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«r. 7«.

Marburg, Donnerstag, 27. März 1884.

XU. Jahrgang.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. BlatteS, sowie d Annoncen-Bureaux von Haasenstein und Vogler in Frankfurt a M, Ham­burg, Magdeburg u. Wien; Rudolf Messe in Frankfurt a. M., Berlin, München und Mn; G L. Daube und Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover u. Paris.

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Anzeigen nimmt entgegen: diktExpedition d. Blattes, sowie d. Annoncen-Bureaux JLgersche Buchhandlung in Frankfurtsa. M; Hermann» scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; Jnvalidendank in Berlin, Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co. in Halle; W. Thienes in Elberfeld.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für da« Quartal mit der wöchentlichen BeilageZllustrirteS SonntagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdrucker«,) bezogen 2Vt Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg (excl. Bestellgebühr.) Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.

Für in der Expedition zu erteilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.

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DerReichSanz." enthält folgendm Allerhöchsten Erlaß: Zu Meinem Geburtstage am 22. März, mit dem Ich durch Gottes Gnade das 87. Lebensjahr vollendet habe, sind Mir wiederum wie in früheren Jahren aus allen Gauen des Reichs, selbst vom Auslande her, wo Deutsche wohnen, zahlreiche Glückwünsche dargebracht worden. Ge­meinden und andere Körperschaften, Festversammlungen und Vereine, Anstalten und einzelne Personen haben sich an­gelegen sein lasten, Mir Beweise freudiger Teilnahme zu geben. In Adresten und Telegrammen, in dichterischen und musikalischen Erzeugnisten, in sinnigen Geschenken und herr­lichen Blumenspenden habe Ich zu Meiner innigen Freude den Ausdruck der Gesinnungen und Gefühle erkannt, welche das Herz des Volkes für Mich erfüllen. Unter dem er­hebenden Eindruck einer so weitreichenden Bewegung ist Mir, umgeben von einem Kreise erlauchter deutscher Fürsten, die Wiederkehr Meines Geburtstages zu einem besonders wohlthuenden Ereignis geworden. Hochbeglückt durch solche beredte Zeichen lauterer Anhänglichkeit ist es Mir ein Be­dürfnis, Meinen verbindlichsten Dank für alle die liebe­vollen Aufmerksamkeiten und Huldigungen auszusprechen, mit denen Ich von nah und fern begrüßt worden bin. AuS ihnen entnehme Ich zu Meiner Genugthuung aufs neue die frohe Ueberzeugung, daß die ganze Nation in auf­richtiger Vaterlandsliebe, ohne Rücksicht auf politisches und religiöses Bekenntnis, in der Treue zu Kaiser und Reich fest und einig zusammensteht. Gehoben und gestärkt durch dieses Bewußtsein wird eS wie bisher die schönste Aufgabe Meines Lebens sein, die Wohlfahrt Meines geliebten deutschen Volkes in friedlicher Arbeit fort und fort zu festigen und zu fördern. Möge Gott Mir Weisheit und Kraft dazu verleihen, möge Mein ernstes Streben in dieser Fürsorge Meinem teuren Vaterlande zum Heil und Segen gereichen!

Ich beauftrage Sie, diesen Erlaß zur öffentlichen Kennt­nis zu bringen.

Berlin, den 25. März 1884.

An den Reichskanzler. Wilhelm.

Ausführung des Reichsgesetzes, betreffeud die Kruukeuverficheruug der Arbeiter.

Mit den Vorarbeiten zur Ausführung des Kranken- verstchcrungSgesetzeS sind jetzt, nachdem die Herren Minister v. Puttkamer und v. Bötticher unter dem 26. November ihre Ausführungs-Anweisung erlaßen haben, im ganzen Lande die Behörden beschäftigt, sammeln statistisches Material und bereiten die Beschlüste vor, welche in vielen Fällen die Organe der Selbstverwaltung (Kreistage) zu fasten haben werden. Da dürfte es denn wohl für weitere Kreise von Jntereste sein, wenn wir hier das Gesetz vom 15. Juni 1883

33 Die Schützlinge des Große« Kurfürste«.

Historische Erzählung von Max Ring.

DaS verlange ich auch nicht, da ich bereits einen Bräutigam habe, mit dem ich ganz zufrieden bin/

Einen Franzosen?"

Nein, einen echten Deutschen."

DaS freut mich. Aber waS kann ich da noch thun? Warum heiratet Ihr Euch denn nicht?"

Weil er die Hälfte seines Vermögens verlieren soll, wenn er mich nimmt, und w.il die Zunft ihn nicht Meister werden lasten will."

Das begreife ich nicht. Willst Du mir nicht sagen, wie das zusammenhängt."

Aber Eure Hoheit dürfen mir nicht zürnen, wenn ich Ihnen mit meinen Herzensangelegenheiten lästig falle, und nicht verraten, was ich Ihnen anvertraue, sonst schäme ich mich zu Tode."

Das verspreche ich Dir."

Durch das huldvolle Lächeln des Kurfürsten beruhigt und aufgemuntert, teilte ihm Gabrielle die Geschichte ihrer Liebe und ihrer Leiden mit, welche der hohe Herr mit herab­lassender Teilnahme anhörte, ohne sie zu unterbrechen.

Wenn Eure Hoheit unS nicht Helsen", schloß sie ihren Bericht,so verliert der arme HanS die Hälfte seines Vermögens und er kann nicht Meister werden. Darum bitte ich Eure Kurfürstliche Gnaden, unS beizustehm, damit wir uns heiraten können."

Das will ich gern thun", versetzte der Kurfürst freund­lich,aber die Sache ist nicht so leicht, wie Du Dir vor­stellst. Kenne den Meister Lieberkühn, der einen so dicken und eigensinnigen Schädel besitzt, wie ihn nur meine Märker haben. Auch wird sich die Zunft auf ihre alten Satzungen

einer Besprechung unterziehen, die sich selbstverständlich jeder Kritik des Gesetzes enthalten wird, die nur so lange einen praktischen Wert haben kann, als es sich noch um den Er­laß des Gesetzes, nicht aber jetzt noch, wo eS sich um An­wendung bestehenden Rechtes handelt, am Platze wäre.

Das Gesetz will der Not vorbeugen, in welche ein auf seinen Lohn angewiesener gewerblicher Arbeiter mit seiner Familie infolge einer Krankheit und der damit bedingten Erwerbs-Unfähigkeit geraten muß, und zwar dadurch, daß es einen gesetzlichen Versicherungs-Zwang für die in einem dauernden Arbeitsverhältnis stehenden Arbeiter in der Industrie, dem Handel, dem Handwerk und kleinen gewerblichen Beamten einführt und einen statutarischen Zwang bei den land- und forstwirtschaftlichen Arbeitern gestattet.

Das Gesetz geht in sofern sehr schonend zu Werke und greift in die bestehenden Verhältnisse nur sehr wenig ein, als es die auf Grund vorhandener Gesetze bestehenden Krankenkasien aller Art, Knappschaftskasten, Innungs- Krankenkassen, Orts-Krankenkassen, eingeschriebenen HilfS- kaffen, Betriebs- und Fabrik - Krankenkassen u. s. w. nicht aufhebt oder beseitigt, sondern nur ihre Akkommodierung an die im Gesetze ausgestellten, von allen Krankenkaffen zu erfüllenden Normalbedingungen und eine Aenderung der Statuten dahin, daß die Leistungen dieser Kaffen in Krank­heitsfällen den Betrag der im Gesetz vorgeschriebenen Mindest­leistungen erreichen, fordert, und alle an sich, d. h. ihrem Berufe nach verstcherungspflichtigen Arbeiter von dem Ver- stcherungszwange befreit, welche einer dieser Kaffen als Mit­glied angehören.

Der Kreis der Verstcherungspflichtigen wird hierdurch ganz wesentlich beengt, da ja bekanntlich in allen Jndustrie- bezirken für jede größere Fabrik u. bergt Krankenkaffen be­stehen, deren Leistungen den Anforderungen des Gesetzes entweder schon entsprechen oder leicht entsprechend gemacht werden können, und da infolge lebhafter Agitation gerade in letzter Zeit für die Zentral-Krankenkaffen einzelner Ge­werbe und Berufsklaffen, z. B. Schuhmacher, Tischler rc., mit Eifer Mitglieder geworben sind.

Die Verstcherungspflichtigen, welche hiernach noch unter das Gesetz fallen, sollen nach dem Gesetze nun in Orts- Krankenkaffen, in Betriebs-Krankenkassen eingereiht oder der Gemeinde-Krankenversicherung unterworfen werden.

Die Betriebs - Krankenkaffen sollen nach Art der schon für einzelne Fabriken bestehenden Krankenkaffen, die sich trefflich bewährt haben, die Arbeiter je eines großen Unter­nehmens umfaffen; die Orts-Krankenkaffen sollen gemeinde- ober bezirksweise die in einem oder mehreren verwandten Gewerben, unter Umständen sogar in allen Betriebsarten beschäftigten Arbeiter vereinigen.

und Privilegien berufen, gegen welche sich schwer etwas auSrichten läßt."

Ich glaube, daß Eure Hoheit nur zu befehlen brauchen, so müffen Alle gehorchen. Dafür hat der Fürst die Macht."

DaS verstehst Du nicht, mein Kind. Höher als die Macht steht das Recht, daS auch der größte Fürst nicht ungestraft verletzen darf. Ich kann den Zunftmeister nicht zwingen, seine Einwilligung zu geben und die Gesetze nicht umstoßen."

Dann weiß ich nicht", erwiederte Gabrielle, nur mit Mühe ihre Thränen zurückhaltend,was aus uns werden soll ?"

Beruhige Dich, mein Kindl" entgegnete der Kurfürst ernst.Ich will mit dem Zunftmeister sprechen, die Sache mit dem Testament untersuchen lasten und der Innung auf­geben, Deinen Verlobten als Meister aufzunehmen, wenn er die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Mehr kann ich für Dich nicht thun."

Dann zweifle ich nicht, daß alles noch gut werden wird", versetzte sie, unter Thränen lächelnd und die ihr dargereichte Hand deS Kurfürsten küstend.

Geh' mit Gottl" sagte er gnädig.Und zu Deiner Hochzeit werde ich Dir daS Kleid schicken."

Kurze Zeit, nachdem Gabrielle mit freudestrahlendem Gesicht den Kurfürsten verlasten hatte, meldete der Kammer­diener den General von Derffltnger, der sogleich ange­nommen wurde. Trotz seines hohen Alters war der be­rühmte Held von Fehrbellin noch immer eine stattliche Erscheinung, stramm und fest, ein echter Soldat, wie aus gegossen. So stand er jetzt vor dem Kurfürsten, der freundlich den ehrerbietig vertraulichen Gruß des Generals erwiederte.

Hast Dich lange nicht sehen lasten", sagte er, sichtlich erfreut.Nimm Dir einen Stuhl und sage mir, was Dich zu mir führt."

Der Gemeinde-Krankenversicherung endlich sollen, als der subsidiären Form derselben, alle die unterworfen sein, welche in die Orts- und Betriebs-Krankenkasten nicht aus­genommen werden können, weil sie entweder in so kleinen Gemeinden beschäftigt sind, daßdie Zahl der in einem oder mehreren, ja in allen Gewerben Beschäftigten zur Bildung einer lebensfähigen Krankenkaste mit besonderem Verwaltungsapparate nicht ausretcht, und welche auch nach ihrer Belegenheit mit anderen Gemeinden behufs Bildung gemeinsamer Krankenkasten nicht vereinigt werden können", oder bei der Bildung berufsgenostenschaftlicher OrtSkranken- kasten ohne Gefährdung des berufsgenostenschaftlichen Charak- ters nicht berücksichtigt werden können und übrig geblieben sind. Diese Gemeinde-Krankenversicherung ist keine Kranken­kaste, sondern eine kommunale Einrichtung, umjedem dem VerflcherungSzwange unterworfenen Arbeiter, welcher keiner Krankenkaste zuzuweisen ist, für den Fall der durch Krank­heit bedingten Erwerbsunfähigkeit eine gesetzlich bemessene Unterstützung zu gewähren."

Bei der Ausführung und Durchführung des Gesetzes wird eS sich hiernach also einmal um die Aenderung der Statuten der schon bestehenden Kasten, so daß ihre Lei­stungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, handeln. Diese Arbeit wird um so weniger Schwierigkeiten ver­ursachen, als die der meisten Kasten diesen Anforderungen entsprechen.

Mehr Schwierigkeit wird die Gründung und Organi­sation der Orts-Krankenkasten verursachen. Hier wird man zwischen größeren Gemeinden (Städten) und kleineren Orten (Land - Gemeinden) wesentliche Unterschiede zu machen ge­nötigt sein. OrtS-Krankenkasten können nämlich die Ge­meinden nur dann bilden, wenn die Zahl der zu ver­sichernden Personen mindestens 100 beträgt (§ 16). Da diese Zahl an sehr vielen Orten, auch wenn sämtliche Be­rufszweige zu einer Krankenkasse vereinigt werden sollen, nicht erreicht werden wird, können in diesen Orten keine OrtS-Krankenkasten errichtet werden, und muß hier eine Vereinigung mehrerer Gemeinden zur Errichtung einer ge­meinsamen OrtS«Krankenkaste angestrebt werden. Diese Vereinigung kann durch übereinstimmende Beschlüsse der Gemeinde-Behörden erfolgen oder durch einen Beschluß deS Kreistages für den ganzen Kreis oder Teile desselben her­beigeführt werden (8 44).

In größeren Orten wird die Gemeindebehörde sich die Errichtung von einer oder mehreren Krankenkassen ange­legen sein lassen müssen. Dafür, daß dies geschieht, sorgt daS Gesetz unter anderm schon durch die Bestimmung, daß die Arbeit bei der Gemeinde-Krankenversicherung lediglich den Organen der Gemeinde zufällt, und zwar ohne Ent­gelt, und daß bei ihr die Gemeindekaste etwaige Ausfälle

Mein Abschied", entgegnete Derffltnger ernst und förm­lich,um den Ich Eure Hoheit wiederholt gebeten habe."

Davon will ich nichts hören. Habe Dir schon oft gesagt, daß wir unS nicht trennen wollen, bis Einer von uns Beiden stirbt. Nachdem wir mit einander Süßes und SameS genosten, mit unserem Schweiß undMnt den Boden bestellt und den Samen in Wind und Wetter auSgestrent, wollen wir auch die Früchte mit einander in Frieden teilen und genießen bis zu unserem Tod."

Ich bin aber alt und schwach geworden und der Ruhe bedürftig."

Bin auch nicht mehr der Jüngste, habe obendrein daS Zipperlein und sehne mich wie Du nach Ruhe, darf und will aber den mir anvertrauten Posten nicht verlasten, di­es meinem Herrn und Gott gefällt, mich abzulösen."

Eure Hoheit sind ein großer Fürst und dem Lande unentbehrlich, mich aber wird man nicht vermisten und ich werde leicht zu ersetzen fein, zumal an Generalen kein Mangel ist."

DaS weißt Du bester. Einen Derfflinger findet man nicht alle Tage und seinesgleichen giebt es nicht wieder. Lieber verlöre ich eine Hand, ein Stück von meinem Leben, als einen solchen alten treuen Freund."

Hoheit werden fich zu trösten wissen und an Ersatz wird es nicht fehlen. Graf Schömberg"

DaS also ist der GrundI" entgegnete der Kurfürst, den General scharf anblickend.Bist eifersüchtig auf den Grafen und ärgert Dich, daß ich ihn herberufen. Ein Herr braucht viele Diener und der Mensch hat verschiedene Gliedmaßen, die er benutzt. WaS der Kopf thut, vermag nicht daS Herz zu verrichten und waS die Hand vollfübrt, nicht der Fuß zu leisten, und doch ist jedes in feiner Art Ihm zum Leben nölig und ihm wert und teuer."

(Fortsetzung folgt.)