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Marburg, Freitag, 1. Februar 1884.

XIX. Jahrgang.

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«.eigen nimmt entgegen: die Expedition b. Blattes, fB»ie d Annoncen-Bureaux »onHaasensteiuunb Vogler ;n Frankfurt a M , Ham- t,ura. Magdeburg u. Men; «udolf Messe in Frankfurt M., Berlin, München und adln: ® L. Daube und Co. in Frankfurt a. M-, Berlin, Hannover u. Paris.

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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d. Annoncen-Bureaux Jägersche Buchhandlung in Frankfurt a.M; Hermann- scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; Jnvalidendank in Berlin, Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co- in Halle; W. Thienes in Elberfeld.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage Fllustrirtes SanntagSblatt" durch die Expedition (Koch'fche Buchdruckerei) bezogen 2*/t Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg (excl. Bestellgebühr.) Jnsertionsgebühr für die gespaltene Seile 10 Pfg.

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vom Landtag.

Berlin, den 30. Januar.

37. Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses. Das Haus ist mäßig besetzt. Am Ministertische: Kultusminister Dr. v. Goßler, Justizminister Dr. Friedberg und mehrere Regierungskommisiare.

Präsident v. Köller eröffnet die Sitzung um 11V«Uhr.

Zunächst wird der Gesetzentwurf, betr. daS Höferecht in der Provinz Hannover, und hierauf der Gesetzentwurf, betr. die Errichtung eines Landgerichts in Memel, in dritter Lesung ohne Debatte angenommen.

Es folgt die Fortsetzung der gestern abgebrochenen zweiten Beratung deS Etats deS Kultusministeriums.

Abg. Bachem verlangt die Aufhebung des Gerichts­hofes für kirchliche Angelegenheiten. Derselbe sei im Prinzip vollkommen unzulässig und finde nirgends seinesgleichen.

Abg. Dr. Frhr. v. Schorlemer-Alst schließt sich dem Wunsche deS Vorredners an. Der betr. Gerichtshof sei ein Ausnahmegericht der exorbitantesten Art. Derselbe habe übrigens seine Schuldigkeit gethan, d. h. Bischöfe abgesetzt, und sei jetzt eigentlich nur noch ein Gerichtshof für Küster.

Kultusminister Dr. v. Goßler erwidert, daß eS sich in dem vorliegenden Falle lediglich um eine Etatsfrage handele, d. h um Bewilligung ober Ablehnung einer Position. Da der Gerichtshof zur Zeit noch bestehe, so bitte er um die nötigen Mittel zur Unterhaltung desselben.

Abg. Dr. Köhler weist darauf hin, daß durch die Ablehnung der Position eine schwierige Verwickelung ge­schaffen werde, indem die Mitglieder deS Gerichtshofes ihre Gehaltöanfprüche im Wege der Klage vom Staate beitreiben müßten. UebrigenS gelte der Gerichtshof für die katholische wie für die evangelische Kirche.

Abg. Frhr. v. Minnigerode verweist bezüglich der

Stellung der Konservativen zu der Frage auf die gestrigen Ausführungen des Abg. Frhrn. v. Hammerstein.

Darauf wird über diese Position (Kap. 110, Tit. 1) abgesttmmt. Die Abstimmung bleibt zweifelhaft, es muß daher durch Einzelabstimmung entschieden werden. ES stimmen mitJa" 147, mitNein" 100 Mitglieder; die Position Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten" ist also genehmigt.

Zum folgenden KapitelEvangelischer Ober-Kirchen­rat" nimmt daS Wort

Abg. Strosser, um auf Wunsch einiger westfälischer evangelischer Geistlicher Einspruch zu erheben gegen das Staatsministerial-Reskript vom 24. Oktober 1882, welches bestimmt, daß die kirchengemeinschaftlichen Umlagen bei den Gemeinden nur erhoben werden dürfen nach Verhältnis der von den Gemeinde-Mitgliedern gezahlten direkten und Staats­steuern. Redner weist auf die unbegreifliche Thatsache hin, daß die Bestimmung, durch welche die kirchliche Vermögens­verwaltung direkt in das freie Ermessen dcr Staatsregie­rung gestellt toer .e, erlassen worden sei, ohne daß man die Geistlichkeit vorher darüber gehört, und daß ferner diese Bestimmung nicht in sonst üblicher Weise veröffentlicht wurde. Er hoffe, daß die heutigen Erörterungen zur Klä­rung der Angelegenheit führen werden. (Beifall I rechts.)

Kultusminister Dr. v. G o ß l e r gesteht dem Vorredner zu, daß er die sachliche wie die gesetzliche Seite durchaus richtig dargestellt habe, und daß in der That jener Erlaß wohl zu Härten geführt haben könne (hört I hört!). Indes sei der Erlaß lediglich direktiver Natur gewesen über die Leistungsfähigkeit und Beitragspflicht der Gemeinden. Er­wägt man die Angelegenheit nach dieser Richtung, so dürfte man schwerlich zu einem so ungünstigen Resultate kommen, wie der Vorredner.

Nachdem Abg. v. Rauchhaupt nochmals im Sinne des Abg. Strosser sich geäußert, stellt

Abg. Frhr. v. Minnigerode den förmlichen Antrag: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Den Staatsministerialbeschluß vom 3. Februar 1882 und die Verfügung des Kultus-Ministeriums vom 28. November 1883 zum Zwecke der Prüfung der Rechrmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Justiz-Kom­mission zur Vorberatung zu überweisen."

An ber sich hieran knüpfenden Debatte beteiligen sich die Abgg.Dr. Brüel, v. Zeblitz-Neukirch, Lauenstein und Dr. Löwe; sämtliche Redner erklären sich im Sinne des Antrags.

Abg. Dr. EnnecceruS ist gleichfalls damit einver­standen, wünscht aber für die Vorberatung eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern. Das HauS beschließt demgemäß.

Zum folgenden KapitelEvangelische Konsistorien" nimmt

Abg. Hahn daS Wort, um die vielbesprochene Ange­legenheit der Erstattung der Büreaukosten für die Super­intendenten auS Staatsmitteln wieder anzuregen. Am

7. Februar 1880 sei die Sache vom Abg. v. Hammerstein zur Sprache gebracht worden, doch sei in derselben seitdem nichts geschehen. Da man die Notwendigkeit allgemein anerkenne, so hoffe er, daß auch die Staatsregierung ihr Wohlwollen nicht versagen und eine bezügliche Position in den nächsten Etat einstellen werde. (Beifall rechts.)

Regierungs-Kommissar Hegel erwidert, daß die Re­gierung das Bedürfnis bet in Rede stehenden Kosten- Erstattung anerkenne, daß es sich indes lediglich um Be­schaffung der Mittel handle. DaS von der Regierung eingeforderte Material sei noch nicht vollständig eiuge- gangen und bezügliche Anträge noch nicht gestellt, welche wohlwollend berücksichtigt werden würden. Im übrigen halte die Staatsregierung an ihrem im Jahre 1880 kund­gegebenen Standpunkte fest.

Abg. Hermes führt Beschwerde gegen daS branden­burgische Konsistorium, welches er beschuldigt, im Ge­meinde Kirchenrat ber Berliner Sophiengemetnde absicht­lich die Beschlußunfähigkeit herbeigeführt zu haben, indem eS die Vorschrift, daß die ausscheidenden Mitglieder bis zur Einführung ber Neugewählten im Amte bleiben sollen, umgangen habe. Er bittet den Minister, eine eingehende Untersuchung deS Falles eintreten zu lassen. (Beifall links.)

Kultusminister Dr. v. Goßler erwidert, daß er trotz des Appells deS Vorredners nicht auf die Sache eingehen könne. Die Rechte des Staates gegenüber der kirchlichen Verwaltung der evangelischen Landeskirche sind durchaus feststehend entziehen sich ber Erörterung in Spezialfragen, wie ble vorliegende. Das Gesetz gestatte dem Minister nicht, in die kirchlichen Verhältnisse einzudringen.

Abg. Zelle wendet sich gegen die Ausführungen dr« Ministers, welcher nach § 23 jenes Gesetzes wohl berech­tigt fei, in kirchliche Dinge einzudringen in dem vom Abg. Hermes gewünschten Sinne. Des weiteren kritisiert der Redner verschiedene Erlasse des brandenburgischen Kon­sistoriums, welche die kirchliche Selbstverwaltung zu unter­graben geeignet seien. DaS sei ein Stück evangelischen Kulturkampfes. Er sei ein treuer Bekenner der evange­lischen Kirche, aber er müsse doch den Zusammenhalt zwi­schen den Bischöfen und den Gemeinden in bet katholischen Kirche gegenüber dem Zwiespalt dieses Verhältnisses in der evangelischen Kirche bewundern. Den einseitigen Be­strebungen deö Konsistoriums gegenüber müsse er auf daS Dichterwort (Rückert) Hinweisen:So lange eure Weisheit will die Leute bange machen, soll die Thorhett lachen I" (Bravo links.)

Abg. v. Wedell-Piesdorf hält die Antwort deS Ministers für durchaus zutreffend und begreift nicht, daß trotzdem der Vorredner in der Weife die Sache weiter er­örtert. Nun hat einerseits der Minister bestimmt erklärt, in diese innerkirchlichen Dinge nicht einbringen zu können, andererseits aber sind die von jener Seite angegriffenen Behörden, Konsistorien und Kirchentat nicht hier, um sich

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Novelle von Wilhelm Jensen.

Ob an einem unwillkürlichen Laut von mir oder dem veränderten Ton meiner nächsten Worte, mußte sein feines Ohr meine plötzliche Erkenntnis seines Zustandes wahrge- nommen haben. Er errötete noch etwas mehr, als zuvor, wie ich die Befürchtung ausgesprochen, die Epheuranken möchten ihm an trüben Tagen zu viel Licht rauben, und schwieg einige Sekunden, dann sagte er ein wenig unsicher: Rechnen Sie eS mir nicht als sinnlose Eitelkeit an, daß ich die Absicht gehabt hätte, Sie über meinen Mangel zu täuschen; man sagt freilich: Manche, die sich unter gleichen Umständen mit mir befinden, fühlten einen derartigen Trieb in sich. Aber ich dachte, Sie hätten e« vielleicht bereit» erkannt, ober wenn nicht, wir würden uns kaum wieder begegnen, und wozu sollte ich Ihnen etwas mitteilen, was Sie in die Verlegenheit gesetzt haben würde, einige nutzlose Worte darüber zu äußern? Man ist nicht gern bedauert und, wenn Sie das Eitelkeit nennen wollen, man empfindet eine Freude und einen gewissen Reiz daran, bei einer Be­gegnung, wie der unsrtgen, einem Sehenden al» Führer bienen zu können. Allerdings ist da» eine Selbsttäuschung, allein eine solche kann auch ihr Gute« haben, wenn sie dazu verhilft, eine Entbehrung zeitweilig weniger fühlbar zu machen."

Er sprach das mit einem gelassenen Gleichmut, nur durch das begleitende leise Lächeln seines Mundes huschte fiüchtig ein schwermütiger Schatten hindurch. Ich saß in bet Thal in Verlegenheit, was ich zunächst erwidern sollte; jedes banale Wort des Mitleid«, da« er selbst abgelehnt,

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widerstand mir, und nach kurzem Bestnnen knüpfre ich, die Thatsache als etwas unabänderlich Gegeb nes annehmend, einfach an seine Aeußerung:Ihre WegcSstcherheit und vor allem Ihre genaue Bezeichnung der Gebäude in der vor uns liegcnben Stabt konnten unmöglich die Mutmaßung in mir aufkommen lassen, baß Sie dieselben nicht in ber gleichen Weise wie ich gewahrten, und es liegt mir auch noch etwa« Rätselhaftes in solcher Befähigung"

Er fiel ein:Unser Gedächtnis schärft sich ausnehmend, ein Bild unverändert bis in die kleinsten Züge aufzube­wahren. Freilich hätte ich Ihnen die Thürme und Häuser nicht zu deuten vermocht, wenn ich meine Vaterstadt als Knabe nicht oftmals mit Augen gesehen."

So waren Sie nicht immer?" rief ich und hielt abbrechend an, denn Ich empfand eine Scheu, das Wort auszusprechen. Er dagegen ergänzte e« ruhig:Nein, ich ich wurde erst in meinem zwölften Jahre blind, infolge einer Krankheit."

Weiter ließ er sich über den Ursprung seine« entsetzlichen Verlustes nicht aus, doch gab die Fortsetzung seine« Sprechens kund, daß er meine, rasch für ihn gefaßte Zuneigung erwiderte und mir mit vollem Vertrauen entgegenkam. Alles Ungewisse und Unschlüssige war jetzt au« seinem Wesen verschwunden; in bescheidenster Weise machte er mir einige Mitteilungen über seinen einfachen Lebensgang. Er stand schon seit zehn Jahren völlig allein, elternlos und ohne Anverwandte in der Welt, nur eine alte Dienerin, noch aus seinem Vaterhause, war bei ihm geblieben und sorgte für die Instand - Erhaltung seiner Wohnung. Zu solcher hatte er sich den alten Thurm, den er als Knabe gekannt

und besonders lieb gehabt, von ber Stadt angttauft und ausbauen lassen; jedenfalls waren seine Vermögensverhältnisse sehr günstige. So wußte er mit merkwürdiger, unfehlbarer Genauigkeit ohne Hülfe der Augen, waS nach jeder Richtung vor seinen Fenstern l g, sah bi« in« Kleinste den Garten drunten, das Thal, den spiegelnden Fluß, die Hebungen und Senkungen deS BerggeländeS vor sich. Mit Ausnahme der Eisenöahnanlage war s it Jahrzehnten in seiner Vaterstadt kaum eine nennenswerte Neuerung vorgekommen, die sein Orientierungsvermögen beeinträchtigte, er ging überall in einer vertrauten, körperhaft vor ihm stehenden Welt. Zu der Wahl feiner Behausung hatte ihn im übrigen noch die Nachbarschaft der Frau Jmthurn veranlaßt, mit der seine Eltern sehr befreundet gewesen, so daß er al« Kind ihr damaliges reich eingerichtetes Haus fast al« eine zweite Heimat betrachtet. Zur ebenen Erbe stand ber Thurm mit ihrer Wohnung durch den Garten in naher Verbindung, und so erhielt er, auch mittag«, durch Frau Jmthurn seine Beköstigung. In feinen Worten deutete nichts varauf hin, doch ich sagte mir im Stillen, baß sein Zweck dabei gewesen, die in bedrängte Umstände geratene Witwe auf solche Weise feinfühlend zu unterstützen; zugleich erklärte er mir, woher Elsbet Jmthurn bei meinet ersten Ankunft mit dem be­nutzten FrühstückSgerät gekommen fei. Um feiner weiteren Magb zu bedürfen, leistete sie in ihrer hoffartlosen Natur auch ihm die nämliche Be ienung wie mir, und es mußte allerdings etwas Eigentümliches und, wenn auch absichtslos, Verletzende« für sie gehabt haben, als ich auf der dunklen Treppe gesagt, ihr HauS scheine mit mehr für Blinde, al« für sehende Menschen geeignet.