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-».eigen nimmt entgegen: He Expedition d. Blatte-, (otvie d.Annoncen-Bureaux L rh Dietrich u. Co. in a.ff-l und Hannover; Th. »jeiricb in Frankfurt a.M.; öflofenftein u. Vogler in -rankfurt a. M., Berlin, geipzig. Köln ec.; Rudolf Nisse in Berlin, Frank­furt a. M- M-

Marburg, Sonnabend, 27. Oktober 1883.

xvm. Jahrgang.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte-, sowie d.Amwncen-Bureaux von ®. L. Daube u. 6e. in Frankfurt a. M-; Jüaersche Buchhandlung daselbst;

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für da- Quartal mit der wöchentlichen Beilage n3Huftrirtei Eormtagttlatt" durch die Expedition (« o ch'sche Buchdruckerei) bezogen 2V< Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiche- 2 Mark 60 Pfg. (excl. Bestellgebühr., — JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen «erden 25 Pfg. berechnet-

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W* Für die Monate November u. Dezember nehmen alle Postanstalten (auf dem Lande die Land­postboten) auf die

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Korporative Bestrebungen im deutsche« Gewerbelebe«.

II.

Weitverbreiteter Anschauung nach soll die Enge deS dem Jnnnngswcsen bisher gewährten Spielraums die Haupt­schuld daran tragen, daß die korporative Bewegung inner­halb deS deutschen Gewerbestandes nicht den gehörigen äußeren Umfang gewonnen und daß dieselbe ihre Teil­nehmer vielfach unbefriedigt gclasien hat. Immer wieder begegnet man der Behauptung, daö Vertrauen des Hano- wetkerstandeS zu ven Absichten der Regierung werde sich erst befestigen, wenn die Gesetzgebung sich entschlosten haben werde, die verschiedenen Zweige des Kleingewerbes unter­einander und gegen die Großindustrie abzugrenzen und innerhalb obligatorischer Innungen so fest zusammenzufasten, daß diese Verbände sofort einen bestimmenden Einfluß auf die gesammte gewerbliche Entwickelung gewinnen könnten.

Es mag ununtersucht bleiben, ob die bisherigen Ergeb- niffe der JnnungSbewegung — die Kürze der seit Erlaß des neuen Gesetzes vergangenen Zeit angesehen — als so unbefriedigend bezeichnet werden oürfen, wie vielfach ge­schieht. Wenn dieser Bewegung aber in der That nicht anders, als durch die Erfüllung der oben bezeichneten Be­dingungen ausgeholfen werden könnte, so würde daS ein wenig ermutigendes Zeichen der Zeit sein. Läuft die For­derung, daß obligatorische, die einzelnen Gewerbszweige voll­ständig umfassende Innungen auf gesetzgeberischem Wege hergestellt werden, doch darauf hinaus, daß die Gesetzgebung besorgen solle, waS ein Ergebnis der inneren Entwickelung und einer erhöhten Leistungsfähigkeit der Beteiligten selbst sein soll. Ueberdies wissen unsere Gewerbtretbenden, daß eine zwangsweise Hineinveztehung aller dieselbe Produktion betreibenden Geschäftsleute in die Innungen, diesen Ver­bänden eine große Zahl ungeeigneter, dein korporativen Gedanken feindlicher Elemente zuführen würde und daß ein etwaiges Verbot, Gegenstände der kleingewerblichen Pro­duktion fabrikmäßig herzustellen, ebenso unausführbar sein würde, wie das Verlangen, die dem Handwerke eigentüm­lichen Arbeitsbedingungen der Großindustrie aufzuzwingen. Endlich ist noch niemals mit der gehörigen Deutlichkeit ge- hßt, geschweige denn in bestimmt formulierten Vorschlägen

zum Ausdruck gebracht worden, was unter obligatorischen Innungen zu verstehen ist, und wie dieselben einzurtchten sind.

lieber die Erreichbarkeit oder Unerreichbarkeit dieser Ziele im voraus zu sprechen, hätte unter den gegenwärtigen Verhältnissen keinen Sinn. Soll eine daö gesamte Gewerbe umfassende, auf korporativen Grundlagen ruhende Organi­sation jemals erreicht werden, so wird das von der Er­füllung von Bedingungen abhängen, die nicht die Gesetz­gebung allein angehen. Vor allem werden die Vertreter des Kleingewerbes, unter Verzicht aus gewisse weitverbreitete Vorstellungen, von der Möglichkeit der Rückkehr zu über­lebten und mit den Bedürfnissen der Zeit unvereinbaren Formen der gewerblichen Entwickelung, — die ihnen durch daS Gesetz vom 18. Juli 1881 gestellten praktischen Aufgaben mit voller Energie in Angriff zu nehmen haben. Erst wenn eS den Innungen durch gewissenhafte Ausnutzung der ihnen in bezug auf Lehrlings- und PrüfungSwesen, gewerbliche Schiedsgerichte, Unterstützungskassen u. s. w. verliehenen Befugnisse gelungen ist, zu „Organen der gewerblichen Selbstverwaltung zu werden, welche im stände sind, durch Förderung der gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder und durch Pflege des Gemcingeistes und des StandcS- bewußtseins, eine wirtschaftliche und sittliche Hebung deS Handwerkerstandes anzubahnen", — erst dann wird sich von Erweiterungen ihrer Rechte und von fernerer Ausgestaltung ihrer Organisation reden lasten: die Her­stellung der Bedingungen dazu hängt in erster Reihe von den Innungen selbst ab, deren Thätigkeit die Gesetzgebung wohl zu unterstützen, nicht aber zu ersetzen vermag. Das sollte man sich vor allem in den Kreisen derjenigen gesagt sein lasten, welche von äußeren Faktoren erwarten, was nur die Frucht ihrer eigenen Art sein kann. Eines ErweiseS für die Bereitschaft der Regierung, dem korporativen Gedanken auch auf gesetzgeberischen Gebieten zu Hülfe zu kommen, kann eS nicht mehr bedürfen, nachdem auf die Umgestaltung des Titels VI der Gewerbeordnung ein Gesetzentwurf gefolgt ist, der die Regelung der Unfall­versicherung auf das Zusammenwirken verwandter gewerb­licher Berufszweige gründen und dadurch zu großgewerb­lichen Organisationen den Anstoß geben will, deren Wirk­samkeit mit der Zeit auf andere Gebiete ausgedehnt werden könnte. Durch Erreichung dieser Absicht würde für eine Entwickelung Raum geschaffen, welche groß- und klein- gewerbliche Verbände zum Zusammenwirken im Sinne einer wahren gewerblichen Selbstverwaltung befähigte.

Der Erfolg wird lehren, ob und wie weit die Zeit zur Erreichung eines solchen Zieles reif ist. Für die An­näherung an dasselbe roiro die gewissenhafte Ausnutzung de« den Innungen durch daö Gesetz vom 18. Juli 1881 gebotenen Spielraums von ebenso großer Bedeutung sein, wie eine zweckentsprechende Lösung der Unfallversicherungs­frage. Möchte es daran nicht fehlen 1 Das anscheinend chimärische Problem einer „Organisation der Arbeit" aber

würde unter wesentlich veränderte und vereinfachte Gesichts­punkte gebracht sein, wenn es gelingen sollte, die Groß­industrie durch das UnfallversicherungSgesetz, das Handwerk aber auf dem Boden des JnnungSgcsetzeS zu festen kor­porativen Bildungen zu vereinigen.

Deutsches Reich.

Berlin, 25. ort. Der Kaiser ist heute nachmittag um IVi Uhr nach Wernigerode abgereist; vormittags hatte Se. Majestät längere Zeit mit dem Kriegsminister kon­feriert und dann mit dem General v. Abedyll gearbeitet. — Der „Reichs-Anzeiger" veröffentlicht eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 24. Oktober, in welcher konstatiert wird, daß seitdem in einem Gehöfte von BreSlau vorge­kommenen Falle der Rinderpest neue Ausbrüche der Rinder­pest im Reichsgebiets nicht stattgefunden haben. — Mehrere Zeitungen haben vor einigen Tagen von ernsten Zerwürf­nissen zwischen dem Herzog von Koburg und dem Herzog von Eoinburg, dem präsumtiven Thronfolger deS ersteren, berichtet, die in Vorgängen am Koburger Hofe ihren Grund hatten. Jetzt verlautet zuverlässig, daß der Herzog von Edinburg im strengsten Inkognito Dienstag hier einge­troffen ist, sofort bei dem am selben Tage hier eingetroffenen Kaiser eine einstündige Audienz, sowie gestern eine noch­malige längere Unterredung mit dem Kaiser gehabt und Berlin dann offenbar sehr befriedigt verlassen hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat der Herzog die Vermittlung des Kaisers mit Erfolg angerufen. — Von unterrichteter Seite wird mitgeteilt, daß während der letzten Anwesenheit de« russischen Kaisers in Kopenhagen der Plan gefaßt worden sein soll, den dänischen Prinzen Waldemar eventuell an Stelle des Fürsten Alexander auf den Thron Bulgariens zu bringen. Der Fürst hat vermutlich durch die deutsche Diplomatie einen Wink erhalten und hat daraufhin die bekannte Wendung seiner Politik vollzogen, welche die Emanzipation von dem russischen Einfluß bezweckt. — Zu Mißverständnissen und irrigen Auffaffungen scheint in mancher Hinsicht die Fassung des § 88 deS Krankenkassen- Gesetzes vom 15. Juni 1883 Anlaß gegeben zu haben. Der Paragraph lautet: „Die Bestimmungen dieses Gesetze« treten, soweit sie die Beschlußfassung über die statuarische Einführung des Versicherungszwanges, sowie die Herstellung der zur Durchführung des VerstcherungSzwangeS dienenden Einrichtungen betreffen, mit dem 1. Dezember 1883, die übrigen mit dem 1. Dezember 1884 in Kraft." Die statutarische Beschlußfaffung über die Ausdehnung deS Ver- stcherungSzwanges wird im § 2 des Gesetzes behandelt. ES können demnach bereits vom 1. Dezember 1883 ab Gemeinden und Kommunalverbände höherer Ordnung unter Genehmigung der Verwaltungsbehörde beschließen, daß vom 1. Dezember 1884 ab der VerstcherungSzwang auch für die dort unter Nr. 1 bis 6 erwähnten Kategorieen von Personen, namentlich also auf Handlungögehülfen und Lehr-

Kasis! 9 1888.

Angelika.

Novelle von C. Lenrendorf.

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Lange schluchzten die beiden Frauen und auch Fräulein Angelika, des BaronS hinterlassene Tochter, die sich kindlich und furchtsam in die Arme ihrer Mutter geschmiegt hatte.

Endlich ermannte sich zuerst Frau von Wulfenstein und sagte mit verschleierter Stimme: „Liebe Schwägerin, auch die Thränen haben ihre Zeit und der heftigste Schmerz weckt die Toten nicht wieder auf. betrauern wir den guten TigiSmund in unserem Herzen, bewahren wir ihm da ein ehrende« Andenken und handeln wir so, daß er, wenn er koch lebte, seine Freude an unfern Handlungen haben würde."

„Sie haben Recht, Sie sind eine edele Fran," ent- gegrikte die Jndierin und trocknete mit einem kostbaren Tuche die Thränen, welche überreich aus ihren großen, schwarzen Glutaugen entquollen waren.

„Bleiben Sie noch ein wenig bei unS, denn wer weiß, wir uns oft und lange sehen können," fuhr dann die Jndierin fort.

„Ich bleibe gern noch eine halbe Stunde hier und toetbe Ihnen auch meinerseits keine Htnderniffe in bezug N ein öfteres Wiedersehen beteilen," antwortete Frau bon Wulfenstein.

„Das ist sehr freundlich von Ihnen," bemerkte die Jndierin, „und ich glaube auch, daß eS Ihr aufrichtiger Wunsch, denn Sie haben ein gutes Herz, aber die Tage Unseres Aufenthaltes in Deutschland sind für mich und weine Tochter gezählt, wir werden schon in einem der nächsten Monate nach Indien, nach Kalkutta zurückreisen."

Fra« von Wulfenstein erblaßte und wurde wieder rot

im Antlitz über diese Mitteilung ihrer Schwägerin. Sie wußte selbst sich nicht genau Rechenschaft zu geben, warum sie über diese Mitteilung so betroffen war. Frau von Wulfenstein schwieg verwirrt, legte ihre feine Hand an ihre immer noch schöne Stirn und versank in ein kurzes Nach­denken, während dessen ihr die buntesten Gedanken durch den Kopf wirbelten. Weshalb war sie doch hterherge« kommen? Um ihre rätselhafte Schwägerin kennen zu lernen, um mit ihr Freundschaft zu schließen und das an ihrem Bruder begangene Unrecht an ihrer Schwägerin und beten Tochter wieder gut zu machen. Und jetzt sagte ihr diese Frau, sie wolle bald mit ihrer Tochter Deutschland auf immer verlassen, auch verlassen mit den Millionen des verstorbenen Barons, von welchen dieser unter einer ge­wissen Bedingung die Hälfte an seine Geschwister verteilt wiffen wollte. Sollte die Jndierin gar keine Ahnung von der Existenz des Testamentes haben? Dies schien doch ganz unmöglich zu sein, denn als Frau des verstorbenen Barons mußte sie so gut wie die übrigen Verwandten doch Kenntnis von dem Inhalte des Testamentes erhalten haben. Oder führte man hinsichtlich des Testamentes wirklich eine Spiegelfechterei, eine Täuschung vor den Augen der Ver­wandten auf und hatte dann ihr SBruber, der Rittmeister Baron von Roden, Recht, der das Testament anfechten wollte? Der Fran von Wulfenstein schwirrte cS vor den Augen und sie wußte einige Minuten lang nicht, was sie zu der Mitteilung ihrer Schwägerin, ihre Heimreise nach Kalkutta antreten zu wollen, sagen sollte. Endlich unter« brach Frau von Wulfenstein die fatale Pause dadurch, indem sie sagte: „Ach, ich bin ganz von den seltsamen Eindrücken, die mir hier im Hause meine« Bmders be­

gegnen, ergriffen, nnd ich finde fast den Zusammenhang der verschiedenen Mitteilungen, die mit geworden sind, gar nicht heraus. Von was sprachen wir denn soeben, nicht wahr, von Ihrer bevorstehenden Reise nach Indien?"

„Ja, gnädige Frau," erwiderte die Jndierin, „ich ge­denke mit meiner Tochter diese Reise in ein ober zwei Monaten anzutreten, wenn der Vermögensnachlaß meine« Gemahls geordnet und das Schloß verkauft ist."

Frau von Wulfenstein schüttelte bedenklich das Haupt und sagte: „Warum wollen Sie uns, wo wir Sie eben kennen gelernt haben und in die höheren Gesellschaftskreise einführen wollen, nun gerade verlassen und Deutschland für immer den Rücken wenden? Ist dies der Wunsch Sigismunds gewesen? K nnen Sie den Inhalt seines Testamentes nicht?"

„O doch," erwiderte die Jndierin treuherzig und naiv. „Wir sollen in Deutschland bleiben und Angelika soll einen deutschen Baron, am liebsten einen ihrer Neffen zum Manne nehmen, aber das geht doch nicht gut an. Wit sind vollkommen fremd in diesem Lande, unbekannt mit Sitten und Bräuchen, fremd in der Gesellschaft, ohne Freunde, man traut uns vielleicht nicht einmal viel Gute« zu, und was sollen wir unter diesen Umständen in Deutsch« land anfangen ? Wird auch ein deutscher Edelmann und besonder« einer meiner stolzen Neffen meine arme Angelika, die Tochter der verachteten Jndierin, zur Frau haben wollen?"

„Ihre Urteile sind wohl begreiflich, liebe Schwägerin, aber trotzdem urteilen Sie nicht ganz richtig," erwiderte Frau von Wulfenstein einigermaßen durch die Antwort der Jndierin beruhigt.

(gottfetung folgt.)