XVffl. Jahrgang.
Marburg, Sonnabend, 2. Juni 1883.
ftr. 12«
Papas Goldtochter.
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es möglich sei.
(Fortsetzung folgt.)
Eine Skizze aus dem Leben von Ludwig Wrietzner.
An demselben Abend saß Cäcilie in ihrem kleinen Zimmerchen, das ihr eingeräumt, bevor sie das elterliche HauS verlasien, und das ihr die Geschwister willig nach ihrer Rückkehr überlassen. Schon längst war Mitternacht vorüber und noch immer saß das Mädchen im Nachtkleid vor dem kleinen Tische, den Kopf in beide Hände gestützt. Lange saß sie so, und niemand hätte sagen können, ob sie wache oder schliefe. Die kleine Lampe flackerte auf dem Tische, denn eine vorwitzige Motte hatte ihre Freude am Lichtscheine mit dem Leben bezahlen müsien. Jetzt blickte Cäcilie auf, mit einem langen Blicke, der schier geisterhaft In weite Ferne starrte. Und wie die Augen, ohne zu wißen, wohin sie sich wendeten, auf den Tisch fielen, da sah sie einen kleinen zierlichen Bleistift liegen, und die niedliche weiße Hand streckte sich mechanisch nach der runden Hilfe aus. Und da kehrten auch die Gedanken, die weit über das enge Stübchen hinauSgeeilt waren, zur Gegenwart zurück. Ein Lächeln, halb neckisch, halb träumerisch über- flog die feinen Züge deS Mädchens, die Augen leuchteten auf wie in einem plötzlichen Gedanken und wenige Miauten später glitt die kleine Hand über daS vor ihr liegende Papier und schrieb:
8m Sonntag nach dem Tode meiner Mutter.
Ich kann nicht schlafen, eine seltsame Unruhe erfüllt mein ganzes Wesen. Ich halte nichts von den dummen Tagebüchern, die in süßlichen Worten die Erlebnisse eines Backfisches enthalten; ich habe kiine Lust, heute den Anfang zu einer Serie von GefühlSergüsien zu machen, die mei- strn« nicht wahr find und in ihrer egoistischen Manier jedem
der Wandergewerbeschein auch zu versagen ist, wenn der Nachsuchende für den Unterhalt und Unterricht seiner Kinder nicht genügend gesorgt hat, wird in namentlicher Abstimmung mit 169 gegen 143 Stimmen angenommen; der so geänderte 8 57 d wird genehmigt. Die folgenden Paragraphen bis einschließlich 63 werden unter Ablehnung aller Amendements nach den Beschlüssen der zweiten Lesung genehmigt. Fortsetzung der Beratung morgen 11 Uhr.
Für den Monat Juni nehmen alle Post- instalten (auf dem Lande die Landpostboten) auf die
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Reichstag.
Berlin, den 31. Mat.
In der heutigen (92.) Plenarsitzung des Reichstags stand zunächst die Gesamtabstimmung über den Gesetzentwurf, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, auf Grund der Zusammenstellung der in dritter Beratung über denselben gefaßten Beschlüsse, auf der Tagesordnung. Vor dem Eintritt in dieselbe verlas namens der sozialdemokratischen Partei der Abg. Dietz eine Erklärung, worin die Ablehnung deS Krankenkastengesetz Entwurfs seitens derselben kurz begründet wird.
ES knüpfte sich an die Zulässigkeit solcher vor der Tagesordnung abzugebenden Erklärungen zunächst eine längere Debatte zur Geschäftsordnung, in welcher schließlich all- seitiges Einverständnis darüber herrschte, daß die diskretionäre Gewalt des Präsidenten in dieser Angelegenheit nicht zu beschränken sei.
Die Gesamtabstimmung über den Krankenkasten-Gesetz- entwurf ist, auf Antrag der Abgg. Grillenberger und Freiherr v. Minnigerode, eine namentliche. DaS Resultat ist cie Annahme desselben mit 216 gegen 99 Stimmen. (Die Majorität bilden die rechten Fraktionen, die Nationalliberalen, das Zentrum, die Polen, die VolkSpartci, und von den Sezefstontsten die Abgg. Lasker, Schlutow und v. Bunsen. Auch der Abg. v. Bockum-DolffS stimmte mit der Majorität.)
Bei der nunmehr fortgesetzten dritten Beratung der Gewerbenovelle werden 8 56 c und d unverändert genehmigt. Zu 8 57 (Versagung deS Wandergewerbescheines) wird ein Antrag BaumbachS zu Nr. 3 des Paragraphen, wonach die Verurteilung zu mindestens dreimonatlicher Freiheitsstrafe wegen bestimmter einzeln aufgeführter Verbrechen oder Vergehen die Voraussetzung für die Versagung deS Wander- gewerbeschetnes ist, mit 155 gegen 146 Stimmen angenommen. Ein weiterer, Nummer 4 des Paragraphen präzisierender Antrag desselben Abgeordneten wird mit 155 gegen 146 St. genehmigt.
8 57» wird genehmigt. § 57 b bestimmt neben anderem, daß der Wandergewerbeschein zu versagen ist, wenn der Nach- suchende die letzten 3 Jahre mit Zuchthaus oder mindestens sechswöchigem Gefängnis bestraft worden ist. Der Antrag Baumbach, welcher festsetzt, daß die Strafe wegen ehrloser Verbrechen, wie Unstttlichkett, Diebstahl und dergleichen, verhängt gewesen und mindestens drei Monate betragen haben muß, wird angenommen. Der Antrag Ackermann, wonach
Am Donnerstag, den.......
Heute nachmittag kam er. Ich saß gerade am Fenster und hatte einen kleinen Spiegel in der Hand; er lächelte, als er dies sah. Nun glaubt er gewiß, ich sei eitel, ich bin eö doch aber ganz und gar nicht; es war ja doch nur ein unglücklicher Zufall, daß ich den Spiegel in der Hand hatte. Wie lustig und übermütig er sein kann, so ganz anders als das erste Mal. Wir haben viel gelacht, auch der Vater, der, als er fort war, sogar sagte, „ein reizender Mensch, nur schade, daß er Schauspieler ist." Ich finde das gar nicht so schlimm, daß er es ist; du lieber Gott, er muß doch auch etwas verdienen, und wenn er sich sein Brot ans ehrliche Weise verdient, so kann es ja gauz gleichgültig sein, ob er Schauspieler ist oder Geistlicher. Der Papa hat nun einmal ein Vorurteil gegen den Stand, auch ich hatte es einmal, aber ich sehe immer mehr ein, wie unrecht ich hatte.
Ich möchte gern einmal in das Theater gehen und das Schauspiel kennen lernen, von dem unser Herr Pfarrer sagt, eS sei Teufels Blendwerk. DaS sagt nun Papa zwar nicht, er meint auch, es wäre Unsinn, wenn der Herr Pfarrer so spreche, aber ich glaube doch nicht, daß er mich hingehen läßt. Wie er wohl auf der Bühne aussehen mag und ob ich ihn wohl erkenne?
Am Montag nacht-.
Das war ein Abend I Ich bin betäubt, erschüttert, vernichtet. So schön, so wunderschön — und das soll Teufel- Blendwerk sein? DaS ist nicht möglich, ich will nicht, daß
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vom Landtag.
Berlin, den 31. Mai.
In der heutigen (70.) Sitzung desAbgeordneten« haufeS kam zunächst der Gesetzentwurf, betreffend die Landesbank in Wiesbaden, in 2. Beratung zur Erledigung. Die Kommission hat nur bei 8 29 eine Aenderung beschlossen deS Inhalt«, daß die Gewährung von Darlehnen durch die Bank erfolgen kann durch Ankauf oder zefstons- wetfe Uebertragung ausstehender Geldforderungen für verkaufte oder versteigerte, im kommunalständifchen Bezirke belegene Immobilien, sofern diefe Forderungen terminsweise binnen längstens 5 Jahren fällig werden und hypothekarifch oder durch Eigentumsvorbehalt an den veräußerten Immobilien gesichert sind, mit der Maßgabe, daß, wenn und fo lange das für den AuSstand bestellte Pfand nicht doppelte Sicherheit gewährt, zur Ergänzung der letzteren weitere Sicherheit durch ausreichende Bürgschaft geleistet werden muß.
In der Debatte bekämpft RegierungSkommiffar Geh. Rat Forch diese Bestimmung als zu weitgehend. Durch dergleichen GeschäftSmanipulationen könne die Bank empfindlich geschädigt werden.
Abg. Wirth trat für Aufrechterhaltung dieser Bestimmung, die lediglich den Interessen der Landwirtschaft dienen soll, ein. Ausfälle der Bank könnten nur bei einer laxen Geschäftspraxis cintreten; eine solche sei aber leicht zu vermeiden.
Minister deS Innern v. P u t t k a m e r: Die Regierung, welche für daS Gedeihen der Landwirtschaft große Sympa- thieen habe, müsse auch das Interesse der Sparkaffen im Auge behalten, die mit diesem Institute verbunden seien. Man könne aber auch nicht eine Geschäftserweiterung in einem LandcSteile gestatten und andere Landesteile davon ausschließen; man müßte dergleichen Geschäfte auch in den übrigen Landesteilen zulassen. Der Herr Minister warnt vor diesem ersten verhängnisvollen Schritt, damit wäre die Schleuse für alle übrigen Provinzial-Sparkasfen geöffnet. Die Interessen der Landwirte werde die Regierung stets berücksichtigen, aber diese Bestimmung gehe über das Maß deS Zweckmäßigen hinaus.
Abg. v. Rauchhaupt: Die Sicherheit, die geleistet werden müsse, stehe ihrer Beschaffenheit nach durchaus nicht hinter derjenigen zurück, welche andere Institute als ausanderen gleichgültig sein können und müssen. Jedem anderen? WaS will ich denn? Wa« ist es überhaupt, das mich gerade heute an den Tisch hier bannt und mir den Bleistift in die Hand drückt? Giebt es denn etwa«, was ich allein für mich zu behalten hätte? Nein, das ist es nicht. Aber der Papa ist leidend und er wird alt, und ich will ihn quälen mit den Grillen eines so unnützen jungen DingeS, wie ich eS bin.
Merkwürdig, wie sonderbar mir heute zu Mute ist; so ist mir noch nie gewesen, auch nicht damals, als ich gar so traurig unter die fremden Menschen kam. Ich möchte jauchzen vor Freude und ich weiß nicht warum, ich möchte weinen und daS Herz ist mir gar so schwer, und ich weiß nicht warum.
„Schauspieler sind auch Menschen" — ich werde den Ton nicht vergeffen und wenn ich hundert Jahre alt werden sollte, mit dem er daS sagte. Wie schlecht ich doch war, ihm gegenüber, der so gut ist. Wie lieb und gut er zu reden versteht, daß man nur immer zuhören möchte und schweigen. Ich armeS, unwiffendcs Mädchen, ich glaubte ihn meiden zu müssen, weil er ein Schauspieler ist; zwar ich kann nichts dafür, haben doch immer die Eltern die Schaufpieler als eine Menschenklasse betrachtet, die außerhalb der übrigen Gesellschaft stehen. Und wie bitter unrecht haben sie, habe ich ihnen gethan. Spricht nicht die Herzensgüte selbst, die Menschenliebe, die der Erlöser als den Urquell alles Guten und Schönen gepriesen, aus seinen Augen? Ich will auch immer recht gut zu chm sein, er soll eS wirklich glauben, daß ich ihn achte und schätze, obgleich er ein Schauspieler ist. Ob er wohl bald wieder kommen wird?
reichend erachtet hätten. Außerdem stelle die Bestimmung im 8 le die Normen, unter denen Bürgschaft geleistet werden müsse, so ausreichend fest, daß von einem Mangel an Sicherheit nicht die Rede sein könne. 8 le bestimmt, daß Darlehen gewährt werden können gegen Schuldschein, längstens auf ein Jahr, mit dem Rechte der gegenseitigen vierteljährigen Kündigung, wenn zwei sichere und solide Einwohner des Regierungsbezirks Wiesbaden unter Verzicht auf die Einreden der gegen den Hauptfchuldner zu erhebenden Vorausklage und der Teilung unter Mitbürgen, für Kapital, Zinsen und Kosten solidarisch Bürgschaft leisten. — Redner beantragt, auf diese Bestimmung im Wortlaute des von der Kommission gemachten Zusatzes ausdrücklich hinzuweisen.
Abg. Knobel bittet um Ablehnung dieses Zusatzes. Abg. v. Rauchhaupt tritt nochmals für die Kommis- stonsbeschlüsse ein. Es würde doch einen eigentümlichen Eindruck machen, wenn man an einer Stelle deS Statut- die Erfordernisse der Bürgschaft fcststellt und sie dann an der anderen Stelle nicht gelten lasten will.
Abg. Dr. Wagner macht darauf aufmerksam, daß nach den Bestimmungen der Vorlage die Landesbank Gelder verzinslich bei der Reichsbank anlegen könne. Diese Bestimmung sei gegenstandslos, da die Reichsbank thatsächlich keine Gelder verzinslich annimmt. Er möchte seinerseits den Wunsch aussprechen, daß die Reichsbank diese Art der Kapitalanlage, welche sie nach dem Vorgänge anderer Banken eingestellt hat, wenn auch zu einem niedrigeren Zinsfüße, wieder aufnimmt.
Bei der Abstimmung wird der Antrag deS Abgeordneten v. Rauchhaupt abgelehnt und die KommissionSbefchlüste genehmigt. Der übrige Teil der Vorlage wird debattelos angenommen.
ES folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend das Staatsschuldbuch. Dieselbe gestaltete sich bei 8 1 wiederum zu einer Generaldebatte, in welcher namentlich die Gebührensrage für die staatliche Einrichtung deS Staatsschuldbuchs hervortrat, und an welcher sich die Abgg. Beisert,v. Rauchhaupt, der Finanzminister v. S ch o l z (wiederholt), der Abg. Dr. Wagner (wiederholt) und der Abg. Freiherr v. Zedlitz-Neukirch(Berlin) beteiligten. Nachdem der 8 1 demnächst mit großer Majorität angenommen war, wurden um 12 Uhr die Verhandlungen auf morgen vormittag 9 Uhr vertagt.
Streit um „Worte".
Die „Provinzial-Korr." führt unter dieser Ueberschrist folgendes aus:
Seit der kaiserlichen Eröffnungsbotschaft an den Reichstag vom 17. November 1881, seit dem königlichen Erlaß an daö preußische Staatsministerium vom 4. Januar 1882 und endlich seit der Rede, welche über diesen Erlaß der Reichskanzler am 24. Januar 1882 im Reichstag gehalten,