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Ur. 60

Juaröurg, Dienstag, 11. März 1884.

XU. Jahrgang.

eigen nimmt entgegen: Jj, Expedition d. Blattes, sowie d Annoncen-Bureaux non Haasenstein und Vogler ^Frankfurt a M-, Ham- Lrfl, Magdeburg u.Wien; »udols Moffe in Frankfurt 0 M., Berlin, München und Mn : G L. Daube und Co. in Frankfurt a. M-, Berlin, Hannover u. Paris.

GkWschr Zkitiiiiz

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d. Annoncen-Bureaux JSgersche Buchhandlung in Frankfurt'«. M; Hermann- scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; Jnvalidendank in Berlin, Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co. in Halle; W. Thienes in Elberfeld.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis Ifttr das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllustrirtcS ZonntagSblatt" durch die Expedition (Ko ch'sche Buchdruckerei) bezogen 2* 1/. Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg (excl. Bestellgebühr.) Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Psg.

Für in der Expedition zu erteilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Psg. berechnet

Die Zagdorduuug.

Die Ja^dordnungSkommission deS Abgeordnetenhauses tzut nunmehr in einer langen Reihe von Sitzungen ihre schwierige Aufgabe am 6. dieses Monats vollendet und dank der umsichtigen und klaren Stellung der Konser­vativen kann man das Ergebnis als ein allseitig zufrieden­stellendes betrachten. Mit voller Konsequenz ist von den Konservativen der doppelte Gesichtspunkt: Schutz der be­rechtigten landwirtschaftlichen Jnteresien, Aufrechterhaltung der durch eine langjährige Uebung begründeten RechtSver- hältnisie zur Durchführung gebracht und demgemäß sind allerdings die vom Herrenhaus beschlosienen Zusätze größten­teils wieder beseitigt worden. Im Verfolge dieser Tendenz ist die seitherige Größe der eigenen Jagdbezirke von 300 Morgen beibehalten und für Gemeinde-Jagdbezirke auf eine gleiche Größe festgestellt worden, womit weniger etwas Neues cingeführt, als daS frühere Gesetz klar gestellt ist. ES ist zugleich die vom Herrcnhause beschlossene Beschränkung der Ausübung des Anstandes beseitigt, weil man damit dem wirkiamsten Mittel, den Wildschaden zu verhüten, ungerecht­fertigten Abbruch thun würde.

Es ist als eine Konzession an die liberale Auffaflung zu betrachten, wenn man in den gemeinschaftlichen Jagd­bezirken den beteiligten Grundeigentümern bei der Ent­scheidung über ihre Jagdangelegenheiten eine entscheidende Mitwirkung eingcräumt hat, aber eS ist nicht zu verkennen, daß es sich hierbei nicht um Verletzung eines PrinzipeS bei der Verwaltung von Jnteresientenvermögen handelt und die dadurch ermöglichte Bestimmung, den Gemeindevorsteher allein als überall in seiner amtlichen Stellung handelnden AussührungSbeamten hinzustellen, als ein genügendes Kor­relat anzusehen ist. Durch Aufrechterhaltung der in den verschiedenen Landesteilen bestehenden Vorschriften über das Verbot und die Beschränkung der Jagd während der Sonn- und Festtage ist eine weitgehende Differenz der verschiedenen Auffassungen gelöst.

Die zahlreichen weiteren Abänderungen der Regierungs­vorlage, soweit sie eine Reihe von untergeordneten Punkten belreffen, stellen sich wesentlich als Verbeflerungen der Vor­lage heraus.

Die schwierigste und umfangreichste Aufgabe, welche der Kommission oblag, war die Regelung deS Wildschadens und die Feststellung des Kreises der jagdbaren Tiere, aus welchem das wilde Kaninchen auSgeschlosien wurde. Die Verhandlungen führten nach zwei Richtungen zu einem Ein­verständnis, einmal dahin, daß die Verhütung des Wild­schadens das wesentlichste uns wirksamste Mittel'zur Be­seitigung desselben bilde. Darum wurde auf Grund der wahren Kalamität, zu welcher in vielen Gegenden daS Schwarzwild geworden, gegen dieses Wild in einer sehr energischen Weise vorgegangen, indem dasselbe nur in ver­

gatterten Tierpaiks gehalten, außerhalb derselben, wo nötig, auf Anordnung der Ortspolizeibehörde abgeschossen werden soll. Daran schließen sich in verschärfter Weise die Vor­schriften wegen Abschüssig eines schadenbringenden Hochwild­standes, insbesondere während der Schonzeit. Ergänzend zu diesen Vorschriften, auf welche die Kommission auch als in der Praxis bewährt, das wesentlichste Gewicht legte, traten nun weiter die Bestimmungen deS Ersatzes von demjenigen Schaden, der in gemeinschaftlichen Jagdbezirken entstanden, in denen der einzelne Eigentümer sich nicht selbst schützen kann, uno welcher vom Pächter zu tragen ist. Vorschriften über ein einfaches Verfahren zwecks Feststellung deS Schadens schließen sich an und die anderweite Regelung dieser Verhältnisse im Pachtverträge bleibt Vorbehalten. Es wäre in der That ein vergebliches Bemühen, wollte man den Konflikt leugnen, in welchem die Jnteresien der Landwirtschaft mit dem Vorhandensein eines erheblichen Rotwildstandes stehen. Auch die Forstwirtschaft wird in den hochkultivierten Waldungen vieler Landesteile sich ener­gisch gegen diese Gäste erklären. Den Konflikt bestehen lasten, hieße in unverantwortlicher Weise die Jnteresten der Land- und Forstwirtschaft einem Sporte opfern, der, so anerkennenswert er sein mag, in den Rahmen unserer heu­tigen Volkswirtschaft nicht paßt.

Die Lösung wird sich nun in umfastenden Präventiv- maßregcln finden lassen und dazu ist zu rechnen in erster Linie die Abschließung deS Hochwildes durch feste Wild­zäune. Bekanntlich ist diese Maßregel nicht allein in den Königlichen Jagdbezirken, sondern auch in denen vieler Privatbesitzer bereits zur Ausführung gebracht und es ist vielleicht zu bedauern, daß der dahin zielende Antrag von der Kommission nicht angenommen ist allein wie heute die Austastungen sich noch gegenüberstehen hieß die Aufnahme einer solchen Bestimmung in daS Gesetz die An­nahme desselben unmöglich machen. Die allgemeine An­schauung wird aber hier wirksamer als eine gesetzliche Vor­schrift dahin wirken, daß die Abschließung aller irgend er­heblichen Wildstände von dem Kulturlande zwingende Sitte werden wird. Es ist als ein Zeugnis der unbefangenen Prüfung seitens der Kommission anzusehen, daß alle Vor­schläge für Ersatz von Wildschaden von Jagdbezirk zu Jagdbezirk abgewiesen sind. Dieselben gehen gegen daS Prinzip des ganzen geltenden JagdrcchtS als Ausfluß des Eigentumsrechts direkt an und sind ohne die größten Will­kürlichkeiten überhaupt nicht durchzuführen. Alle derar­tigen Anträge nahmen sofort einen agitatorischen Charakter an und vielleicht nicht immer ohne die Absicht der Antrag­steller, welche deS Materials bedurften, um den angcfachlen Brand zu schüren. Es muß unter diesen Umständen wesentliches Gewicht darauf gelegt werden, daß außer den Konservativen ein Teil der Nationalliberalen uns der kon­

servativen Elemente deS Zentrums sich den Bemühungen angeschlosten haben, ein Gesetz zu produzieren, welches die Jagdfrage unter sorglicher Berücksichtigung land- und forst­wirtschaftlicher Jnteresten zu lösen alles Ernstes versucht hat. Wir zweifeln nicht, daß die König!. Staatsregierung in sorgfältiger Erwägung der Verhältnisse den Vorschlägen der Kommission, wenn sie im Abgeordnetenhause die Mehr­heit erlangen, ihre Zustimmung geben wird, und an daS Herrenhaus tritt die ernstliche Frage heran, ob eS die Ver­antwortung dafür übernehmen will, ein Gesetz, weiche- wesentliche Verbesterungen deS jetzigen Zustandes enthält,' welches die eingelebten Rechtsverhältnisse achtet und damit auf echt konservativen Grundlagen beruht, um der Passion zum edlen Weidwerk willen, ablehnen, die einmal aufge­regte Bewegung der Gemüter zu einer dauernden machen und ein Agitationsobjekt schaffen will, wie eS nicht er­wünschter von den Feinden einer konservativen Entwickelung gedacht werden kann. Ruhige kühle Ueberlegung, Auf­geben manches persönlichen Wunsches in echt patriotischer Gesinnung führt auch hier zum Zielei An beiden hat eS die konservative Partei, wenn eS gilt, niemals fehlen lasten.

Staubaufwirbelu

war die erste That der neu vereinigten Fraktionen »Fort­schritt* undSezesstonisten" in der Reichstags fltzung am vergangenen Freitag. Die Herren Rickert, Hänel und Richter konnten eS nicht verwinden, daß der Reichskanzler die Adreste des amerikanischen Repräsentantenhauses ohne weiteresals zur Vorlage an den Reichstag nicht geeignet* zurückgesandt habe. Es mußte eben Staub aufgewirbelt werden und da« haben die Herren endlich besorgt. Diese Herren Verehrer für das erlauchte Repräsentantenhaus der nordamerikanischen Union hätten gut gethau, sich einige amerikanische Zeitungen anzusehen, bevor ste so hitzig die LaSker-Resolution desselben zum Zankanlaß machten. ES wird vielleicht allzu heiße Gemüter aus den Reihen der neuenFreisinnigen" abkühlen, wenn einige amerikanische Stimmen auch bei uns bekannt werden, deren AuSdruckS- weise freilich nicht überall eine gewählte ist, so schreibt die Chicagoer Freie Preste":

Wenn Bismarck wüßte, wie hier in den Vereinigten Staaten BeileidserklSrnngen und sonstige Resolutionen durchgedrückt" werden und wie wenig sic besagen, so hätte er die Sache wohl auf sich beruhen lasten. Die große Mehrheit der Kongreßmitglieder kannten Lasker sicherlich nicht einmal dem Namen nach, ehe er nach Amerika kam. Fast allen war er eben so gleichgültig, wie der Mörder O'Donnell (gegen dessen Hinrichtung bekanntlich der Kon­greß eine Resolution angenommen hatte, die England ein­fach durch Aufknüpfen O'DonnelS erwiderte). Aber Ochtltree, der bekannte Aufschneider und Humbugger aus TexaS, der

19 Die Schützlinge des Große« Kurfürfte«.

Historische Erzählung von Max Ring.

Es dämmerte bereits, als der Wagen an dem Spandauer Tbore hielt, durch welche« die Reisenden nicht eher einge­lassen wurden, bis die daselbst aufgestellte Wache ihre von dem preußischen Residenten in Frankfurt am Main aus­gestellten Papiere geprüft und richtig befunden hatte; dies verursachte einen längeren Aufenthalt, da der damit beauftragte Offizier sich Zeit ließ und mit pedantischer Gründlichkeit die Päste studierte.

Als aber die Wache sich anschickte, das Gepäck der Reisenden zu revidieren und dieselben nicht fortlasten wollte, bevor ste das übliche Zollgeld erlegt, riß dem lebhaften Goldschmied die Geduld. Vergeben« berief er sich auf die Verordnung des Kurfürsten, nach welcher die französischen Auswanderer für ihre Person und ihre Familie von allen Zöllen und sonstigen Abgaben befreit bleiben sollten. Leider verstand der brave Märker ebensowenig Französisch wie der Kutscher und bestand auf seiner Forderung, ohne sich um den Widerspruch deS Goldschmieds zu kümmern und auf die allerdings ebenso wenig verständlichen deutschen Brocken zu achten, welche Raoul teil« in Montpellier von seinen deutschen Freunden, teil« auf dem langen Wege sich ange- rtgnet hatte und jetzt erfolglos gebrauchte, um den Offizier von der Ungerechtigkeit feiner Forderung zu überzeugen.

Der Streit hatte die müssige Menge, welche in keiner größeren Stadt fehlt, herbeigelockt; grade nicht der beste Teil der Bevölkerung umstand den Wagen und starrte mit lästiger Neugierde die Fremden an, über dir ste allerlei nicht boshafte, aber lustige Bemerkungen unter Lachen und Scherzen machten, wa« die peinliche Lage der Reifenden nur noch vermehrte.

In dem Augenblick, al« die Verlegenheit und Ratlosigkeit der Reisenden den höchsten Grad erreicht hatte, kam ein junger stattlicher Mann mit freundlich offenem Gesicht in der Tracht eines reichen und angesehenen Bürgersohnes, schwarzem, pelzverbrämtem Gewand, breitem, mit Spitzen besetztem Kragen und großem von goldener Schnur einge­faßtem Federhut ihnen zu Hilfe, nachdem er den Grund deS Bolksauflauf erfahren hatte.

Schämt Ihr Euch nicht", sagte er den Zunächststehen- ben,fremde Leute zu verspotten, noch dazu arme Glaubens­genosten, die wegen ihrer Religion so schwer leiden und ihr Vaterland Verlusten mußten? Was sollen ste von den Berlinern und ihrer Gastfreundschaft denken?"

Diese Worte verfehlten um so weniger ihre Wirkung, al« der Redner vielen bekannt war und sich einer gewissen Beliebtheit zu erfreuen schien. Auch der wachthabende Offizier ließ sich gern von dem jungen Manne belehren, der zwar nicht geläufig französisch sprach aber soviel davon kannte, um sich mit den Reisenden zu verständigen und ihnen als Dolmetsch zu dienen.

Nachdem derselbe dem Offizier den Sachverhalt auS- einandergesetzt und die Verordnung de« Kurfürsten in bezug auf die Zollfreiheit der französischen Auswanderer bestätigt hatte, ließ die Wache den Wagen ungehindert passieren. Natürlich dankten die Flüchtlinge ihrem SBefreier, der sich zugleich erbot, sie nach der nächsten Herberge zu führen, da es nnterdesten spät geworden war und ste der R he bedurften.

Unterwegs erkundigten sich der Goldschmied und Raoul bei ihrem Begleiter nach den Verhältnissen der Stadt und nach einigen angesehenen Personen, an die ste Empfehlungs­briefe hatten, besonders nach dem Geheimen Rat von Grumbkow und dem Ober-Stallmeister, Grafen Louis de

Beauvau, über die der Unbekannte ihnen die gewünschte Auskunft gab.

Im Verlaufe der Unterhaltung fragte ihn auch der Goldschmied nach dem Zunftmeister seines Gewerkes, den er ebenfalls sogleich aussuchen wollte, um mit demselben über seine Niederlastung und andere wichtige Angelegenheiten

Rücksprache zu nehmen.

Darüber kann ich Euch", versetzte der junge Mann freundlich,den allerbesten Bescheid geben, da der Zunft­meister und kurfürstliche Hof-Goldschmied Gottlieb Lieberkühn mein leiblicher Ohm und Lehrherr ist."

So seid auch Ihr", erwiderte der Goldschmied stchllich erfreut,ein Mitglied unseres edlen Gewerke- und ich darf Euch al« meinen Freund begrüßen, den uns der Himmel in der fremden Stadt geschickt hat, um uns betzustehen."

Ihr könnt auf mich zählen", entgegnete Hans Lieberkühn, die dargereichte Harid ergreifend und fast zu kräftig drückend. Ich werde mich freuen, Euch zu dienen und wenn Ihr es wünscht, will ich Euch morgen in Eurer Herberge abholen und Euch zu meinem Ohm führen, damit Ihr nicht fehl geht, obgleich in Berlin jedes Kind seinen Namen und das Haus kennt."

Ich möchte Euch nicht gern bemühen und in Eurer Arbeit oder dem Vergnügen stören."

Morgen ist Sonntag, da habe ich nichts zu thun und Zeit, mit Euch zu gehen. Wenn eS Euch Recht ist, komme ich nach der Kirche zu Euch, um Euch zu begleiten. Auch bin ich sehr gern bereit, Euch und Euren Angehörigen die Stadt zu zeigen."

Ihr werdet uns damit einen Gefallen > rweifen und uns zu großem Danke verpflichten."

Also auf baldiges Wiedersehen I" (Fortsetzung folgt.