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XIX. Jahrgang.

Marburg, Sonntag, 16. März 1884.

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ruferttgen,' deren Wert hauptsächlich in der kunstvollen Ar­beit bestand und die wegen ihres hohen Preise« nur von Kennern geschätzt und gekauft wurden, deren e« damals tn Berlin nur noch wenige gab.

Ais er sich deshalb bei dem guten HanS beklagte, riet ihm dieser, sich mehr nach den Forderungen der Käufer u richten und billigere, minder kostbare Ware zu liefern, m,M 7-d-ch der stolz- G°I°Hml-° nlchl- wlffm »eile, weil er dies unter seiner Würde achtete.

Auch Raoul sah sich mehr oder minder in seinen Er- — . r- re_________ Jh« »KVOtiHAlT» ntth oln«

Dr. Windthorst (also Mitglieder der deutschkonservativen, der freikonservativen Partei und des Zentrums) haben im Reichstag den Gesetzentwurf wieder eingebracht, wonach der § 100e des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Ge­werbeordnung, vom 18. Juli 1881 dahin ergänzt wird, daß nach dem zweiten Absätze von Nr. 2 eingeschaltet wird: 3. daß Arbeitgeber der unter Nr. 1 bezeichneten Art von einem bestimmten Zeitpunkte an Lehrlinge nicht mehr an­nehmen dürfen. Der § lOOe des Gesetzes vom 18. Juli 1881 lautet wie folgt: Für den Bezirk einer Innung, deren Thätigkeit auf dem Gebiete des Lehrlingswesens sich be­währt hat, kann durch die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Aufsichtsbehörde bestimmt werden: 1. daß Streitigkeiten auS den Lehrverhältnissen der im § 120a bezeichneten Art auf Anrufen eines der streitenden Teile von der zuständigen Jnnungsbehörde auch dann zu ent­scheiden sind, wenn der Arbeitgeber, obwohl er ein in der Innung vertretenes Gewerbe betreibt und selbst zur Auf­nahme in die Innung fähig sein würde, gleichwohl der Innung nicht angehört; 2. daß und inwieweit die von der Innung erlassenen Vorschriften über die Regelung des Lehr­lingsverhältnisses, sowie über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge auch dann bindend sind, wenn deren Lehrherr zu den unter Nr. 1 bezeichneten Arbeitgebern gehört. Haben sich hiernach Lehrlinge solcher Gewerhtreibenden, welche der Innung nicht angehören, einer Prüfung zu unterziehen, so ist dieselbe von einer Kommission vorzunehmen, deren Mit­glieder zur Hälfte von der Innung, zur Hälfte von der Aufsichtsbehörde berufen werden. Die Bestimmungen sind widerruflich. — Dieselben Herren haben noch folgenden Antrag im Reichstage eingebracht: Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage ein Gesetz vorzulegen, durch welches aus dem gesamten Ge­werbestande, unter angemeffener Beteiligung der Innungen, in den Bundesstaaten, wo sie noch nicht bestehen, Ge ierbe- tammern eingeführt werden. — Dem Landtag ist heute ein Gesetzentwurf zugegangen, welcher den Betrieb deS Hufbeschlag- Gewerbes von der Beibringung eines PrüfnngszeugniffeS abhängig macht. Zur Erteilung des Prüfungszeugnisses sind befugt: 1. die vom Staate bestellten oder bestätigten Prüfungskommissionen; 2. die vom Staate eingerichteten oder anerkannten Hufbeschlags-Lehranstalten; 3. die Militär­schmiede, welchen die Befugnis beigelegt wird. Die Be­stimmungen Über den Inhalt der Prüfungszeugnisse und die Voraussetzungen ihrer Erteilung werben im Wege deS Reglements erlassen. Personen, welche das Hufbeschlag­gewerbe bis zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbständig oder als Stellvertreter (88 45 u. 46 der ReichS- gewerbeordnnng) betrieben haben, bleiben auch ferner dazu berechtigt.

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Historische Erzählung von Max Ring.

Da es ihm an großen lohnenden Aufträgen fehlte, so Kd stch ■****”

24 Die Schützlinge des Großen Kurfürsten.

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kurprinzlichen Tafelgeschirr. Das ist ganz etwas anderes» als seine Schnallen, Büchschen und Ringelchen.'

„Grade in diesen kleinen Dingen zeigt stch die wahre Kunst und es gehört ost mehr Geschmack dazu, ein zier­liches Ringlein oder eine Spange anzufertigen, als eine große, plumpe Bratcnschüffel oder einen dicken Armleuchter."

„Was ein solcher Franzose kann, das machen wir Deut­schen ebenso gut und zehnmal bester."

„Ich weiß wohl", versetzte HanS ruhig, „daß eS in Augsburg und Nürnberg treffliche Meister giebt, die eS mit jedem Franzosen und auch Italiener aufnehmen; aber damit ist uns nicht geholfen. Wenn wir die Bestellung verlieren, kann eS unS gleich sein, ob sic ein Augsburger oder Pariser bekommt. Der Schaden bleibt derselbe."

„DaS ist freilich wahr", erwiderte der Zunftmeister nachdenklich. „Es wäre immer eine Blamage für uns, abgesehen von dem schönen Verdienst. Doch wer steht mir dafür, daß der Roustel es bester macht, als wir?"

„Er hat mir, wie ich neulich bei ihm war, feine Zeich­nungen zu einem Tafelaufsatz gezeigt, den er für einen hohen Herrn in NimeS gearbeitet hat. Die waren so schön und kunstvoll, daß sie selbst dem Herrn Kurprinzen gefallen muffen. Etwas so Prachtvolles hab' ich selbst in Augsburg und Nürnberg nicht gesehen."

„Nun, ein Versuch kann keinesfalls etwas schaden. Auch kommt eS mir nicht auf ein anständiges Stück Geld an, wenn der Franzose eine gute Zeichnung liefern und, was eine Hauptbedingung ist, reinen Mund halten will, die­weil es mir sonst in der Opinion meiner vornehmen Kunden . schaden und von der Innung verdacht werden kann, wenn ich mich seiner Hilfe bediene. Möchte sich darum auch nicht schicken, daß ich selbst zu ihm hingehe und mit ihm spreche."

„Falls eS Dir recht dünkt, will ich mit ihm reden uns alles zu Deiner Zufriedenheit abmachen." (Fortsetzung folgt )

st'^Seine wohlhabenderen Landsleute schenkten ebenfalls ihr Vertrauen den älteren französischen Aerzten, an denen kein Mangel war, so daß seine Kunst nur von den ärrnerm Flüchtlingen und auch von diesen nur fetten m Anspruch

Während die Familie Roustel so von ernsten Sorgen bedrückt wurde, erfreute stch der reiche angesehme Zmif - meister und Hof-Goldschmied elnn glänzenden Kundschaft und so bedeutender Aufträge von Seiten des Hofes, daß

lrägliche Praxis getäufcht. Dem jungen unbekannten Arzt wurden seine älteren, bereit« seit Jahr-n an äfstgen Kol­legen vorgezogen, welche durch ihr würdiges Aussehen, hre jur Schau getragene Gelehrsamkeit und selbst durch ihre auffallende Tracht, besonder« durch dir mächtigen Perrücken der Menge imponierten, während er diese zeitgemäße Char- letanterie verschmähte und sich allein auf feine Kenntnisse

gerlttt, 14. März. Die heutige 61. Plenarsitzung Abgeordnetenhauses nahm in ihrem Hauptteile, Liier der Besprechung der bekannten Resolution Zelle »wen der jüngsten Vorgänge in Neustettin gewidmet war, Len ebenso lebhaften wie für die Haltung der Linken Lrvkleristischen Verlauf, besten Endergebnis sich als eine vollkommene Niederlage der letzteren darstellt. Nach einer Motivierung seitens des Interpellanten legte der Minister be$ Innern v. Puttkamer auf Grund der ihm von der Verwaltung« - Behörde zugegangenen Berichte die Sachlage ollfs klarste dar, verurteilte die entstellten Berichte einer oewissen „SensationS-Preste" und nahm die Beamten gegen tic Verdächtigungen jener energisch In Schutz. An der be- mwten Diskussion, die sich hieran schloß, beteiligten stch die Abag. Stöcker, Freiherr v. Minnigerode und Dr. Wagner iOsthaoelland), während die Linke in den Abgg. Dr. Munckel unb Dr. Hänel ihre Gegner stellte. Nachdem dieser Gegen­stand erledigt, genehmigte da« Haus debatteloS in dritter Lesung die schlesische Landgüterordnung, den Gesetzentwurf, betreffend den Bau weiterer Sekundärbahnen, sowie den Gesetzentwurf, bett. Abänderungen deS Pensionsgesetzes vom 27 März 1872. Nächste Sitzung Mittwoch, 19. März: SchwerinStag". — Der heutige Verlauf der Unfallver- ncherungSdebatte im Reichstag ließ erkennen, daß die Parteien, obwohl in dem Bestreben, da« Gesetz zum Ab- iqlusse zu bringen, einig, doch über die Mittel und Wege noch sehr weit auseinandergehen. Die Kommission wird jedenfalls eine schwere Aufgabe zu lösen haben. Von be» unterem Internste war die sehr bestimmt abgegebene Ver­sicherung deS Herrn Staatsministers v. Bötticher, daß sich vielleicht noch im Laufe dieser Session Herausstellen toeroe, wie Herr v. Vollrnar keineswegs als alleiniger Vertreter bet innerhalb der Sozialdemokratie herrschenden Anschauungen amusehen sei, eine Erklärung, die sich Herr v. Vollmar schweigend gefallen ließ. Während der Rede be« Herrn v. Bötticher erschien der Reichskanzler im Hause, wo er aber jedoch nur eine halbe Stunde verweilte. Die General­debatte wird erst morgen ihr Ende erreichen.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für bas! Quartal mit bet e b« ^-If^rüoSgebübt^bie gespattene°Zette^1« Psg.

Anzeigen nimmt entgegen: biei6jpebition d. Blattes, sowie d. Annoncen-Bureaux Jägersche Buchhandlung in Irankfurtja-M.; Hermann» scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i.Hamburg; Jnvalidendank in Berlin, Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co. in Halle; W. Thienes in Elberfeld.

Frankfurt a M., Ham» Magdeburgs Wien; Äf Msse in Frankfurt

Berlin, 14. März. Die „Nordd. Allgem. Zig." er­klärt die von dem hiesigen „Standard" - Korrespondenten wiederholte Behauptung von einem zwischen Deutschland und Oesterreich einerseits und Rußland andererseits in Form identischer Protokolle von umfastender Natur ge­troffenen Abkommen für völlige Erfindung. Die identischen Protokolle wovon der Korrespondent spreche, existierten zu Kaf.nicht. Die Beziehungen der drei Kaiserreiche seien auch ohne solche Protokolle die besten. — In teilweiser Ab­änderung bestehender Anordnungen hat der Minister der

öffentlichen Arbeiten unterm 20. v. M. bestimmt, daß den Zivilsupernumeraren im StaatSeisenbahudienste, welche ihrer Militärpflicht als Einjährig-Freiwillige erst nach Ablegung der Prüfung zum Subalternbeamten zweiter Klasse genügen, die Zeit des Militärdienstes weder bezüglich der Anciennetät, noch bezüglich der Bemestung der Diäten rc. als Zivil­dienstzeit in Anrechnung zu bringen ist. — Au« bet Steuer- kommisston des Abgeordnetenhauses berichten die „B. P. N. folgendes: Der 8 45, die Hinterziehungsstrafe betreffend, war auf Grundlage der gestrigen Diskussion von den Herren v. Detten, v. Huene, v. Rauchhaupt, v. Zedlitz in ander- weiter Fassung ausgearbeitet. Dieselbe bedroht Steuerver­kürzung infolge wissentlich falscher Angaben oder Nichmn- reichen der Deklaration mit Strafe im 4—lOfachen Betrage der hinterzogenen Jahressteuer, läßt aber im Falle nicht dolofen, sondern rein fahrlässigen Verfahrens anstatt dessen Geldstrafe bis 100 Mk. zu, von der der Steuerpflichtige stch überdies noch befreien kann, wenn er vor Einleitung eines Strafverfahrens ordentlich deklariert und die hinter­zogene Steuer nachzahlt. In 8 45a schlug Herr v. Zedlitz vor, die Nichterfüllung der Deklarationspflicht da, wo Ver­kürzung sich nicht Nachweisen läßt, mit Geldstrafe bis 100, bei Einkommen von über 10000 Mk. bis 1000 Mk. zu bestrafen. Ein Antrag Jmwalle wollte die Angelegenheit ähnlich, aber im einzelnen abweichend ordnen, aber Herr Büchtemann die Hinterziehungsstrafe für durch Nichtdekla­ration bewirkte Verkürzung des Staates streichen will. Schließlich wurden rach längerer, von eingehenden prin­zipiellen Auseinandersetzungen der Herren Wagner und Büchtemann getragener Diskussion die oben skizzierten 88 45 und 45a mit dem alleinigen Zusätze einer Minimalstrase von 20 Mk. für Nichtdeklaration angenommen. Ein Zu­satz Wagner, welcher Haft und Ehrenstrafe neben der Geld­strafe für Hinterziehung anordnen wollte, fand nur die Unterstützung des Antragstellers. — Bet § 46 wurde ein Antrag Büchtemann auf Herabsetzung der Verjährungsfrist von 10 auf 5 Jahre abgelehnt, bei § 47 wurden die Ab­sätze 1 und 2 nach dm Anträgen Letocha und Lehmann ander« gefaßt, als zweiter Absatz ein Antrag v. Zedlitz an­genommen, wonach direkte ober indirekte Verweigerung der Erläuterung beanstandeter Steuererklärungen mit Strafe bis 300 Mk. belegt wird, die Maximalstrafe für unter­lassene Anzeige des Wohnsitzwechsels auf Antrag desselben Abgeordneten von 100 Mark auf 20 Mark ermäßigt wird. 88 48 und 49 wurden nicht angefochten. Bei 8 50 wurde die Frage der Succumbcnzsteuer für fri­vole Reklamation diskutiert, aber nicht zu einem An­träge verdicktet, dann dieser und § 51 angenommen. — Die Abgg. Ackermann, Graf von Hoensbrocch, von Kleist- Retzow, Leuschner (Eisleben), Lehren, Dr. Mousaug und

er kaum alle an ihn gemachten Anforderungen ausführen konnte.

Besonders beschäftigte ihn eine große Bestellung für die Tafel des Kurprinzen, der stch vor Kurzem zum zweiten Male, und zwar mit der geistvollen Sophie Char­lotte von Hannover verheiratet hatte und ein prachtliebender, schwer zu befriedigender Herr war.

Derselbe verlangte zur bestimmten Zeit drei große und zwöls kleinere Schüsseln von vergoldetem Silber, fünfzehn Afsieten, vier Dutzend Teller, ein Becken mit Gießkanne, vier Salzfässer, ein Dutzend Löffel, Messer und Becher, außerdem vier Leuchter; Alle« auf daö Schönste und Kost­barste mit getriebenen Blumen und allegorischen Figuren geziert, wie solche in Berlin noch nie zuvor gesehen, ge- schweige denn angefertigt wurden.

Obgleich Meister Lieberkühn und der geschickte Hans stch die größte Mühe gaben und Alles aufboten, um den verwöhnten Geschmack deS Kurprinzen und den Kunstsinn seiner hohen Gemahlin zu befriedigen, so wollten diesen die vorgelegten Zeichnungen nicht gefallen, fo daß die Besteller die Anfertigung de« Tafelgeschirrs einem berühmten Augs­burger Goldschmied zu übertragen gedachten; dies erfuhr der Hof-Gol^fchmied von dem mit ihm befreundeten Kammer­diener zu feinem nicht geringen Leidwesen, da eS ihm dabei eben so sehr um seine Ehre, wie um den großen Gewinn

zu thun war.

In dieser Verlegenbeit redete Hans seinem Oheim zu, den sranzöstscken Goldschmied aufzusuchen und ihn wegen einer neuen Zeichnung anzugehen, da er selbst eine hohe Meinung von der Geschicklichkeit desselben hatte.

„DaS sollte mir fehlen I" entgegnete Meister Lieberkühn stolz. „WaS versteht denn solch ein hergelausener Pfuscher und unzünstiger Binhase von so großen Dingen, wie einem |