun ein ungestörtes Aussprechen im Waldesdunkel vergönnt sein. Ach, eS war ein eitles Hoffen ihrerseits. Der Fürst hatte schon wieder wichtige Aufträge sür Junker Georg, indem daS Zelt, worin man gespeist halte, eiligst geräumt und zu einem Tanzsaal umgewandelt werden sollte, welches Arrangement zu leiten der Junker beauftragt wurde. Gertruden aber forderte der Fürst auf, ihm auf einer kleinen Waldpromenade zur Seite zu gehen. Mit einem leisen Seufzer fügte sich da« junge Stistsfräulein in die ungewünschte Ehre.
„Ich habe nämlich ein ernstes Wort mit Ihnen zu reden, Fräulein von Wülknitz", begann der Fürst die Unterhaltung.
Gertrud sah erschrocken auf. Sollten sich ihrer Liebe von neuem Hindernisse entgegenstellen? Sollte ihr wirklich noch einmal Ucbermenschliches zu tragen auferlegt werden?
„Den Junker von Wallwitz", fuhr der Fürst ungerührt durch ihr erschrockenes Aussehen fort, „bet Sie zur Tafel hatte führen wollen, was Ihr Vetter trotz meine« Wunsches hintertrieben, habe ich zu Ihrem Ehegemahl auSechhen."
„Durchlaucht belieben zu scherzen", stammelte Gertrud entsetz«.
„Mit solchen Dingen scherzt man nicht, mein Kind, der Junker ist reich, Besitzer eines hübschen Edelsttze«, was wollen Sie mehr?"
„Aber ich kann ihn nicht lieben, ich liebe meinen Vetter Georg, den heirate ich und keinen andern,!"
„Fräulein belieben zu scherzen l"
„Ganz und gar nicht, Durchlaucht, mit solchen Dingen scherzt man nicht", rief Gertrud, mit Hellen Thränen in den Augen.
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