Kr. 82
Marburg, Sonnabend, 5. April 1884
HX. Jahrgang.
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Exped. der Oberh. Ztg.
Die nene Jagdorvuuug für Hesse«.
Nachdem die zweite Beratung der Jagdordnung im Abgeordnetenhause die Aufrechterhaltung der Jagdbezirke für unsere Provinz festgestellt hat, halten wir es namentlich gegenüber den Bemühungen eines höheren Forstbeamten in der Hessischen Presse für geboten, nunmehr nach dem stenographischen Berichte die Rede unseres Abg. Dr. Grimm den Lesern mitzuteilen, dec in der Kommission sowohl als im Hause die Abänderungen der Regierungsvorlage beantragt hat, welche mit einer fast an Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit angenommen sind.
Abg. Dr. Grimm sagte: Meine Herren, bei dem Anträge, welchen ich mir erlaubt habe, in Verbindung mit einer Reihe geehrter Landsleute zu stellen, haben wir unS gegenüber den Komrnisstonsbeschlüssm einige Beschränkung*) auferlegt und zwar nachdem wir mit hervorragenden Mitgliedern aus den verschiedenen Parteien dieses Hauses Rücksprache genommen haben, die diese Beschränkung auS- drücktich wünschten.
Ich kann mich bei der Begründung dieses Antrages, da derselbe in der Kommission bereits im wesentlichen angenommen ist, sehr kurz fassen. Ich will nur darauf aufmerksam machen, daß die eigentliche Besonderheit des Rechtszustandes, wie er in Hessen besteht, darin liegt, daß, nachdem eine gesetzliche Ablösung des JagdrechtS im Jahre 1865 vorgenommen worden ist, das Jagdrecht in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken nicht aus die einzelnen Interessenten oder Grundeigentümer wie in Hannover übertragen worden ist, sondern auf die politischen Gemeinden als solche, und daß diese politischen Gemeinden die Nutzung, Verwaltung und Ausübung des JagdrechteS gehabt haben. Es besteht also heute der Rechts- zustand in Hesien, daß in allen Jagdbezirken, sowohl in gemeinschaftlichen als in eigenen Jagdbezirken die Jagdausübung erworben ist durch bare Zahlung des gesetzlichen AblösungSbetrageS. Es wird auch von Seiten der Königl. StaatSregieruug in der Vorlage, wie sie in 8 84 vorliegt, anerkannt, daß dieses Verhältnis nicht ohne Entschädigung beseitigt werden könnte. Aber ich glaube, wenn
*) Diese Beschränkung bestand darin, daß nach dem Anträge im Abgeordnetenhause die Gemeindebezirke mindestens 75 Hektare groß fein müßten. Da es keine kleineren Gemeindegemarkungen als 75 Hektare in Hessen giebt, so war es sachlich keine Beschränkung der Kommissionsanträge.
Sie flch diesen Vorschlag der Königl. Staatsregierung ansehen wollen, so werden Sie mit mir zu dem Resultat kommen, daß derselbe doch kaum als ein gerechter, noch weniger aber, daß er als zweckmäßig anerkannt werden kann. Ich sage, gerecht ist der Vorschlag nicht, denn das ist keine Entschädigung für die Expropriation eines Rechtes, wenn dem Expropriierten, wie daS hier geschieht, noch eine Reihe von Jahren die Jntraden, die Nutzungen deS expropriierten Rechles gelassen werden, daS ist überhaupt keine Entschädigung; zweckmäßig ist der Vorschlag der Vorlage nicht, weil durch diese Art, die Sache zu ordnen, in aller und jeder Gemeinde ein weitläufiges Berechnungsverfahren angestellt werden muß, waS noch als Aufwendung für die Jagdablösung der Gemein.de zu ersetzen ist. Der Vorschlag der Königlichen StaatSregierung giebt keinen Anhaltspunkt darüber, was unter „Aufwendungen" eigentlich zu verstehen ist, ob auch darunter Zinsen zu begreifen sind, von den durch die Gemeinde gezahlten Ablösungskapitalien u. s. w. Also, meine Herren, ich glaube, der Vorschlag ist weder ein gerechter, noch ein zweckmäßiger. Nun sind wir der Ansicht, meine Herren, daß man einen Eingriff in bestehende Privatrechte so erheblicher Art doch unmöglich en passant in einer Jagdordnung machen kann, und wie schwer die Eingriffe sind, sehen Sie daraus, daß hier Gemeindevermögen in Jnteressentenvermögen verwandelt werden soll, daß die Entschädigung für die Besitzer der eigenen Jagdbezirke ganz wegfallen soll und mehreres andere. Deswegen, meine Herren, haben wir uns erlaubt, Ihnen einen dreifachen Vorschlag zu machen, wir wollen Sie bitten, daß Sie in den Gemeindejagdbezirken. soweit sie ein Areal von 75 Hektaren mindestens räumlich zusammenhängend umfassen, daß Sie es dort belassen sollen bet dem seitherigen Rechte, wonach die Benutzung der Jagd als Gemeindevermögen behandelt wird, daß die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen in der Beziehung aufrecht erhalten bleiben; und zweitens wollen wir Ihnen Vorschlägen, daß Sie in den jetzt thatsäcklich vorhandenen eigenen Jagdbezirken diese Qualität als eigene Jagdbezirke aufrecht erhalten. Wir haben in diesem zweiten Vorschläge gesagt: „bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung", und haben damit andeuten wollen, daß, wenn auS den jetzt bestehenden Jagdbezirken irgend welche Jnkonventenzen sich fernerhin ergeben sollten, es nur eines kleinen Gesetzes zur Beseitigung derselben bedarf, in welchem natürlich fcstzustellen ist, wie die Entschädtgungsfrage gelöst werden soll. Wir hielten eö nicht für zweckmäßig, dies hier in diesem Gesetze zu versuchen.
Der dritte Vorschlag ist eine einfache Konsequenz; soweit in Zukunft durch Erwerb von eigenen Jagdbezirken Grundflächen ans den Gcmeindebezirken ausschetden, müssen sie pro rata zu den Ablösungskapitalien beitragen, resp. den Gemeinden ersetzen, auS welchen sie ausgeschieden sind.
Das sind die Vorschläge, die wir Ihrem Wohlwollen empfehlen, und ich hoffe, daß daS Hohe Haus in anbetracht der Ausführungen, die wir bei Beratung dieses Gesetzes in so überzeugender Weise von allen Seiten deS Hauses gehört haben, daß wir keinen Eingriff in das bestehende preußische Jagdrecht machen sollen, wie eS nach dem Gesetze von 1850 geübt worden, daß anknüpfend an diese überzeugenden Ausführungen sich das Hohe Haus entschließt, unseren Anträgen beizutreten. Ich hoffe auch, daß seitens der Königlichen Staatsregierung unseren Anträgen ein Widerspruch nicht entgegengesetzt wird,; die Königliche StaatS- regicrung ist ja in anderen GesetzeSmaterten, beispielsweise bei der gemeinschaftlichen Holzung im Jahre 1881, ganz in derselben Weise vorgegangen, sie hat auch da für unsere Provinz eine besondere Bestimmung aufrecht erhalten des alten bis dahin in Heffen geltenden Rechtes, allerdings mit de n Unterschiede, daß diese Bestimmung eine starke Beschränkung der hessischen Unterthanen zu Gunsten der Forstbehörden enthielt.
Deutsche, Reich.
Berlin, 3. April. Der Kaiser empfing nachmittags den Minister v. Puttkamer zum Bortrage. — Der „Reichsanzeiger" meldet: Se. Maj. der Kaiser war gestern durch Erkältung, verbunden mit leichten Unterleibsbeschwerden, genötigt, im Bette zu bleiben. Die Erscheinungen haben sich jedoch bereits gemildert und der Erkältungszustand verläuft vollständig normal. — Die „Nordd. Allg. Ztg." bespricht die Interpellation des Abg. JazdzewSkt im preußischen Abgeordnetenhause wegen der Aufrechterhaltung deS Sperrgesetzes in der Diözese Posen und sagt, die Interpellation habe lediglich dem Zwecke einer national-politischen Opposition dienen sollen. Die jüngste Annäherung zwischen Deutschland und Rußland sei von ganz Deutschland als ein erfreuliches Symptom des gesicherten Friedens aufgefaßt worden. Die politische Jnsurrektionspartei dagegen, welche ihre Hoffnungen auf Krieg vereitelt steht, suche jetzt im Frieden eine deutschfeindliche Agitation zu erhalten. Die preußische Regierung werde sich aber durch die herausfordernde Sprache der Polen und des Zentrums in ihrer friedlichen Politik den katholischen Unterthanen gegenüber nicht irre machen lassen. — Der Antrag der Budgetkom- Mission des Abgeordnetenhauses bezüglich der Feldmesser, in deren Interesse der Abg. Letocha bet der EtotSberatung einen Antrag gestellt hatte, lautet: „Den Antrag Letocha mit Rücksicht auf die Erklärungen des Vertreters der Staatsregierung derselben zur Erwägung zu überweisen, ob nicht den Klagen der bei den Auseinandersetzungsbehörden beschäftigten Feldmesser dadurch abgeholfen werden kann, daß ihnen in höherem Betrage als bisher ein festes Jahresgehalt gewährt wird, welches nach Maßgabe der Gebühreneinnahmen abzumessen und auf die liquidierten Gebühren
<0 Die Schützlinge des Grotze« Kurfürsten.
Historische Erzählung von Max Ring.
Ohne Besinnen eilte er dem bedrängten Freund zu Hilfe, der sich, von dem Blutverlust erschöpft, nur schwach gegen die wiederholte Hieb- deS ersten Räubers verteidigte und in größter Gefahr schwebte, den wilden Stößen desselben zu erliegen.
„Keine Bangel" rief Han» ihm zu. „Wir werden mit dem Schurken eben so fertig werden, wie mit seinem Spießgesellen."
Ermutigt durch die Worte de» Freunde», wehrte sich Raoul mit dem Aufgebot feiner letzten Kraft, bi« Han« herankam, um ihm im Augenblick der höchsten Not betzu- stehen und einen das Leben Raouls bedrohenden Schlag durch seine Dazwischenkunft abzuwenden.
Wütend warf der kräftige Räuber sein Pferd herum und stürzte sich mit erhobenem Pallasch auf Hans, der gewandt seinen Streichen auSwich und ihm in den Arm fiel. Wlld kämpften und rangen die erbitterten Gegner mit einander, stumm und lautlos auf der öden Haide, im unheimlichen geisterhaften Mondenschein.
Während HanS mit eiserner Faust dm rechten Arm des Strolches wie mit einem Schraubstock umklammerte, suchte dieser unbemerkt mit der linken Hand den an seinem Gürtel hängenden langen Dolch zu fassen und mit einem tückischen Stoß den Kampf zu beenden. Aber bevor er feinen boshaften Anschlag ausführm konnte, mtriß ihm HanS mit einem raschen Griff dm Pallasch, worauf der entwaffnete Räuber jeden weiteren Versuch aufgab und an dem Gelingen seine« Auftrag« verzweifelnd die Flucht ergriff und bald hinter dem dichten Gebüsch verschwand.
Nur zu gern hätte Haus den fliehenden Strolch verfolgt, doch die Schwäche seines Begleiters hielt ihn zurück. Erst nachdem dieser das Blut notdürftig gestillt und sich selbst einen Verband, so gut dies ging, angelegt hatte, schickten sich die Freunde an, ihre unterbrochene Reise wieder fortzusetzen.
„Aber waS fangen wir mit dem Toten an?" fragte Raoul, sich über die Leiche des erschossenen Räuber« niederbeugend, der mit gebrochenen Augen und krampfhaft verzerrten Zügen im Mondschein dalag."
„Dem kannst auch Du mit Deiner Kunst doch nicht mehr helfen. Vorläufig muß er hier liegen bleiben, bi« wir (in Potsdam die Anzeige gemacht haben. Jedenfalls aber werden wir gut thun, einmal nachzusehen, ob er Geld oder andere Wertsachen bei sich trägt, die wir an un« nehmm wollen, damit sie nicht von dem berumstreifenden Gesindel gestohlen werden. Vielleicht finden wir auch noch eine Auskunft über feine Person und seinen Spießgesellen."
Zugleich beeilte sich HanS, die Taschen deS Toten zu untersuchen, in denen sich außer einer Anzahl neu geprägter Goldstücke und alter Silbcrmünzen ein Zettel des Agenten vorfand, welcher, wie sich später ergab, keinen Zweifel über die Absicht der beiden Strolche ließ.
„Wir können von Glück fagm, daß wir so leichten Kaufs davon gekommen sind."
„Wenn den Räubem", erwiderte Raoul schaudernd, „ihr Anschlag gelungen wäre, so wär' ich jetzt ein verlorener Mann. Ich danke Dir mehr al« mein Leben."
„Laß' gut sein. Ein Freund muß dem ankern helfen. Bei nächster Gelegenheit kannst Du mit’« vergelten. Jetzt aber wollen wir keine Zeit mit schönen Reden verlieren, sondern machen, daß wir sortkommen."
Ohne weitere Abenteuer gelangten die Freunde kurz vor Mitternacht nach Potsdam, wo Raoul sich sogleich nach dem noch hell e leuchteten Schlosse begab, um sich durch den Kammerdiener Kunkel bei dem Kurfürsten anmelden zu lassen, nachdem er sich einigermaßen von seinem Blutverlust erholt und seinen durch den Kampf ruinierten Anzug in Ordnung gebracht hatte.
Trotzdem weigerte sich der alte Diener, den fremden, durch den blutigen Verband entstellten Mann einzulassen, so dringend derselbe auch bat und so ernste Vorstellungen er ihm auch machte.
„WaS denkt Ihr denn!" sagte der mißtrauische Kammerdiener. „Zu so später Stunde darf ich den Herrn nicht stören, zumal kurfürstliche Hoheit seit einigen Tagen leidend find."
„Ich komme aber im Auftrage Seiner Excellenz de» Marschalls von Schömberg, der selbst schwer traut darnieder liegt, und habe eine wichtige Botschaft für den Kurfürsten. Wenn Ihr mich nicht meldet, so trifft Euch die schwerste Verantwortnng. Ich muß den Herrn sehen."
In der entschiedenen Sprache de« jungen Arztes, der noch dazu die Uniform der bekannten Gardes MouSquetaireS trug, lag eine solch überzeugende Gewalt, daß der Kammerdiener stutzte und sich schließlich, wenn auch nur mit Wider- ßreben bewegen ließ, ihn anzumelden.
Wenige Minuten darauf führte der Kammerdiener Raoul in daS Schlafzimmer de« Kurfürsten, der in einen braunen Pelz gehüllt, die geschwollenen Füße auf ein weiche« Federkissen gestützt, vor dem lodernden Kamine saß, sichtlich angegriffen und verfallen.
(Fortsetzung folgt)