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Marburg, Sonnabend, 4. August 1883.

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Die Lutherfeier in de« Schule«.

Der Kultusminister hat an die Provinztal-Schulkollegien in Ausführung des Allerhöchsten ErlasieS vom 21. Mat b. Z. die in demselben vorbehaltenen weiteren Bestimmungen ergehen lasten, damit die kirchliche Schulfeier des bevor­stehenden vierhundertjährigen GedächtniStageS der Geburt Dr. Martin Luthers, entsprechend der Absicht Sr. Majestät des Königs, in den höheren Schulen in würdevoller Weise guSgcführt werde. ES werden folgende Gesichtspunkte als maßgebend aufgestellt:

Durch Nr. 1 des Allerhöchsten Erlasses ist vorgeschrieben, daß in den evangelischen Schulen der in diesem Jahre wiederkehrende GedächtniStag der Geburt Dr. Martin Luthers durch ein am 10. November d. I. abzuhaltendes Kirchenfest ausgezeichnet werden soll. Mit Rücksicht auf den Inhalt des Allerhöchsten Erlöstes können unter evangelischen Schulen nur diejenigen verstanden werden, welche nach ihrem ton« fesstoncllen Charakter der evangelisch - unierten oder der lutherischen Konfession angehören. WaS nun in dieser Vezi-Hung die höheren Schulen betrifft, so ist nur bet einem Teile der konfessionelle evangelische Charakter durch aus­drückliche, in den Stiftungsurkunden oder den Statuten enthaltene Bestimmungen festgesetzt, bei zahlreichen anderen ist der evangelische Charakter durch historische Entwickelung oder durch di« thatsächltche Einrichtung, z. B. der Schul­andachten, außer Zweifel gestellt. Der Allerhöchste Erlaß findet auf alle evangelischen Schulen Anwendung, mag ihr konfessioneller Charakter durch die Stiftung und die Sta­tuten oder durch die geschichtliche Entwickelung und den thatsächlichen Bestand festgestellt sein. Solchen Schulen, »eiche stiftungö- und statutenmäßig oder historisch und thatsächlich der reformierten Konfession angehören, bleibt eS anheimgestellt, ob sie im Einverständnis mit den betreffen­den kirchlichen Organen die fragliche Schulfeier begehen »ollen. Auf katholische Schulen, wiederum ohne Unter­schied, ob dieser katholisch-konfessionelle Charakter stiftungS« und statutenmäßig oder historisch und thatsächlich bestimmt sei, findet der Allerhöchste Erlaß selbstverständlich keine An- »endung. Einzelne Schulen haben auf Grund der Stif­tung oder der Statuten oder infolge der geschichtlichen Ent« Wickelung und des tatsächlichen Bestandes einen bezüglich der fraglichen Konfession paritätischen (simultanen) Charakter. Da aus diesem Charakter sich ergiebt, daß die kirchlichen Feste der beiden Konfessionen seitens der Schule in gleicher Weise anerkannt worden, so hat auf dieselben die Bestim- «ung des Allerhöchsten ErlasieS Anwendung zu finden.

An denjenigen Schulen, an welchen die Lutherfeier be­gangen wird, haben an derselben alle Lehrer und Schüler, welche der evangelisch-unierten oder der lutherischen Kon« Won angehören, teilzunehmen. Den Lehrern und Schülern »formierter Konfession bleibt eS überlassen, ob sie an der

Feier sich beteiligen wollen oder nicht. Lehrer und Schüler einer anderen Konfession (Religion) haben an der Feier nicht teilzunehmen.

An den Schulen, an welchen die Lutherfeier begangen wird, ist der 10. November für die gesamte Schule, auch für die an der Feier nicht teilnehmenden Schüler, ein lektionSfrcier Tag. An denjenigen Schulen, an welchen die Feier nicht begangen wird, bleibt der Unterrichtbetrieb in regelmäßigem Gange. Die etwa einer solchen Schule an­gehörigen Lehrer und Schüler evangelisch - unierter oder lutherischer bezw. reformierter Konfession sind an diesem Tage vom Unterricht zu dispensieren, und es ist ihnen dadurch die Möglichkeit zu geben zur Teilnahme an einer anderweiten Feier des Tages, z. B. in Orten, welche Schulen verschiedener Konfessionen besitzen, an der Feier in einer anderen Schule, oder wo etwa eine kirchliche Feier für die evangelischen Schüler veranstaltet wird, an dieser. In den Schulräumen einer als konfessionell katholisch anerkannten Schule ist eine derartige Feier nicht vorzunehmen.

Als notwendiger und hauptsächlicher Teil der Schulfeier ist ein Vortrag des DirettorS oder eines Mitgliedes des Lehrerkollegiums zu betrachten, welcher der Festversammlung die Bedeutung des Tages vergegenwärtigt. Der in dem Allerhöchsten Ertaste für das kirchliche Dankgebet bezeichnete Gesichtspunkt, daß eS sich nicht um den Lobpreis eines Menschen, sondern um den Lobpreis Gottes für die in der Reformation dem deutschen Volke zu teil gewordene gött­liche Gnade handle, findet sinnentsprechende Anwendung auf diesen Vortrag in der kirchlichen Schulfeier. Ferner ist als selbstverständlich anzusehen, daß Gesang der Schüler oder des Schülerchors die Feier jedenfalls etnleitet und ab­schließt. Ob außerdem noch eine Bethätigung von Schülern durch Deklamationen oder durch den Vortrag eigener Ar­beiten hinzukommen soll, bleibt mit Rücksicht auf die an einzelnen Anstalten bei ihren sonstigen Schulfeierlichkeiten bestehende Sitte der Erwägung der Direktoren (Rektoren) der einzelnen Schulen unter ausdrücklich dazu einholender Genehmigung des Provinzial - SchulkollegiumS überlasten.

Eine Lutherfeier in der Schule hat mehr als andere Schulfeste eine hohe Bedeutung für die evangelischen Kreise außerhalb der Schule. In diesem Sinne ist durch den Allerhöchsten Erlaß die Oeffentlichkeit dieser Feier, soweit die Räumlichkeit eS zuläßt, in Aussicht genommen und sogar, unter vorausgesetztem Einvernehmen mit den kirch­lichen Organen, eine Benutzung der Kirchengebäude gestattet. Die Ausführung dieses Teiles des Allerhöchsten ErlasieS ist durch die Verschiedenheit der lokalen Verhältnisse bedingt; in keinem Falle darf durch das Maß der bewilligten Oeffent­lichkeit die Teilnahme aller Schüler der betreffenden Kon­fession eine Beschränkung erfahren.

Diese Anordnungen finden auch auf die staatlichen Präparanden * Anstalten, sowie auf die dem Resiort deS

von der Verlobung Kenntnis zu geben und begrüße Sie hiermit zugleich als künftigen Vetter."

Er reichte ihm freundschaftlich die Hand, die der alte Herr warm drückte und heiter auSrief:Das hat man mir auch nicht an der Wiege gesungen, daß ein Zigeuner in meine Familie eintreten werde. Aber beim Künstler sind wie beim lieben Gott alle Dinge möglich."

Die Drillinge saßen in tiefe» Sinnen verloren, und in jedem der Drillinge keimte eine Art von Hochachtung empor für den Mann, der mit solcher Offenheit sich rein­wusch. Freilich, Gottlob war tief getroffen, und in seinem Kopfe stürmten wilve und verworrene Gedanken, aus denen et keinen AuSweg zu finden vermochte. Unwillkürlich aber reichte er dem Zigeuner, den er für den Todfeind feines Glückes gehalten, die Hand, und die Brüder folgten, einem erklärlichen Impulse folgend, seinem Beispiele.

Diese» einfache Zeichen der Anerkennung glich einem Zauberschlüsiel, der alle Thüren öffnet, und in der kurzen Spanne einet »eiteren Stunde waten sich die seither Frem­den fast freundschaftlich nahe gerückt.

Das energische und selbstbewußte Wesen des aus den niedrigsten Verhältnissen hervorgegangenen Künstlers machte besonders auf Gotthold, dem zum schwanke« Rohre Ge­wordenen, einen tiefen Eindruck, und er beschloß, sich ein Beispiel daran zu nehmen.

Er richtete sich straff empor, und begann unter de« Kastanien auf- und abzuschreiten, wie ein Mann, der eine Heldenrolle einstudiert.

Nach einer Weile gesellte sich der berühmte Zigeuner wie absichtslos zu ihm, knüpfte ein Gespräch mit ihm an uud sagte dann plötzlich:Ich habe letzthin Gelegenheit

Provinzial-SchulkollegiumS unterstellten höheren Mädchen­schulen Anwendung.

Bei den Seminaren dagegen ermöglichen einerseits der rein konfessionelle Charakter dieser Anstalten, andererseits die musikalische Ausbildung ihrer Zöglinge und die fast ausnahmslos günstigen Raumverhältnifle derselben eine gleichmäßigere Anordnung und eine reichere Ausgestaltung der Feier. Die Gesänge, mit welchen dieselbe begonnen und geschloffen wird, sind von der Orgel zu begleiten; neben diesen dürfen auch andere musikalische Aufführungen und Vorträge nicht fehlen; indes ist bei diesen sowohl be- züglich der Auswahl der Liedertexte, wie der Kompositionen auf den Ernst und die Bedeutung der Feier besondere Rück- sicht zu nehmen. Für die Festrede, welche selbstverständlich auch hier den Mittelpunkt der ganzen Handlung bildet, sowie für die Deklamationen der Zöglinge gelten dieselben Vorschriften wie für die Gymnasien rc. Vorträge eigener Arbeiten von Seminaristen, die, soviel bekannt ist, auch sonst nicht üblich sind, finden nicht statt. Läßt e» die Größe der Aula des Seminars zu, so ist die Feier in derselben öffentlich. Wo dem Seminar zur Zeit noch ein Raum fehlt, in welchem sämtliche Zöglinge in einer der Würde des Tages entsprechenden Weise vereinigt werden können, ist die Verlegung der Feier in die Kirche, wenn eS irgend angängig ist, herbeizuführen. In diesem Falle beschränkt sich dieselbe auf Gesänge, Vorträge, auf die Orgel und aus die Festrede. In den Seminarschulen ist eine besondere Festlichkeit zu veranstalten, für welche im allgemeinen dieselben Grundsätze maßgebend sind, welche für die Volksschulen vorgeschrieben sind.

Weiter ist den Königlichen Regierungen und den Konsistorien der Provinz Hannover in betreff der Luther­feier an den mittleren u. s. w. Schulen eine Verfügung zugegangen, in der bestimmt wird:

Soweit es sich um höhere Mädchenschulen, Mittel­schulen und gehobene Volksschulen in größeren Städten, welche räumlich gut auSgestattet sind, handelt, werden die Grundsätze, welche für die höheren Lehranstalten maßgebend sein sollen, im wesentlichen ebenfalls zur Geltung kommen. Bei den übrigen Volksschulen läßt die große Verschiedenheit in ihrer inneren und äußeren Einrichtung die sorgfältige Prüfung der in betracht kommenden Verhältnisse bei Erlaß der Spezialbestimmungen geboten erscheinen und schließt zugleich die Möglichkeit gleichmäßiger Anordnungen für alle Schulen des Bezirks aus. Dagegen wird trotzdem die Feier überall den durch den Allerhöchsten Erlaß be­stimmten Grundcharakter tragen können. Demgemäß ist der 10. November für alle evangelischen Kinder in den Volksschulen ein Festtag, und e» sind demgemäß auch in katholischen Schulen die evangelischen Kinder vom Schul- hesuche zu befreien; soweit es angeht, sind fle zur Teil­nahme an der Festfeier benachbarter Schulen anzuhalten.

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Drei Brüder.

Sine Geschichte aus dem Leben von August Butschet.

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gehabt, mit meinem künftigen Schwiegervater, Ihrem früheren Chef, Herrn Schönborn, zu reden, und er kam dabei auch auf Sie zu sprechen."

Ah," machte Gotthold,er zürnt mir noch?"

»Nicht im geringsten, weil er keine Ursache dazu habe, wie er sagt."

Wie meint er daö?*

»Er meint, Ihr neugegründete« Geschäft gehe mehr rückwärts als vorwärts, weil es mit zu wenig Kapital be­trieben werde, und wenn et ein gewöhnlicher AlltagSmensch wäre, so könnte eS ihn nur freuen, denn wenn Sie so fort« machen, werde Ihre Konkurrenz als Seifenblase zerplatzen."

Das ist stark," fuhr Gotthold auf.

Stark, aber wahr, wie er behauptet," bemerkte der Zigeuner, der sich mit dem Schicksale der Drillinge wie eine Art Providenz zu beschäftigen schien.Er sagt näm- lich, wenn Sie Ihre Augen nicht beffer offen halten, werde Sie Ihr Talent, das er rühmend anerkannt, nicht« nützen."

Wieso?"

Lasten Sie mich offen sein, wie er eS war. Well Ihre Damm Ihnen die GeschäftSquelle, das Kapital, ab« dämmen. Ich habe gerade keinen Auftrag, Ihnen dies nahe zu legen, aber Herr Schönborn gab mir einen nicht mißzuverstehenden Wink, mit Ihnen bei Gelegenheit davon zu reden. Sie haben mein Interesse erregt und ich be­nutze die Gelegenheit, Ihnen vielleicht ein wmig nützlich sein zu können."

Ich weiß eS wohl, was Herr Schönbvrn meint," be­merkte Gotthold bitter,und muß ihm recht geben, ich bin zu abhängig von meiner Frau. Könnte ich mit ihrem Ver­mögen wirtschaften"

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auf ,«ver, was jagen i©ie," pei pier gram erwas oejcyami b. Bl. v ein, von der Geschichte mit dem alten Zigeuner, der Sie

M gewiß nicht ganz ferne stehen können?"

DieseGeschichte" wird kurz abgehandelt sein," sagte, «dhafter werdend der Künstler.

Sie scheinen angenommen zu haben, der alte Zigeuner '» mein Vater. Hierin täuschen Sie sich. Er istZigeuner- der Führer und Berater der Truppe, der ich und ,iah angehörten und mit der ich von Zeit zu Zeit immer noch verkehre."

»Daß Maja (ich nenne sie nach ihrem wahren Namen) «»im Spuren folgte, wußte ich wohl. Sie besuchte meine Jwjerte, ich verkehrte aber nie mehr mit ihr. Daß jener ^iche Auftritt, den Herrn Frank zum Zmgen hatte, stattfand, muß ich als wahr annehmen, denn der tsiztuncrvater" machte mir diesbezügliche Andeutungen, ja Nat Anträge, die ich aber mit Entrüstung zurückwie«, nach einem zweimaligen Verrat hatte ich sie satt bis ^hle. Hiermit wäre ich zu Ende und habe meiner 631 Ml genügt. Daß ich durchaus die Wahrheit geredet, 76» l?1 muß Ihnen mein Ehrenwort genügen, das ich so *2 ^lte, als das eines EdelmanneS. Um Ihnen allen den letzten Zweifel bezüglich diesesVerhiltniffeS" zu jS?Men, teile ich Ihnen mit, daß ich mich vor einigen ItzWkn mit Fräulein Philippine Sckinborn verlobt habe, 'Minen wohl bekannt sein dürfte."

ogL»3um Henker, ist da« meine Nichte, die Tochter des -t^Wnbkr«?" frug höchlich überrascht der Konzertmeister. | »Gewiß, und ich bin beauftragt, Ihnen ganz speziell

.igennimmt entgegen: Expedition d. Blatte«, .ied.Annoncen-Bureaur . Ib. Dietrich u. Co. in Jgffd und Hannover; Th. W'mch in FrankfuttaM^ jafenftein ».Bogt« in :antfurt a. M., Berlin, jiin.ig, Köln rc.; Rudolf »m Berlin Frank- furt a. M- rc.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Kettel, sowie dAnnoncen-vureaax von 8. Daube u. So. in Frankfurt a. M.; Jäansche Buchhandlung dasellbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendanlm Berlin: 6. Thiene« in Elberfeld' C Schlotte in Bremen.

Erscheint täglich außer an den Werktaam nach Sonn- und Feiertagen. Preis für daS Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllnstrtrteS SomrtagSblatt" durch die Expedition (Ä o ch'fche Buchdruckerei) bezogen SV- Mark, durch die Postämter de« Deutschen Reiche« S Mark 50 Pf«, (excl. Bestellgebühr.) JnsertionSgebühr für die gespaltene Zelle 10 fifa Für tn der Expedition zu erthellende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfst« berechnet.

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