Abg. |8 au en Pein (für) bankt bet Staatsregierung, daß sie die Bedürfnisse und Wünsche der Provinz Hannover in ausreichender Weise berücksichtigt habe. Der Minister habe die Frage so klar gelegt, daß ein weiteres Bedenken geradezu ausgeschlossen sei. Im weiteren gegen einzelne Ausführungen der Gegner der Vorlage sich wendend, schließt Redner mit der Versicherung: die Zeit werde nicht fern fein, wo die Hannoveraner mit Dank anerkennen werden, daß die Regierung ihnen eine Kreisordnung gegeben hat. (Beifall.)
Abg. Dr. Köhler (für) gibt zu, daß mit der Einführung der Kreisordnung in Hannover eine vorübergehende Unzufriedenheit verbunden sei, was jedoch von jeder Neuerung gelte, namentlich werde die Regulierung der WegeverbLnde mit Schwierigkeiten verbunden sein. Wenn Windthorst ihm früher vorgeworfen, daß er (Redner) über die hannoverschen BerhLltnisie mangelhaft unterrichtet sei, so lägen ihm jetzt Petitionen aus dem Windthorstschen Wahlkreise vor, welche eine Regelung der Verhältnisse dringend wünschten, selbst unter Aufgabe des AmtSvvrsteherS.
Abg. Hahn: Der Verlauf der Debatte hat ergeben, daß ich Recht hatte, als ich eine kombinierte Beratung über die § 1 und 8 24a vorschlug. Die Bemerkung des Abg. v. Meyer, daß mit der Auslassung des Amtsvorstehers die Selbstverwaltung zu Grabe getragen werde, muß ich bestreiten. Indem ich mir weitere- für die Beratung des 8 24a Vorbehalte, bitte ich schon jetzt, wie die- mein Frakttonögenosie v. Liebermann gethan, um Annahme der Vorlage möglichst im Sinne der Regierung.
Abg. Dr. Windthorst wendet sich gegen die Ausführungen des Ministers, sowie der Abgg. Lauenstein und Dr. Köhler. Wenn man die Unzufriedenheit blos auf das UebergangSstadium zu schieben versuche, so wolle er daran erinnern, daß der Fuchs auch ein UebergangSstadium hatte, als ihm das Fell über die Ohren gezogen wurde. (Große Heiterkeit.) Sein abschließendes Votum werde er sich bis zum Schlusie Vorbehalten.
Hieraus wird die Diskussion geschlosien. Es folgt eine längere Beratung über die Kreiseinteilung der Provinz Hannover, wozu mehrere Anträge vorliegen. Das Haus beschließt durchweg nach den Beschlüssen der Kommission.
Daun werden die 88 1 24 ohne Debatte mit einigen redaktionellen Aenderungen angenommen.
Nächste Sitzung: Morgen (Mittwoch); Tagesordnung: Fortsetzung der heutigen. Schluß 3*/* Uhr.
Die svge«au«1e Ueberbürduug in den höheren Lehranstalten.
Wie in früheren Jahren ist auch dieses Mal die vielfach vernommene Klage, daß die Schüler in unseren höheren Lehranstalten, namentlich den Gymnasien, durch häusliche Arbeit überbürdet würden, im Abgeordnetenhause verhandelt worden. Unter den bezüglichen Ausführungen des Regie- rungSkommisiarS Herrn G. O. R. R. Dr. Bonitz verdienen zwei besondere Aufmerksamkeit. Dr. Bonitz wies einmal nach, daß die sogenannte Ueberbürdung der Gymnasiasten mit der übergroßen Zahl in einer Klasse versammelter Schüler in engem Zusammenhänge stehe und daß die „Leich- ttgkeit", mit welcher ein einzelner halbwegs fähiger Schüler auch ohne Inanspruchnahme seiner schulfreien Zeit gefördert werden könne, für Klasien von 50—60 Schülern gar nicht bestehe. Je mehr Schüler, desto mehr Durchschnittsköpfe und Durchschnittscharaktere, die zur Erwerbung der gehörigen Kenntnisse nur gebracht werden können, wenn sie durch häusliche Arbeit zu gesteigerter Aufmerksamkeit und zu beständiger Anspannung ihres Fleißes genötigt werden. Für das, was die Schule verlangt, giebt eben die durchschnittliche Befähigung der Schüler den Maßstab ab; je größer die Zahl, desto größer die Arbeitsansprüche!
Nicht minder beachtenswert waren die Auseinandersetzungen des Dr. Bonitz darüber, daß die Unterrichtsverwaltung ihr Mögliches thue, um dem übermäßigen Zudrang zu den Gymnasien zu steuern. Dadurch, daß das Recht zur Erteilung der Freiwilligen Berechtigung für den einjährigen Mllitärdienst auf die höheren Bürgerschulen und andere diesen verwandten Lehranstalten ausgedehnt worden, ist für die zahlreichen Eltern und Schüler, denen vornehmlich an der Erwerbung des erwähnten Rechtes gelegen, der Grund in Wegfall gekommen, der in früherer Zeit zu der einseitigen Bevorzugung der Gymnastalbildung und zu dem übermäßigen Zudrang zu derselben die Beranlasiung gegeben hatte. Noch behauptet die alte Gewohnheit, die Freiwilligen - Qualität zunächst im Gymnasium aufzusuchen, vielfach ihren Einfluß, — von der Zeit läßt sich indessen erwarten, daß man den veränderten Verhältnisien in erhöhtem Maße Rechnung tragen und den Gymnasien den Zudrang derjenigen jungen Leute fern halten werde, die daS, was sie suchen (nämlich den Freiwilligenschein), anderSwo leichter und zweckmäßiger finden.
Je kleinere Klasien, desto weniger Veranlassung zur Inanspruchnahme der schulfreien Zeit für häusliche Arbeiten! Damit ist zugleich die vielfach aufgeworfene Frage beantwortet, warum denn „zu unserer Zeit", d. h. vor 30 und 40 Jahren, an die Arbeitskraft der Gymnasiasten geringere Ansprüche gestellt worden und warum dennoch möglich gewesen, „daß auch wir etwa« Ordentliches lernten". Davon abgesehen, daß die Masse des Wissenswürdigen größer geworden ist und daß die Klassen früher kleiner waren, als sie heute sind, kommt freilich noch ein anderer, nicht ganz unwichtiger Umstand in Betracht. DaS Maß der allgemeinen Bildung, welche» die Schüler früherer Zeiten in die Gymnasien mtt- brachten, war reichlicher gewesen als dasjenige unserer Tage, wo sehr viele Schüler die allgemeine Bildung, dir sie in
ihren Familien nicht finden, erst in der Schule erwerben müssen. So lange die Schüler der Gymnasien vornehmlich den gebildeteren Mittelklassen angehörten, In denen Geschichte, Geographie, schöne Litteratur u. f. w. gleichsam zu Hause sind, waren die höheren Lehranstalten in der Lage, ein gewisses Maß von allgemeiner Bildung bei ihren Zöglingen voraussetzen, und sich demgemäß auf die speziellen Gymnastalfächer beschränken zu können. Liegt doch auf der Hand, daß sich Knaben und Jünglinge, die im Elternhause von Altertum und Mittelalter, astatischem und afrikanischem Völkerleben, von Goethe und Schiller hörten, — ungleich rascher in geschichtliche und litterarifche Dinge finden konnten, als solche Schüler, denen alle häuslichen BildungS-und Anregungsmittel fehlen. Seit diese letzteren in zunehmendem Maße von den Gymnasien berücksichtigt werden müssen, haben die Aufgaben der höheren Lehranstalten sich naturgemäß vervielfältigt; die Schule muß eben leisten, was früher in einer sehr großen Anzahl von Fällen seitens des Hauses geleistet wurde. Notorisch sind eS auch die den minder gebildeten Gesellschaftsklassen angehörigen Schüler, die an der Last der Gymnastalarbeit am schwersten zu tragen haben und um deren Willen die Gymnasien ihre Ansprüche nicht wohl herabsetzen können.
Die Forderung, unsere Gymnasien nach dem Bildungsgrade und den Bildungsansprüchen des höher gebildeten MittklstandeS einzurichten, wäre unerfüllbar und ungerecht, Oeffenlliche Anstalten müssen für alle mit den gehörigen Eigenschaften ausgestatteten Schüler benutzbar sein, mögen dieselben Herkommen, wo immer sie wollen. Darauf aber muß hingewiesen werden, daß Personen, die ihren Kindern eine Bildung zukommen lassen wollen, die sie selbst nicht besitzen, die Pflicht haben, die Fähigkeiten derselben sorgfältig zu prüfen und sich zu sagen, daß Kinder, die keine allgemeine Bildung mttbringen, in der höheren Schule ungleich schlimmer daran sind, als ihre von den Verhältnissen begünstigten Genossen. Vollends unzweckmäßig aber erscheint eS, mittelmäßig begabte, durch ihre Verhältnisse nicht begünstigte Knaben lediglich des Freiwilligenscheins oder anderer äußerer Rücksichten wegen aufs Gymnasium zu schicken, während doch andere zweckentsprechende Anstalten reichlich vorhanden sind. Dadurch wird der sogenannten Ueberbürdung der Kinder dieser Eltern und zugleich der übrigen Schüler direkt in die Hände gearbeitet.
Deutscher Reich.
®erlitt, 19. Febr. Die Nachricht der „Köln. Ztg.", daß der Reichskanzler Fürst Bismarck es abgelebt habe, die Beileids-Adresse, welche das Repräsentantenhaus zu Washington anläßlich des Ablebens Eduard Laskers an den deutschen Reichstag gerichtet, dem letzteren zu übermitteln, bestätigt sich. Dem „Börs.-Cour." wird darüber mitgeteilt: „Die Rücksendung ist nach unseren Informationen im wesentlichen mit dem Hinweis darauf erfolgt, daß das Auswärtige Amt kein Briefkasten sei, darein man Briefe zur einstweiligen Verwahrung und späteren Beförderung steckte. Der deutsche Reichstag sei zur Zeit nicht beisammen, auch stehe einer direkten Korrespondenz von der nordamerikanischen zu der deutschen gesetzgebenden Körperschaft nichts im Wege. Ausgeschlossen ist freilich nicht, daß außeroem auch der angeblich überschätzten Bedeutung der Stellung Laskers Erwähnung gethan ist. — Dem Bundesrat ist ein Gesetzentwurf über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren zugegangen. Derselbe umfaßt acht Paragraphen. Nach dem Entwürfe dürfen Gold- und Silberwaren zu jedem Feingehalt angefertigt und feilgehalten werden. Die Angabe deö Feingehalts auf denselben ist nur nach Maßgabe rer folgenden Bestimmungen gestattet: Aus Silberwaren darf der Feingehalt nur in 800 oder mehr Tausendieilen, auf Goldwaren nur in 585 oder mehr Tausendteilen angegeben werden. Der wirkliche Feingehalt darf bei Silberwaren nicht mehr als 8, bei Goldwaren nicht mehr als 5 Tausendteile unter dem angegebenen Feingehalt bleiben. Bei Ermittelung bleibt die Lötung außer B-tracht. Die Angabe des Feingehalts geschieht durch ein Stempelzeichen, welches die Zahl der Taufendteile und die Firma des Geschäfts, für welche die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht. Die Form des Stempelzeichens bestimmt der Bundesrat. Waren für das Ausland bedürfen dieser Beschränkung nicht; jedoch ist nicht gestattet, sie überhaupt mit einem Stempelzeichen zu versehen, wenn sie den eben angeführten Beringungen nicht entsprechen. AuS dem AuSlande eingefühlte Gold- und Silberwaren dürfen nur dann feilgehalten werden, wenn sie mit einem Stempelzeichen nach Maßgabe des Gesetzes versehen sind. Die ferneren Bestimmungen lauten: 8 5. Für die Richtigkeit deö angegebenen Feingehaltes hastet der Verkäufer der Ware. Ist deren Stempelung im Jnlande erfolgt, so haftet gleich dem Verkäufer der Inhaber des Geschäftes, für welches die Stempelung erfolgt ist. 8 6. Gold" oder Silberwaren, auf welchen der Feingehalt aus- gegeben ist, dürfen mit andern metallischen Stoffen nicht angefüllt fein, VerstärkungS Vorrichtungen, welche im Innern der Ware angebracht sind, dürfen mit der letzteren metallisch nicht verbunden sein. 8 7. Mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten wird bestraft: 1. wer Gold- oder Silberwaren, welche nach diesem Gesetz mit einer Angabe des Feingehalts nicht versehn fein dürfen, mit einer solchen Angabe versteht; 2. wer Gold- oder Silberwaren, welche nach diesem Gesetz mit einer Angabe des Feingehalts versehen sein dürfen, mit einer andern, als der nach diesem Gesetz zulässigen FeinbeitSangabe versieht; 3. wer gold- ober stlberähnliche Waren mit einem durch dieses Gesetz vorgesehenen Stempelzeichen ober mit einem
Stempelzeichen versieht, welche« nach diesem Gesetz als gehaltsbezeichnung für Gold- und Silberwaren nicht zulässtl ist; 4. wer Waren feilhält, welche mit einer gegen die B,. sttmmungen dieses Gesetzes verstoßenden Bezeichnung 6ct' sehen sind. Mit der Verurteilung ist zugleich auf Vernich! tung der gesetzwidrigen Bezeichnung, oder wenn diese T anderer Weise nicht möglich ist, auf Zerstörung der $at zu erkennen. 8 8. Dieses Gesetz tritt am 1. Jan. iggg in Kraft. An demselben Tage treten alle landeörechtlich^ Bestimmungen über den Feingehalt der Golv- und Silbn" waren außer Geltung. In der Begründung wird au8ge. sprochen, daß die Grundsätze, welche einer früheren ähnlich^ Vorlage rur Richtschnur dienten, dahin beibehalten worde» seien, daß Gold- und Silberwaren zu jedem Feingehch angefertigt werden dürfen, aber nur dann ein Feingehalts, zeichen tragen sollen, wenn sie einen bestimmten Gehalt atj Edelmetall besitzen; daß ein Feingehaltszeichen im gangen Reich ein einheitliches sein und in unzweifelhafter Weise den wirklichen Feingehalt erkennen lassen soll, und daß endlich jeder Verkäufer der Ware und sofern bereit Stempelung im Jnlande erfolgt ist, auch der Geschäftsinhaber für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalt« haften müsse.
Der Kriegsminister Bronsart von Schellendorf, sowie bet russische Militärbevollmächtigte am hiesigen Hofe, Fürst Dolgorucki, sind von ihrem Besuche in Friedrichsruhe zurück, gekehrt. Die Meinung, daß ihr Zusammentreffen beim Reichskanzler kein zufälliges gewesen sei, gewinnt an Glauben. — Die gestern von einem hiesigen Blatte gebrachte Meldung, daß der russische Kaiser demnächst nach Wien komme« werde, um dem Kaiser von Oesterreich einen Besuch abzu- statten, wird von einem Wiener Korrespondenten der „Kreuz- Ztg." auf Grund eingezogener Erkundigungen insofern für unrichtig erklärt, als man in den kompetenten Wiener Kreisen von einem bevorstehenden Besuch des Zaren keinerlei Kenntnis habe.
Müttchea, 19. Febr. Die Abgeordnetenkammer nahm mit 114 gegen 26 Stimmen den Antrag des Ausschusses an, den Malzaufschlag von 6 Mk. fortzuerheben.
AuVlaud.
Wittt, 19. Febr. (Abgeordnetenhaus.^ Der Abgeordnete Schönerer begründete seinen Antrag auf Unterstützung der Familien von Ausgewiesenen. Nach wiederholter Aufforderung, bei der Sache zu bleiben, entzog ihm der Präsident das Wort. Ministerpräsident Graf Taaffe gibt Aufklärung über die bisherigen polizeilichen Verfügungen. Bisher sind 23 Ausländer ausgewiesen, 215 Inländer teils interniert, teils auSgewiesen worden. Betreffs der Unterstützung sind die Gesetze über die Armenpflege maßgebend. Taaffe verließt eine Stelle aus der in Budapest erscheinen- den „Zukunft", welche die Familien der von den Verfügungen Betroffenen auffordert, jede Unterstützung der Staats« beftie zurückzuweisen. — Im Abgeordnetenhause überreichte der Handelsminister die am 18. Febr. in Paris abgeschlossene Handelskonvention mit Frankreich und ersuchte um möglichst rasche verfassungsmäßige Behandlung derselben.
Rom, 18. Febr. Wegen deö Vorganges zwischen Montalto und Corneto ist bisher keine Verhaftung erfolgt. Der Inhalt der aufgefundenen Flasche ist noch nicht sest- gestellt. Zahlreiche Glückwunsch-Telegramme aus Italien und dem Auslande sind im Quirinal eingetroffen. Viele Diplomaten erschienen morgen« im Quirinal, um Erkundigungen einzuziehen. Der Papst ließ schon gestern durch den Kaplan des Königs diesem seine Jndigna ion ausdrücken. „Fanfulla" eröffnet eine Subskription zu dnem Geschenke für den Karabinier Variechio. — Dem „Moniteur de Rome" zufolge ist ein Konsistorium im Vatikan auf die zweite Hältte des März anberaumt. — Die gegen den GenSdarmen Variechio geschleuderte Flasche ist 15 Zentimeter hoch und enthält 175 Gramm Feuerwerkpulver. Die Erhebungen dauern fort.
Paris, 19. gebt. Die Verzinsung der SchatzbondS, deren Verfallzeit ein Jahr nicht übersteigt, ist wie folgt festgesetzt: Die SchatzbondS von 3—6 Monaten werden zu Vz pCt., von 6—11 Monaten zu 1 pCt., die SchatzbondS von Ijähriger Umlaufszeit mit IVz pCt. verzinst. — DaS „Journal offiziel" veröffentlicht die näheren Details über die Repartition der jüngsten Rentenemisston. — Der König von Annam drückte in einem Telegramme an Grevy seine Genugthuung über die Legung des Kabel« aus und sprach die Hoffnung aus, daß der neue Vertrag mit einigen Mil- berungeti für Annam bald ratifiziert werde.
Madrid, 19. Febr. Die neue Kammer dürfte erst im Juni zusammentreten. Von den bisherigen Anhängern der Opposition gehen der gegenwärtigen Regierung Gesuche um deren Unterstützung bei den Wahlen zu. Die ungestörte Fortdauer der Ruhe im Lande fördert die Anlage von Kapitalien in einheimischen Werten.
Lottdo«, 19. Febr. Die „Daily News" melden auS Suakim, 18. Februar: DaS Transportschiff „Jumna" ist nachmittags mit 739 Mann englischer Truppen hier an« gekommen.
Belgrad, 19. gebt. Die definitive Ernennung bei neuen Kabinett«, dessen Bildung sich wegen der Verhane« lungen mit einigen für dasselbe designierten Mitgliedern verzögerte, wird stündlich erwartet.
Kairo, 19. gebt. Auf Ansuchen BaringS beschloß die britische Regierung, die Okkupationsarmee in Egypten zu verstärken. Ein Bataillon Infanterie und eine Batterie gingen heute auS Malta ab. Ein weitere« Bataillon folgt aus Gibraltar nach.
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