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Nr. 800.
JRarfiurg, Sonntag, 23. Dezember 1883. . XVIII. JllhrgllNg.
Anzeigen nimmt entgegen: zie Expedition d. Blatte», sowie d.Annoncen-Bureallx
Th. Dietrich u. So. in Raffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasenstein u. Vogler in Frankfurt a. Ak., Berlin, Leipzig, Köln ic.; Rudolf Iioffe in Berlin, Frankfurt a. M. re.
AnIMcht jfitniig.
Anzeigen nimmt entgegen': die Expedition d. Blatte», sowie d.Annoncen-Bureaux von ®. 8. Daube u. Sa. in Frankfurt a. M.; JSgersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhonblun, daselbst; Invalidenbank in Berlin; W. Thiene? in Elberfeld: 6. Schlotte in Bremen.
Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für da» Quartal mit der wöchentlichen Beilage „Jllnstrtrte« Somrtagsblatt' durch die Expedition (Ä o ch'sche Buchdruckeret) bezogen 21/« Wert, durch die Postämter des Deutschen Reiche» 2 Merk 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr.) — JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg. Für in der Expedition zu ertheileude Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.
Erstes Blatt.
Auf das mit dem 1. Januar 1884 beginnende neue Quartal ersuchen wir, bet der Post die Bestellungen auf die
Oberhesfische Zeitung
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Marburg. Exped. der Oberh. Ztg.
Die Stenergefetzvorlagen.
II.
Aus den Detailbestimmungen der beiden Gesetzentwürfe ist nachstehendes hervorzuheben.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Einkommensteuer, welcher den bisherigen Unterschied zwischen Klassen- und Einkommensteuer beseitigt, und an Stelle derselben eine einheitliche Einkommensteuer setzt, handelt in seinem ersten Abschnitt von der subjektiven und der objektiven Steuerpflicht. Subjektiv steuerpflichtig find physische Personen, Aktiengesellschaften, sowie Personen oder Gesellschaften, welche au» in Preußen belegenem Grundbesitz oder in Preußen betriebenen Gewerben, aus preußischen Besoldungen, Pensionen und Wartegeldern Einkommen haben, ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt. Die „objektive Steuerpflicht" zerfällt in die allgemeinen Grundsätze bezüglich der Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens, daS Einkommen aus Kapitalvermögen, das Einkommen aus Grundvermögen, daö Einkommen aus Handel, Gewerbe und Pachtungen, daS Einkommen aus persönlicher Arbeit, gewinnbringender Beschäftigung, aus Rechten auf periodische Hebungen und daS Einkommen der Aktiengesellschaften.
Der zweite Hauptabschnitt betrifft die Steuersätze. Unter Wegfall der bisherigen Steuerstufen soll die Steuerpfltcht in der Weise geregelt werden, daß die Einkommensteuer bet einem Jahreseinkommen von mehr als 10000 Mark jährlich 3 Mark für je 100 Mark beträgt. Die Steuersätze für Jahreseinkommen unter 10000
26 Die alte Lady.
Erzählung von Balduin Möllhausen.
„Senaten hast Du mich!" brüllte er auf dem Wipfel seiner Wut, sobald er hinter Abel noch andere Gestalten hereinschlüpfen sah, „verraten I dafür nimm Deinen Lohn hin!" Gleichzeitig krachte der Schuß, und al» er sah, daß Miß Eva auf die Wand zu taumelte, feuerte er einen zweiten Schuß auf Abel als dm nächsten Angreifer, der lautlos in die Kniee brach. Bevor er aber Zeit zu einem dritten Schuß gewann, knallte es aus dem Eingang zu ihm herüber, und mit durchbohrtem Schädel stürzte er rückwärts auf die Stelle hin, auf welcher er kurz zuvor gefeffen hatte. —
Die schrecklichen Ereignisse waren in dem engen Raum so schnell auf einander gefolgt, daß selbst ein unbefangenes Auge sie nicht leicht zu entwirren vermocht hätte. Die hinzuspringenden Farmer überzeugten sich daher zunächst, daß von dem Räuber kein hinterlistiger Angriff mehr zu befürchten, dann kehrten sie sich der alten Lady und Abel zu, von welchen sie wähnten, daß Beide der Rache deS Einäugigen zum Opfer gefallen. Miß Eva war indeffen nur vor Entsetzen auf die Mauer zugetaumelt. Erst als sie Abel und den Einäugigen selber hinstürzen sah, sank sie unter dem Einfluß eines ohnmachtähnlichen Gefühls in die Kniee, vor dem gänzlichen Umsinken sich dadurch bewahrend, daß sie mit der Schulter sich an die Wand lehnte. Berger stand e» mit Abel. Auch er lag auf den Änieen und preßte die rechte Hand auf die linke Brustseite. Leichenfahl war fein Antlitz; in erlöschendem Glanz blickien seine Augen auf die alte Freundin, deren sich völlige Erstarrung be- mächtigt zu habm schien. Erst als der eine Farmer, um
Mark werden so geregelt, daß Einkommen von 10000 Mark abwärts bis 9000 Mark 2 Mark 90 Pf., bis 8000 Mark 2 Mark 80 Pf., bis 7000 Mark 2 Mark 70 Pf., bis 6000 Mark 2 Mark 60 Pf. pro 100 Mark jährlichen Einkommens zahlen. Von hier ab bis 3 600 Mark ermäßigt sich der Steuersatz um je 10 Pf. für je 600 Mark weniger Einkommen; von 3600 Mark bis 2400 Mark ermäßigt sich der Steuersatz abermals um je 10 Pf. für je 300 Maik, von 2400 Mark bis 1600 Mark ermäßigt sich der Steuersatz wieder um je 10 Pf. für je 200 Mark und von 1600 Mark bis 1200 Mark fällt er um denselben für je 100 Mark, so daß er für daS Einkommen von 1300 bis 1200 Mark 1 Mark beträgt, während Einkommen unter 1200 Mark steuerfrei bleiben. Während demnach bisher eine Progression der Steuerstufen nur bei der Klaffensteuer, also bis zu einem Einkommen von 3000 Mark stattfand, wird in dem Gesetzentwurf die Progression bis auf 10 000 Mark, mit 1 Prozent beginnend und mit 5 Prozent endigend, ausgedehnt. JnderErrnäßigung der Steuersätze ist vorgesehen, daß auö Rücksicht auf besonders schwierige wirtschaftliche Verhältnisse Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 1800Mark eine Ermäßigung bis zum gänzlichen Erlasse der Steuer, und Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von 1800 Mark und nicht mehr als 9000 Mark eine Ermäßigung bis auf dieHälfte der hier angegebenen Steuersätze gewährt werden kann.
Die weiteren Hauptabschnitte betreffen daS Verfahren bei der Veranlagung der Steuer, die Steuererhebung, Strafbestimmungen, Kosten, Kompetenzvorschriften, Heranziehung der befreiten Steuerpflichtigen zu den Kommunal- Lasten, sowie Regelung des Wahlrechts derselben und endlich die Schlußbestimmungen bezüglich des Inkrafttretens des Gesetzes, welches ebenso wie bei dem anderen Gesetze am 1. April 1885 erfolgen soll. Aus diesen Abschnitten sei folgendes hervorgehoben. Im allgemeinen bewendet es bei dem bisherigen Veranlagungsverfahren, inSbefondere ist die Einführung eines allgemeinen Deklarations-Zwanges nicht vorgesehen worden. Nur für das Einkommen aus Kapitalvermögen soll im Zusammenhänge mit der Kapital- Rentensteuer die Deklarationspflicht eingeführt werden. Auch sollen den Vorsitzenden der Ein schätzungSkommission erweiterte Befugnisse in bezug auf die Feststellung der Einkommensverhältnisse beigelegt werden. Die versuchsweise an Stelle der monatlichen eingeführten vierteljährlichen Erhebungen haben sich bewährt und sollen beibehalten werden. Der Finanzminister erhält die ihm bisher nicht zustehende Befugnis, im Falle von ganzen Geg'Nden ober doch Ortschaften treffenden Kalamitäten, wie Uebcischwemmungen re., die Einkommensteuer ganz oder
ihr Beistand zu leisten, neben sie hintrat, während der andere sich über Abel hinneigte, richtete sie sich mit einer energischen Bewegung empor.
„Abel, Abel, warum hast Du mir das gethan?" rief sie mit vor Jammer hebenden Lippen, und sie tnieetc neben ihn hin, ihren Arm um feine Schultern legend, „wer zeigte Dir den Weg hierher? Unglückseliger, daß auch Du von der Hand dieses Scheusals fallen mußtest! Mein Gott, mein Gott, warum konnte ich es nicht fein, die er traf?"
Da flog ein Lächeln über des jungen Manne« Züge, und wenn auch unter Anstrengung, sprach er doch mit volltönender Stimme: „Diese Männer suchten einen Verbrecher; wir hielten uns auf Ihrer Fährte, und da zeigten Sie selber uns den Weg. Doch ich hoffe, es steht nicht allzu böse mit mir, aber die Kräfte verließen mich schneller. Könnte ich nur nach Hanse — vielleicht schaffe ich'S mit dem Gehen," und von Miß Eva und den Männern unterstützt, erhob et sich. Er wurde des erschoffenen Einäugigen ansichtig und fügte haßerfüllt hinzu: „Gut genug im Sinne hatte er'S mit uns Beiden — Gott sei Dank, er hat seinen Lohn — einen weiten Weg legte die Kugel in meinet Brust nicht zurück — aber da ist der Gaul, der möchte mich bald nach Hause tragen, damit ich zur Ruhe gelange," und der jüngere Farmer eilte hinaus, um daS Pferd herbeizuholen. Abel hingegen, wie von Schwäche übermannt, sank wieder zur Erde, worauf die alte Lady seine Kleidet öffnete und gemeinschaftlich mit dem zurückgebliebenen Farmer die Wunde unterfuchte.
Uno es war, wie Abel sagte: Einen weiten Weg hatte die Kugel in seinem Körper nicht zurückgelegt. Unterhalb deS linken Arme» war sie tingebrungen, um sich neben dem
teilweise niederzuschlagen. Die Verpflichtung zur Nachzahlung der defraudierten Steuer verjährt erst in zehn Jahren und geht auf die Erben über. Von besonderer Wichtigkeit ist auch die Bestimmung, daß die Veranlagung sich in der Folge auf einen dreijährigen Zeitraum erstrecken soll.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Einführung einer Kapital-Rentensteuer besteht aus 13Paragraphen, von denen 1—4 den Gegenstand der Steuer, 5—6 die Steuersätze, 7—8 die steuerpflichtigen Personen, 9—12 daS Verfahren, und 13 die Schlußbestimmungen behandeln. Die Steuer beträgt bei Einkommen von mehr als 10 000 Mk. je 2 Mk. für 100 Mk. Rente und fällt dann von 10 000 Mk. abwärts bis 6000 Mk. um je 10 Pfg. pro 1000 Mk. weniger Einkommen, von 6000 Mk. bis 1800 Mk. um je 10 Pig. pro 600 Mk. weniger Einkommen, von 1800 Mk. bis 600 Mk. um je 10 Pfg. pro 300 Mk. weniger Einkommen.
Gegenstand der Steuer sind: Zinsen, Renten und sonstige geldwerte Vorteile aus den dem Steuerpflichtigen zu- stehenden Kapitalforderungen jeder Art, einschließlich der Dividenden, Bezügen aus Aktien und ähnlichen Kapitalanlagen. Ein Abzug der auf die Einziehung und Sicherung der Kapitalrente erweislich verwendeten Ausgaben findet statt, nicht aber ein Abzug etwaiger Schuldzinsen. Kapitalrenten der einem Haushalte angehörigen Familienglieder sind, wenn letztere nicht zur Einkommensteuer selbständig veranlagt werden, den Kapitalrenten des HanShal- tungSvorstandes zuzurechnen. Als Kapitalrente deS in gewerbesteuerpflichtigen Bank- und ähnlichen, den Geld- und Kreditverkehr vermittelnden Geschäften angelegten Vermögens gilt die vierprozentige Rente des aus der letzten Jahresbilanz sich ergebenden Geschäftsvermögens. Die Steuer ist von den physischen Personen und Aktiengesellschaften, welche einkommenstcuetpflichtig sind zu entrichten. Befreit sind die von der Einkommensteuer Befreiten, diejenigen Einkommensteuerpflichtigen, bereit ber Kapitalsteuer unterworfenen Bezüge den Betrag von 600 Mk. nicht übersteigen, Steuerpflichtige, beten Gesamteinkommen den Betrag von 2000 Mk. nicht überschreitet, unb endlich Witwen, vaterlose Minderjährige unb solche Personen, welche unfähig find, für sich und ihre Angehörigen ben stanbeSgemäßen Unterhalt zu erwerben, wenn beten Gesamteinkommen den Betrag von 4000 Mk. nicht übersteigt. Jeber Verpflichtete hat selbst seinen Kapitalrentenbezug zu deklarieren.
Bcigefügt sind ben beiden Gesetzentwürfen außer den sehr umfangreichen Motiven Nachweisungen über die bisherigen und künftigen Steuereinkünfte. Gegen die Einnahmen aus ber bisherigen Einkommen- unb Klaffensteuer ist auf Grunb des vorliegenden Einkommensteuergesetzes ein Ausfall von ungefähr 6 267 000 Mk. anzunehmen. Die Kapitalrentensteuer wird voraussichtlich einen Ertrag Schulterblatt einen Ausweg zu bahnen. Wer aber konnte ermessen, welche Folgen die Verletzung nach sich ziehen würde I
Da der Blutverlust ein verhältnismäßig geringer, erhielten sich auch seine Kräfte länget. Es verursachte daher kaum Mühe, ihm in den Sattel zu helfen. Dann ergriff ber eine Farmet bie Zügel, während ber andere neben ben Verwundeten hintrat, um ihn auf dem hindernisreichen Wege zu überwachen.
Bevor sie sich entfernten, kehrte Miß Eva noch einmal in ben Bau zurück, in welchem das Feuer noch immer lustig flackerte. Festen Schrittes trat sie neben den toten Räuber hin; ihr erdfahles Antlitz neigend, betrachtete sie ihn starren Blickes. Erst als der Hufschlag des scheidenden Pferdes zu ihr heteindrang, durchrieselte es sie wie ein belebender Schauder. Ihre Lippen regten sich unb mit geisterhafter Ruhe lispelte sie über den Toten hin: „Wer Blut vergießet, deß Blut foll Bergoffen werden, spricht der Herr. Mag er Dir ein gnädiger Richter fein. Ich selber besitze nicht mehr die Kraft zu versöhnlichen Gedanken, zur Fürbitte. Dein LovS hast Du Dir selbst bereitet. Ich bin nicht die Ursache Deines TvdeS. Um Dich dem Leben, der Möglichkeit der Reue unb der Sühne zu erhalten, hätte ich noch länger geduldet unb gelitten."
Wiederum betrachtete sie den Entseelten schweigend. Er lag aus dem Rücken. Die Kugel war ihm von Schläfe zu Schläfe durch den Kopf gefahren. Blutleer war daS in dem Wutanfall erstarrte Antlitz. Die rechte Faust hielt noch die tötliche Waffe, die linke den ledernen Beutel, welchem die Goldstücke entrollt waren. Bis In'S Feuer hinein lagen sie zerstreut umher. (Fortsetzung folgt.)