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8 1 lautet nach den Beschlüssen der zweiten Sitzung: »Eltern und deren gesetzliche Vertreter, sowie alle diejenigen Personen, deren Obhut schulpflichtige Kinder unterstellt sind, insbesondere Dienst-, Lehr- und Arbeitsherren, haben dafür Sorge zu tragen, daß die ihrer Hausgenossenschaft angehörigen, zum Besuch der öffentlichen Volksschule verpflichteten Kinder die Schulstunden regelmäßig besuchen.

Nach kurzer Diskussion wird der § 1 unter Streichung der gesperrt gedruckten Worte angenommen.

Der vom Abg. Bergenroth beantragt 8 1», der dem Schulvorstande die Befugnis erteilen will, Vorsorge zu treffen, daß die Kinder, welche ohne genügenden Grund die Schule versäumen, durch einen Boten der Schule zu- geführt werden, wird trotz der Erklärung des Ministers v. Goßler, daß derselbe das Zustandekommen des Gesetze- gefährden werde, angenommen. 8 6 wird auf Antrag de- Abg. Bergenroth gestrichen. Die Abstimmung über da­ganze Gesetz wird verschoben. ES folgt die Beratung von Petitionen. DaS Abgeordnetenhaus erledigte die Petitionen und vertagte sich hierauf bis Sonnabend 11 Uhr. (Wähl' Prüfungen, Petitionen, kleinere Gegenstände.)

Berlin, den 28. Juni.

In der heutigen (86.) Plenarsitzung des Abgeord­netenhauses trat dasselbe zunächst in die dritte Lesung de« Gesetzentwurfs betreffend die Schulversäumniffe ein.

In der Generaldiskusflon erklärte sich Abg. Windt- horst entschieden gegen das Gesetz, weil der Gedanke der Unterrichtsfreiheit durch Einführung de« Schulzwangs un­entwickelt geblieben, so daß wir bereits dem Staatö-Schul- monopol gegenüberstehen. Ein solches Monopol aber halte

vormundung von feiten deS Staates müffe er entfdjto. zurückweisrn. Diese Staatsomnipotenz werde er imw? bekämpfen. Für Herrn Wagner scheine aber nichts andere« mehr da zu sein, als der alleinseligmachende Staat; fo, Herrn Wagner sei der Staat vielleicht sogar allgütig. ’wJ müsse Gesetze nach Maßgabe des Bedürfnisses und nitit theoretisch vom grünen Tische aus machen. Er wiederhol, daß das Bedürfnis zu einem solchen Gesetze nicht vorliea»'

Abg. Zelle dankte dem Herrn Minister für seine w tigen Ausführungen, mit denen er vollständig übereinstimg,, Er achte nicht nur, sondern er fürchte auch Herrn Windthorst wegen der parlamentarischen Macht, die er in Händen hg aber er nehme keinen Anstand, mit ihm den Kampf Um' die Schule ou'zunehmen, so hart und heiß, wie z« her Zeit, da es hieß: Hie Welf, hie Waiblingen I (Sehr gm, links.) Die Liberalen hätten in den fünfziger Jahren mit demselben Rechte, wie Herr Windthorst heute, gegen die Schulpflicht opponieren können, weil ihnen damals die Schule ebensowenig behagte. Nach den bezüglich der Schul- versäumniffe gemachten Erfahrungen sei ein gewiffes Matz von Strafmitteln nicht zu entbehren. Vollkommene Ein­richtungen gebe es ja nirgends, aber das Möglichste, war auf dem Schulgebiete geleistet werden kann, geschehe in Preußen. Darauf können wir stolz sein, und daran wollen wir nicht rütteln lassen. (Beifall.)

Abg. Reichensperger (Köln) hält die Ausführungen von rechts und links für unzutreffend. Besonders vo, Hyperbeln, wie von dem Siege des Schulmeisters bei Sadowa, sollte man sich hüten, sie trügen nur dazu bei den ohnehin bedeutenden Mangel an Bescheidenheit in diesen Kreisen zu steigern. In England bestehe kein Schulzwang, eS bestehe dort eine freie Schule, aber trotzdem seien die Engländer ein gesundes und wirtschaftlich kräftiges Volk. Wenn die Herren die Dinge etwas nüchterner ansähen, würden sie wahrscheinlich zu anderen Resultaten kommen! Uebrigens gratuliere er zu der neuen Koalition zwischen Konservativen und Fortschrittlern.

Abg. v. Tiedemann (Labischin): ES sei interessant, in einem Augenblicke, wo wir einen Schritt gethan, um unseren katholischen Mitbürgern zum Frieden zu verhelfen, der uns von vielen Seiten zum Vorwurf gemacht werde, zu sehen, daß der Führer deS Zentrums nichts EiligereS zu thun hat, als ein neues Kriegsfanal in Brand zu fetzen. Herr Reichensperger sprach von den Hyperbeln deS Herrn Wagner; hat denn Herr Windthorst nicht auch in sehr starken Hyperbeln gesprochen? Meine Hochachtung vor Herrn Windthorst ist gestiegen, seitdem ich erfahren, daß er selbst die Kühe gehütet habe, ohne verdorben zu werden (Heiterkeit), aber er sei überzeugt, daß das Hüten des VieheS den Kindern sehr verderblich sei. Er bitte, an der all­gemeinen Schulpflicht, dieser Grundsäule des preußischen Staats, nicht zu rütteln. Hier sage er: Sie sollen sie lassen stahn! Und wenn man diesen Versuch fortsetze, so werde man bei diesem Beginnen eine Koalition aller Par­teien gegen sich haben. Er bitte, das Gesetz anzunehmen. (Lebhafter Beifall rechts und links.)

Abg. v. Eynern: Herr v. Tiedemann braucht nicht feine Verwunderung darüber auSzusprcchen, daß nach An­nahme des kirchenpolitischen Gesetzes Herr Windthorst mit seinen Forderungen hervortritt. Seine Freunde hätten eS vorauSgesehen und die Herren ton rechts hätten das von uns früher erfahren können. Er freue sich, daß alle Par­teien in dieser Frage eins sind, und daß nach den Streitig­keiten der Kämpfer der letzten Zeit ein Anknüpfungspunkt für bei Teile des Hauses gefunden worden ist. Wenn man fest bleibe, dann sei zu hoffen, daß dann dem Staate eine zweite Niederlage erspart bleiben werde. Die Generaldebatte wird geschloffen.

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Deutsches Reich,

Berit«, 28. Juni. Die Geschäftsordnungskommission des Abgeordnetenhauses hielt gestern vormittag eine Sitzung und beriet über das Schreiben des Abg. Oberregierung-' rat Hahn, welches dem Hause davon Kenntnis giebt, daß er durch Allerhöchste Ordre vom 1. d. M. zum Vermal' tungSmitgltede und Vorsitzenden der in Bromberg neu z» errichtenden Deputation für das Heimatwesen für die Dauer seines Hauptamtes als Ober-RegierungSrat bei der König!- Regierung zu Bromberg ernannt worden fei, mit welcher Funktion eine nicht pensionSfihige Remuneration von jähr-

er weder mtt dem Rechte der Eltern, noch mtt dem Rechte der Gemeinde, noch mit der Gewissensfreiheit vereinbar. Zur Zeit, als der Schulzwang eingeführt wurde in unserem Lande, f-i die Schule eine ganz andere gewesen, als heute; damals hatte man fest begründete konfessionelle Schulen; die moderne Schulentwickelung arbeite auf das Gegenteil. Nachdem die Voraussetzungen des Schulzwanges gefallen, sei auch dieser Zwang nicht mehr berechtigt. Aber selbst wenn er sich auf den Standpunkt der Regierung stelle, so behaupte er, daß zu diesem Zwecke ein Bedürfnis nicht vor­handen sei; die bestehende Gesetzgebung reiche vollständig aus, um den Schulzwang durchzuführen. Es handele sich hier aber auch um eine eminent finanzielle und wirtschaft­liche Frage. Es könne sich hier um Summen handeln, gegenüber deren das Schulgeld minimal erscheint. Eine Reihe von Schülversäumniffen ließe sich im Drange der LebenSverhältniffe nicht vermeiden. Die kleinen Leute auf dem Lande könnten zu gewissen Zeiten ihre Kinder in der Wirtschaft gar nicht entbehren. wolle die Exekutivgewalt nicht weiter verschärfen, und deshalb werde er gegen die Vorlage, eventuell aber für den Antrag Bergenroth stimmen.

Kultusminister v. Goßler präzisiert dem gegenüber seinen Standpunkt dahin, daß er in allen wesentlichen Punkten entgegengesetzter Ansicht ist. (Lebhafte Zustimmung). Er halte die Entwickelung unseres preußischen Schulwesens für eine absolut gesunde, und so lange er auf seinem Platz stehe, werde er diesen Standpunkt nicht verlassen. (Beifall.) Die allgemeinen Bemerkungen des Abg. Windthorst, daß die Voraussetzungen, unter denen der Schulzwang eingeführt worden, hinfällig geworden, unterschreibe er nicht. Er mache übrigens keine rosigen Schilderungen von unserem Schul­wesen, er kenne auch die Mängel desselben. Er sei bestrebt, die großen Entfernungen zwischen Schule und Haus herab­zudrücken, was allerdings sehr schwierig ist und niemals ganz zu vermeiden sein wird. Aus den Thatsachen sei nicht zu erkennen, daß unsere Schule eine andere geworden. Niemals werde der Staat den Ast absägen, auf dem er sitzt, und das sei der Schulzwang. (Lebhafter Beifall.) Die wirtschaftlichen Rücksichten verkenne er nicht. Die kleineren Leute brauchten ihre Kinder aber nicht für sich zum Hüten, denn sie hätten in der Regel kein Vieh. Er erblicke gerade darin einen wesentlichen Schaden für unser Vater­land, wenn es den Kindern nicht ermöglicht wird, bis zum 14. Jahre die Schule zu besuchen. Die Schulpflicht werde die Mißstände nicht beseitigen, aber vermindern: das Kind trete dann gestählter und wirtschaftlich mehr vorbereitet in das Leben. Er wiederhole daher, daß, so lange er an dieser Stelle stehe, er sich das Prinzip des Schulzwanges nicht verkümmern lassen werde. (Beifall.)

Abg. Dr. Wagner führt aus, er spreche zwar ohne Auftrag, aber er glaube, die ganze konservative Partei hinter sich zu haben, wenn er erkläre, daß der Standpunkt des Ministers in der Schulfrage von derselben geteilt werde. (Zustimmung.) Er halte sich verpflichtet, die Angriffe deS Abg. Windthorst auf den Schulzwang zurückzuweisen. Er verwahre sich gegen den Ausdruck „Schulmonopol"; hier handele eS sich nur darum, ob der Staat in einer gewissen obervormundschaftlichen Fürsorge dafür eintretei solle, daß auch das ärmste Kind sich gewisse elementare Kenntnisse an­eigne. An dem Schulzwange müsse festgehalten werden, denn durch ihn sei Preußen das geworden, was es heute ist. Er »volle nicht in Uebertreibungen verfallen, aber jeden­falls habe der preußische Schulmeister die Grundlage zu Preußens Größe gelegt. Während schon vor einer Reihe von Jahren bei uns nur ein kleiner verschwindender Teil Analphabeten im Heere gefunden wurde, hätte Frankreich etwa 25 bis 30 pCl. Analphabeten. Die ZwanaSmaßrcgeln wären nicht nötig, wenn die Eltern das nötige Pflichtgefühl besäßen. Der Staat habe die Verpflichtung, eine Ver­minderung der Ausbreitung der Kinderarbeit anzustreben. Ganz Europa erkenne unsere Schuleinrichtungen als muster­gültig an; er wünsche nicht, daß man sage, in Deutschland, dem alten Lande des Schulzwanges, wolle man die allge­meine Schulpflicht beseitigen. Die Gewissensfreiheit würde durch die Schulpflicht nicht tangiert; das ergebe sich schon I daraus, daß jetzt wieder zahlreiche Geistliche als Schul­inspektoren zugelassen seien. Das Amendement Bergenroth I bekämpfe er, weil eS ihm ungenügend oder falsch zu sein scheine. Der Staat nehme sein Interesse wahr, indem er daS der Kinder wahrnimmt. Der Schulzwang sei nicht der Eltern, sondern der Kinder wegen da. Es handele sich hier um ein wesentliches Staatsinteresse, daS seine Freunde jeder Zeit festhalten würden. (Beifall.)

Abg. Windthorst: Aus den Ausführungen des Vor­redners könnte hervorgehoben werden, daß er (Redner) wünsche, die Kinder sollten nichts lernen. DaS sei nicht richtig, er wünsche das Gegenteil, aber er bleibe dabei, daß die Schule anders geworden sei, als zur Zeit der Einfüh­rung des Schulzwanges. Unter dem Schulaussichtsgesetz und den Simultanschulen sei eine Korrumpierung des ganzen Volkslebens eingetreten. (Widerspruch.) Wenn die Schule so wäre, wie er sie wünsche, Dann würde er ein gewisses Maß von Zwangsmitteln für zulässig erachten. Der Minister sage, so lange er an dieser Stelle steht, werde ich nichts ändern. Dem gegenüber behaupte er, die Sache werde sich ändern; gesunde Ideen kämen bei krankhaften Zuständen nicht so bald zur Geltung, aber sie brächen sich icher Bahn. Gerade der Widerspruch der Staatsmonopo- tsten beweise ihm, daß er eine wunde Stelle berührt habe. Der Gemeinde müsse eine Einwirkung auch auf daS Innere der Schule zustehen; in dieser Beziehung herrsche bet uns noch immer die reine Büreaukratte. Zunächst hätten die |

kenne da« andere Ufer nicht, fürchte aber, man würde In einen Sumpf geraten. Da e« äußerst wichtig sei, da« ZuständigkeitSgesetz endlich zum Abschluß zu bringen, em­pfehle sich aus taktischen Gründen die Annahme deS 8 13; daS HauS vergebe sich damit nichts.

Der Referent Herr v. Winterfeld bekämpft die Ausführungen des Grafen zur Lippe nach verschiedenen Richtungen und bestreitet entschieden, daß man sich durch Annahme des 8 13 zu Mitschuldigen derjenigen machen, welche eine Schmälerung der Rechte der Krone intendieren. Der 8 13 schädige nicht die Rechte der Krone, entspreche aber dem Wohle deS Landes.

ES erfolgt die namentliche Abstimmung über 8 13. Dieselbe ergiebt die Annahme desselben mit 84 gegen 24 Stimmen. ES sind also beide Gesetze in der Fassung deS Abgeordnetenhauses angenommen.

Namens der Kommission empfahl darauf Hr. v. W t n t e r- frlb, dem aus dem Abgeordnetenhause in abgeänderter Fassung zurückgekommenen Entwürfe der Landgüterordnung für die Provinz Brandenburg die Zustimmung zu erteilen.

Graf Arnim-Boitzenburg befürwortete diesen An­trag. Wenn eS ihm auch erwünscht gewesen, daß die früheren Beschlüsse deS Herrenhauses, entsprechend den Wünschen des Provinziallandtages, Gesetz geworden wären, so sei doch zuzugeben, daß auch die Höferolle daS von ihm gewollte Ziel, wenn auch auf anderem Wege, verfolge. Uebrigen« sei eS ein großer Irrtum, die intendierte In« testaterbfolge als eine ultra reaktionäre Maßregel dar­zustellen.

Graf v. d. Schulenburg-Beetzendorf spricht in längerer Ausführung, in welcher er einen Rückblick auf die historische Entwickelung des märkischen Bauernstandes warf, gegen den Kommisstonsautrag.

Graf Brühl betont, daß eS sich hier lediglich um die Entscheidung handle, ob man deshalb, weil man das Bessere nicht erhalten könne, auch daS weniger Gute, das aber relativ immer noch gut fei, nicht acceptieren solle. Ihm sei eS nicht zweifelhaft, daß man die Vorlage annehmen müsse. Die Regierung möchte aber dafür sorgen, daß die Höf-rolle auch beim Bauernstände Eingang finde, und den unteren Behörden alles Entgegenkommen zur Pflicht machen, damit da« Mißtrauen beim Bauernstände beseitigt werde.

Der Gesetzentwurf wird daran' im Ganzen in der Fas­sung de« anderen Hauses angenommen.

ES folgt die Beratung deS Gesetzes über das StaatS- schuldbuch. Die Kommission hat die Beschlüsse des Ab­geordnetenhauses darin geändert, daß sie die Bestimmung de« 8 15 strich, durch welche die Hauptverwaltung der Staatsschulden zur Erteilung der Benachrichtigung über erfolgte Eintragungen rc. verpflichtet ist; ferner hat sie in den 8 21 die Bestimmung wieder ausgenommen, daß bei Eintragungen von Buchschulden resp. bei Ausreichung vor» Staatsschuldverschreibungen die Kosten mindestens je eine Mark betragen sollen.

Graf zur Lippe beantragt einen Zusatz zu dem 8 6, durch welchen die Hauptverwaltung der Staatsschulden zur Anfertigung auSzuhändigender KonsolS ermächtigt wird, sowie eine anderweite Fassung des ersten Absätze« deS 8 24, welcher bestimmt, daß die Buchschulden und die kursierenden KonsolS zusammen den gesetzlich bestimmten Totalbetrag nicht überschreiten dürfen. In der General-Diskussion be­merkt der Finanzminister, der Entwurf sei ein erster Schritt, dem eventuell nach den damit gemachten Erfahrungen wei­tere Schritte folgen können; deshalb wünsche er aber auch, daß man von jeder Erweiterung absehe, um ihn nicht un­nötig zu komplizieren. Ein Antrag des Herrn Camp­hausen zu 8 1 wird abgelehnt. Der Antrag des Grafen zur Lippe zu 8 6 wird angenommen. Im übrigen wird da« Gesetz unverändert nach den Vorschlägen der Kommis- ston angenommen. Um 5 Uhr vertagt sich daS Haus auf abend« 7 Uhr.

Da« Haus erledigte zunächst in der heutigen Abend- fitzung den Bericht über die Rechnungen der Kasse der OberrechnungSkammer pro 1881/82 durch Dechargierung, ferner in einmaliger Schlußberatung die Entwürfe betr. die Landesbank in Wiesbaden, betr. die Hannoverfche Kirchen- Verfassung nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses, deSgl. die Gesetzentwürfe betr. die westholsteinische Eisen­bahn von Wesselbüren nach Büsum, betr. die Befugnisse der Strombauverwaltung gegenüber den Uferbesttzern an öffentlichen Flüssen und betr. die Aufhebung der Ufer-, Ward- und HegungSordnung für Schlesien und die Graf­schaft Glatz.

Die Petition des FischereipächterS Gawlick zu Rasten­burg um Abänderung der Fischereiordnung wird der Regie­rung al« Material für eine Revision der provinziellen Aus­führungsverordnungen zum Fifchereigesetz vom 30. März 1874 überwiesen.

Schluß 8*/t Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 10 Uhr. (Kanalvorlage, kirchenpolitische Vorlage, kleinere Gegenstände.)