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XIX. Jahrgang

Marburg, Mittwoch, 5. März 1884.

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Die Schützlinge des Große» Kurfürsten.

Historische Erzählung von Max Ring.

Solches", erwiderte der Kurfürst,haben wir bereits

zu Anfang dieses JohreS, noch vor dem Widerruf des Ediktes von Nantes, gethan und sie schriftlich beschworen und ermahnt, nach dem Exempel der in Gott ruhenden Vorfahren treulich bei einander zu halten und was in diesem Stück von denselben mit so vielen Kosten und Blut teuer erworben, nicht zu verabsäumen, sondern dasselbe zu der werten Posterität zeitlicher und ewiger Wohlfahrt auf die­selbe unversehrt fortzupflanzen; derohalben gegen die fast oller Enden gegen die Bekenner der evangelischen Religion aufS Eifrigste betriebene Verfolgunöen und auf ihre gänz­liche Vertilgung abgesehencn Beschränkungen unsere Stimmen zu erheben und im Notfälle zur Verteidigung unseres Glaubens selbst das Schwert zu ziehen."

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Freunde für Ueberweifung des Antrages an die Budget- kommisston stimmen werden.

Abg. vr.Graf v.PosadowSki-Wehner(freikons.): Mit der Annahme des Antrages Rickert würde das Haus in seine legislative Stellung übertreten und der Verwaltung vorgreifen, indem sie den Ministern Verwaltungsmaßregeln vorschreibt. Wir sind daher grundsätzlich gegen jenen An­trag, wollen uns aber einer Ueberweisung an die Budget­kommission nicht widersetzen.

An der Debatte beteiligen sich noch die Abgeordneten Rickert und Kieschke, sowie der Unterstaatssekretär Mein ecke. Dann wird mit großer Mehrheit die Ueber­weisung des Antrages Rickert an hie Budgetkommisston beschlossen.

Ohne Debatte werden dann die einzelnen EtatSpost- tionen angenommen.

Zum Etat der Lotterieverwaltung haben die Abgg. Dr. Löwe (Bochum) und Dr. Windthorst fol­genden Antrag gestellt:

Die Königliche StaatSregterung aufzufordern, ihre Be­mühungen für den Erlaß eines Reichsgesetzes eintreten lasten zu- wollen, durch welches alle in den Staaten des deutschen Reiches bestehenden Lotterien aufgehoben werden und die Errichtung neuer verboten wird."

Abg. Dr. Wagner (Osthavelland) bekundet seine Sympathie mit dem vorliegenden Antrag. Seit einer Reihe von Jahren hat man sich mit der Frage des Lotteriewesens beschäftigt. Schon im vereinigten Landtage bezeichnete der Minister v. d. Heydt die Lotterie als ein unmoralisches Institut; in den Jahren 1857 und 1859 hat die Budget- Kommission Anträge auf Vermehrung der Lose abge­lehnt. Im Jahre 1866 stellten bereits die Konser­vativen einen Antrag auf Aufhebung der Lotterieen, ohne jedoch damit durchzudringen. Auch der nord­deutsche Reichstag beschäftigte sich 1869 mit der An­gelegenheit, und späterhin wiederholt der deutsche Reichs­tag bei Beratung des Stempel - Gesetzes. In anderen Staaten hat man den Nachteil deö Lotteriewesens längst erkannt; England hat im Jahre 1826 und Frankreich im Jahre 1835 die Lotterieen abgeschafft. Nur Holland und Dänemark haben sie beibehalten, ebenso Oesterreich-Un­garn, obwohl die leitenden Männer zweifellos die Ueber- zeugung von der Schädlichkeit dieses Instituts haben und es nur wegen der Einnahmequelle für den Staat aufrecht erhalten. Nun wirft bei uns die Lotterie einen Reingewinn von 4 Millionen Mark ab. Diese Einnahme könnte wahrlich anderweitig beschafft werden, statt durch ein derartiges Institut, welches absolut verderblich auf den wirtschaftlichen Sinn deö Volkes wirkt. Der Staat hat die Spielbanken aufgehoben und fahndet mit aller Strenge auf das Hazardspiel, während er selbst ein solches unmora­lisches Spielwesen beibehält und sanktioniert! Das muß geändert werden, und zwar möglichst von Reichswegen, wie

leute, die eine Thatsache vor Augen, meinen, daß sie Regel sei, während sie doch nur Ausnahme ist. Es wird nicht oft vorkommen, daß ein gelehrter Herr seine Schüler in derKneipe" um sich sammelt und beim Glase Bier seine Vorlesungen fortsetzt, eben so wenig wie es Regel ist, daß der Federkrieg der Profestvren auf die vom Pater ge­schilderte Weise geführt wird, wenn wir auch zugestehen, daß wir Ausnahmenschaudernd selbst erlebt."

Doch genug von dem, was Verfasser über die Sitten und Gebräuche auf unseren Universitäten sagt, wenden wir unS den Worten zu, die er ihrer Organisation gewidmet hat. Wir erfahren hier, daß das Reich 22 Hochschulen zählt, eine Zahl die der Pater dadurch erhält, daß er Münster und Braunsberg mit zu den Universitäten zählt, daß aber Freiburg, Heidelberg und Rostock unter der Zahl preußischer Universitäten aufgezählt und Baden und Mecklen­burg-Schwerin auf diese Weise ihrer Hochschulen betäubt werden, daß Jena statt nach Sachsen-Weimar nach Sachsen- Koburg- Gotha gelegt wird, sind Beweise von einer mangeln­den Beobachtung, die man einem Mann kaum zutrauen sollte, der jahrelang unsere Universitäten besucht hat.

Von der eigentlichen Organisation unserer Universitäten spricht Verfaffer fernerweitig auch nicht mit einem Worte. Er redet nicht von der fast absoluten Selbständigkeit, mit der die deutschen Universitäten für die Besetzung ihrer Lehr­stühle Sorge tragen, nicht von ihren Statuten, nicht von dem Rechte den Rektor zu wählen und den gewählten in Vorschlag zu bringen, mit keiner Silbe gedenkt er der, allerdings durch die Reichsgesetzgebung sehr beschränkten akademischen Gerichtsbarkeit, auch nicht des Rechtes, gewiffe Ehren und Würden zu verleihen, kurz das akademische

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Minister Maybach: Ich ergreife das Wort, weil der vorliegende Antrag besonders in mein Ressort eingreift. Seit über zwanzig Jahren besteht für mein Reffort ein ziemlich bedeutender Fonds für derartig; Ausgaben. Den­selben würde ich auch aufzuheben bereit sein, wenn ich mir wegen seiner Verwendung Vorwürfe zu machen hätte. Ich kann dies jedoch nicht zugeben. ES ist richtig, daß gerade zu Weihnachten bedeutende Gratifikationen in meinem Reffort erfolgen; die« hängt aber mit dem früher ein­gehaltenen Rechnungsjahre zusammen. Wenn auch höhere Beamte zuweilen Gratifikationen erhalten, so läßt sich eine formale Berechtigung hierfür nicht abstreiten, denn derartige Fonds bestehen bei allen Refforts, auch im Etat deS Herren­hauses und des Abgeordnetenhauses. Solche Zuwendungen sind nötig, um sich auf die Dauer tüchtige und arbettS- freudige Beamten zu erhalten. Sie sind indes lediglich eine Anerkennung für besondere Leistungen, und in diesem Sinne soll auch ihre Verteilung gehandhabt werden. Ich kann Sie darum nur bitten, an den Beschlüssen zweiter Lesung über die vorliegende Frage festzuhalten und den An­trag Rickert abzulehnen. (Beifall rechts.)

Abg. v. Benda beantragt für Punkt 3 deö Antrages Rickert folgende Fassung:

Bei der in Aussicht genommenen Regelung der Be» amtengehälter auf die Beseitigung des Systems der Weih­nachtsgratifikationen und auf Verwendung der hierfür bis­her zur Verteilung gestellten Beträge für entsprechende Aufbefferung der Beamtengehälter Bedacht zu nehmen." Abg. Rickert ist mit dieser Formulierung deö Punktes 3 einverstanden.

Abg. Büchte mann meint, daß die Unterstützungen nur solchen Beamten zu teil würden, welche im Sinne der Regierungspolitik thätig seien. Die Remunerationen der Unterbeamten hängen lediglich von der Gunst oder Ungunst der Vorgesetzten ab. DaS sei ein vollständiges System der Ungerechtigkeit. Ich stehe mit meinen fortschrittlichen Freun­den nicht auf dem Standpunkte, erst das Beamtenbesol­dungsgesetz abzuwarten, sondern wir wollen den beteiligten Kreisen eine rasche Hilfe angedechen lasten. In diesem Sinne bitte ich, den Antrag Rickert anzunehmen.

Minister Maybach wendet sich gegen die Unterstellung des Vorredner«, daß bei der Verteilung der Remunerationen ungerecht verfahren werde. Bis zum Gegenbeweis nehme ich von jedem höheren Beamten an, daß er seine Unter­gebenen nach deren dienstlichen Leistungen behandelt und nicht nach Gunst oder Ungunst.

Abg. Bachem ist für den Antrag, dessen Ueberweisung an die Budgetkommisston zur Vorberatung er beantragt.

Abg. v. Benda motiviert kurz die von ihm vorge­schlagene neue Fastung des Absatzes 3 les Rickertschen Antrages.

Abg. Freiherr v. M innige rode erklärt, daß seine

vom Landtag.

Berlin, den 3. März.

Eine französische Stimme über deutsche Uuiverfitäteu.

(Schluß.)

Sollen wir auch zum Schluß den Eindruck schildern, welchen daS Kapitel des fremden GasteS auf unS gemacht hat? Wir wagen es kaum, denn einerseits erheben sich schon die Stimmen einiget Zeitungen, die, weil bet Franzose viel freundliche, anerkennender Worte für unS hat, sein Werk loben und preisen, andererseits ist eS wohl eine Kühnheit zu nennen, wenn man ein einzelnes Kapitel eines Werkes bespricht, ohne daS ganze Werk zu kennen. Da aber La Liberte sagt, daß der Verfaster im mitgeteiltm Kapitel die Organisation, die Sitten und die Ueberlieferungen der deutschen Universitäten schildere, so glauben wir nicht im Unrecht zu sein, wenn wir annehmen, daß er damit dies Thema erschöpft glaubt und deswegen unserer Uebersetzung folgende Worte hinzufügen zu dürfm.

Sicherlich ist es der Anerkennung wert, wenn ein Franzose, nachdem er jahrelang unter unS gelebt, seinm Landsleuten über uns die Wahrheit zu sagm wagt, und, wenn es auch an Seitenhieben nicht fehlt, doch nie in da« wüste Toben und die gemeinen Schimpfereien verfällt, an die »ns andere Schriftsteller von jenseits des Rhein« gewöhnt haben. Ein Zug herzlicher Anerkennung geht durch da» Kapitel in dem Pater Didon das Leben auf unseren Hoch- schulen schildert. Was er gesehen, hat er gut gesehen und das Leben unserer Studenten bespricht er auf eine liebenS- würdige und hübsche wenn auch hier und da etwas über­triebene Weise. Sobald er ober zu dem bet Professoren übergeht, verfällt er in den Fehler so vieler seiner LanbS-

self-government scheint P. Dibons Beobachtungen total entgangen zu sein.

Von der innigen Verbindung, in welcher unsere Universitäten mit den österreichischen, mit denen der deutschen Schweiz, selbst mit Dorpat stehen, wird den französischen Lesern nicht gesprochen; wir vermissen sie in einem Kapitel, das die Organisation, die Sitten und Gebräuche unserer Universitäten schildert, und wir vermisten sie um so mehr, weil sie daS Band ist, welches unsere geistige Gemeinschaft mit unseren Brüdern jenseits der Grenze aufrecht erhält, aber es paßte wahrscheinlich P. Didon nicht, die Existenz dieses Bandes zu berühren, wie er denn überhaupt den Franzosen nicht

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57.Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses. Haus imb Tribünen sind gut besetzt.

u Am Ministertische: Finanzminister v. Scholz, Minister ber Mntlichen Arbeiten Maybach, Minister deS Innern Putt kam er, LandwirtschaftSminister Dr. Lucius, Mjrminister Dr. Friedberg, Staatsminister v. Böt­ticher, UnterstaatSsekretär Mein ecke und zahlreiche Re- ^Prästdent v. Köller eröffnet die Sitzung um 11V< Uhr mit geschäftlichen Mitteilungen.

Auf der Tagesordnung steht die dritte Lesung deS Ge- lttze: twurfs, betr. die Feststellung deS Staatshaushaltsetats für daS Jahr vom 1. April 1884/85

Eine Generaldebatte wird nicht beliebt.

Zu Kapitel 1 Titel 7 der dauernden Ausgaben des Etats der Domänenverwaltung und zu allen sonstigen, bet­ätige Ausgaben enthaltenden Titeln des Staatshaushalts- ,tatS liegt folgender Antrag Rickert vor:

° Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen:

1, In den zukünftigen Etat« die UnterstützungS« und gut RemunerationSfondS zu trennen.

2. Remunerationen nur für außerordentlich: Arbeiten, itnb zwar in der Regel nur für Subaltern- und Unter­beamte zu gewähren.

3. Das System der Weihnachtsgratifikationen zu be- feitigcn und den dafür bisher zur Verfügung gestellten Betrag zu einer ausreichenderen Besoldung der Beamten

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d. Annoncen-Bureaux tSgersche.Buchhandlung in ranksurtia.M; Hermann» fcheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; Jnvalidendank in Berlin, Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co. in Halle; W. Thienes in Elberfeld.

mitzuverwenden.

Abg. Rickert begründet seinen Antrag, indem er seine bezüglichen Ausführungen bei der zweiten Lesung deS Etats im wesentlichen wiederholt. Für die Verteilung von Grati­fikationen herrschen bestimmte Grundsätze; bei der Eisen­bahnverwaltung erhalten sogar höhere Beamte solche Zu­wendungen. Dadurch werde daS Bewilligungsrecht der Volksvertretung erheblich geschädigt.

Unterstaatssekretär Meinecke widerlegt die Ausfüh­rungen des Vorredners und bestreitet insbesondere die Be­rufung desselben auf eine Aenßerung der früheren Finanz- Ministers Camphausen, welche ein Zugeständnis im Sinne des Antrags Rickert enthalten solle. Die im Punkt 1 ___ dieses Antrages verlangte Trennung der UnterstützungS- Saale und Remunerationsfonds sei undurchführbar. Die vom Pankt 2 verlangte Regel bestehe thatsächlich schon jetzt. Zwar sei eS richtig, daß bei der Eisenbahnverwaltung auch an höhere Beamte Gratifikationen verteilt werden, indes komme dies nur selten vor und würden meist an verdiente Techniker verteilt. WaS den Punkt 3 deS Antrages Rickert betreffe, so sei daS alte System der Weihnachtsgratifikationen einer besseren Praxis gewichen. Der RegierungS-Kommiffar bittet au« diesen Gründen um Ablehnung des Antrag« Rickert.

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W Mr in der Expedition zu erteilende Auskunft und Annahme von Adresien werden 25 Pfg. berechnet.

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