XMI. Jahrgang.
Marburg, Freilag, 16. November 1883.
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Verltu, 14. Nov. Die Reise des Kronprinzen ist ; nächsten Sonnabend verschoben, weil daS eine der Schiffe, Ottett * Loreley", in Konstantinopel Reparaturen vornehmen «.6 welche so rasch nicht beendig werden konnten. Unserer 2'etung wie der spanischen liegt jede Absicht fern, durch U Reise eine Kundgebung gegen Frankreich hervorzurufen. Der Kronprinz deS deutschen Reiche« erfüllt durch den Keaenbesuch in Spanien eine Höflichkeitspflicht, der gar Mt auszuweichen war. Daß er die Pflicht gern und mit Freude erfüllt, ist eine Sache für sich. Die guten Be- nchungen zwischen un« und Spanien, die sich durch den Abschluß des Handelsvertrages und rie Reise des Kronprinzen kundgeben, gereichen den Deutschen wie den Spaniern >ur Genugthuung, während die Franzosen sich darüber ärgern md ihren Unwillen in einer Weise kundgeben, durch welche fie den Ruf der Höflichkeit, den sie durch die plumpe Be- leidigung des Königs Alfons verloren haben, vorläufig nicht zurückgewinnen. — Herr v. Giers ist morgens nach Friedrichsruhe abgereist. DaS „Journal de St. PeterS- bourg" bemerkt dazu, die Reise finde infolge einer liebenswürdigen Einladung des illustren Chefs der deutschen Politik statt unv werde unzweifelhaft dazu beitragen, die auSgezeich- nrten Beziehungen beider Reiche zu konsolidieren. — Nach Mitteilungen, die der „Nat.-Zig." von gut unterrichteter Seite zugehen, würde der Mission deS Herrn v. GierS eine ungewöhnliche Bedeutung zugeschrieben. Herr v. GierS bringe sehr friedliche Versicherungen aus St. Petersburg mit; in dem bulgarischen Konflikt würde, wie verlautet, das Verbleiben der russischen Offiziere in der bulgarischen Armee und eine Rußland genügen: e Ordnung deS Ver- hiltmffes derselben für absolut wesentlich erklärt. Im übrigen scheine sich Rußland damit zu begnügen, dem Fürsten Alexander eine ernste Verwarnung erteilt zu haben. DaS scheine nach offiziösen Andeutungen insbesondere der Zweck dcS vielbesprochenen Katkowschen Artikels gewesen zu sein. — Von anderer, ebenfalls „sehr orientierter Seite- wird demselben Blatt geschrieben: „Der russische Minister v. GierS nimmt hier Veranlassung, den Gefühlen wärmster Freundschaft seines Souveräns Ausdruck zu geben. ES geschehe auf den ausdrücklichen Wunsch deS Zaren, daß der Minister seinen Weg über Berlin genommen habe, und der Hauptzweck seiner Audienz bet unserem Kaiser und seines Besuches bei tetn Reichskanzler sei die Erfüllung jenes ihm übertragenen Mandats. Er selbst, der Minister, unterziehe sich bemSelben mit aufrichtigster Genugthuung, seine eigenen per- ISnllchsten Ueberzeugungen fielen mit diesem Auftrage zusammen." — Herr v. GierS wurde in Königsberg bei seiner Durchreife von einem dortigen Gcoßkaulmann, dem Geh.
erlaffenen SubmlsstonSbedlngungen Aufschluß, indem er an die Spitze der letzteren den Satz setzt: daß niemand Aussicht hat, als Unternehmer angenommen zu werden, welcher nicht für die pünktliche gute und vollständige Erfüllung aller zu übernehmenden kontraktlichen Verbindlichkeiten hinreichende Sicherheit bietet. Daß es demnach den mit der Zuschlagserteilung betrauten Behörden vor allem zur Pflicht gemacht ist, die Qualität und Leistungsfähigkeit deS Offerenten wie der Offerte zu prüfen und das Ergebnis bei der Erteilung des Zuschlages zu berücksichtigen, ist klar. Endlich aber erhellt aus der in den Allgemeinen Bestimmungen über die Regelung von Lieferung und Leistungen weiter enthaltenen Vorschrift, nach welcher in allen Fällen die Befugnis Vorbehalten werden soll, alle Gebote abzulehnen, falls keines derselben für annehmbar erachtet ist, daß überall, wo keiner der sdrei Mindestfordernden die erforderlichen Garantteen für die volle und gute Erfüllung der zu übernehmenden Verpflichtungen bietet, das öffentliche Submif- stonSverfahren aufzuheben und die Regelung anderweit zu bewirken ist. In der Praxis ist von diesem Vorbehalt mehrfach gerade bei sehr erheblichen Lieferungen und zwar in der Art Gebrauch gemacht worden, daß nach Aufhebung der öffentlichen Submission wegen mangelnder Qualifikation der drei Mindestforbernden, entweder zu einer engeren Konkurrenz zwischen den qualifizierten Bewerbern übergegangen oder die Vergebung freihändig an denjenigen der Submittenten erfolgt ist, welcher bei unzweifelhafter Qualifikation der nach den drei Mindestgeboten niedrigsten Preis forderte. Beschwerden über eine abweichende oder nicht sachgemäße Handhabung seitens der Provinzialbehörden würde, ihre thatsächliche Begründung vorausgesetzt, ohne Zweifel abgeholfen werden. Nicht anders liegt es mit den Beschwerden über angeblich schablonenartige Ausstellung der Submisstonsbedingungen. Denn in bezug auf die Aufstellung der Vertragsbedingungen ist unter 9lt. V der mehrerwähnten Allgemeinen Bestimmungen bestimmt: „Sofern allgemeine Vertragsbedingungen aufgestellt sind, ist vor deren Anwendung auf den einzelnen Fall zu prüfen, ob sie sich für den speziellen Gegenstand in allen Punkten eignen und sind nötigenfalls dir erforderlichen Umänderungen nicht zu verabsäumen. Insbesondere ist darauf zu halten, daß VrrtragSverhältniffe, welche in kurzen schriftlichen Vereinbarungen geregelt werden können, nicht durch Anwendung umfangreicher, ihrem Hauptinhalte nach auf andere Ver« hältniffe berechneter Bedingungsformulare beschwert werden. Die Behörde hat im Allgemeinen den Unternehmern nicht weitergehende Verbindlichkeiten aufzuerlegen, als Privatpersonen sich in den betreffenden Fällen auszubedingen pflegen, und hat bei Aufstellung der Verträge darauf zu halten, daß nicht nur die Pflichten, sondern auch die den-
doch vergebliche Versuch, gegen die richterliche Entscheidung zu appellieren?"
„Und soll ich denn ruhig zuschaurn, wie die Millionen unsere« BruderS in den Händen dieser Jndierin bleiben, während wir alle Drei, sowohl Du und Gräfin Hertha von Roden wie ich, durch daS Vermögen unseres Bruders die Wappenschilder derer von Roden und von Wulfensteln wieder im alten Glanze erstrahlen laffm könnten?" frug Maximilian von Roden seinerseits mit nur mühsam ersticktem Zorne.
„Du bist ungerecht, Maximilian, und in Deiner Leidenschaftlichkeit überstehst Du ganz und gar, daß doch Aida als seine rechtmäßige Gattin unserem Bruder Sigismund näher stehen mußte, als wir, die wir un» Sigismund gegenüber außerdem nichts weniger als entgegenkommend bewiesen haben, und Aida war daher feine natürliche Erbin. Daß Ihr Beide, Hertha und Du, dies nicht einsehen wollt, schmerzt mich tief," entgegnete Frau von Wulfenstein und sah ihren Bruder jetzt mit ernsten Blicken an.
Maximilian von Roden durchwanderte etnigemale das Zimmer unv sagte bann, vor seiner Schwester stehm bleibend, mit noch immer erregter Stimme: „Ich kann mich nun aber einmal nicht von dem Gedanken loSmachen, daß wir eigentlich die berechtigten Erben Sigismunds sind und wenn ich daran denke, wie diese» frühere Hindu- Mädchen, welche vielleicht, ehe Sigismund sie kennen lernte, mit ihren Eltern in einer Bambusrohrhütte wohnte und Tag für Tag die niedrigsten Dienste verrichten mnßte, jetzt im Besitze der Millionen unseres Bruder» daS Leben einer Fürstin führt, während es un» nur mit Mühe und Not gelingt, standesgemäß aufzutreten, so möchte ich mit dem Schicksal hadern."
(Fortsetzung folgt.)
Kommerzienrat Simon, auf dem Bahnhofe begrüßt. Bei dieser Gelegenheit widersprach der Minister auf daS Entschiedenste den Gerüchten von seiner beabsichtigten Demission. Der Besuch deS Minister» in Friedrichsruhe erfolgt auf ausdrückliche Einladung de» Reichskanzlers. Herr v. GierS hatte gestern vormittag bald nach 11 Uhr eine längere Unterredung mit dem Staatssekretär v. Hatzfeldt. Nach den neueren Bestimmungen würde Minister v. GierS von Friedrichsruhe direkt nach Montreux, also ohne Berlin zu berühren, weiter reisen. Gestern nachmittag wurde der russische Minister vom Kronprinzen empfangen und später vom Kaiser zum Diner gezogen. — Der Kriegsminister, General Bronsart von Schellendorf, wird morgen zur Besichtigung der Festungswerke in Metz eintreffen. — Der „RcichSanzeiger" veröffentlicht die Ernennung de» Land- gerichtSprästdenten von Bardeleben zum Mitgliede des Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten.
— Zur Angelegenheit des SubmifstonSwesenS schreibt man uns: Die vor kurzem abgedruckte Mitteilung auS gewerblichen Kreisen über daS SubmisstonSwesen, welche von der Voraussetzung auSgeht, daß bei der Zuschlagserteilung die Frage des richtigen VerhältniffeS zwischen dem angebotenen Preise und der Leistung nicht geprüft werde, vielmehr durchgängig dem Mindestfordernden und zwar lediglich auS dem Grunde, weil er das niedrigste Gebot gemacht, der Zuschlag erteilt werde, läßt erkennen, daß auch In jenen Kreisen in bezug auf die bestehende Ordnung deS Submissionswesens vielfach Unkenntniffe und erhebliche Mißverständnisse obwalten. Eine kurze Darlegung der bezüglichen in Kraft stehenden Bestimmungen wird daher am Platze fein. In den „Allgemeinen Bestimmungen über die Vergebung von Leistungen und Lieferungen im Bereiche de» Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vom 24. Juni 1881", welche auf Grund eingehender Beratung mit Vertretern Gewerbestandes erlassen und inzwischen für den gesamten Umfang der preußischen Staatsverwaltung in Geltung getreten find, wird in bezug auf die Zuschlagserteilung für die hier zunächst allein in Betracht kommenden öffentlichen Submissionen bestimmt, daß in der Regel die Auswahl unter den Submittenten auf die drei Mindestfordernden zu beschränken ist, sofern nicht bei Lieferungen nach Probe deren Offerten wegen Mangelhaftigkeit der eingereichten Proben außer Berücksichtigung gelaßen werden müssen. Hiernach ist nicht nur als Regel die freie Auswahl zwischen den drei Mindestfordernden hingestellt, sondern der auS- schreibenden Behörde auch die Möglichkeit gegeben, wenn nötig, sich einen weiteren Spielraum vorzubehalten. Darüber, welche Gesichtspunkte bei der Auswahl zwischen den für den Zuschlag hiernach In Betracht kommenden Offerten maßgebend fein sollen, flieht § 1 der an demselben Tage
ihres Bruders angelangt; sie verließ den Wagen und begab sich nach dem A'beitszimmer ihres Bruders, welcher daS Erdgeschoß eines stattlichen HauseS In der N, Straße bewohnte. Frau von Wulfenstein fand bei ihrem Eintritt in das Zimmer den Baron Maximilian auf dem Sopha liegend und mit der Lektüre eines Buches beschäftigt. Als der Baron seine Schwester erblickte, erhob er sich rasch, begrüßte sie kurz und sagte bann: „Denke Dir, Marie, wir hab>n den Prozeß gegen die Wittwe Sigismund verloren, es ist kaum zu glauben. Noch vor einer Woche meinte Doktor Schurzer, der unsere Sache führte, daß unsere Chaneen ausgezeichnet ständen und gratulierte mir bereit» im voraus zum Antritt der reichen indischen Erbschaft; da gelingt eS diesem BoretiuS, die Gültigkeit der Ehe ÄigiSmunds und die Unanfechtbarkeit seines Testamente» zu beweisen und mit einem Schlage sind alle meine und Hertha'S Hoffnungen vernichtet. Aber ich werde nicht ruben und rasten, bl» ich eine Revision deS richterlichen Urteilspruches erlangt habe, ich werde alle Mittel in Bewegung setzen, um das Vermögen unsere» Bruder», um welches un« diese Jndierin gebracht, doch noch für un» zu retten, ich werde —"
„Du ereiferst Dich ganz unnötig, lieber ®ruber,” unterbrach Frau von Wulfenstein den immer erregter werdenden Baron mit ernster Stimme, „ich komme soeben von Herrn BoretiuS, der mir schon bett AuSgang de» Prozesse» mitgetellt hat unb was mir Herr BoretiuS hierüber gesagt hat, kann mich in meiner Meinung nur bestärk n, daß ein Versuch Deinerseits, eine Dir unb unserer Schwägerin Hertha günstigere Entscheidung des Gerichts in biefer leidigen Prozeß-Angelegenheit herbeizusühren, durchaus unnütz sein wür e, denn Du weißt ja selbst, daß weder die Gültigkeit der Ehe, noch da« Testament unseres Bruders Sigismund angefochten werden können; wozu also dieser
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Dann, sich erhebend, fuhr Frau von Wulfenstein fort: »Was die gerichtliche Entscheidung anbelangt, so können Sie dieselbe ja einstweilen b eulten, denn ich glaube, daß dies Dokument in Ihren Händen am besten aufgehoben ist. Doch nun will ich für heute Ihre kostbare Zeit nicht länger in Anspruch nehmen, Herr Notar, zumal da ich auch noch dnige notwendige Gänge zu besorgen habe."
Frau von Wulfenstein reichte bei diesen Worten dem Notar, der sich gleichfalls erhoben hatte, die Hand und »erliefe das Gemach, von Herrn BoretiuS unter tiefen Verbeugungen bis zum Eingang deS HauseS geleitet. Frau von Wulfenstein stieg in den hier harrenden Wagen, nachdem sic dem Kutscher die Adresse ihre» BruderS, des BaronS Muximillan von Roden, angegeben hatte. Während der Fahrt überlegte sie, was nach dem AuSgang des ProzeffeS nunmehr zunächst zu thun sei und kam zu dem Resultate, »crläuftg ihren Bruder davon zu überzeugen, wie sehr gerecht das in dem verlorenen Prozeffe gegen ihn und seine Schwägerin, die Gräfin von Roden, ergangene Urteil sei und ihn bann zu bewegen, daS Versäumte wenigsten» gut Ju machen und ebenfalls in nähere Beziehungen zu der Familie seines verstorbenen BruderS zu treten. Frau von wulfenstein hoffte nicht mit Unrecht, bafe wenn ihr ©ruber «... und die Gräfin von Roden erst die nähere Bekanntschaft 2921» ihrer verwittweten Schwägerin gemacht haben würden , sie i \ bann alle Vorurteile gegen die Jndierin fallen laffen würden 1 Und namentlich Frau von Wulfenstein darauf, daß die liebliche Angelika zur Vermittlerin zwischen ihrer Mutter Und deren stolzen Verwandten werden könnte.
Während sich Frau von Wulfenstein diesen und ähnlichen Betrachtungen hingab, war der Wagen vor der Wohnung