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Marburg, Sonnabend, 29. März 1884.
XU. Jahrgang.
Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte-, sowie d Annoncen-Bureaux von Haasenstein und Vogler in Frankfurt a M, Hamburg, Magdeburg u. Wien; Rudolf Moffe in Frankfurt a. M., Berlin, München und Adln; G L. Daube und Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover u. Paris.
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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte-, sowie d. Annoncen-Bureaux Jägersche Buchhandlung in Frankfurtla. M; Hermann- scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i.Hamburg; ♦ Jnvalidendank in Berlin, Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co. in Halle; SB. Thienes in Elberfeld,
Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllustrtrteS Sonntagsblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerel) bezogen 2*/4 Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg (excl. Bestellgebühr.) — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Psa.
Für in der Expedition zu erteilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet
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Unsere Leser ersuchen wir freundlichst um Erneuerung des Postabonnements auf das mit dem 1. April beginnende zweite Quartal.
Exped. der Oberh. Ztg.
Reichstag.
Berlin, den 27. März.
13. Plenarsitzung. Das Haus ist mäßig, die Tribünen stark besetzt. Am BundeSratStifche: Staatsminister v. Bötticher, Chef der Admiralität Generalleutnant v. Caprivi und mehrere Kommisiarien. Präsident v. Levetzow eröffnet die Sitzung um l1/* Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betr. die Bewilligung von Mitteln zu Zwecken der Marineverwaltung.
Abg. Rickert referiert namens der Budget-Kommission und beantragt die Annahme der Vorlage in der von der Kommission formulierten Fasiung eines Nachtragsetats von 19092491 Mark in Einnahme und Ausgabe.
Ohne Debatte beschließt das Haus demgemäß.
Es folgt die Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Prisengerichtsbarkeit.
Diese Vorlage wird ohne erhebliche Diskussion in erster und zweiter Lesung genehmigt.
Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist die Beratung der am 12 Dezember v. I. zu Berlin mit Belgien getroffenen Abkommen, und zwar: der Uebereinkunft, betr. den gegenseitigen Schutz an Werken der Litteratur und Kunst, und der Uebereinkunft, betr. den gegenseitigen Schutz der gewerblichen Muster und Modelle.
Diese Abkommen werden ohne Diskussion in erster und zweiter Lesung genehmigt.
Eine vom Abg. Richter (Hagen) angeregte GeschäftS- ordnungsdebatte über die vom Präsidenten für morgen vorgeschlagene Tagesordnung führt schließlich zur Auszählung deS Hauses, welche deffen Beschlußunfähigkett — nur 166 Mitglieder — ergiebt. Infolge deffen beraumt der Präsident, auf Grund der Geschäftsordnung, aus eigener Machtvollkommenheit und ohne das Einspruchsrecht des Hauses, die nächste Sitzung auf morgen (Freitag) 2 Uhr an; Tagesordnung: dritte Lesung der heutigen Vorlagen. Schluß kurz vor 3 Uhr.
vom Landtag.
Das Herrenhaus erledigte in seiner heutigen (13.) Plenarsitzung mehrere Petitionen nach den KommisstonS- voischlägen und genehmigte ohne erhebliche Debatte den Gesetzentwurf, betr. die Landgüterordnung für Schlesien.
Eine längere Diskussion knüpfte sich an die Novelle zum Gesetz vom 13. März 1878, betr. die Unterbringung verwahrloster Kinder; sie endete mit der Ablehnung deS regierungsseitig geltend gemachten Rekursrechts der Gemeinden an die oberen Behörden. Der § 10 der Vorlage wurde dahin abgeändert, daß auf Beschluß des Vormundschaftsgerichts die Zwangserziehung bis zur Großjährigkeit ausgedehnt werden kann. Die namentliche Abstimmung über eine Petition des katholischen Gemeindevorstands zu Wiesbaden, die Zurücknahme der Verfügung deS Oberpräsidenten, bezüglich des Gebrauchs der dortigen Pfarrkirche durch die Altkatholiken, zu veranlaflen, ergab die Beschlußunfähigkett (nur 50 Mitglieder, während es 60 sein müssen) deS Hauses. Dann vertagte sich das Haus auf unbestimmte Zeit.
66.Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses. Haus und Tribünen sind spärlich besetzt. Am Ministerlische: Landw. Minister Dr. Lucius und Regierungskommiffare. Präsident v. Köller eröffnet die Sitzung um ll1/* Uhr.
Die gestern abgebrochene zweite Beratung deS Entwurfs einer Jagdordnung wird fortgesetzt beim zweiten Abschnitt „Ausübung der Jagd in gemeinschaftlichen Jagdbezirken", §§ 22—34.
Der § 22 lautet nach der Regierungsvorlage:
„Die Eigentümer der zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirke gehörigen, der Jagdausübung unterliegenden Grundflächen bilden die Jagdgenoffenschaft. Die Verwaltung der gemeinsamen Jagdangelegenheiten der Jagdgenoffenschaft und deren Vertretung in diesen Angelegenheiten geschieht durch den Jagdvorstand."
Die Kommission hat diesen Paragraphen wie folgt ab- geändert:
„Die Verwaltung der gemeinschaftlichen Jagdangelegenheiten und die Vertretung der beteiligten Grundbesitzer gehört zu den amtlichen Obliegenheiten deS Gemeinde- (Guts-) Vorstehers.
Besteht der gemeinschaftliche Jagdbezirk aus Grundflächen verschiedener Gemeinde- (Guts-) Bezirke, so wird einer von den Vorstehern derselben durch den KretS- (Bezirks-) Ausschuß zur Verrichtung dieser Geschäfte bestimmt."
Abg. Dr. Freiherr v. S chorlem e r-Alst (Zentr.) bedauert, daß der „Jagdvorstand" von der Kommission verworfen sei, und begründet seinen Antrag:
„Die W 22 (und im Anschluffe hieran) 29a und 29b der KommtsstonSbeschlüffe zu streichen und statt derselben die 88 22 bis 24 und 26 bis 29 in der Fassung der Beschlüsse deS Herrenhauses mit folgenden Abänderungen wieder herzustellen:
a. den 1. Absatz des 8 23 zu fassen:
„Der Jagdvorstand besteht auS 3 bis 5 Mitgliedern (Jagdschöffen). Jedes Mitglied erhält einen Stell
vertreter. Dieselben erwählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden (Jagdvorsteher) und deffen Stellvertreter." b. Im 2. Absatz des 8 26 zu setzen statt des Wortes:
„Jagdvorstehers" das Wort „Gemeindevorstehers" und statt der Worte: „jedes fernere volle Hektar" dir Worte: „jede fernere volle zwei Hektar."
Abg. Dr. v. Heydebrand u. d. Lafa (ton,.) erklärt namens der Mehrzahl feiner Freunde, daß sie die KommisstonSbefchlüffe für das acceptabelste halten. In dem weitaus größten Teile der Monarchie erscheint es notwendig, den Gemeindevorsteher kraft Gesetzes in den Jagdvorstand hineinzubringen, da das kommunale Jntereffe der Gemeinden in den Jagdfragen wesentlich mitspricht. Wir werden alles aufbieten, um eine Verständigung in den schwebenden Fragen herbeizuführen, indes nur unter der Voraussetzung, daß von anderer Seite nicht Anträge eingebracht werden, welche die Vorlage sowohl für die Regierung als auch für das Herrenhaus unannehmbar machen. Scheitert die Vorlage an solchen Schwierigkeiten, dann trifft die Verantwortung nicht unöl (Bravo rechts.)
_ Die Abgg. Günther (nat.-lib.) und v. Oertzen- Jüterbog ('reikons.) treten für die KommissionSbeschlüffe ein.
Minister Dr. Lucius ist der Ansicht, daß die Kom- misstonSbeschlüffe keine praktischere Lösung der Frage geben, alS die Regierungsvorlage. Er empfehle daher entweder die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, oder die Annahme der Anträge v. Schorlemer mit der Maßgabe, daß der Gemeindevorsteher zugleich Jagdvorsteher fei.
Abg. v. Krosigk (kons.) betont, daß vor allem an dem Grundsätze festgehalten werden müsse, den Grundeigentümer in seinen Rechten nicht zu beschränken. Er befürwortet die Annahme der KommisstonSbefchlüffe im Gegensatz zu dem Anträge v. Schorlemer, welcher einen neuen Wahlkörper in die Jagdordnung hineinbringe.
Hierauf wurde der 8 22 in der KommisstonSfaffung angenommen.
Die Abgg. v. Schorlemer-Alst und Schmieder (d.-freis.) ziehen nach diesem Beschlüsse ihre Anträge zu den folgenden Paragraphen zurück. Infolge dessen werden diese meist debattelos angenommen.
ES folgt die Beratung über den dritten Abschnitt der Vorlage: Vorschriften für die eigenen und die gemeinschaftlichen Jagdbezirke, 88 35—44.
Ohne Debatte werden die 88 35—42 angenommen.
Der 8 42a — der sogenannte „Sonntags-Paragraph" — lautet nach dem Kommissionsbeschluß:
„An Sonn- und Festtagen ist alle« Hetz- und Treibjagen und während des Gottesdienstes jede Jagdausübung untersagt. Die provinziellen weitergehenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der SonntagSjagd bleiben unberührt; auch können durch polizeiliche Verordnungen weitere Beschränkungen der Sonntagsjagd eingeführt werden."
35 Die Schützlinge des Großen Kurfürsten.
Historische Erzählung von Max Ring.
„Das werden die Engländer nicht dulden und auch der Erbstatlhalter von Holland, der durch seine Frau den nächsten Anspruch auf den englischen Thron hat, nicht zugeben. Er ist ein kluger und mutiger Herr —"
„Aber allein zu schwach, den Kampf mit Ludwig und Jakob aufzunehmen. Auch dürften die Generalstaaten ibm die nötigen Truppen und Geldmittel versagen, dieweil das Krämervolk nur an sich und seinen Vorteil denkt. Darum hab' ich mich resolviert, wenn es dazu kommen sollte, ihm mit all meinen Kräften beizustehen."
„Dazu möchte ich nicht raten", versetzte Derfflinger nachdenklich. „Gut und Blut Eurer Unterihaneu an eine fremde Sache zu setzen und Euch in gefährliche Händel zu mischen, die uns nichts angehen."
Ueber die hohe Stirn deS Kurfürsten flog eine finstere Wolke und um den energischen Mund schwebte ein trübes, fast biltereS Lächeln, als er so wenig Verständnis für seine hohen Gedanken und kühnen Pläne bei seinem vertrauten Ratgeber fand.
„Vermeine", sagte er unmutig, „daß daS keine fremde Sache fei, die uns nichts angeht."
„Freilich!" erwiederte der General. „Der Dränier ist Euer Blutsfreund, ein naher Verwandter Eurer seligen Gemahlin, der in Gott ruhenden Kurfürstin Luise."
„Nach der Verwandtschaft", entgegnete der Kurfürst, „frage ich nicht viel, so sehr ich auch Wilhelm von Oranien achte und liebe. Derohalben würde ich keinen Finger rühren und meinem Volk nicht ein so großes Opfer auferlegen. DaS wäre unverantwortlich; denn ein Fürst darf nicht feinen Gefühlen und Familienintereffen Gehör schenken,
sondern nur daS Wohl des Landes und das Glück seiner Unterchanen vor Augen haben. Das haben die Hohenzollern allezeit gethan und well sie mehr auf das allgemeine Beste, als auf ihren eigenen Vorteil bebaut waren, find sie auch groß und angesehen geworden."
„Dann begreife ich nicht, warum Eure Hoheit auf Ihre alten Tage einen Krieg mit zwei so mächtigen Königen an« fangen und Ihre wohlerworbenen Lorbeern riskieren wollen?"
„Will eS Dir sagen," versetzte der Kurfürst mit erhobener Stimme. „Weil mir die Sache des Protestantismus am Herzen liegt, mit der Brandenburg steht und fällt. Wenn es Jakob mit Ludwigs Hilfe gelingt, das englische Volk wieder katholisch zu machen, so sind auch wir verloren, unser Glauben, daS Erbteil unserer Väter, die Freiheit, die unS stark gemacht, für immer vernichtet, der deutsche Geist, den der GotteSmann Luther erweckt, geknechtet und geächtet. Statt freier Männer werden wir die Satrapen des französischen Königs, die Sklaven des römischen Papstes fein."
„Das verhüte der Himmel," rief Derfflinger erschrocken, „daß es dahin komme!" •
„Wer will es ihnen wehren, wenn wir nicht alle Kraft aufbieten, das Unheil von uns abzuwenden? Darum muffen wir noch auf unsere alten Tage, so bedürftig wir auch der Ruhe sind, zu den Waffen greifen, den letzten Mann und den letzten Groschen dran geben, um unsern Glauben und unsere Freiheit gegen den Ehrgeiz dieses Ludwig und gegen die geheimen Ränke deS Papstes zu schützen, und darum will ich auch dem Erbstatthalter in feinem Unternehmen bcistehen und mit ihm ein Bündnis schließen zur Verteidigung unserer Rechte gegen unsere Feinde, mögen sie auch noch so mächtig sein."
Während der Kurfürst so sprach, schien seine vom Alter und der Gicht gebeugte Gestalt wunderbar zu wachsen; fein gefurchte« Gesicht sich zu verjüngen. Hochaufgerichtet stand er da mit flammenden Blicken und kühn herausfordernden Mienen, wie ein alter Löwe, der in feiner ganzen Majestät sich noch einmal zum Kampf erhebt."
„Vorwärts, mit Gott!" rief auch Derfflinger, begeistert aufspringend. „Wir werden die Franzosen schlagen, wie wir bei Fehrbellin die Schweden besiegt und über den Sund gejagt haben. Denken Euer Hoheit noch daran, wie wir wie das wilde Heer vom Main bis zur Havel stürmten und über den Feind herstelen —
„Und wie Du allen voran mit Deinem Häuflein Reiter bei Rathenow über die Brücke sprengtest, die über- raschle Wache, die Euch für Schweden hielt, niederhiebst und mit einem kühnen Handstreich die Stadt nahmst."
„Unterdeß kamen Euer Hoheit mit den übrigen Truppen heran und griffen bei Hakenberg die doppelt so starken Schweden unter Wränge! an, der zum Glück vergeffen hatte, die Sandberge zu besetzen. Sie hatten 38 und wir nur 13 Geschütze."
»Du aber benutztest ihren Fehler, erstiegst im Schutze des dichten Nebels rnit MörnerS und BornSdorfS Dragonern die Anhöhen und ließest unsere Kanonen auffahren, gegen die der Feind mit seiner ganzen Macht jetzt anstürmte. Aber Du wichst mit Deiner kleinen Heldenschar keinen Fuß breit; sie wollten sich bei den Kanonen eher begraben laffen, tiefen die Dragoner. Die Schweden schlugen sich wie alte tapfere Soldaten, aber meine Brandenburger kämpften wie die Löwen, Offiziere und Gemeine allesamt, entschloffen zu siegen oder zu sterben." (Fortsetzung folgt.)