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JRarfillCfl, Donnerstag, 31. Mai 1883.
XVffl. Jahrgang.
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Sn,eigen nimmt entgegen: die Expedition b. Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureanx Den G 8. Daube u. Co. in Frankfurt a. M.; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung ♦ daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thiene- in Elberfeld: C- Schlotte in Bremen.
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Reichstag.
Berlin, den 29. Mat.
In der heutigen (89.) Plenarsitzung des Reichstages, Nklche der Präsident v. Levetzow um 121/2 Uhr eröffnete, wurde der Eingang deS Handelsvertrags mit Italien mitgeteilt und wiederum eine größere Reihe von Urlaubsgesuchen bewilligt.
Bei Fortsetzung der dritten Beratung der Gewerbeordnungs-Novelle kam zunächst im Art. 3 der § 33 c zur Verhandlung, welcher in 2. Lesung in folgender Faffung angenommen Ist: „Die Abhaltung der Tanzlustbarkeiten richtet sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen".
Die Abgg. Büchtemann und Richter (Hagen) beantragen: dem § 33c die folgenden neuen Sätze hinzuzufügen:
„Jedoch sind die Beschränkungen der öffentlichen Tanzlustbarkeiten für einzelne Volksklassen unzulässig.
In solchen Gemeinden, wo die öffentlichen Tanzlustbarkeiten auf bestimmte Tage des Jahres beschränkt sind, darf an diesen Tagen hinsichtlich der Erlaubnis zur Abhaltung solcher Lustbarkeiten oder in bezug auf die erlaubte Dauer derselben zwischen den Gast- oder Schankwirten der Gemeinde ein Unterschied nicht gemacht werden."
Der Abg. Büchtemann begründet den Antrag u. a. durch Hinweis darauf, daß ein Landrat in der Ostprignitz eine Verordnung erlassen habe, in welcher für die „unteren Volksklaffen" bestimmte Tanztage festgesetzt worden seien. Der zweite Absatz deö Antrages solle verhüten, daß die Polizei den ihr politisch mißliebigen Wirten die Tanzkon- zesstonen beschränken könne, wie eS in letzter Zeit liberalen Wirten gegenüber vielfach geschehen.
Regierungskommissar Geh. Rat Bödiker entgegnet, daß auch ohne Einwirkung der Polizei sich innerhalb der Gesellschaft soziale Unterschiede geltend machen; die vom Vorredner angegriffene Verordnung trage auch lediglich den bestehenden sozialen Unterschieden Rechnung. Auch liberale rheinische Bürgermeister seien bemüht, den KirmeSlustbar- keiten und der dadurch geförderten allgemeinen Vergnügungssucht entgegcnzutreten. Der Antrag charakterisiere sich als eine Ueberrumpelung. (Lärm und Zurufe links; der Präsi
dent bittet die Zumfe zu Unterlasten. Abg. Richter (Hagen): Dann mag der Herr nicht persönlich werden.) Werde der Antrag angenommen, dann werde es unmöglich, solchen Gastwirten, auf deren Tanzböden öfters Schlägereien mit rötlichem Ausgange vorgckommen seien, Abhaltung von Tanzlustbarkeiten zu untersagen. Hier müsse aber die Polizei im Interesse deö Schutzes für Leben und Gesundheit freie Hand behalten, wie sich daS bisher auch bewährt habe. Man wüste auch zwischen großen und kleinen Gemeinden unterscheiden, während sie der Antrag alle über einen Kamm schere. Der Antrag widerspreche überdies dem bestehenden bayerischen Rechte. Am besten würde eS sein, den § 33 c ganz abzulehnen, weil er eine Ruine innerhalb der Novelle geworden sei, nachdem der Eingang zu § 33 a, an welchen sich § 33 c anlehne, gestern, wie geschehen, umgestaltet worden sei. Wenn man aber das nicht wolle, möge man wenigstens den Antrag Büchtemann-Richter ablehnen, welcher, wie er liege, für die verbündeten Regierungen unannehmbar sei. (Zustimmung rechts.)
Abg. Dr. Blum (nationalliberal) ist mit den Zielen deS Antrages einverstanden, will aber denselben ablehnen, weil er die Uniformierung des Antrages nicht nötig hält, namentlich für Süddeutschland, speziell für Baden, wo man sich über Polizeiwillkür nicht zu beklagen habe.
Abg. Stolle (Sozialdemokrat) kommt auf seine früher ausgesprochene Anschuldigung, daß in den Offizierkastnos gewisse Unstttlichkeiten Vorkommen, zurück. Wegen dieser Behauptung hart angegriffen und zum Beweis aufgefordert, wolle er diesen hier antreten. Er schicke aber voraus, daß ihm nichts ferner gelegen, als den Osfizierstand anzugreifen. Der Redner wurde bei seinen Ausführungen vielfach unterbrochen und steht schließlich von einer weiteren Darlegung ab, nachdem der Präsident ihn darauf hingewiesen hatte, daß es des Beweises nicht bedürfe, daß auch in anderen als bei den niedrigen Ständen Unsittlichkeiten vorkommen. Der Redner legte verschiedene Schriftstücke auf dem Tische des Hauses nieder.
Die Debatte nahm inzwischen einen immer lebhafteren Charakter an. Abg. Dr. Braun trat für den Antrag Büchtemann-Richter ein und bekämpfte namentlich die Haltung deS Abg. Dr. Blum. Abg. Richter (Hagen) provozierte bei Begründung des Antrages durch seine gegen das Zentrum und den Abg. v. Kleist-Retzow gerichteten Angriffe die scharfen Entgegnungen sowohl deS Letzteren, wie des Abg. Windthorst. Abg. Dr. Blum hatte nichts dagegen, daß dem Wunsche deS Regierungskommissars gemäß der 8 33c ganz gestrichen werde. Abg. Windl- h o r st wies darauf hin, daß bei der Verschiedenheit der Sitten in den verschiedenen Teilen des Reiches die VolkS- vergnügungen nicht einheitlich und reichsgesetzlich geregelt werden könnten. Richters Rede beweise, wie sehr man auf fortschrittlicher Seite bereits an die Wahlagitation
denke. Hier handle es sich thatsächlich gar nicht um eine Beschränkung der Tanzbelustigungen, es bleibe alles vollständig den Landesgesetzen überlassen. Ob mit allen Ein- zelnheiten dieser Novelle daS Richtige getroffen werde, wolle er dahin gestellt sein lassen; aber im Großen und Ganzen werde sie von dem ordnungsliebenden Teile des Volkes mit Befriedigung ausgenommen. DaS Zentrum sei für die Freiheit, wolle aber keine Zügellosigkeit. (Lebhafter Beifall im Zentrum; starkes, wiederholtes Zischen links.)
Abg. Rittinghausen empfahl den Antrag mit Rücksicht auf die rheinischen Verhältnisse.
Nach einer Reihe scharfer persönlicher Bemerkungen wird der Antrag des Abg. Richter bei namentlicher Abstimmung mit 190 gegen 122 Stimmen abgelehnt. Der Paragraph wird sodann nach der Fassung der zweiten Lesung genehmigt.
Zu 8 35, der die Bedingungen regelt, unter denen der Betrieb von Tanz-, Turn- und Schwimm - Unterrichts- Anstalten, von Trödelgeschäften, sowie der Handel mit Explosivstoffen, endlich die Gestndevermietung zu untersagen ist, beantragt der Abg. Baumbach eine Abänderung, nach welcher diese Versagung nicht bei polizeilichen Vermutungen und Deduktionen, sondern nur beim Vorliegen von Bestrafungen erfolgen kann, die einen Mißbrauch des Gewerbebetriebes befürchten lassen.
Abg. Ackermann beantragt, auch die Winkeladvokaten in 8 35 aufzunehmen, was in der Regierungsvorlage geschehen, bei der zweiten Lesung aber abgelehnt worden war.
Abg. Möller erklärt sich gegen den Antrag des Abg. Ackermann. Der Antrag des Abg. Baumbach wird mit 163 gegen 140 Stimmen abgelehnt, der Antrag des Abg. Ackermann wird angenommen und hierauf der so abgeän- derte 8 35 genehmigt. — Heute abend um 8 Uhr Fortsetzung der dritten Lesung des Krankenkaffengesetzes.
Abendsitzung (90. Sitzung.).
Das Haus setzte die dritte Beratung des Gesetzentwurfes, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter, fort. Abschnitt f— Baukrankenkaffen 88 63 bis 66 — wird entgegen dem Anträge Hirsch auf Streichung unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. Auch den Abschnitt g — JnnungSkrankenkassen §67 — genehmigt daS Haus unverändert.
Abschnitt h, § 68-69, behandelt das Verhältnis der KnappschastS- und der eingeschriebenen und anderer HilfS- kaffen zur Krankenversicherung. In § 68 befürwortet Abg. Hirsch einen Antrag, wo acht verschiedene prinzipielle Bestimmungen deS Gesetzes auf die Knappschaftskaffen spätestens bis zum Ablauf des JahreS 1886 in Anwendung zu bringen sind, während nach der Vorlage die Knappschaftskaffen von jenen Bestimmungen wesentlich unberührt bleiben sollen.
3 Papas Goldtochter.
Eine Skizze auS dem Leben von Ludwig Wrietzner.
Immer noch saß daS Mädchen stumm und still in der nunmehr so leeren Wohnung, war doch das beste Glied der Familie dahingegangen, von wo keine Wiederkehr. Da fiel ihr Blick auf den Vater, und jetzt bemerkte sie zum erstenmale, wie alt er geworden; schon schlängelten sich einige Silberfäden durch fein Haar, und die Gestalt machte einen Eindruck der Ermüdung, der Erschöpfung. „Vater!" Sie war aufgesprungen und hing weinend an seinem Halse. Er streichelte ihr Haar, ihre bleichen Wangen, ihre Hände und lispelte „meine Goldtochter."
Es war am nächsten Sonntag; in dem kleinen, unscheinbaren Bethause der Sektierer, denen Papa Walport angehörte, wurde die Totenfeier für die Verstorbene gehalten. Der mit Betstühlen angesüllte, jeden Schmuckes entbehrende Saal war heute übervoll. Cäcilie, an ihrem gewohnten Platze knteend, sah in ihrer tiefschwarzen Trauerkleidung, einen elegisch-wehmütigen Zug um den Mund, schöner aus d nn je; sdie Bläffe des Gesichtes kontrastierte lebhaft mit dem ruhigen, tiefen Blau der Augen, die nun bei der Gedächtnisrede des Geistlichen in Thränen schimmerten. Seitwärts von Cäcilien, an einem Pfeiler des SaalcS, stand ein Mann, der nicht in die Gefellfchaft zu gehören schien, neugierig, wie studierend musterte er seine Umgebung, betrachtete er die Einrichtung deS Gotteshauses und deffen Gemeinde. Er hatte von dieser mancherlei ge- hört, und eie Neugierde, die kraffe gewöhnliche Neugierde hatte ihn hierher getrieben; er ahnte nicht, daß diese
Stunde entscheidend für sein ganzes Leben werden sollte. Wie eS die Sitte und der Brauch der Sekte verlangte, war dem Fremden bei seinem Eintritte in das Gotteshaus von dem Ordner das Gebetbuch eingehändigt worden, das die Gesänge und Gebete der Gemeinde enthielt. Er hatte das Buch aufgkschlagen, aber noch keinen Blick hineingeworfen; mit Blicken, als wollte er sich alle Einzelheiten deS ihm fremden Bildes genau in Gedächtnis prägen, musterte er immer wieder die andächtige Gemeinde. Es war eine schlanke, wohlgebaute Gestalt, die einer gewiffen Feinheit und Eleganz nicht entbehrte. DaS bartlose, scharfgeschnittene Gesicht zeigte ein Paar dunkler Augen, die in ewiger nervöser Unruhe leuchteten, den etwas sinnlichen Mund umspielte ein Lächeln, das halb gutmütig, halb ironisch nicht dazu angethan war, für den Mann, der etwa 29 Jahre alt sein mochte, besondere Sympathien zu erwecken. Jetzt fiel fein Blick auf Cäcilie. Einen Moment starrte er sie, halb erstaunt, halb freudig überrascht an. Da wandte Cäcilie zufällig, aber wer kann sagen, ob nicht von einer dämonischen Gewalt getrieben, die oft entscheidend für unser ganzes Leben, den Kopf ihm zu. Die beiden Menschen sahen sich zum erstenmale, und eS war merkwürdig, daß halb unbewußt in der Seele der beiden, als ste sich so einige Sekunden lang anschauten, der Gedanke lebendig ward: ich kenne Dich schon lange. Sie hatten einander nie vorher im Leben gefehcn und doch zog es ste zu einander hin mit magischer Gewalt. Und al« Cäcilicns Augen so ruhig und klar an ihm hingen, vergeffend den Ort und die Umgebung, in der sie sich befand, da geschah das Merkwürdige, daß der weltgewandte, vielerfahrene Mann errötete, errötete wie ein Schulknabe. Im nächsten Moment war das Mädchen wieder in ihrer Andacht versunken, und
gesenkten Hauptes, sinnend, ohne sich weiter um das zu kümmern, was um ihn vorging, stand der Mann am Pfeiler. Dann erklang der Schlußgesang der Gemeinde, und die Kirche war zu Ende. Die Menschen strömten ins Freie, auch Cäcilie und der Vater lenkten die Schritte dem Heim zu.
Sie hatten nicht weit zu gehen, aber selbst die kurze Viertelstunde erschien dem Vater heute zu lange, er war sichtlich ermüdet, seelisch tief angegriffen, der Rückschlag einer Erregung, die nun schon so lange Zeit seinen Geist ergriffen hatte, machte sich jetzt, nachdem die Ruhe in da» Trauerhaus eingekehrt war, auch körperlich geltend. Die Füße versagten dem schnell alternden Manne fast den Dienst, und er schlug statt des breiten Hauptweges, der seiner Wohnung zuführte, einen kürzeren, schmalen Nebenweg ein. Das Städtchen, indem unsere Erzählung spielt, lag an einem kleinen Flüßchen, daS diesen stolzen Namen kaum verdiente; denn daS Gewäffer schlängel'e sich so ruhig und bescheiden dahin, als wollte es um Verzeihung bitten für seine Existenz. Es bot für Selbstmörder, die im kühlen Naß deS Lebens Bitterkeit ertränken wollten, absolut kein sicheres Mittel für das Gelingen ihres Vorhabens; denn das Waffer reichte im günstigsten Falle höchstens bis an das Knie einer erwachsenen Person. Der Weg zur Wohnung dcS Papa Walport führte über daS Flüßchen, und eine Brücke, die ihrer Eleganz wegen gar nicht zu der An- fpruchlosigkeit des Gewässers paffen wollte, verband die beiden Ufer desselben. Ein einfaches Brett war über daS Flüßchcn gelegt an der Stelle, wo der kürzeste Seitenweg den Cäcilie und ihr Vater eingeschlagen, in das Waffer mündete. (Fortsetzung folgt.)