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Marburg, Freitag, 12. Oktober 1883.

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Novelle von Jakob Regnery.

überließ dem sie Liebkosenden und mit den süßesten Schmeichel« namen sie Nennenden ihre Hand.

Auf sein Befragen, weshalb sie so zurückhaltend und schweigsam sei, blickte sie den Fragenden wehmütig lächelnd an: „Ich meine, einen schönen Traum gehabt zu haben, ich kann mein Glück gar nicht fasten."

„Ruhig, mein süßer Engel, die Ueberraschung durch meine Tante hat Dich erschreckt und niedergeschlagen, indessen wiste, daß ich Herr auf Schloß Werneck und meinen Gütern bin; das höchste Gut aber bist Du, und keine Macht soll Dich mir entreißen."

Hannchen mußte sich erhitzen, sie hörte die Schritte ihres Bruder«, der erst aufgestanven war. Sie bereitete ihm in der Küche den Morgenkaffee und teilte dem Bruder die wpnderbare Befferung des Freiherrn mit. Hocherfreut betrat dieser das Zimmer und drückte dem Lächelnden heiter die Hand. Viel sprechen war nicht seine Sache, doch die Freude leuchtete aus seinem ernsten, aufrichtigen Auge.

Er trat dann seinen Dienstgang an, unterwegs zu dem Entschluste kommend, wegen des von dem verhafteten Kollegen geliehenen Geldes nächster Tage mit dem Freiherrn selbst zu sprechen.

„Ich habe wirklich," sprach er vor sich hin, „Zutrauen jetzt zu ihm, das Unglück scheint ihn für unseres Gleichen empfänglich und zugänglich gemacht zu haben. Gott, was doch Sachen auf der Well passieren! Julius ein Mörder, es will mir gar nicht aus dem Kopfe, und doch ist eS nur zu wahr. Den größten Vorteil hat eigentlich meine Schwester davon; wie ost mag sie schon Gott gedankt haben — wenn auch durch dies schreckliche Unglück —, von dem Scheusal endgültig befreit zu sein. Hu, es schauert mich doch bei dem Gevanken, daß ich selbst zu einer Verbindung mit dem Menschen gedrängt habe. Wahrhaftig, Gottes Wege sino nicht unsere Wege!' (Fortsetzung folgt)

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Als Hannchen erschreckt auffuhr, trat die Baronin mit läch-luder Miene an'S Bett und beglückwünschte ihren Neffen in den ersichilich herzlichsten Ausdrücken zu seinem guten Befinden. „Und" mit einem Seitenblicke auf da« verlegen dastehende Mädchen, der durchaus nicht« Feindseliges ent« hielt — „dann, mon eher neveu, hoffe ich, daß der Doktor bei seinem heutigen Besuche Deine Ueberführung nach dem Schlöffe anordnet; Dein Zustand scheint mir die« jetzt zu­zulassen. Nicht wahr, mein Kind, Du wünschest auch, bald der ewigen Mühe und de« nächtlichen Wachens enthoben zu sein? Ich habe schon befürchtet, daß die anhaltende Anstrengung Deine Gesundheit angreist und fand ich es soeben bei meinem Eintritt ganz erklärlich, daß Dem Kopf schlaftrunken hier auf'S Bett gesunken war."

Die Worte klangen so unverfänglich, so natürlich und mitleidig, daß sie HannchenS Brust wie von einem Alp be­freiten, und sichend schaute sie den Geliebten an, nur jetzt noch nicht das süße Geheimnis preiSzugeben; sie hatte eben eine namenlose Angst vor der ersten Mitteilung.

Der Freiherr verstand den Blick seiner Geliebten, und obschon e« ihn drängte, schon jetzt seine Tante in aller Form zu benachrichtigen, so schwieg er dennoch.

Die Freifrau stellte mit dem größten Jntereste eine Unzahl Fragen, erzählte selbst ausführlich den Hergang de« Unglücks, verschwig auch nicht die Verhaftung de« Förster« Julius, der sogar die Tat eingrstanden habe.

Teilnahmslos horchte der Freiherr eine Weile auf die Worte der ihm im höchsten Grade unsympathischen Tante, dann gab er sich den Anschein, al« sei er müde und schloß di« Augen.

Die Freifrau erhob sich, wandte sich zu Hannchen und ergriff deren Hand.

Eisschauern schüttelten daS Mädchen bei der Berührung, doch ließ es standhaft seine Hand, als die Dame mit wohlwollender Stimme sprach: „Du armes, gutes Kind, die v. Werneck werden Dir Deine heldenhafte Aufopferung vergelten. Gegen Abend werde ich wiederkommen, Dich ablösen und selbst eine Nacht bei Idem wieder zum Leben Erwachten bleiben. Der Leidende scheint ermüdet zu sein, ich werde mich nun zurückziehen und habe ich Dich nur zu ersuchen, den Arzt nach Beendigung seiner Visite zu mir ins Schloß zu bitten."

„Sie werden doch nicht, gnädige Frau, den Herrn Baron schon morgen einem gefahrvollen Transport aussetzen wollen?" wagte Hannchen schüchtern und gleichzeitig bittend einzuwerfen. ,, , _

„Mein Kind, Du bist zu besorgt, sei ohne Kummer, ich werde mich aus keinen Fall den Anordnungen deS Arztes widersetzen."

Mit diesen Worten, nachdem sie noch einen flüchtigen Kuß auf Rudolfs Stirne gehaucht, entfernte sich die Baronin, von dem Försterskind bis zum Wagen geleitet.

Das Herz schnürte sich Hannchen zusammen, als sie dem davoneilenden Wagen thränenumflorten Auges nach­schaute, eine unsägliche Angst befiel sie, und instinktmäßig fühlte sie, daß daS auffallend freundliche Benehmen der Baronin eine unheilvolle Bedeutung habe; lieber hätte da« Mädchen den feindseligsten Blick der Gnädigen auSgehalten. Verhängnisvoll war e« aber auch, daß die Baronin heute so frühzeitig ihren Besuch gemacht hatte, und Hannchen konnte kaum zweifeln, daß die Situation, in der man sie beide angetroffen, eine höchst verräterische gewesen sei.

Sie ließ sich wieder neben dem Bette nieder, doch fürchtete sie, dem Geliebten ihr Herz zu erschließen und

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einführung derselben. Der Staat ist nicht in der Lage, eine solche ihm auf dem Gebiete privater Jntereffen gestellte Aufgabe ohne bedeutenden Aufwand von Kräften und ohne chwer zu ertragendes Eindringen in die geschäftlichen Ver- hältniffe mit Erfolg zu erfüllen: entweder verhindert er nützliche Unternehmungen oder beim Mißglücken derjenigen, die er genehmigt, wird ihm eine Schuld der Verantwortung zugeschoben; überdies würde die erfolgte staatliche Prüfung und die Verheißung staatlicher Fürsorge da« Publikum in falsche Sicherheit wiegen, die eigne Wachsamkeit desselben beeinträchtigen und so die Opfer des Schwindels womöglich vermehren." Auch die Reformentwürfe in Oesterreich haben das Prinzip der Staatsaufsicht fallen gelaffen. In Italien ist es gleichfalls beseitigt, und auch sonst hat nirgends in den neueren ausländischen Gesetzen und Gesetzentwürfen eine Rückkehr zu staatlichen Einwirkungen stattgefunden.

AuS dem Aufgeben einer Kontrolle durch staatliche Organe folgt aber, wie die Begründung des Entwurf« richtig hervorhebt und waS besonders den Anhängern un­beschränkten GehenlaffenS gesagt sein mag, keineswegs, daß der Staat die Beteiligten lediglich sich selbst überlassen und sich dabei beruhigen dürfte, daß die Verhältniffe durch Strömung und Gegenströmung ihren Ausgleich finden würden. „ES ist — so heißt es wörtlich in der Begrün­dung — die Pflicht deS Staates, durch feine Gefetzgebung dem Publikum in der Abwehr gegen Uebervorteilung und Vergewaltigung nach Möglichkeit Schutz zu bieten; denn e« liegt in der Natur des Aktienwesens, daß bei der Gründung und Verwaltung der Aktiengesellschaften das Publikum wie der Einzelne ohne besondere Schutzmittel nicht in der Lage ist, eine ausreichende Einwirkung und Kontrolle zu üben. Danach hat der Staat das Gesetz einzurichten und auf der Hut zu sein, daß nicht seine Einrichtungen von Leuten mißbraucht werden, welche mit einer die Grenzen deS zivilen und krimi­nellen Unrechts streifenden Gewandtheit die Formen des Gesetzes zu einer Umgehung desselben zu verwerten wlffen. Wenn die Gesetzgebung dem Kapital eine Form verleiht, durch welche eS mit vereinigten Kräften seine Macht frei entfalten kann, so hat sie auch die Pflicht, dieser Macht die nötigen Schranken aufzuerlegen." Die Reform wird sich also wesentlich auf das rechtliche Gebiet zu er­strecken haben: eS gilt, die Mängel und Lücken des bis­herigen AktiengesellschastS r e ch t S zu beseitigen. Zur Durch­führung dieses Zieles bedarf eS nur der vollständigen Durchbildung und Verschärfung deS in der Novelle von 1870 enthaltenen Prinzips gefetzlicher Normativ- und Kaute- larvorfchriften für dir Entstehung und die Verwaltung der Aktiengesellschaften.

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f Die Reform der Attieugesetzgebuug. n.

Von den Reformvorschlägen, die in den letzten Jahren aemacht worden sind, steht der radikale Vorschlag wegen vollständiger Abschaffung de« Institut« der Aktiengesellschaften voran. Derselbe hat aber doch nut verhältnismäßig wenig Befürworter gefunden. Ihm steht zur Seite der Vorschlag wegen Beschränkung deS Gebiet« der Aktiengesellschaften „ach dem Gegenstände deS Unternehmen«, wobei namentttch sie Ausdehnung des gemein- und staatSwirtschaftlichen Be- ftiebes für alle öffentlichen Unternehmungen an Stelle der Aktiengesellschaften empfohlen wird, während die letzteren lediglich auf kommerziellem und industriellem Gebiet An­wendung finden sollen.

Die Frage, ob eS überhaupt wünschenswert und zu­lässig erscheint, den gemein- und staatswirtschaftlichen Be­trieb, wobei also Staat, Provinz, Kreis und Gemeinde die Unternehmer sind, auszudehnen, mag hier unerörtert bleiben. Bei der Frage aber, wie weit der gemein- und staatSwirt« schaftliche Betrieb ausgedehnt werden soll, wäre zu beachten, daß sich bei der Vielgestaltigkeit des Lebens keine Grenze ausfinden läßt, wo der privatwirtschaftliche Betrieb der Aktiengesellschaften aufhören und der gemeinwirtschaftliche anfangen soll; auch würde, wenn von GesetzeSwegen all- gemeine Normen darüber aufgestellt würden, die Ausführung derselben schwierig sein. Die vollständige Verdrängung der Aktiengesellschaften aber durch gemeinwirtschaftliche Unte^ nehmungen kann schon wegen der vielen Gebiete, die sich hierzu nicht eignen, sowie wegen der hierdurch möglichen Schädigung des wirtschaftlichen Lebens nicht empfohlen werden.

Was aber den Vorschlag der Wiedereinführung des Prinzips der staatlichen Genehmigung und Aufsicht an­betrifft, wie es bis zum Jahre 1870 bestanden, so über­sieht die auch nicht sehr große Zahl der Befürworter deS« elben vollständig, daß die Mißstände tut Aktienwesen le ne«« weg« mit der Aushebung deS früheren Prinzip« in einem ursächlichen Verhältnis stehen. Wie schon erwähnt, war vielmehr sowohl die wirtschaftliche Lage wie auch der Mangel an genügend scharfen Normativbestimmungen an den Aus­wüchsen schuld. Einen eklatanten Beweis dafür, daß die Beseitigung der staatlichen Genehmigung allein die Miß­stände nicht verursacht hat, bietet Oesterreich, welche« jenes Prinzip des deut chen Handelsgesetzbuch« beibehalten und doch unter ganz denselben, ja vielleicht noch größeren Miß­ständen zu leiden hatte wie Deutschland nach Erlaß der Novelle von 1870. Aber wäre dieser Beweis auch nich vorhanden, o sprechen dieselben Gründe, welche vor dreizehn Jahren für die Beseitigung der staatlichen Konzession aus­schlaggebend waren, auch heute noch gegen die Wieder-

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Berlin, 10. Okt. Der deutsche Botschafter in Kon- iantinopel, Herr v. Keudell, hat sich mit seiner Gemahlin heute vormittag zu einem mehrtägigen Besuche des Fürsten Bismarck nach Friedrichsruh begeben. — Die Meldung der Blätter von einer Umänderung deS Reglements für )le Prüfung und Vorbereitung zum höheren Justizdienste ist der „Post" zufolge ohne jede Begründung. — ES ver­lautet, daß der Landtag auf Dienstag den 13. November einberufen werden soll. — Der Präsident deS Reichstag«, Herr v. Levetzow, war in fortschrittlichen Blättern heftig angegriffen worden, weil er bei dem Feste auf dem Nieder« wald in der Uniform eines Major« der Landwehr er­schienen sei. Die „Nordd. Allg. Ztg." sagt zu seiner Ver­teidigung: „Herr v. Levetzow hat als Offizier in allen Feldzügen der letzten Jahrzehnte für König und Vaterland in Waffen gestanden und erfüllte nicht nur ein Ehrenamt, sondern eine Ehrenpflicht, wenn er zu einer Feier, welche vor allem dem unvergleichlichen Heldenmut unsere« Volke« in Waffen galt, in dem Rocke seine« König«, in der Uni­form erschien, in welcher er selbst an jenen großen bedeu­tungsschweren Kämpfen persönlich Anteil genommen hatte." Narürlich konnten solche Angriffe nur von demokratischen Blättern auSgehen; jeder vernünftig und patriotisch denkende Manu mußte sich sagen, daß für die Niederwaldfeier daS höchste Ehrenkleid der Rock de« Königs war, in welchem die Siege erfochten sind, denen diese« Denkmal gilt. — Ende 1879 hatte die preußische Generalsynode die Anträge angenommen: „1. Die Generalsynode wolle in Uebereln« stimmrmg mit den Eisenacher Beschlüssen und dem Anträge de« Oberkirchenrats Folge gebend, anerkennen, daß die Verlegung deS bisherigen Buß- und BettageS sowohl im landeskirchlichen als nationalen Jntereffe wünschenswert sei, und daß der Freitag der letzten Woche de« Kirchen­jahres als der am besten geeignete Tag erf reine; 2. das evangelische Kirchenregiment ersuchen, unter der Voraus­setzung, daß die angebahnte Verständigung, besonders mit den norddeutschen Kirchenregierungen, zum Abschluß gelange und für den in Aussicht genommenen allgemeinen deutschen Bußtag der staatliche Schutz in dem bisherigen Umfange garantiert werde, die thunlichst allgemeine Einführung an­zubahnen." Infolge deffen machte der evangelische Ober- kirchenrat in Berlin den Übrigen Kirchenregierungen den Vorschlag, den allgemeinen deutschen Bußtag auf den letzten Freitag de« Kirchenjahre« anzusetzen. Wie jetzt verlautet, haben nur die norddeutschen Kirchenverwaltungen zustim­mende Erklärungen abgegeben, wogegen der in Rede stehende Vorschlag bei den süddeutschen Kirchenbehörden und Re­gierungen, insbesondere bei der bayrischen Regierung keinen

««»eigennimmt entgegen: ^Expedition d. Blatte«. <%ie d.Annoncen-Bureaur I'xh. Dietrich u. To. in ,.Arl und Hannover; Th. Ulrich in Frankfurt a.M.; i-gfenftein u- Bögler in Umlfurt a. M., Berlin, Ep}ig, Köln Rudolf ggfle in Berlin, Frank­furt a. M re.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte«, sowie d.Annoncen-Bureaur Den®. L. Daube u.So. in Frankfurt a. M; Jäaersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendankin Berlin; ®. Thiene« in Elberfeld: S. Schlotte in Bremen.

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