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Marburg, Freitag, 25. Mai 1883.

xvm. Jahrgang.

zeigen nimmt entgegen: ^/Expedition d.Blatte-, f#»ie d.Annoncen-Bureaux

jf). Dietrich u. Co. in eaffd und Hannover; Th. Dielkich in Frankfurt a M.; fioflfenftein u. Vogler in Iranlfurt a. M., Berlin, *ii rav*

(Olirrlirffifdir jcitmig

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux non ®. L. Daube u. Co. in Frankfurt«. M; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendankin Berlin: W. ThieneS in Elberfeld: C- Schlotte in Bremen.

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Reichstag.

Berlin, den 23. Mai.

In oer heutigen (85.) Plenarsitzung des Reichstages wurde zunächst eine Reihe von Urlaubsgesuchen bewilligt; ein Urlaubsgesuch deS Abg. Witzelberger (Zentrum) auf vier Wochen aber wurde unter großer Heiterkeit deS Hauses durch Abstimmung abgelehnt, nachdem Abg. Frhr. v. M i n- nigerode die Thatsache hervorgehoben, daß hier ein Ur­laubsgesuch ohne jede Angabe von Gründen vorliege.

Beim Eintritt in die Spezialberatung deS Kranken- kassenverstcherungS - Entwurfs in dritter Lesung erhielt das Wort Abg. Frhr. von Hertling zur Begründung seines Antrages, den 8 la (Einbeziehung der landwirtschaftlichen Arbeiter in daS Gesetz) zu streichen. Er betonte, daß eS ihm nicht in den Sinn komme, die Wohlthaten des Gesetzes den landwirtschaftlichen Arbeitern vorenthalten zu wollen; aber er wolle denselben eben nur wirkliche Wohlthaten zu­kommen lassen. Ganz unverständlich sei ihm die Logik des Dr. Hirsch, der sage, eS sei zwar jeder Zwang verwerflich, aber wenn derselbe einmal konstituiert werde, dann müsse er auch auf alle Arbeiter ausgedehnt werden. Herr Hirsch hätte, weniger pesstmistisch, vielmehr zu dem Schluffe kommen müssen, daß er, weil gegen jeden Zwang, eS gerne sehe, wenn wenigstens möglichst viele Kategorien demselben ent­zogen werden. Der Redner will eben den Versicherungs­zwang nur soweit ausdehnen, als er einem wirklichen Be­dürfnisse entspricht, und da bei den landwirtschaftlichen Arbeitern sich eine sichere Grenze für ein Bedürfnis deS VerstcherungSzwangeS nicht feststellen lasse, so sei es unbe­dingt nötig, die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter von dem Versicherungszwang auszuschließen. Für die fakultative Aufnahme dieser Arbeiter in das Gesetz aber biete der § 2 die nötige Handhabe. Auch die Argumente, die gestern Herr v. Maltzahn gegen seinen Antrag geltend gemacht, träfen nicht zu und bezögen sich jedenfalls nur auf die großen Grundbesitze, während thatsächlich der kleine Grundbesitz im Reiche überwiegend sei. In jedem Falle bleiben aber die Schwierigkeiten der Durchführung unüberwindlich. Mit der gestrigen Erklärung des Herrn Ministers v. Scholz ist er nicht einverstanden, vielmehr nach wie vor der Meinung, daß bet § la einfach abzulehnen, dagegen im 8 3 ent­sprechend der ursprünglichen Regierungsvorlage die fakulta­

tive Aufnahme der landwirtschaftlichen Arbeiter ausgesprochen werde.

Abg. Eberth suchte in einem längeren Vortrage, der an sich mehr für die Generaldiskussion geeignet erscheinen mochte, den Nachweis zu führen, daß das vorliegende Gesetz das von ihm gesteckte Ziel absolut nicht erreichen könne, daß vielmehr die freien Kassen mehreres und besseres leisten, als die Vorlage bieten werde. Da er demnach die Ueber- zeugung von der Notwendigkeit und Durchführbarkeit der letzteren nicht habe, werde er sowohl gegen den § 1 als gegen alle anderen Amendements, bis auf dasjenige des Abg. Dr. Gutfleisch, stimmen.

Bundesbevollmächtigter Finanzminister v. Scholz ver­las darauf infolge der Bemerkungen des Abg. Freiherrn v. Hertling die von ihm gestern abgegebene Erklärung über die Stellung der verbündeten Negierungen, betr. der Auf­nahme der landwirtschaftlichen Arbeiter in das Gesetz, im stenographischen Worlaute vor, um der mißverständlichen Auffassung vorzubeugcn, welche dieselbe bet dem genannten Abgeordneten gefunden hatte, und betonte, daß es ihm in der Stellung, die er hier vertrete, stets fern liegen müsie, ein sachlich den Intentionen der verbündeten Regierungen entsprechendes Amendement abzulehnen, ohne jede Rücksicht darauf, von welcher Partei des Hauses immer es ausgehe.

Abg. Frhr. v. Minnigerode erwidert auf die bezüg­lichen Bemerkungen des Abg. Eberly, daß die 5 Millionen landwirtschaftlichen Arbeiter keineswegs überhaupt von dem Gesetz ausgeschlossen werden sollten, da der Antrag Hertling, entsprechend der ursprünglichen Regierungsvorlage, die fakul­tative Einbeziehung nach Maßgabe des Bedürfnisses aus­drücklich vorsehe. Der Redner tritt des Weiteren für die Berechtigung des v. Hertlingschen Antrages, den er als Mit­antragsteller unterzeichnet, durch Vorführung aller einschläg- ltchen Momente ein, wobei er die auf dem Lande noch vielfach bestehende und sozial äußerst wohlthätig wirkende Naturalwirtschaft hervorhebt.

Abg. D i r i ch l e t giebt zu, daß die Aufnahme der land- wirtschafllichen Arbeiter in das Gesetz große Schwierigkeiten biete, aber wenn man davor zurückschrecke, so müsie man das Gesetz überhaupt fallen lassen, denn eS gebe keinen Paragraphen desselben, dessen Ausführung nicht die größten Schwierigkeiten bieten werde. Man spreche von großen ethischen Aufgaben, welche die Vorlage verfolge, aber man werde eS auf dem Lande und in der Stadt nicht verstehen, wenn man die Benefizien dort vorenthalte, wo ihre Ge­währung am notwendigsten sei. Denn gerade auf dem Lande liege die Krankenpflege am meisten im Argen. Der Ausschluß der ländlichen Arbeiter würde nur die sozial­demokratische Agitation auf dem Lande fördern, und statt den sozialen Frieden zu fördern, denselben nur stören.

Abg. Dr. Gut fleisch empfiehlt seinen Antrag, welcher, über die Beschlüsse zweiter Lesung noch hinauSgchend, in

8 1 als Nr. 4 die Arbeiter der Land- und Forstwirtschaft (mit Ausnahme des Gesindes) ohne weiteres aufnrhmen will. Die fakultative Aufnahme genügt ihm nicht. Die­selbe würde eine legislatorische Ungerechtigkeit bedeuten. Andererseits will er aber, von dem Grundsätze ausgehend, daß industrielle und landwirtschaftliche Arbeiter gleich zu stellen seien, den 8 la (Ausschluß gewisser Kategorien von dem VersicherungSzwange durch Gemeinbeschluß mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde) nicht bloS für die ländlichen Arbeiter, sondern auch für die indu­striellen Arbeiter eintreten lasien.

Abg. Dr. Windthorst erklärt, daß die Zentrums­fraktion einen großen Wert auf den von Hertlingschen Antrag lege, und daß die größere Anzahl derselben gegen daS ganze Gesetz stimmen werde, wenn der von den Abgg. Dr. Hammacher, Dr. von Kulmiz und Freiherr von Maltzahn gestellte Antrag zur Annahme gelangen sollte. Die Ausdehnung deS Gesetzes auf die Landwirt­schaft sei nach Lage der Verhältnisse unmöglich.

Der Antrag der Abgg. Hammacher rc. lautet: Für den Fall der Annahme deS § la demselben folgenden zweiten Absatz zuzufügen:

Von der VerstcherungSpflicht bleiben jedoch befreit solche Personen der vorbezeichneten Art, welche ohne be­sondere Gegenleistung, für den Fall der Krankheit gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch entweder auf Fortge- währung ihres vollen Lohnes für mindestens 13 Wochen oder auf Leistungen haben, welche ihrem Betrage nach mindestens denjenigen Mindestleistungen entsprechen, die in ihrer BeschäftigungSgemeinde (§ 5) den versicherten Per­sonen gleicher Art von der Gemeinde-Krankenversicherung, beziehungsweise der Orts - Krankenkasse gewährt werden müssen."

Abg. Winterer führte auS, daß seine elsaßlothrin­gischen Landsleute mit Rücksicht auf ihre heimischen Ver­hältnisse den Versicherungszwang überhaupt für kein Be­dürfnis hielten, da die freien Kassen vollständig auöreichten. Aber vollständig unzulässig seien ZwangS-Krankenkasien für die ländlichen Arbeiter, da für diese ganz andere Verhält­nisse als bei den industriellen Arbeitern vorliegen. Er bittet demnach den Antrag des Abg. von Hertling an­zunehmen.

Abg. Buhl spricht für daS Hcrtlingsche Amendement mit einem Zusatze deSAbg.Hammacher. Abg. v. Kleist- Retzow ist für den § 1A; dessenungeachtet sei ihm das Zustandekommen deS Gesetzes wichtiger, als daS Durch­bringen dieses Paragraphen. BundeSkommiffar Lohmann erklärt, die Bedenken der Regierungen gegen den Paragraphen 1A würden durch den Antrag des Abg. Hammacher nicht beseitigt, er empfehle nochmals die Ablehnung deS Para­graphen. Abg. Hammacher spricht für seinen Antrag. An der Debatte nehmen noch die Abgg. v. Maltzahn-

Uttfer Stammseidel.

(Fortsetzung)

Nun wird dem Gaste das GlaS vorgesetzt, eS wogt der Schaum drin auf und ab. Der Wirt spricht mit leuchten­den Augen:daS ist ein Bier l" Der Gast trinkt verklärten Angesichts und spricht:ja, das ist ein Bierl"

Der Bicrvcrständige aber sagt: daS ist kein Bier, wenigstens nicht mehr das gute Bier, als welches es im Fasie war, denn eS hat durch das unverständige Eingicßen mittels hohen Strahles einen großen Teil seiner Kohlen­säure verloren.

DaS richtige Einschenken hat in der Weise zu ge­schehen, daß man das Glas mit seinem Oberrande dicht unter den Hahn hält und nun das Bier an der innern Glaswand schräg herabfließen läßt. Denn dabei kommt das Bier so wenig als irgend thunlich mit der Luft in Berührung und behält beinahe alle seine Kohlensäure.

DaS Bier entwickelt dann zwar wenig oder keinm Schaum und die meisten Trinker wollen Schaum sehen, weil sie danach die Güte des Stoffes bemesien; aber diese Trinker gehören eben den neun Zehnteln an, von denen ich behaupte, daß sie kein Verständnis für die Sache besitzen.

Das letzte Zehntel, bestehend aus den Kennern, und dahin zähle ich viele Männer de« bajuvarischen VolkS- stammc«, kümmert sich gar nicht um den Schaum, sondern derläßt sich einzig und allein auf seine Zunge. Hat diese da« fcinprickelnde, der Kohlensäure eigentümliche Gefühl, dann erst wird daS Urteil gefällt:ja, da« ist ein Bierl" oder auch:döS is a Bierl"

Der Schaum spielt eine unberechtigte Rolle. Weil der

Aberglaube allgemein verbreitet ist, daß der Schaum, der wie Sahne über dem Biere schwebt, ein Kennzeichen guten Bieres sei, so arbeiten die Wirte fast überall auf diese Sahnebereitung hin und dem Biere wird fast immer ein arger Zwang angcthan, cs muß schäumen, mag seine Natur dazu htnneigen oder nicht.

Wenn nun aber überdies am EInlußhahne ein Spritz­apparat angebracht ist und damit da« Bier im Glase bis zum Grunde aufgerührt wird behufs Schaumerzeugung, so müßte eigentlich der Wirt, der es thut, wegen Lchens- mittelfälschung auf die Anklagebank gebracht werden und dem Gaste, der sich so etwas bieten läßt, ein ZustandS- vormund für den Besuch von Bierstuben gesetzt werden.

Denn durch das Spritzen wird die Kohlensäure geradezu gemordet oder, wie einst ein im Schleudern von Fremd­wörtern sehr unvorsichtiger Trinkgenosse mir bestätigte: die Spritze mortifiziert die Kohlensäure." Schlimmeres kann der Wirt seinem Biere kaum anthun als cs zu spritzen und thörichteres cer Gast seinem Körper kaum, als es zu trinken.

Aber ich will gern bezeugen, daß der Spritzhahn, der vor zwanzig Jahren als unentbehrliche Handwaffe beim Kampfe gegen den Durst angesehen wurde, heute nur noch in abgelegenen Dorsschenken zu finden ist. Sollte man ihn aber ja noch anderswo finden, so zähle man einfach die betreffenden Lokale den Dorfschenken bei und mein Aus­spruch besteht dann zu vollem Recht.

Eine andere hier und da geübte Bereitung von Schaum geschieht 'so, daß derselbe in einem besonder«! Gefäße ge­schlagen und dann als Haube auf jedes volle Glas gegeben wird. E« ist dies als ein unschuldiger Scherz zu bezeichnen, den sich der Wirt mit seinen Gästen erlaubt, und wodurch

dem Inhalte des Glases weder genützt noch geschadet wird. Der Wissende läßt sich durch dieManschette", die den Rand überragt, nicht beirren und nicht bestechen.

Es hat nun nicht jedes Glas Bier aus demselben Fasse auch denselben Gehalt an Kohlensäure. Er ist vielmehr am größten in den ersten Gläsern und verringert sich allmählig bis zu den letzten. Daher ist daS Frohlocken der Gäste ein wohlbercchtigteS, wenn der Wirt meldet:eS Ist frisch angestecktl" ober nach Berliner Konjugation:frisch anjestochen".

Nur ist dabei ein wesentlicher Unterschied. Bei allen edlen Bieren, die aus den besten Stoffen bereitet und lange gelagert sind ich nmne keine Sorten, ich halte mich rein auch von dem Scheine der Reklame ist der Rückgang im Kohlensäuregehalt kaum merkbar; bei gewöhnlicheren Bieren, die weniger Zeit auf Lager gewesen sind, nimmt die Kohlensäure viel rascher ab. Bei allen Biersorten aber sind die allerletzten Gläser, etwa vier ober brei, gerabezu ungenießbar und selbst die stumpfste Zunge wird da« schmecken.

Wie wahrt man sich nun gegen die Habsucht deS Wirt«, der auch die Grundsuppe zu Gelde machen will? ES gibt zum Glück der Gäste, zum Schreck der Wirte ein untrüg licheö Z ichen für das letzte vom Faß. Beim Einschenken nämlich, ob stürmisch ober sanft, geraten eine Menge Luft- bläSchen mit in das Bier und verursachen eine scheinbare Trübung der oberen Schichten. Wenn diese Trübung in auf- und abwogender Bewegung ist und rasch verschwindet, dann hat daS Bier noch genügende Kohlensäure. Wenn die Trübung ab.r sich still im Glase verhält und nur lang­sam verschwindet, dann gebe man eS kaltblütig zurück, denn dann ist c« untrinkbar. (Schluß folgt.)