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Marburg, Dienstag, 15. Januar 1884.

XIX. Jahrgang

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In die Tagesordnung eintretend, genehmigt das HauS in zTi r i. . i .. ..t _k ££---U < _.. fCukMArlt

Abg. Büchtemann kann sein Bedauern darüber nicht unterdrücken, daß die wiederholten Anregungen seitens des Abg. Dr. Reichensperger immer noch nicht zu einem nach­haltigen Eingreifen der Regierung geführt haben.

Abg. v. Rauchhaupt hebt hervor, daß in denjenigen Gebieten, wo die Selbstverwaltung eingesührt ist, eine Ueber- zahl von Baubeamten sich befindet. Er wolle zwar gern zugebcn, daß ein Techniker nicht alle Gegenstände ver­stehen könne; allein, wenn Fälle vorgekommen find, wo sieben Baubeamte sich mit einer einzigen Frage beschäftigten, jo dränge sich doch die Erwägung auf, ob nicht eine Reme­dur hier angezeiat erscheine. Im besonderen wünscht Redner, indem er an dem Zustandekommen der Wegeordnung zweifelt, neue Bestimmungen, nach Maßgabe der hannoverschen, über die Radfelgenbreite, da bas bezügliche Gesetz vom Jahre 1839

Marburg, den 15. Dezember 1811.

Herr General-Kommissär der hohen Polizei.

Dem Herrn Staatsrat, Generaldirektor des öffentlichen Unterrichtes Baron von Leist ist angezeigt worden:

daß die hiesigen Studierenden sich jeden Abend, sobald es anfange dunkel zu werden, mit dicken Stöcken be­waffnet und mit brennenden Pfeifen auf dem Markte tumultuarisch zusammenrotteten, unpaffende Lieder sängen, die Bürger insultierten und die Polizeibeamten verhöhnten.

Ungeachtet ich mir nun alle ersinnliche Mühe gegeben habe, mit Hülfe der Disziplinär-Deputation, durch Auö- schickung ver Pedellen, durch Erkundigungen bei mehreren Bewohnern der am Markte liegenden Häuser und durch Vernehmung vieler der solidesten Studierenden, jene angeb­lichen Vergehen auSzumitteln, so ist es mir doch nicht ge­lungen, etwas dieser Art in Erfahrung zu bringen und niemand will von jenen groben Exeeffeu, die doch nicht ver­borgen bleiben könnten, etwas wissen.

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24.Plenarsitzung des AbgeordnetenhaufeS. Das &aU§ ist bei der Eröffnung nur schwach besetzt. Am Mt- Mtische: Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach anb mehrere Regierungskommissare.

Präsident v Köller eröffnet die Sitzung um 11 Uhr

erwiesen werde, welche zur Aufrechthaltung der Sicherheit und Ordnung erforderlich sei. Die letzten §§ verbieten die Studentenverbink ungen und unter Androhung der Relegation das Duellierm.

Wenn nun einzelne Studenten ihren Unwillen gegen diese reuen Gesetze durch ungesetzliche Handlungen einmal kund gaben, rann wurden diese durch falsche oder übertriebene Denunziationen höheren Ortes der Gesamtheit der Studieren­den unterstellt, wie dies in nachstehenden Schreiben erstcht-

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(Nachdruck verboten.;

Sine Episode aus dem Marburger Studeuteulebeu i« westfälischer Zett.

vom Laudtag.

Berlin, den 12. Januar.

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Anzeigen nimmt entgegen: die^Expedition d. Blatte-, sowie d. Annoncen-Bureaux Jägersche Buchhandlung in Frankfurt a. M.; Hermann- scheBuchhandlung daselbst; Adolf Steiner i. Hamburg; Jnvalidendank in Berlin, Dresden und Leipzig; I. Barck u. Co. in Halle; W. Thienes in Elberfeld.

(Witten), welcher die im Etat vorgesehene Erhöhung dieses Fonds dankbar anerkennt, besondere Berücksichtigung der Studienreisen.

Abg. Dr. Hammacher regt die Angelegenheit der Kanalvorlage an und glaubt, daß eine Erklärung seitens des Ministers im Lande gewünscht werde.

Minister Maybach glaubt die Erklärung auch im Sinne der Mitbeteiligten Ressorts abgeben zu dürfen, daß die StaatSregiernng bei der Auffassung der Kanalvorlage vom Vorjahre beharrt und im wesentlichen an den in der­selben niedergelegten Grundsätzen festhält, unbeachtet der im Herrenhanse dagegen erhobenen Bedenken. Die StaatS- regierung ist zur Zeit mit der Vorlage aufs eingehendste beschäftigt, welche auf breiterer Basis, unter Einschluß der Provinz Schlesien, zur Durchführung bestimmt sei. (Leb­hafter Beifall)

Abg. Lohren äußert eine Reihe von Bedenken gegen die Kanalvorlage, welche namentlich zu wenig am nationalen Gedanken festhalte, da der beabsichtigte Ausbau vielfach lediglich dem Auslande zu Gute komme. Die Durchführung eines vollständigen Kanalnetzes erfordere ungeheuere Sum­men und er bezweifle, ob die Einnahmen daraus auch nur zur Instandhaltung der neuen Wasserstraßen auSreichen werden, geschweige zur Deckung der Anlagekosten. Er mahne dringend zur Vorsicht, damit die Schuldenlast nicht ins Unerschwingliche gerate.

Abg. Schmidt (Stettin) wendet sich entschieden gegen die Ausführungen des Vorredners und betont, daß die Grundsätze, auf denen die Kanalvorlage des Vorjahres basiert, zu denjenigen gehören, welche Preußen groß ge­macht haben.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum ist der Meinung, daß es beim Kanalausbau für Schlesien mehr um die Verbindung mit Berlin und Hamburg, als um diejenige mit Stettin, wie der Vorredner hervorhob, sich handle. Er bezeichnet es als wünschenswert, daß schon jetzt eine Ver­bindung zwischen Fürstenwalde und dem Seddihnsee durch einen Nachtragsetat vorgesehen werde.

Geh. Ober-Baurat Wiebe antwortet namens der Re­gierung, daß daS Projekt bereits in Arbeit gewesen, aber fallen gelaffen worden sei, weil mittlerweile anderweitige Wünsche aus Schlesien laut geworden wären.

Auf eine Anfrage des Abg. Dr. LotichiuS erfolgt vom Ministertische die Zusage, daß zur Korrektion deS Rheines im Gebiete deS Rheingaues noch im Laufe dieser Session ein NachtragSetat ermöglicht werden könne.

Abg. Dr. Natorp konstatiert den Erfolg der Rhein­regulierung, daß der Güterverkehr sich infolge derselben in den letzten 8 Jahren um 50 Prozent gehoben habe.

Auf eine Anfrage des Abg. Büchtemann, ob daS Kanalprojekt Rhein-Ems in ein Projekt Rhein-Elbe er­weitert worden sei, erklärt Ministerial-Direktor Schulz, baß der Stand der Vorbereitungsarbeiten eine eingehende Antwort auf diese Frage ihm noch nicht gestatte. DaS

bringen.

Ministerialdirektor Schulz antwortet, daß die An­gelegenheit reiflich erwogen werde, die bezüglichen Verhand­lungen jedoch noch nicht zum Abschluß gelangt seien, da lgs-Dim verschiedene Refforts sich daran beteiligen. Er zweifle nicht daran, daß die neuen Prüfungs-Vorschriften, die aufs sorgfältigste ausgeardeitet würden, allgemein befriedigen

drraltet sei.

Minister Maybach erklärt, daß die letzterwähnte Frage bereits erwogen und zn besieren Bestimmungen führen werde. Was die erstgenLunte Angelegenheit betreffe, so sei dieselbe für die Regierung lediglich eine finanzielle Frage, die eben : Marti Loh! in Erwägung gezogen sei. Dem Abg. Büchtemann «widerte der Minister, daß die von demselben gewünschte bessere praktische Ausbildung der Baubeamten bei der Re-

Die knrhessische Bevölkerung im großen und ganzen äat von vorne herein der französischen Fremdherrschaft toter dem König Hieronymus von Westfalen ttWb zugethan. Einzelne Kurhessen versuchten es durch V rschwörungen und Aufwiegelungen dieser verhaßten Fremdherrschaft bald möglichst ein Ende zu machen, allein eS mißlang, die Häupter solcher Verschwörungen wurden, wenn man deren btohaft werden konnte, gefänglich eingezogen und von einem Kriegsgericht zum Tode verurteilt. Derartige erfolglose Aufstände tarnen in Marburg zweimal vor. Der erste Nftanb war am 28. Dezember 1806, der zweite in der Nt vo n 23. auf den 24. Juni 1809. Die Häupter be« letzten Aufstandes Oberst Emmerich und Professor Stern« °ng wurden mit einer AnzahlVerdächtiger" verhaftet und , «i?« 12. Juli j. I. nach Kaffel abgeführt. Hier wurden

S zu ' sie vor ein Kriegsgericht gestellt; für Emmerich, Sternberg noch zwei Unglücksgefährten, Daniel Muth von vckershuusen und Wendel Günther von Sterzhausen, beide ^hessische Soldaten, lautete ver Urteilssprnch auf Tod °urch Pulver und Blei, die übrigen wurden begnadigt.

18. Juli 1809 öffneten sich in der Frühe die Thore ** Kastells zu Kaffel, die vier genani ten wurden unter witer militärischer Bedeckung auf den Forst geführt und selbst erschossen. _______ _

daktion der neuen Prüfungsbestimmungen ganz besonders ins Ange gefaßt werde.

Abg. Sarazin bespricht die Stellung der Bauiechniker und der Baustudierenden im allgemeinen, welche im Ver­hältnis zu den auf der Universität ausgebildeten Fachleuten nicht entsprechend sozial gestellt seien.

Abg. Gescher bringt eine Petition der Koblenzer Handelskammer, betreffend die Kanalisierung der Mosel, In Erinnerung und bittet die Regierung um eine wohlwollende Haltung In dieser Angelegenheit.

Abg. Cremer weist auf die Mängel des SubmissionS- wesens hin, die indes, wie er ankenne, seitens der Regierung nach Möglichkeit gemildert würden. Nur den Punkt wolle er jetzt berühren, daß bei monumentalen Bauten mit Stein­bildwerken die Submission für letztere einfach den Stein­metzmeistern überlassen wird, statt den Fachkünstlern, den Bildhauern. Des weiteren tadelt Redner, daß trotz der auf der Höhe ihrer Aufgabe stehenden Leistungen der hei­mischen Kunstschule für Bildhauer, die Modelle noch imm?r fast durchweg in Italien gefertigt werden. Auch nach dieser Richtung wolle er der Regierung die Beachtung des sonst von dieser befolgten Grundsatzes ans Herz legen: der nationalen Arbeit auch den nationalen Markt zu sichern! (Bravo! rechts)

Abg. Dr. Reichensperger (Köln) kommt nochmals auf seine oft erhobene Forderung einer besieren Berück­sichtigung des unseren heimischen Verhältnissen entsprechen­den gotischen Stils zurück, gegenüber der zumeist ange­wandten modernen Bauart, die er als einencharakterlosen Kommißbcmstil" bezeichnet.

Abg. Büchtemann betont dem gegenüber, daß die Anwendung des gotischen Stile- dem praktischen Bedürf- nisie am wenigsten Rechnung trage.

Abg. Ludowieg bringt die Korrektion der Weser zur Sprache, während Abg. v. Bethe (Czarnikan) die Sen­kung des Wasserspiegels der Netze beklagt, die er auf die regierungsseitig angeordneten Arbeiten zurückführen zu dürfen glaubt. Der Regiemngskommisiar erklärt j-doch, daß die von der Regierung bestimmten Banausfüh'.ungen jene Un- zuträglichkeilen nicht herbeig führt hätten und daß die Re­gierung die Angelegenheit nach wie vor gewisienhaft im Auge habe.

Abg. v. Rissel mann weist auf die Zustände in der Oeer-Niederung hin und bittet um B-rückstchtigung einer bezüglichen Petition der Einwohner von Schwedt und Greifenhagen.

Regierungskommissar Wiebe erklärt, daß der StaatS- regterung zwar zur Zeit die Petition noch nicht bekannt sei, daß die Ooerregnlierung indes nachhaltig gefördert werde.

Zu Titel 20 deS Kapitel 65 betreffend Dispositions­fonds zu litterarifchen und anderen gemeinnützigen Zwecken im Fache der Baukunst und Bauwisienfchaft, zu Studien­reisen von Bavtechnikern rc., wünscht Abg. Berger verschärfen sondern auch zu erweitern, und um derartigen Aufwiegelungen unter der hiesigen studierenden Jugend zu verhindern man hatte nämlich in zugereisten Studenten anderer Universitäten Emissäre erkannt diese Maßregel nunmehr auch auf sic unter teilweiser Beschränkung bis dahin gehabter Freiheiten auszudehnen. Unter dem Vorwande, Unordnungen und Ruhestörungen in Marburg vorzubeugen, erließ unter dem 24. April 1810 traft höheren Auftrags der damalige Prorekior Professor Wächter an die hiesigen Studierenden eine Verordnung. Nach dieser verlangt der § 11, daß niemand über 10 Uhr abends im Wirtshaus bleiben solle. Der § 12 untersagt alles Lärmen, Singen, Rufen, Schießen unv Legen von Kanonenschüssen auf den Straßen und auf öffentlichen Plätzen. Nach § 13 werden die Kommerse weder in öffentlichen Häusern noch in Privat­häusern geduldet. Zahlreiche Zusammentünfte der Studenten bei außerordentlichen oder feierlichen Gelegenheiten sind unter der Bedingung zulässig, daß der zeitige Prorektor ein mit dem Universttätsstegel versehenen Erlaubnisschein auS- stellt, in welchem die für Ruhe und Ordnung bürgenden Unternehmer namhaft aufgeführt werden. Der § 14 untersagt alle öffentlichen Aufzüge und Musiken und ge­stattet nur dieselben als Ausnahmen von der Regel nach der im § 13 bezeichneten Weise. Nach § 16 durften hiesige Studenten auswärtig; nur mit Erlaubnis des Prorek ors beherbergen. Nach § 17 ist das Tabaksrauchen auf den Straßen und auf den öffentlichen Plätzen streng verboten und wird mit Vorbehalt der disziplinarischen Bestrafung vcn der Polizei geahndet. Der § 18 verlangt, daß allen öffent­lichen Beamten und Dienern die gebührende Achtung

M Privat - Eisenbahnen, in dritter Lesung ohne Debatte, ! fährt alsdann in der zweiten Busgetberatung fort. JntereM gum Etat der Bauverwaltung nimmt daS Wort der Abg. Dr.Köhler, um eine Neuregelung der Bestim-

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageIllustrirtes SonutagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche C Buchdruckerei) bezogen SV, Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Psg (excl. Bestellgebühr.) Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Psg.

Für in der Expedition zu erteilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Psg. berechnet

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rin.____ .Durch diese Aufstände sah die westfälische Regierung

W veranlaßt, ihre polizeilichen Maßregeln nicht nur zu

nimmt entgegen : ^Expedition d. Blattes, 7mieo Unnoncen-Bureaux ,onH->-s-nst-inundVogler

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Abg. Dr. Reichensperger (Köln) geht näher auf sie Frage ein und beklagt das derzeitige Prüfungsreglement von 1876, dessen Bestimmungen er alshaarsträubende" bezeichnet. Im weiteren bedauert er, daß man mit dem [armonim zumeist angewandten Baustile zu sehr auf die Antike zurück-

monatl.M gehe; man möge lieber die Gotik zum Muster nehmen, le Anzahliiß^lche dem Deutschtum näher stehe.

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