Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

ch.

sichern,» iur ZZ

la«d.

tarn

bet alb

«eiii S* loc4! "Ehr^ httkfi,.

1883. tim,.

rinnt bei Cuchr eiderei, tNr.lz

eber.

rbcr bm stehend! t gUtkl oder

welch Melba

Zer.

und

[3411 BF.

W (3486

vfstrch

it, sock rstithl- besorgl.

ind, 96.

m. A [3505

ist DM lniethev.

[3440 niethH

-kr. 245

Marburg, Freitag, 19. Oktober 1883.

"IVTII: Jahrgang.

Anzeigen nimmt entgegen: gie Expedition d. BlatteS, sowie d.Annoncen'Bureaux I. LH. Dietrich u. So. in Mrl und Hannover; LH. Dietrich in Frankfurt a.M.; Saasenstein u. Vogler in Frankfurt a. M., Berlin, Leipzig, Köln re.; Rudolf Messe in Berlin, Frank­furt a. M. re.

OIittllkWjk jcitimg.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. BlatteS, sowie d.Annonce«-Bure«ux »en ®. L. Daube u.6e. in Frankfurt a. M; Jägersch« Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendauk in Berlin: L. Thiene« in Elberfeld; E Schlotte ta Bremen.

Erscheint täglich außer au den Werttagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllnstrirte- SoMttagSblatt" durch die Expedition (Ä o ch'fche vuchdoutkerei) bezogen 21/* Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark SO Pfg. (excl. Bestellgebühr.) JnfertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg. Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adreffen »erden 25 Pfg. berechnet.

korporative Bestrebungen im deutsche« Gewerbelebe«.

L

Seit die ausschließliche Beschäftigung mit Fragen der Staatseinrichtung einer erhöhten Teilnahme der Nation «nd der Parteien an gewerblichen und sozialpolitischen Zu­ständen des Vaterlandes Platz zu machen -begonnen hat, find in unserem öffentlichen Leben zwei Bewegungen be­merkbar geworden, die sich trotz der Einheitlichkeit ihres Ausgangspunktes in verschiedener Richtung bewegten. Die eine hatte es mit den Verhältniffen der in der Groß­industrie beschäftigten Arbeiter und dem Bedürfnis nach Sicherung der Lage derselben, die andere mit der Re­organisation des Handwerks und Kleingewerbes zu thun. Den Handwerkerbestrebungen lag von Hause aus der kor­porative Gedanke zu Grunde, in deffen Vernachlässigung man den Hauptfehler der neueren Gewerbegesetzgebung er­blickte. Dabei war die Meinung vorwaltend, korporative und berufSgenoffenschaftliche Bildungen seien ausschließlich innerhalb deö Kleingewerbes möglich, deffen Abgrenzung gegen die sich selbst zu überlastende Großindustrie die Haupt­bedingung für die Gesundung des deutschen Handwerks auS- machen sollte. Während der Streit darüber, ob und in welchem Umfange diese Abgrenzung ausführbar sei, hin- unb herwogte, trat die Staatsregierung mit dem Gedanken hervor, der seit Jahr und Tag zum Gegenstände gesetz­geberischer Entwürfe gewordenen UnfallSverstcherung der gewerblichen Arbeiter eine berufSgenoffenschaftliche Grund­lage zu geben und auf solche Weise für korporative Bil­dungen innerhalb der Großindustrie einen Anhaltepunkt zu gewinnen.

Trotz allen aus den Reihen der systematischen Oppo­sition erhobenen Widerspruchs, hat diese von der Regierung gegebene Anregung eine Aufnahme gefunden, welche erkennen läßt, daß ein Bedürfnis nach Zusammenschließung der durch gleichartige Verhältnisse auf einander Angewiesenen auch innerhalb der Großindustrie empfunden wird und daß eine auf korporativer Grundlage vorgenommene Regelung des UnfallverstcherungSwesenS durch die Beteiligten selbst dem Wesen der Sache entsprechender sein würde, als die Aufrichtung eines büreaukratischen Mechanismus. Bei der Neuheit und dem großen Umfange der Sache hat nicht auSblctben können, daß die auf dieselbe bezüglichen Vor­arbeiten längere Zeit in Anspruch nehmen und daß die Ansichten über daS Einzelne vielfach auSetnandergehen: an dem Grundgedanken festzuhalten, steht die Staatsregierung aus Gründen der verschiedensten Art für geboten an. Ein­mal erwacht, wird das Bedürfnis nach korporativem Zu­sammenschluß und genossenschaftlicher Wahrnehmung gemein­samer Jnteresten und Pflichten auch den wetteren Kreisen

der Großindustrie zum Bewußtsein kommen und in er­höhtem Maße sein Recht geltend machen. Daß dabei die Lösung einer bestimmten fest umschriebenen Aufgabe den Ausgangspunkt bilden soll, erscheint als entschiedener Ge­winn. Lehrt die Erfahrung doch, daß der Mangel be­stimmter Abgrenzung und praktischer Verdeutlichung der zu erreichenden Ziele, auch den berechtigtesten, auf breitester Grundlage ruhenden korporativen Bestrebungen empfindliche Schwierigkeiten und Hemmnisse bereiten kann.

Die JnnungSbewegung, welche während des letzten Jahrzehnts in einem großen Teile des deutschen Handwerker­standes zur Erscheinung gekommen ist, hat sich in zunehmen­dem Maße der öffentlichen Anerkennung und Würdigung zu erfreuen gehabt. Die Ueberzeugung, daß die Erhaltung eines lebenskräftigen Mittelstandes wesentlich von der Zu­kunft des Kleingewerbes bedingt sei, und daß dem Prozeffe derAusbrechung der Mittelsproffen der Gesellschaftsleiter" nur durch Zusammenfaffen der korporativen Kräfte des Handwerkerstandes begegnet werden könne, hat sich über Kreise auSgebrettet, die noch vor wenigen Jahren dem Glauben huldigten, mit Herstellung der Gewerbefrctheit und gelegentlicher Errichtung von Gewerbeschulen sei alles ge- than, deffen es zu einer gedeihlichen gewerblichen Entwicke­lung bedürfe. Dieser Wandel in der öffentlichen Meinung ist durch das Zustandekommen der Gewerbeordnungs-Novelle vom 18. Juli 1881 so deutlich bezeugt worden, daß die Bereitschaft der Staatsregierung, im Verein mit den übrigen Faktoren der Gesetzgebung den Forderungen des Handwerks jeden mit dem Gesamtintcrcffe vereinbaren Vorschub zu leisten, nicht mehr bestritten werden kann. Wenn nichts­destoweniger von feiten der Nächstbeteiligten immer wieder die Klage laut wird, eS fei mit der Begünstigung der Bildung von fakultativen Innungen und mit der Erteilung erweiterter Rechte an dieselben nicht genug geschehen, um dem Handwerk wieder aufzuhelfen, so muß das vornehmlich auf zwei Umstände zurückgeführt werden: auf die Un­bestimmtheit der Ziele und die Unklarheit der Erwartungen, die sich an die JnnungSbewegung knüpften, und auf unvoll­ständige Information über die gegebenen Verhältnisse.

Anlangend den zweiten Punkt, ist vorweg zu bemerken, daß über den Umfang der JnnungSbewegung vielfach falsche Vorstellungen im Schwange gehen. Die in einem der letzten Hefte des SchmollerschenJahrbuchs für Gesetz­gebung, Verwaltung und Volkswirtschaft" (N. F. VIL § 4) mitgeteilten Daten über die Zahl neugebtldrter und in der Bildung begriffener Innungen lehrt, daß die Bewegung bisher wesentlich auf das nördliche und einen Teil des mittleren Deutschlands beschränkt geblieben ist, während der Westen und der Süden sich derselben wenig zugänglich zeigten. Preußen (mit 225 eingereichten und 1113 in Vorbereitung begriffenen JnnungSstatuten), daS Königreich

Sachsen, das Großherzogtum Oldenburg, einzelne thüringische Herzogtümer und die freie und Hansestadt Hamburg haben das Hauptkontigent zu den neuen Innungen geliefert; in Württemberg stnd bis jetzt 3, in Baden 6 Innungen in Vorbereitung begriffen, in Hessen und den beiden Fürsten­tümern Lippe liegen bezügliche Absichten gar nicht vor, in Mecklenburg-Schwerin und aus Waldeck ist man über Bestrebungen nicht hinausgekommen. Aus Bayern fehlen die Berichte; wie verlautet, ist die Jnnungsbildung aber nur in einem Teil des Königreichs in Fluß gekommen. Seit andere als gemeinsame, das gesamte Reichsgebiet um- faffende gewerbliche Ordnungen moralisch und politisch unmöglich geworden sind, liegt die Notwendigkeit vor, den Bedürfnissen und Gewöhnungen des Südens in demselben Maße gerecht zu werden, wie denjenigen des Nordens: daß rückstchtlich des Verhältnisses zur JnnungSbewegung jenseits des Mains von den norddeutschen verschiedene Ten­denzen vorherrschen, hatte sich aber schon früher bei wieder­holten Gelegenheiten geltend gemacht.

Auf die Stellung der norddeutschen Handwerkerkreise zum JnnungSwesen und auf diejenigen Gründe, auS welchen dieselben die Zurückhaltung der Süd- und Westdeutschen und die vielfach auch im Norden bemerkbar gewordene Lahmheit der Bewegung zu erklären gewohnt stnd, soll in einem zweiten Artikel eingegangen werden. (Prov.-Korresp.)

Deutscher Reich.

öerlttt, 17. Okt. Der türkische UnterstaatSsekretär Wettendorf ist heute von Konstantinopel hier rtngetroffrn. In denB. P. N." lesen wir:Die grundlegende Be­deutung eines Regierungs-Programms, wie es bezüglich der sozialpolitischen Fragen in der kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 niedergelegt und in feierlicher Form verkündet ist, hätte an sich genügen sollen, Zweifel an der vollen Aufrechterhaltung desselben, wie sie neulich in der Preffe ausgesprochen stnd, nicht aufkommen zu lassen. An den Grundzügen jenes Programms wird nicht nur unverrückt festgehalten, sondern die Arbeiten zur Durch­führung desselben im Wege der Reichsgesetzgebung werden kräftigst und zwar so gefördert, daß zunächst der Abschluß der Unsallverstcherungsvorlage in nicht ferner Zeit zu ge­wärtigen ist. Die Lösung der wichtigen Organisationsfrage wird dabet durch Bildung berufSgenoffenschaftlicher Kor­porationen angestrebt werden, welche die UnfallSverstcherung nach dem Prtnzipe der Gegenseitigkeit zu bewirken haben werden. Wer sich der Erörterungen erinnert, welche gerade diese Frage bet der Beratung der beiden Vorlagen von 1881 und 1882 hervorrirf, und sich vergegenwärtigt, wie weit davon entfernt diese waren, einen befriedigenden Ab­schluß zu gewähren, wie wenig selbst in den parlamen­tarischen Kreisen, geschweige denn in der öffentlichen Mei-

624.

rch M ff er« daselH zu stt= [3337

11 unb 3/i uni kaust

F,

*

WH lcführtt

; Off lioncep r CO. [3401

>PP.

Kassel 183. acht-

8 ««gelte«.

Novelle von E.Lenrendorf.

Wohl mochten die drei Familien manchmal auf die Großmut de« reichen Bruders und Onkels ihre Hoffnung setzen, aber dieser kümmerte sich zu seinen Lebzeiten wenig um seine Anverwandten, wie schon erwähnt wurde, denn er trug eine tiefe Verstimmung gegen seine Geschwister und deren Familien im Herzen, weil man ihm einst sehr deutlich zu verstehen gegeben hatte, daß man ihn gering achte, ohne daß man einen triftigen Grund dazu hatte, ja, daß man ihn lieber gehen al« kommen sah, und deshalb fühlte er später auch nicht daS Bedürfnis, feine Verwandten an dem Füllhorne feines Glückes teilnehmen zu lasten.

Wahrscheinlich kannte aber Baron Sigismund auch nicht den wahren Stand der VermögenSverhältniste seiner Ver­wandten, da dieselben äußerlich in derselben glänzenden Weise fortlebten, wie ehemals und Baron Sigismund für seine Person ja weder Neigung noch Ursache hatte, sich über den Vermögensstand seiner Verwandten genau zu erkundigen. UebrigenS hatte er doch einige Male bewiesen, baß er seinen Geschwistern, Schwägerinnen, Neffen und Nichten nicht übel gesinnt war, denn während der letzten Lebensjahre des nun auch alt gewordenen Barons, hatten jene eS für gut gehalten, dem Bruder und Onkel ihre persönlichen Glückwünsche zu seinem Geburtstage und zu Neujahr darzubringen und der alte Herr hatte sich da sehr freundlich gezeigt und seine Verwandten auch fürstlich be­wirtet, so daß diese eS recht bitter empfanden, so feiten bei dem reichen Baron sein zu können, denn dieser that seiner­seits sonst nicht das Geringste, um mit den ihm so nahe verwandten Familien einen häufigeren und vertrauteren Umgang zu-pflegen.

Nun als der alte Baron plötzlich gestorben war, zeigte eS sich, was er für Gründe gehabt hatte, mit seinen Verwandten in keinen näheren Verkehr zu treten, denn ein großes Geheimnis hatte er vor der Welt zu verbergen gewußt.

Die vor Aufregung und Neugier ungeduldigen Anver­wandten wurden wenige Tage nach dem Begräbniffe des alten BaronS nach feinem Schlöffe bestellt, wie er besonders bestimmt hatte.

Es waren dies die sich als erbberechtigt fühlende Schwester Baroneffe Marie, verwitwete von Wulfenstetn, mit ihren beiden Söhnen, zwei stattlichen jungen Männern, sein Bruder, Baron Maximilian von Roden mit seinen fünf Söhnen, von denen alle fünf die LieutenantSepauletten trugen, und seinen beiden Töchtern, die daS heiratsfähige Alter erreicht hatten, und schließlich die Gräfin von Roden, die Witwe des Grafen Ernst, mit ihren drei Söhnen, die ebenfalls Offiziere waren, und ihren beiden Töchtern, von denen die ältere schon vermählt war.

Bei ihrer Ankunft in dem Schlöffe wurden sie von der Dienerschaft in einen prachtvollen Saal geleitet, wo der mit der Testamentsvollstreckung betraute Notar bereits die Herrschaften erwartete unb mit einer tiefen Verbeugung begrüßte.

AIS alle auf den um einen großen Tisch ausgestellten Seffeln Platz genommen hatten, begann der Notar nach RecognoScierung der anwesenden Persönlichkeiten folgender­maßen:

Hochgeehrte Herrschastml In meiner amtlichen Eigen­schaft als Notar habe ich Sie mit denjenigen Bestimmungen des Testaments des verstorbenen Herrn Baron Sigismund von Roden bekannt zu machen, welche auf Sie ausdrücklichen Bezug haben. Der Herr Baron Sigismund von Roden

hat ein baares Vermögen von zwei Millionen und hundert­fünfzehntausend Thalern und außerdem ein schuldenfreies Besitztum in seinem Schlöffe, Parke und zugehörigem Land­gute hinterlassen, welche ebenfalls auf eine halbe Million geschätzt worden sind."

Die Zeichen des freudigsten Erstaunens zeigten sich bei dieser Kunde von der reichen Erbschaft auf den Gesichtern der anwesenden Verwandten des verstorbenen BaronS, aber nur zu bald wurde daS wonnevolle Gefühl, Erben eine« Millionärs zu fein, durch einen jähen Schreck bei den Erben verscheucht, den ihnen die weiteren Worte deö Notars einflößten, denn dieser sagte mit trockener Amtsmiene weiter:

Universalerben dieses Vermögens stnd des Herrn Baron Sigismund von Roden hinterlaffene Gemahlin und Tochter . . . ."

Rufe unverhüllten Staunens und Schreckens von Seiten der versammelten Anverwandten unterbrachen bei dieser überraschenden Kundgebung den Notar und eine1 Menge Fragen ertönten:Wie, der Herr Baron war vermählt, er hat eine Frau und Tochter, wer ist seine Gemahlin, wo ist sie und ihre Tochter, jedenfalls ein MgitimeS Ver­hältnis u. f. w."

Der Notar erwiderte auf die wirren Fragen:Der Herr Baron war feit neunzehn Jahren mit einer Jndieriu vermählt, darüber sind die verbürgten, in Kalcutta von der englischen Behörde ausgefertigten Dokumente vorhanden. Aus dieser Ehe hinterläßt der Herr Baron eine jetzt siebzehnjährige Tochter und beide Damen befinden sich hier im Schlöffe, wo der Herr Baron meistenteils ihre Anwesen­heit geheim gehalten hat, was ihm ja nicht schwer werden konnte, da er hier und in dem angrenzenden großen Parke unumschränkter Herr und Gebieter war."

(Fortsetzuu, felgt)