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Nr 299

JllarÖurg, Sonnabend, 23. Dezember 1883.

xvm. Jahrgang.

Anzeigen nimmt entgegen: hie Expedition d. Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureaux o. Th- Dietrich u. Co. in jkaffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a M-; Haasenstein u. Vogler in Lrankfurt a. Al., Berlin, öeipiig, Höln rc.; Rudolf Stoffe in Berlin, Frank­furt a. M- re-

WcheUche jcihniii.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureaux von G L. Daube u. Co. in Frankfurt a. M.; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalisendank in Berlin; W. Thiene- in Elberfeld: «- Schlotte in Bremen-

Erscheint tLglich anher an den Werttagen nach borm- und Feiertagen. Preis für da- Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllustrirtes LoiMtag-blatt" durch die Spedition («o ch'fche B uch drucke re i) bezogen 8A Vtark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 60 Pf«, (excl- Bestellgebühr.) - JnserttonSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pf«.

Für in der Expedition zu ercheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pf«, berechnet.

Aus das mit dem 1. Januar 1884 beginnende neue Quartal ersuchen wir, bei der Post die Bestellungen auf die

Oberhesfische Zeitung

und ihren Beiblättern

Illustriertes Sountagsblatt, sowie für die Abonnenten der Kreise Marburg und Kirchhain

Amtliche Nachrichten für die Kreise Marburg und Kirchhain,

baldigst machen zu wollen.

Der Nr. 1 künftigen Jahres wird ein Wandkalender für 1884 beigefügt.

Trotz der Beilagen bleibt der AbonnementSpreiS der seitherige. Um aber die Beilagen vollständig erhalten zu können, wolle man die Bestellungen vor Ablauf Dezember machen. Alle Postboten nehmen Bestellungen an.

Marburg. Exped. der Oberh. Ztg.

Die Steuergesetzvarlage«. I.

Der Begründung der beiden vom Finanzminister im Abgeordnetenhause eingebrachten Gesetzentwürfe über die Einkommensteuer und die Einführung der Kapitalrenten­steuer entnehmen wir folgendes:

Vom Standpunkte der Staatsregierung kommt es vor allem darauf an, dasimvorigen Jahre schon notwendigerweise in- Auge ge­faßte Mindestmaß der Befreiungen von der Klassensteuer nunmehr vollständig zu er­reichen. Mag auch darüber gestritten und die Frage unter verschiedenen Voraussetzungen verschieden beantwortet werben können, bis zu welchem Einkommensbetrage eS für den ganzen Umfang des Staats gleichmäßig nützlich und wünschenswert sei, von einer staatlichen Besteuerung des persönlichen Einkommens ganz abzusehen, so wirb doch an­erkannt werben müssen, daß ein Jahreseinkommen von nur 1200 Mark oder weniger unter den heutigen Verhältnissen in unserem Staate jedenfalls hinter der Grenze eher noch erheblich zurückbleibt, als ste etwa schon überschreitet, von wo ab im allgemeinen ohne Bedenken ein Anspruch des Staats aus regelmäßige, in festen Terminen zu entrichtende steuerliche Gelvbetträge zu erheben und durchzusühren ist. Soll der Mtßstano, daß die Einziehung der Einkommen­steuer die wirtschaftliche Existenz der Censtten gefährdet, die Gemüter vom Staate abwendet, die Rethen der Unzufrie­denen mehrt, wenigstens für diejenigen Klasten beseitigt werden, in welchen derartige Fälle nicht zu seltenen Aus­nahmen gehören, so genügt die Aushebung der beiden untersten Stufen der Klassensteuer nicht. Eine dem Entwurf bei­

ss Die alte Lady.

Erzählung von Balduin Möllhausen.

Hättest es wenigstens versuchen sollen", erwiderte der Einäugige grimmig.Brachtest Du mehr, wer weiß, zu welchem Uebereinkommen ich mich verstanden hätte."

Welchen Schwur hieltest Du jemals?" fragte die alte Lady herbe.

Mehr al« einen", hieß es lachend zurück,zunächst den SLwur, vor allem das Beste zu machen doch spare Dein Geschwätz. Komm, setz' Dich zu mir. Hier ist eine saubere Stelle, da könntest Du Millionen aufzählen. Be­eile Dich, und hast Du mich nicht betrogen, so magst Du daraus bauen, daß ich vor Tagesanbruch mindesten« ein Dutzend Metten hinter mich legte. Auch meine Zeit ist kostbar."

Miß Eva zögerte noch immer. Es war, als habe ste die zuletzt vernommenen Worte in Gedanken wiederholt, um deren Wert zu ermessen. Mit ihr zugleich aber hörten auch andere die von einer grenzenlosen Verstocktheit zeugende Erklärung. Schon seitdem ste in den Wald eingetreten war, hatten Abel und die beiden Farmer, ste die heimlich erwarteten, sich hinter ihr befunden. Da ste sich keinen Zwang auferlegte, unbekümmert um da« von ihr erzeugte Geräusch, zwischen den in den Pfad hineinragenden Zweigen und Büschen hindurch sich Bahn brach, so wurde es den drei Männern erleichtert, ihr in mäßiger Entfernung zu folgen. Ihr Hineinschlüpfen in den Bau und das Gespräch mit dem Einäugigen benutzten ste darauf, dicht vor den Eingang hin zu kriechen, so daß Abel, welcher sich vorn befand, den abgrschlostenen Raum einigermaßen zu über­blicken vermochte. Ursprünglich hatten ste verabredet, erst daun oes Räubers stch zu bemächtigen, nachdem Miß Eva

gefügte Nachweisung ergiebt, daß in der 3. und 4. Stufe noch eine verhältnismäßig viel größere Zahl von ZwangS- maßregeln erforderlich ist, als in den höheren Stufen. Wenn jene Zahl auch hinter der auf die beiden untersten Stufen bisher entfallenden natürlich erheblich zurückbleibt, so treffen doch andererseits die Exekutionen die Censtten der 3. uns 4. Stufe oft noch härter, weil viele derselben Lebenskreisen angehören, die ihrer bürgerlichen Stellung wegen derartige Maßregeln noch schwerer empfinden, als die Steuerpflichtigen der untersten Stufen.

Auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht kann die gegen­wärtige Minimalgrenze der Personalsteuer nicht als eine angemeffene angesehen werden. DicS würde selbst dann nicht der Fall sein, wenn eS mit Aufhebung der beiden untersten Stufen gelungen wäre, die gewöhnlichen Hand­arbeiter durchgängig zu befreien, waS nicht einmal zutrifft. Die in der 3. und 4. Stufe veranlagten kleineren Hand­werker und Handeltreibenden, Unterbeamten deS Reiches, des Staates, der Kommunen und Eisenbahnen, VolkSschul- lchrer u. s. w. befinden sich trotz ihres höheren Jahresein­kommens häufig in noch bedrängterer Lage und können den Ansprüchen, welche ihr Beruf ober ihre Stellung und die Familie an sie richten, oft schwerer gerecht werden, als Tage­löhner oder Dienstboten. Jene Kategorien von Steuer­pflichtigen werden aber durch Beseitigung der vier untersten Stufen in Überwiegender Mehrzahl steuerfrei gestellt.

Endlich ist eS von nicht zu unterschätzender Bedeutung, daß in der 3. und 4. Stufe eine verhältnismäßig viel größere Anzahl von ganze Familien umfassenden und daher bedürftigeren Haushaltungen veranlagt ist, als in den untersten Stufen, welchen die Mehrzahl der jüngeren, noch allein stehenden Personen der fraglichen Volksklaffen, wie Dienstboten-, Handwerks-, Handelsgehilfen u. s. w. angehören.

Eine unbedingt und für alle Verhältniffe zutreffende Minimalgrenze der Einkommensteuer ist insofern allerdings auch mit dem Betrage von 1200 Mark nicht gegeben, als stch gewiß nicht in Abrede stellen läßt, daß auch Censtten mit einem Einkommen von über 1200 Mark stch unter Umständen in einer schwierigeren Lage befinden können, als solche mit einem geringeren Einkommen. Indessen handelt eS sich um das jetzt Erreichbare und trifft dieser Einwand auch nicht gerade die gezogene Grenzlinie von 1200 Mark, sondern er kann ebenso gegen jeden anderen Vorschlag eines Minimaleinkommens geltend gemacht werden; er richtet stch in Wirklichkeit gegen das Prinzip der Besteuerung nach dem Einkommen an stch; denn ein bestimmter Geldbetrag d<s Einkommens kann im Hinblick auf die Verschiedenheit des KaufwerteS deS Geldes und die Verschiedenheit des von individuellen Bedingungen abhängigen Ausgabebedarfs der Censtten überhaupt keinen unbedingt gleichmäßigen Maßstab für die Leistungsfähigkeit abgeben.

sich entfernt haben wäre; dagegen flößten dessen Drohungen ihnen andererseits wieder die ernstesten Besorgnisse für der alten Lady Sicherheit ein. ES geschah daher gleichsam un­willkürlich, daß Abel, gefolgt von den beiden Gefährten, stch immer noch weiter nach vorn schob, bis er endlich mit Kopf und Schultern innerhalb deS rauchgefüllten Raumes lag. Gegen Entdeckung aber schützte ihn zunächst der Schatten der vor das Feuer hingetretenen Miß Eva und, wenn diese zur Seite wich, daS nunmehr lodernde und knisternde Feuer selber.

Zn Dir fitze ich mich nicht," brach die alte Lady nach kurzem Sinnen mit verzweifelter Entschlossenbeit daS Schweigen.Sage mir, ich möchte mich auf die Flammen legen, und ich thu's lieber. Ick will nicht einmal vor meinem eigenen Gewiffen den Schein auf mich laben, als hätte ich noch irgend eine Gemeinschaft mit Dir. Da hast Du das Blutgelb, unv Blutgeld ist'S, ich wiberhole eS, nachdem Du es berührtest," und ste warf einen lkirrenden ledernen Beutel über das Feuer hinweg vor den Ein­äugigen hin;zähle eS nach. Ich warte, bi« Du die Summe für richtig befunden hast. Dann will ich gehen, und der Himmel mag mich vor einer neuen Begegnung mit Dir gnädig bewahren."

In Dir steck: der Satan," versetzte der Einäugige, indem er den Beutel hastig öffnete, besten Inhalt vor sich hinsLüttete und die Goldstücke zu zählen begann. Dann nach einer Pause mit teuflischem Hohnlachen:DaS ist also Deine gepriesene Ehrlichkeit? Achtzig Dollar« fehlen*

Ich zählte fünfhundert für Dich ab. Ich zählte sie zweimal, ich kann mich nicht geirrt haben," fiel Miß Eva entrüstet ein.

Hast Du ste von etwas abgezählt und Du merktest den Fehler nicht, so muß noch ein hübscher Rest vorhanden

WaS die voraussichtliche Wirkung der in Rede stehenden Maßregeln anlangt, so sind nach den Ergebnisten der Klassensteuerveranlagung 'für das Jahr 1883/84 in der 3. und 4. Stufe der Klaffensteuer 616956 Steuerpflich­tige, also 47,2 Prozent aller noch zur Klastensteuer ver­anlagten Einzelsteuernden und HanshaltungSvorstände ver­anlagt, und zwar fallen auf Stufe 3 (900 bis 1050 M. Einkommen) 343589 Einzelsteuernde und Haushaltungs­vorstände mit einem Veranlagungssoll von 2 319 226 Mk., und auf Stufe 4 (1050 bis 1200 Mk. Einkommen) 273367 Etnzelsteuernde und HanshaltungSvorstände mit einem Veranlagungssoll von 4 779 529 Mk.

Während die Staatsregierung also vor allem auf die Befreiung der ärmeren Volksklasten von der Perfonalstener in dem von vornherein und auch jetzt noch für geboten erachteten Mindestmaße bedacht fein unv bleiben muß, kommt e» dagegen vom Standpunkte der im Landtage vor­wiegend zur Geltung gekommenen Austastung, wenn auch nicht ans chließlich, so doch jedenfalls zugleich mit den notwendigen weiteren Befreiungen darauf an, ben übrigen Teil bet Klastensteuer unb die Einkommensteuer unter Be­seitigung der sonst hervorgetretenen Mängel, so zu gestalten, baß beren fernere Beibehaltung nicht mehr fraglich erscheint. Wenigstens geht die vom Hause bcr Abgeordneten in seiner letzten Session gefaßte Resolution im wesentlichen auf dieses Ziel hinaus, indem sie neben der Wiederherstellung der durch das Gesetz vom 10. März 1881 gewährten Steuer­erleichterungen eine Verbesserung deS Veranlagungsver­fahrens und zugleich die höhere Besteruerung deS Ein­kommens aus Kapitalvermögen beantragt.

Die Staatsregierung hat an- demselben Grunde, der sie bereits bewogen hatte, die Mittel zur Erreichung des von ihr vor allem inS Auge gefaßten Zieles nicht länger nur auf dem prinzipiell für richtig erachteten Wege der Reichssteuerreform gewinnen zu wollen, und der sie dem­nächst auch dazu bewogen hat, behufs der sofortigen teil­weisen Erreichung jenes Zieles selbst auf ben Weg einer teilweisen Zurücknahme der gesetzlichen unb tatsächlich schon gewährten Steuer-Erleichterungen zu folgen, kein Bedenken tragen können, auch auf eine Reform der Personalsteuer im Sinne der gedachten Resolution einzugehen, da ste sich der Hoffnung hingeben darf, auf diese Weise die für die Wohlfahrt des Landes dringendste Forderung der Besei­tigung auch der 3. und 4. Stufe der Klastensteuer bald erfüllt zu sehen.

Die hierzu erforderlichen Deckungsmittel durch Ver­besserung bet Veranlagung der Einkommensteuer und durch höhere Besteuerung deS Einkommens aus Kapitalvermögen zu beschaffen, erscheint auch an und für sich, nach Ab­lehnung der andetweiten Vorschläge der Staatsregierung und nach der deutlichen Stellungnahme des Landtags für

sein," erklärte der Einäugige mit wachsender Gier,Du wirst mir daher für mein längeres Warten an diesem Ort daS Fehlende vierfach erstatten."

Ich zählte fünfhundert ab," widerholte die alte Lady erbittert,freilich, ich hätte wissen wüsten, daß Du eS ab- leugnen würdest. Tratest Du so oft daS Heiligste unter die Füße, so läßt Du in kleinen Dingen um so wmiger Gerechtigkeit waiten."

Schweig mit Deinem Moralgewinsel," schnaubte der Einäugige,behaupte ich, eS fehlen achtzig Dollars, so stimmt meine Rechnung bester, als die Deinige. Ich werde Dich nach Hause begleiten, unb zu Pferde obenetn; bann aber nicht eher meine Reise fortsetzen, als bis Du mir viermal achtzig Dollars auSzahltest."

So zwingst Du mich, die Nachbarn zum Schutz gegen Dich aufzurufen," erwiderte Miß Eva nunmehr entschlosten, einmal muß ohnehin alles an's Tageslicht kommen, unb geschieht^ heute, brauch'« nicht später zu geschehen. DaS ist mein letztes Wort; nun hanble, wie es Dir beliebt."

Sie kehrte sich um; boch ebenso schnell sprang bet Ein­äugige auf. Einen fürchterlichen Fluch auSstoßend, war er im Begriff, über baS Feuer hinweg Hand an Miß Eva zu legen, als er sowohl wie diese Abel gewahrten, der angesichts bet unvermeidlichen Entdeckung sich hastig erhob und dem Räuber mutig entgegentrat.

Miß Eva war bei deS jungen Mannes unerwartetem Anblick jäh zur Selle geprallt. Der Schrecken lähmte ihre Zunge. Der Einäugige dagegen, gewohnt, in allen ge- fährlichrn Lebenslagen schnell zu handeln, und in dem Be­wußtsein, im Fall seiner Gefangennahme keiner Schonung mehr zu begegnen, bückte sich zur Erde, und im nächsten Augenblick blitzte der Revolver in seiner Faust.

(Fortsetzung folgt)