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Marburg, Mittwoch. 19. März 1884.

HX. Jahrgang.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. BlatteS, sowie d Annoncen-Bureaux von Haasenstein und Vogler in Frankfurt a M, Ham­burg, Magdeburg u.Wien; Rudolf Mosse in Frankfurt a M., Berlin, Diünchen und Köln; G L. Daube und Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover u. VariS.

OberlikMe jfitiing

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d. Annoncen-Bureaux Jägersche Buchhandlung in Frankfurtla.M; Hermann- scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; Jnvalidendank in Berlin, Dresden und Leipzig; I. Barcl u. Co- in Halle; W. Thienes in Elberfeld.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageZllustrtrtes SonntagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 2*A Start, durch die Postämter des Deutschen Reiches 3 Start 50 Pfg (excl. Bestellgebühr.) Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.

Für in der Expedition zu erteilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet

Unsere Leser ersuchen wir freundlichst um Erneuerung des Postabonnements auf das mit dem 1. April beginnende zweite Quartal.

Exped. d. Oberh. Zeitung.

Reichstag.

Berlin, den 17. März.

7. Plenarsitzung. Nachdem daö Präsidium beauftragt war, Sr. Majestät demKatser zu desien bevorstehen­dem Geburtstage die Glückwünsche deS Reichstags _batgu= bringen, wurde zunächst die Denkschrift über die Ausführung der seit dem Jahre 1875 erlassenen Anleihegesetze durch Kenntnisnahme ohne Diskussion für erledigt erklärt.

Den Hauptgegenstand der Tagesordnung bildet die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die eingeschriebenen Hilfskaffen vom 7. April 1876.

Der erste Redner, Abg. vr.Hirsch, bezeichnet es zu­nächst als einen Irrtum, wenn man behaupte, daß die Be­wegung gegen die Zwangskaffen von den Arbeiterführern ausgegangen sei. Die sozialdemokratischen Führer hätten vielmehr den Zwangskaffeu gegenüber eine durchaus freund­liche Stellung eingenommen, erst durch die Arbeiter selbst seien sie zu der entgegengesetzten Haltung gedrängt worden. In Wahrheit liege auch kein Grund vor, die Arbeiter von dem Eintritt in die freien Kassen abzuhalten, denn diese seien gesetzlich geregelt und funktionierten durchaus gut. Noch niemals habe übrigens die Bewegung unter den Ar­beitern zu gunsten der freien Hilfskaffen in dem Umfange und mit solchem Erfolge stattgefunden, wie gerade seit Er­laß des Zwangskaffengesetzes; die Zahl der Mitglieder habe in oen wenigen Monaten um Zehntausend« zugenommen. Die vorliegende Novelle sei denn auch von den Arbeitern mit großem Mißtrauen ausgenommen worden. ES werde in dieser Novelle eine große Erschwerung für die Mitglieder der freien Kaffen gegenüber den Zwangskaffcn statuiert. Der erste Teil der Vorlage sei allerdings nur eine not­wendige Konsequenz des Krankenkassengesetzes. Was dagegen die übrigen Bestimmungen anlange, so glaube er, daß es nicht wohl gethan sei, die Schranken der örtlichen Verwal­tung so eng zu ziehen, wie eS hier geschehen. ES empfehle sich, in dieser Beziehung den weitesten Spielraum zu schaffen uns sich aus den gesunden Sinn der Arbeiter selbst zu ver- laffen. Ein zweiter bedenklicher Punkt seien die geänderten Vorschläge über die Generalversammlungen und die Be­stimmungen über die Bildung von Reservefonds für die freien Kaffen. Ferner beklagt er die verschärften Straf­bestimmungen und bemängelt insbesondere die Strafbestim-

26 Die Schützlinge des Groszen Kurfürsten.

Historische Erzählung von Max Ring.

Wenn er am Tage unter der Anleitung deS Vaters fleißig gehämmert und gelöthet hatte, erholte er sich des Abends in Gesellschaft der Tochter, mit der er deutsche Lieder zur Begleitung der Mandoline sang. Da auch Raoul und Agnes ihre Sprachstudien eifrig fortsetzten und der Zunftmeister mit seiner Frau öfters den Goldschmied be­suchten, um sich mit ihm wegen deS Werkes zu besprechen und ibn zur Eile anzutreiben, so gestaltete sich das Ver­hältnis zwischen den beiden Familien immer angenehmer und freundschaftlicher.

In inniger Eintracht saßen Deutsche und Franzosen in dem kleinen, von Gabrielle und Pe rette sorgfältig ge­pflegten Garten oder in dem behaglichen Hause am Mühlen- damm bei einem Glase Wein und einem schmackhaften Gericht, heiter und zufrieden, in glücklicher Stimmung.

In so angenehmer Weise verging allen die Zeit schneller, als sie dachten und wünschten, bis endlich das letzte Stück des Tafelgeschirrs fertig war und alles so schön und ge­lungen dastand, daß der Anblick jedes Herz erfreute.

An dem dazu bestimmten Tage luv der Zunftmeister die Aeliesten des Gewerbes zur sogenannten .Beschau' oder Prüfung des ausgestellten Werke« ein, womit er den Antrag verband, seinen Brudersohn HanS nach Ansicht deS von ihm angeferligten Probestückes als JnnungSmeister aufzunehmen.

Auf dem mit einem grünen Tuch bedeckten Tisch glänzten und blitzten die hell polierten Schüffel und Teller, Salzfäffer und Armleuchter, deren Schönheit, Gediegenheit und kunstvolle Zierraten die allgemeine Bewunderung erregten und mit dem größten Beifall ausgenommen wurden,

mungen des § 34 wonach die Leiter der Generalversamm­lungen mit Geldstrafen bis zu 300 Mk. bestraft werden sollen, wenn sie Erörterungen über öffentliche Angelegen­heiten in denselben zulassen. Er beantragte schließlich die Verweisung der Vorlage an die Unfallversicherungs-Kom­mission.

Abg. Frhr. v. Maltzahn bemerkt dem Vorredner, daß cs sich bei der besonders von ihm angefochtenen Be­stimmung um politische Erörte ungen handle, die un­bedingt ausgeschlossen bleiben müssen. Mit dem Anträge auf kommiffarische Beratung erkläre er sich einverstanden und wolle daher die Erörterungen der Detailbestimmungen der Kom > isston Vorbehalten. Er möchte nur konstatieren, daß ein großer Teil der Bestimmungen dieses Gesetzes eine Konsequenz der Bestimmungen des Krankenkaffengesetzes sei. Und wenn damit schon eine Novelle zum Hilfskaffengesetz notwendig geworden, so versteht es sich von s lbst, eine Revision auch derjenigen sonstigen Bestimmungen vorzu­nehmen, welche sich als besonders revisionsbedürftig gezeigt.

Abg. Kayser ist der Ansicht, daß die Vorteile, welche mit dieser Vorlage geschaffen werden sollen, nicht die Nach­teile derselben aufwiegen, wenn man sie gegen einander ab- wägt. Von einer Förderung der Wohlfahrt der Arbeiter könne bei diesem Gesetze nicht die Rede sein. Eine Reihe von Bestimmungen halte freilich auch er für notwendig, aber der größere Teil derselben stelle sich doch lediglich als eine Verschärfung der Polizeimaßregeln dar. Insbesondere enthalte die Bestimmung tm § 33, wonach die Aufsichts­behörden jederzeit auf Verlangen die Bücher und Schriften der Kaffen zur Einsicht vorzulegen und eine Revision der Kaffen zu gestatten sei, eine unberechtigte Einmischung in daö freie Kastenwesen. Wenn man eine solche Kontrolle für notwendig halte, warum wende man dieselbe nicht auf die Fabrikkaffen an, bet denen der Arbeiter am meisten be­trogen werde? Nach seiner Meinung sei die Vorlage aus einem unberechtigten Mißtrauen gegen die Arbeiter hervor­gegangen, man befürchte, daß die freien Kassen noch anderen Zwecken als dem Krankenwesen dienen.

BundeSbevollmächligler, Geh. Ober-Reg.-Rat Lohmann bemerkt darauf: Die verbündeten Regierungen würden von der Meinung geleitet, daß, nachdem die Gesetzgebung so weit, wie geschehen, zu Stande gekommen, im allgemeinen abzuwartcn sein werde, welche Kaffen sich für die Arbeiter am «ohithätigsten erweisen werden. Aber sie hätten doch zugleich die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß die freien eingeschriebenen HülfSkaffen, welche durch das Kranken- kaffengefetz zu einer außerordentlich veränderten Stellung gelangt seien, auch so gestaltet bleiben, daß sie den Ar­beitern zum Segen gereichen und nicht dazu dienen, ihre Mittel zu anderen Zwecken zu verwenden. Die verbün­deten Regierungen hätten kein Mißtrauen gegen die Ar­beiter; sie seien aber nicht ohne Bedenken gegen die Agi-

------ ä" i i nachdem die Aeliesten jedes einzelne Stück genau angesehen, die Arbeit geprüft und nach Vorschrift untersucht hatten.

DaS ist wirklich ein Meisterwerk', sagte der Obmann der Prüfungskommission,wie dergleichen in Berlin noch nicht gemacht worden ist. Wir alle können stolz auf eine solche Arbeit sein, die unserer Innung zur Ehre gereicht.'

Weder in Nürnberg noch Augsburg", bemerkte ein Beisitzer,habe ich BeffereS gesehen. Besonders sind die Blumen und Figuren an den Salzfässern und Armleuchtern eine wahre Pracht, wie sie kein Bildhauer und Erzgießer schöner geschaffen hat.'

Wir wünschen Euch Glück zu einem solchen Schwieger­sohn', fügte ein zweiter hinzu,und werden uns freuen, ihn als Meister in unserer Mitte zu begrüßen."

Das hat er reichlich verdient', bekräftigte der Obmann. Nach solchem Probestück ist er einstimmig von uns auf­genommen.'

- Zugleich gab er einem jüngeren Meister den Auftrag, den vor der Thür wartenden Hans in den Sitzungssaal zu führen, wo nach gefälltem Urteil die feierliche Aufnahme unter den hergebrachten Zunftgebräuchen und der üblichen Ansprache erfolgen sollte.

Gänzlich unbekannt mit der ihm zugedachten Ehre, mit welcher der Oheim Hms überraschen wollte, erschien dieser bescheiden vor dem Aeltesten, deren Obmann ihm den Ausfall der Prüfung und seiner Ernennung zum Meister in wohl- gisetzler Rede und mit den schmeichelhaftesten Lobsprüchen verkündete.

Bestürzt und verlegen erfuhr HanS erst auS dem Munde des Obmanns die unerwartete Auszeichnung, von der er bis jetzt keine Ahnung hatte, da ihm der Oheim sein Vorhaben absichtlich verschwiegen hatte. DaS unverdiente

tation der Arbeiterführer, und sie hätten ein gewiffes Recht, in dieser Beziehung mißtrauisch zu fein, nachdem von den­selben in der sozialdemokratischen Bewegung geradezu zum Ausdruck gebracht.worden, daß man die Arbeiter dahin bringen müsse, den freien HülfSkaffen beizutreten, weil sie einen willkommenen Stützpunkt für die übrigen sozial­demokratischen Bestrebungen bieten. Die verbündeten Re­gierungen hätten also durchaus keinen Anlaß, mit ihren Motiven Verstecken zu spielen. Und wenn Herr Hirsch behauptet, in Arbeiterkreise« sei man über das Erscheinen dieses Gesetzentwurfs im höchsten Grade überrascht gewesen, so fei das nicht zutreffend. Schon vor Einbringung des Krankenkaffengesetzes sei es bekannt geworden, daß Erhe­bungen behufs Abänderung des Hülftkaffengesetzes stattge­funden. Die Verweisung der Vorlage an die Unfallvrr- stcherungSkommisston könne er nicht für zweckmäßig halten, dadurch würde die zweite Beratung erst sehr spät ermög­licht werden. Die Beschleunigung der Beratung liege aber im Jntereffe der freien Hülfe kaffen selbst, damit dieselben baldmöglichst ihre Statuten, dem neuen Gesetze entsprechend, ändern könnten.

Abg. Lohren kann nicht zugeben, daß durch die Vor­lage die Polizeigewalt über den Arbeiter weiter ausge­dehnt werde. Die freie Bewegung der Kaffengewalt werde durch dieselbe in keiner Weise beschränkt, noch weniger wür­den allerdings die Garantieen der Verwaltung durch die­selbe geschwächt.

Abg. Schrader konstatiert He Befriedigung, daß die Regierung die freien Hilfskaffen nicht prinzipiell bekämpfe. Wer diese Kaffen, die durchaus auf solider Grundlage be­ruhten, bekämpfte, der könnte sicher auch nicht für daS Umlageverfahren, daS jetzt bei der Unfallversicherung be­liebt werde, sein Votum abgeben. Im einzelnen bemängelt er insbesondere die Strafbestimmungen des § 34, soweit sie gegen die Besprechung öffentlicher Angelegenheiten in den Generalversammlungen gerichtet seien. Die Annahme desselben würde es beispielsweise unmöglich machen, selbst über eine Petition in Kaffenangelegenheiten zu beraten.

Abg. Kayser bestreitet, daß die sozialdemokratischen Führer die Politik in die freien HülfSkaffen hineinzutragen versuchten, was den BnndeSbevollmächtigten Geheimrat Lohmann veranlaßt, zu konstatieren, daß er nur be­hauptet habe, cs hätten die Führer der Arbeiter die Hoff­nung ausgesprochen, in den freien HülfSkaffen einen Stütz­punkt für ihre weitere Organisation zu finden. DaS sei geschehen am 21. Oktober v. Js. in einer Versammlung zu Köln durch den Reichstagsabgeordneten Bebel, welcher den Eintritt zu den eingeschriebenen HülfSkaffen auf daS Angelegentlichste empfahl mit den Zusatze, daß sie ein be­deutendes HülfS- und Agitationsmittel für die weiteren Zwecke werden würden.

Nach kurzer Replik des Abg. vr. H i r s ch auf die An, Lob trieb ihm die Schamröte ins Gesicht und fein ehrliches Herz empörte sich gegen die wohlgemeinte Unwahrheit des durch Stolz und Eitelkeit verblendeten Zunftmeisters.

Trotzdem zögerte er mit der Antwort, obgleich er fest entschloffen war, die ihm zugedachte Ehre abzulehnen. Es kostete ihm jedoch einen schweren Kampf, seinen geachteten und hochverehrten Oheim öffentlich Lügen zu strafen und deffen Blöße vor der ganzen Zunft aufzudecken, wenn er den wahren Sachverhalt mitteilte.

Aber stärker als alle verwandtschaftlichen Rücksichten und freundschaftlichen Bedenken war die Wahrheitsliebe und das Ehrgefühl des jungen Mannes, der um keinen Preis der Welt eine solche Täuschung zugeben und sich mit fremden Federn schmücken wollte, selbst aus die Gefahr hin, seinen Oheim zu betrüben und zu verletzen.

Verzeiht", sagte er, nachdem er sich von selnerUeberraschung erholt hatte, daß ich die mir gewordene Auszeichnung zurück- weisen und auf die Ehre eines JunungsmeisterS verzichten muß, weil ich dieselbe nicht verdient habe."

Verwundert und erstaunt starrten ihn die Aeltesten der Redner an, als ob sie ihren Ohren nicht trauen wollten. Unwillkürlich erbleichte der Zunftmeister und sah Hans mit halb flehenden, halb drohenden Blicken an, von banger Furcht ergriffen und von Gewissensbissen gequält.

W s hat das zu bedeuten?' fragte der Obmann nach einer peinlilen Pause.Wollt Ihr unS nicht sagen?"

Wieder blickte der Zunftmeister Hans so ängstlich an, daß dieser daS innigste Mitleid empfand und sich entschloß, ihn zu schonen und die ganze Schul» allein auf sich zu nehmen. »

(Fortsetzung folgt)