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Utaröurg, Sonntag, 4. November 1883.

XVIII. Jahrgang.

.eigen nimmt entgegen: Expedition d.Blatte-, limn« d.Annoncen-Bureaux xg. Dietrich u. Co. in t.9d und Hannover; Th. LLrich in Frankfurt a.M.; A-afenftcin u. Vogler in Qnkfutt a. M-, Berlin. ELg, Köln K-; Rudolf W in Berlin, Frank- furt a. M- ic.

WrchksMc ZeitW.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition b Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureanx Den ®. L. Daube u. C« in

Frankfurt a. M; JLgersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank in Berlin; tu. Thiene- in Elberfeld: C Schlotte in Bremen.

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Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiettaaen. Preis für da- Quattal mit der wöchentlichen BeilageJllustrirtes Sauutagsblatt" durch die Expedition (Ä o ch'fche Buchdruckerei) bezogen 8*/t Warf, durch die Postämter de- Deutschen Reiche- 8 Mark 60 Pfg. (excl. Bestellgebühr., JnsertionSgebühr für die gespaltene Zelle 10 Pfg.

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von abreffen werden 85 Pfg. berechnet.

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jM- Für die Monate November u. Dezember nehmen alle Postanstalten (auf dem Lande die Land­postboten) auf die

Oberhesfische Zeitung

uub deren Graüsbeilage

Illustriertes TouutagSblatt

Bestellungen entgegen.

f Der TiäteufouSs der Fortschrittspartei.

Auß Anlaß der Besprechung der Ersatzwahl in Greifß- Md-Grimmen ist die interesiante Thotsache zum Vorschein gekommen, daß die Fortschrittspartei einen DiätenfondS be­sitzt, auß welchem jedes außerhalb Berlins und desien Um­gebung wohnende FraklionSmttglied für jede ReichStagS- fefston eine Entschädigung von 500 Mark bezieht; der Anspruch auf diese Entschädigung ist nach den Statuten de- Fonds ein feststehender. Der Fonds ist im Jahre 1881, und zwar vor den damaligen ReichStagSwahlen, begründet worden.

Als im Frühjahr jenes JahreS die Abstcht der Fort- schrittßpartci, einen solchen Fonds zu errichten, bekannt wurde, äußerten faßt alle Blätter, namentlich aber auch liberale und fortschrittliche, ihre Bedenken dagegen. Es schien, als ob die Sache fallen gelassen wäre. Thatsächltch ist der Fonds aber begründet worden, und jetzt treten die fortschrittlichen Blätter lebhaft für denselben ein, ja eins derselben findet daS von der Fortschrittspartei gegebene Muster auch für die anderen Parteien nachahmenswert, wogegen hervorragende liberale Blätter mit ihrer entschie­denen Mißbilligung dieses Verfahrens nicht zurückhalten.

ES giebt Dinge im politischen Leben, welche sich nicht allein nach staatsrechtlichen Gesichtspunkten beurteilen lasten, sondern in erster Linie eine Frage des politischen Takt­gefühls find. Wenn die Fortschrittspartei nichts darin findet, ja sogar eS für nachahmenswert hält, den Abgeord­neten von Parteiwegen Privat-Diäten zuzuwenden, so doku­mentiert sie hiermit, was schon längst allen bekannt war, daß politisches Taktgefühl nicht ihre starke Seite ist. Sie mag über diesen Punkt gleichgültiger denken; wir zweifeln aber nicht daran, daß die Wähler auf ein derartiges Ver­fahren, welches die Unabhängigkeit des einzelnen Abgeord­neten völlig aufhcbt und ihn zum blinden Werkzeug in der Hand der Parteileitung macht, die richtige Antwort finden wird.

Wichtiger aber ist die andere Seite der Frage, wie der bon der Fortschrittspartei ins Leben gerufene DiätenfondS mst Artikel 32 der Verfastung vereinbar ist, welcher lautet: ,Die Mitglieder des Reichstags dürfen als solche keine Be- foloung und Entschädigung beziehen.* Zweck dieser Be­stimmung war, wie aus den Verhandlungen des kon­

stituierenden Reichstags hervorgeht, ein Korrektiv für daS allgemeine direkte Wahlrecht zu schaffen: eS sollte hier­mitdie Aufmerksamkeit der Wähler auf diejenigen gerichtet werden, die innerhalb ihres Wahlbezirks eine gewisse Be­deutung haben, eine Bedeutung, sei es durch öffentliche Wirksamkeit, sei durch Besitz, sei durch große Fabrik­anlagen, sei durch Intelligenz, in jedem Falle durch eine Thätigkeit und Situation, welche sie der öffentlichen Auf­merksamkeit signalisiert und sie als bekannte, geachtete Männer im Wahlkreise darstellt." Die betreffende Be­stimmung war für die Regierung so wichtig, daß sie von der Annahme derselben daß Zustandekommen derVerfastung abhängig machte. Somit erzielte sie, daß für die Abgeord­neten des Reichstags Diätenlostgkeit eingeiührt wurde.

Daß die Einführung von Entschädigungen auß Piivat- mitteln jenes Korrektiv aufheben und illusorisch machen würde, kann von niemanden bestritten werden; selbst die Fortschrittspartei wird dies zugeben, die sich vielmehr mit ihrem DiätenfondS wie man annehmen darf gerade die Beseitigung dieses Korrektivs, welches sie für schädlich hält, zur Aufgabe macht. Trotzdem gehen die Ansichten der StaatSrechtSlehrer darüber auseinander, ob die Zu­wendung und Annahme von Unterstützungen aus Partei­mitteln nach dem oben angeführten Wortlaut des Art. 32 erlaubt ist. Rönne bejaht diese Frage, Laband verneint sie; letzterer führt aber sehr richtig auS, daß zwar Schen­kungen nach jenem VerfastungSgrundsatz verboten seien, daß aber eine Verletzung desselben keine staatsrechtlichen Folgen nach sich ziehe.

Wenn nun aber feststeht, daß Sinn und Zweck der Verfastung, wie eS von der Fortschrittspartei geschehen, durch einen förmlichen Parteibeschluß umgangen werden kann und wenn die Möglichkeit vorhanden ist, daß alle Parteien durch ähnliche Beschlüste den Zweck der ver- fastungßmäßigrn Diätenlostgkeit zu nichte machen, so liegt auf der Hand, daß Vorkehr getroffen werden muß, um den Zweck der Verfassung sicher zu stellen. Dies kann nur dadurch geschehen, daß der Bezug von Besoldungen oder Entschädigungen mit Rechtsnachteilen versehen wird, welche einer Umgehung vorbeugen. ES dürfte unserer Erachtens nicht genügen, daß die betreffenden Abgeordneten des mora­lischen Nachteils teilhaftig werden, zuAbgeordneten zweiter Klaffe" gestempelt zu werden: eS dürfte sich vielmehr eine Ergänzung der Verfastung in rem Sinne empfehlen, daß entweder Schenkungen die Entziehung des Mandats zur Folge haben oder wie in England ein Passiv-Zensus ein­geführt wird, welcher eine gewisse Bürgschaft dafür gewährt, daß die betreffenden Abgeordneten Schenkungen abühnen.

Deutscher Reich.

Berlin, 2. Nov. Der deutsche Botschafter Fürst Hohenlohe hat sich heute nach Paris zurückbegeben. Der Handelsminister Fürst Bismarck hat an die preu­

ßischen Handelskammern ein Zirkular gerichtet, welches dankenswerte Anweisungen für die Anknüpfung von Ge­schäfts-Verbindungen mit ausländischen Firmen enthält. Namentlich sind dabei die Gefahren berücksichtigt, die auS Engagements mit unbekannten, von hier aus auf ihre Solidität nicht zu prüfenden Firmen entstehen können. Mgn erinnert sich einer älteren Verfügung deS Ministers, wonach unsere Konsuln im AuSlande nicht mehr direkte Auskünfte auf eventuelle Anfragen deuffcher Geschäftshäuser geben dürfen. Als Ergänzung dieser Anordnung ist die Zentralisierung der AuSkunftserteilung an der leitenden Ministerialiustanz zu betrachten, welche auf Grund der Konsularbertchte in der Lage ist, jedem an sie gelangenden Ersuchen in der bezeichneten Richtung nach Möglichkeit stattzugeben. Die gestrige Stadtverordneten-Versammlung bewilligte auf den Antrag des Magistrats 100000 Mark als Beitrag zu der Lutherstiftung in Leipzig und 50000 Mark für die Errichtung eines Luther-Denkmals in Berlin. Der Feststellung des deutschen statistischen Amte« zu­folge hat vom 1. Januar 1883 bis Ende September die Getreide-Einfuhr nach Deutschland gegen die entsprechende Periode deS Vorjahres abgenommen. Die Einfuhr von Mais, Malz, Raps, Rübsaat, Bier, Wein, Arrac, Rum und Franzbranntwein hat zugenommen. Die Ausfuhr von Weizen, Roggen, Hafer, Hülsenfrüchten, Gerste, Buchweizen und Zucker ist merklich gestiegen, bei Weizen und Hafer um _ba8 Doppelte. Die Ausfuhr des Branntweins ist um über die Hälfte gesunken. Ueber die Ergebnisse der StaatSeisenbahn-Verwaltung wird berichtet: Die Betriebs- Einnahmen der preußischen Staatsbahnen für die Zeit vom 1. Januar bis 1. Oktober 1883, also für die ersten 3 Quartale des laufenden Jahres, betragen nach provisorischer Ermittelung rund 395 Millionen, 26 Millionen mehr als in dem gleichen Zeitraum des vorigen Jahres. DaS Ergebnis der definitiven Ermittelung übersteigt da« provi­sorische Resultat regelmäßig um mehr al« 2 Prozent; der Unterschied betrug 1882 rund 8 Millionen. Man darf hiernach annehmen, daß die Betriebseinnahmen bei der definitiven Feststellung auf 403 Millionen sich stellen wer­den. Die Einnahmen des letzten Vierteljahres pflegen den Durchschnitt des übrigen Teiles des JahreS zu übersteigen. Man wird daher den Gesamtbetrag der Betriebseinnahmen für das Jahr 1883 mit 540-550 Millionen Mk. wohl nicht überschätzen. Die provisorische Einnahme für 1882 betrug nahezu 500 Millionen, der definitive Betrag wird also diese Summe um einiges überstiegen haben. Nicht minder dürfte unter der Voraussetzung gleicher Fortent­wickelung im ersten Quartale die Mehreinnahme des JahreS 1883 im Vergleich zu 1882 die deS letzteren JahreS gegen­über dem Vorjahre nicht unerheblich übersteigen. Sie würde sich auf rund 35 Millionen gegen 31 Millionen stellen. Auf das erste Halbjahr deS EtatSjahreS 1883, also das 2. und 3. Quartal des Kalenderjahres fallen bet

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Novelle von E.Lenzendorf.

Der Baron Maximilian war über diese von ihm schn- lichst begehrten Aussichten ganz glücklich und rief im halb- stmunzelnden Tone:Zwei Prozent von der Erbschaft erhalten Sie von mir und meiner Schwägerin, außer ihrem gewöhnlichen Honorare, macht bei circa zwei Millionen tbalern vierzigtausend Thaler. Ich konnte es mir ja gleich denken, daß mein seliger Bruder, der Krösus, nicht einen derartigen faux pas begehen und eint Jndieriu, eine out halb kultivierte Person ohne Namen, ohne Stand, ohne Vermögen heiraten konnte, zu dergleichen Dummheiten sind die Männer vom Stamme derer von Roden doch nicht Wg. In Ermangelung eines besseren weiblichen Umganges wird mein seliger Bruder während seines Aufenthaltes in Indien mit dieser Person ein Verhältnis angeknüpft haben,

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M man bci uns zu Lande ein Konkubinat nennt. Na, tfr gehen darüber mit unserem Bruder nicht inS Gericht, * l dennde mortuis nihil, nisi beneheißt das famose 11 * Sprichwort, dem Tooen nur Ehre und mit der Person «ad ihrem Kinde wollen wir es auch nicht schlecht meinen, oiein Bruder hat ja so viel hinterlassen, daß diese Person "ite Abfindungssumme von zwanzigtausend Thalern erhalten Mn, womit fie jedenfalls sehr anständig versorgt ist. Dilse zwanzigtausend Thaler können Sie gleich noch ad tirt B°tam nehmen, Herr Doktor, Sie wollen geeigneten Falls 101 brr Pnsgn diese Summe anbieten, wenn sie sofort auf alle Me Ansprüche auf den Rang und das Vermögen meines tttftorbenen Bruders Verzicht leistet. Macht die Person I Schwierigkeiten, so können Sie ihr noch fünftausend Thaler

bewilligen, oder meinetwegen auch noch zehntausend, eS ist ja eine Lappalie gegenüber der Erbschaft."

So batte der Baron Maximilian zu dem Advokaten Doktor Schurzer gesprochen und stolz und hoffnungsvoll desien Haus verlasien, um seiner Familie und seiner Schwägerin die Mitteilung von den günstigen Aussichten in dem Erbschaftsprozesic zu überbringen.

Einige Tage nach der Unterredung der Frau von Wulfenstein mit Aida von Roden begann die erstere ihre Vorbereitungen für den erwarteten Gegenbesuch der Jndieriu und ihrer Tochter auf Bevern zu treffen. Sie beschloß, hierzu auch noch einige ihrer intimsten Bekannten einzu- l iden, von denen sie voraussetzen konnte, daß dieselben Aida von Roden und ihrer Tochter In der herzlichsten und liebenswürdigsten Weise begegnen und dadurch den durch ihr bisheriges abgeschiosieneS Leben mit den Gebräuchen der feinen Welt nur wenig Vertrauten den Eintritt in die Gesellschaft wesentlich erleichtern würden. Frau von Wulfen­stein hatte sich hierzu eine Frau von Bakroth, eine Jugend» gefpielin von ihr, und deren zwei Töchter, sowie einen alleinstehenden, älteren adeligen Herrn, von Singer, außer« wählt, welche auch zusagten, an dem hierzu bestimmten Tage auf Schloß Bevern zu erscheinen. Der liebenswürdige, heitere Charakter dieser Damen und das joviale Wesen des Herrn von Singer sollten der Jndierin und Angelika bei deren Eintritte in die Gesellschaft zu Hilfe kommen, wie denn Fran von Wulfenst in überzeugt war, daß weder Frau von Bakroth und deren Tochter noch Herr von Singer sich verletzende Bemerkungen über die indische Herkunft Aida'S von Roden erlauben würden. Auch in

das Schloß des verstorbenen Barons Sigismund sandte Frau von Wulfenstein einen Diener noch einmal mit einer speziellen Einladung ab, welcher die bestimmte Zusage Aida'S sowohl für sich und ihre Tochter, als auch für Herrn van Blombirk, an dew festgesetzten Tage auf Bevern zu er­scheinen, nach Bevern zurückbrachte.

Mitten unter ihren Vorbereitungen für den erwarteten Besuch ihrer Schwägerin und deren Tochter versäumte eS Frau von Wulfenstein jedoch nicht, dem Rechtsanwalt, den sie ihrer verwitweten Schwägerin zur Wahrung ihrer Interessen empfohlen hatte, in dieser Angelegenheit einen Besuch zu machen, da sie wohl annehmen konnte, daß Aida von Roden hierin nur wenig Eifer entwickeln würde. Frau von Wulfenstein bat den Rechtsanwalt, denselben, der auch das Testament Baron Sigismunds von Roden angefertigt hatte, der Jndiertn seinen vollsten Rechtsschutz angedeihen zu lasien, was der Letztere entschieden zusagte; auch teilte ihm Frau von Wulfenstein die Bedenken mit, welche sie gegen die Person und die Handlungen deS Herrn van Blombirk hegte, deutete auf die Jntriguen hin, welche derselbe jedenfalls gegen Frau von Roven und Angelika spann, um sich deS Vermögens des BaronS Sigismund zu bemächtigen und bat den Rechtsanwalt, auß diesen Gründen Herrn van Blombirk's Persönlichkeit zu rekognoScierm und dessen eigentliche Absichten womöglich zu erfoischen.

Der RechiSanwalt versicherte nochmals, energisch für die Jnteresien der verwitweten Baronin von Roden und deren Töchter einstehen zu wollen, worauf Frau von Wulfenstein beruhigt nach ihrer Besitzung zurückkehrte.

(Fortsetzung folgt.!