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Marburg, Donnerstag, 3. Mai 1883.

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Reichstag.

Berlin, den 1. Mai.

e$xx der heutigen (76)Plenarsitzung de« Reichstags wurden zunächst Petitionen erledigt, welche als zur Erör­terung im Plenum nicht geeignet erachtet und deshalb zur Einsicht nieüergelegt sind. „ l

Demnächst wurde der Gesetzentwurf, betreffend die ReichSkriegöhäfen rc., nach unerheblicher Debatte in dritter Beratung definitiv angenommen.

Daran schloffen sich Berichte der WahlprüfungSkommrs- s.on Di- Wahl deS Abg. Dr. Stübel (5. sächsischer Wahlkreis) wurde für gültig erklärt, diejenige deS Abg. Stoll (2. Stralsunder Wahlkreis) beanstandet und die Wahl des Abg. Bostelmann (17. hannoverscher Wahl­kreis) unter gleichzeitiger Annahme einer Resolution, für ^Di^Wahl des Abg. Dr. v. Schwarze (4. sächsischer Wahlkreis) beantragt die Kommission zu beanstanden; der Abg. Liebknecht hat gegen diesen Antrag nichts einzu­wenden, nimmt aber Veranlaffung, seine Beschwerden über die Maßregelung seiner, der sozialdemokratischen Partei bei den Wahlen durch die sächsischen Behörden eingehend darzulegen, nachdem er im Eingänge seiner Rede sich über die langsame Arbeit der Wahlprüfungskommission beklagt und den Wunsch ausgesprochen hatte, daß die Mitglieder, deren Wahl beanstandet worden, den Verhandlungen bi« zur Entscheidung nur mit beratender Stimme beiwohnen.

Abg. v. Köller erwiderte, daß die Beanstandung einer Wahl lediglich bedeute, daß die Kommission sich über die Wahl noch nicht schlüssig machen könne, daß noch Beweis über im Proteste ausgesprochene Behauptungen notig sei. Was den vorliegenden Fall speziell betreffe, so werde da« Resultat der beantragten Ermittelungen abzuwarten sein, um sich ein Urteil über die vom Abg. Liebknecht ange­führten Vorgänge zu bilden.

Abg. F,hr. v. Heereman (Vorsitzender der Wahl- prüsungskommission) unterstützt und ergänzt die Aus­führungen des Abg. v. Köller. Die Beanstandung einer Wahl habe keineswegs die Bedeutung, welche ihr Abg. Liebknecht beilege. ES handle sich dabet lediglich um nötig erscheinende Ermittelungen von Thatsachen, und crfahrungS- mäßig erwiesen sich die in den Wahlprotesten, namentlich in den von sozialdemokratischer Seite, angeführten That­sachen bei näherer Eruierung zum allergrößten Teil al« unbegründet. .

Abg. Günther (Sachsen) trat den Ausführungen des Abg. Liebknecht entgegen, soweit sich dieselben auf spezifisch sächsisch- Verhältnisse bezogen hatten. Abg. Wölfel trat für die Wahlprüfungskommission ein. Abg. Liebknecht suchte seine Ausführungen aufrecht zu halten. Angriffe habe er gegen die WahlprüsungSkommission in keincr Wcise gerichtet. Er anerkenne deren Fleiß und Unpar­teilichkeit durchaus und habe nur den Modus, in welchem die Wahlprüfungcn erledigt wurden, für ungenügend er­klärt. Daran müffe er festhalten, daß beanstandet-Wahlen zweifelhaft feie». Dem widerspricht wiederholt der Abg. Frhr. v Heereman. Die Erledigung der Wahlprufungen würde nur dadurch früher zu ermöglichen sein, daß die Wahlproteste präzise gefaßt, sich auf thatsächliche Angaben beschränken. — Die Wahl de« Abg. v. Schwarze wurde darauf beanstandet. ~ , , u. ,n .

Weiter wurde die Wahl de« Abg. S ch m i d t (2. Düffel- dvrfer Wahlkreis) beanstandet, betreffs der Wahl deS Abg. v. Pilar im ein älterer Beschluß für erledigt und endlich die Wahl deS Abg. Grafen v. Kwilecki (2. Pleffenscher Wahlkreis) für gültig erklärt.

Demnächst begründete Abg. Kayser seinen Antrag, den Herrn Reichskanzler aufzufordern, zu veranlassen, daß gegen die Polizeibeamten, welche in Kiel die Abgg. v. Vollmar und Frohme entgegen dem Art. 31 der RcichSverfaffung verhafteten, das Strafverfahren wegen Verletzung der ein­schlagenden Bestimmungen deS ReichS-StrafgesetzbuchS ein­geleitet werde. — Der Antragsteller ist durch die über diese Vorgänge dem Reichstage kürzlich zugegangene Zuschrift, die er im einzelnen zu widerlegen sucht, in keiner Weise hejriedigt. In Kopenhagen hätte nicht etwa ein wUx-

vom Landtag.

Berlin, den 1. Mai.

In der heutigen (61.) Plenarsitzung deS Abgeord­netenhauses, welche der Präsident von Köller um 9V< Uhr eröffnete, trat dasselbe in die zweite Beratung des ZuständigkeitSgcsctzeS ein.

Die §8 1—4 wurden d-battclo« erledigt. Abg. Barth beantragt, hinter 8 4 folgenden 8 4a aufzunehmen:

„Der zweite Absatz deS 8 180 der KreiSordnnng für die Provinzen Ost- und Westpreußrn, Brandenburg, Pom­mern, Schlesien und Sachsen vom 13. Dezember 1872 wird dahin geändert:

Gegen die Verfügung des Regierungspräsidenten steht dem Kreise innerhalb 2 Wochen die Klage bei dem Ober- VerwaltungSgerichte zu. — Zur Ausführung der Rechte de« Kreises kann der Kreistag einen besonderen Vertreter bestellen."

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Der Antrag wird ohne Debatte angenommen. Dem­nächst wird die Debatte über die §§ 7, 9 und 25 ver­einigt. 8 7 lautet: „Der erste Absatz de« §§ 55c der KreiSvrdnung für die Provinzen Ost- und Westpreußrn rc. wird dahin abgeändert: Die Aufsicht deS Staates über dir Verwaltung der Angelegenheiten der Amtsverbände wird unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen in erster Instanz von dem Landrat als Vorsitzenden dr« KreiSauSschuffe«, in höherer und letzter Instanz von dem RegierungSpräst- deuten geübt."

8 9 lautet: „Die Aufsicht des Staate« über die Ver­waltung der städtischen Gemeindeangelegenheiten wird in erster Instanz von dem Regierungspräsidenten, in höherer und letzter Instanz von dem Oberpräsidentrn geübt, unbe­schadet der in den Gesetzen geordneten Mitwirkung de« BezirkSauSschuffrS und de« Provinzialrates.

Für die Stadt Berlin tritt an die Stelle de« Regie- rungSprästdrnten der Oberprästdent, an die Stelle dr« Oberprästdenten der Minister des Innern, für die hoheu- zvllernschen Lande tritt an die Stelle de« Oberprästdenten der Minister des Innern.

Beschwerden ^ei den Aufsichtsbehörden in städtischen Gemeindeangelegenheiten sind in allen Instanzen innerhalb zwei Wochen anzubringen."

8 25 bestimmt: „Die Aufsicht de« Staate- über die Verwaltung der Angelegenheiten der Landgemeinden, der Aemter in der Provinz Westfalen und der Bürgermeistereien in der Rheinprovinz, sowie der Gutöbezirkr wird, unbeschadet der Vorschriften der Kreisordnungen und der in den Ge­setzen geordneten Mitwirkung deS KreiSauSschuffe« unt> de« BezirkSauSschuffe«, in erster Instanz von dem Landrate als Vorsitzenden des KreiSauSschuffe«, in höherer und letzter Instanz von dem Regierungspräsidenten geübt.

Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden in den vorbezeich­neten Angelegenheiten sind in allen Instanzen innerhalb zwei Wochen anzubringrn."

ES liegen verschiedene Amendement« vor. Abg. v. Bis­marck (Flatow) beantragt, den Absatz 3 de« 8 9 und Absatz 2 deS § 25 zu streichen. — Abg. Dirichlet will den 8 7 streichen, ferner da- erste und zweite Alinea dr- 8 9 also fassen: „Die Aufsicht dr- Staate» über dir Ver­waltung der städtischen Gemeindeangelegenheiten wird, unbe­schadet der nachfolgenden Bestimmungen, in erster Instanz von dem Bezirksausschuß, in höherer und letzter Instanz von dem Provinzialratr geübt. Für dir Stadt Berlin tritt an die Stelle de« Provinztalschulrat» der Minister de» Innern." — Endlich will er dem 8 25 folgende Fassung geben: „Die Aufsicht de« Staate« über die Verwaltung der Angelegenheiten Landgemeinden, der Aemter in der Pro­vinz Westfalen und der Bürgermeistereien in der Rhein« Provinz, sowie der Gut-bezirkc wird, unbeschadet der nach­folgenden Bestimmungen und der Vorschriften der Krei«- ordnungen. In erster Instanz von dem Kreiaau-schuß, in höherer und letzter Instanz von dem Bezirksausschuß grübt."

Abg. Dirichlet verteidigt seine Anträge und weist darauf hin, daß Herr v. Rauchhaupt 1878 sich dafür er­klärt habe, daß t« in betreff der Aufsicht über die Land­gemeinden bei dem alten Zustande zu belassen sei. Seine Anträge bezwecken, die Aussicht den Kollegien zu brlaffrn. Hoffentlich hätte» dir Parteien seit dem Jahrr 1881, wo da» ZuständigkeitSgesetz hier gründlich brraten sei, ihren Standpunkt nicht gänzlich verlaffen.

Abg. v. Hülsen kann nur seine Befriedigung darüber auSsprechen, daß Herr von Rauchhaupt 1878 in diesem Punkte seine Ansicht geändert. An dem Standpunkte vom Jahre 1878 könne man schon deshalb nicht festhalten, weil von dem ersten Vertreter der Krone erklärt worden, daß eine solche Bestimmung für die Krone unannehmbar sei. Die ganze bisherige BerwaltungSgesetzgebung beruhe auf einem großen Vertrauen der Krone zur Bevölkerung. Eine wohlwollende laufende Aufsicht sei dringend not­wendig, könne aber von einem Laienkollegium zweckmäßig nicht gehandhabt werden, auch sei e» ganz unzutreffend, die frühere Aufsicht der Regierungskollegien al- Motiv für die Uebertragung der Aussicht auf den Bezirks« oder KreiSauSschuß anzuführen. Er habe keinerlei Mißtrauen gegen dir Laien, er gehöre ja selbst zu ihnen und habe zu sich ein große« Vertrauen < Heiterkeit), aber er fürchte die Ueberschätzung der Laien in der Verwaltung. Ein Kollegium, das alle 4 Wochen einmal zusammentrete, könne sachgemäß die laufende Aufsicht nicht führen. Man dürfe also dem Laicnelement eine Verantwortung nicht ausbürden, die t» nicht tragen könne, sonder müsse ste den staatlichen Orga? nen überlassen. (Lebhafter Beifall recht«.)

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nationaler Dynamitkongreß stattgefunden, seine Freunde hätten lediglich eine Parteiversammlung abgehalten, tu in Deutschland abzuhalten durch daS Sozialistengesetz ihnen unmöglich gemacht sei.

Abg. Dr. Windthorst beantragt, den Antrag mit dem bezüglichen Schreiben de- Herrn Reichskanzlers der GeschäftSordnungskommission zu überweisen.

Abg. Frohme stimmt diesem Anträge zu und ergänzt den Vortrag deS Abg. Kayser durch einige thatsächliche Mitteilungen. Der Antrag wird darauf der GeschästS- ordnungSkommisston überwiesen.

Abg. Rickert begründet alSdann seinen Antrag wegen geschäftlicher Behandlung des Unfallversicherungsgesetzes. Der Antrag werde der sozial-politischen Tendenz der kaiser­lichen Botschaft gerecht und werde ihr mehr Vorarbeiten, als die Etatsberatung, die dem Reichstage angesonncn werde. Eine vorläufige Einiguug über die wichtigsten Grundsätze der Unfallgesetzvorlage werde eine Verständigung über den Entwurf im einzelnen im nächsten Winter erheblich erleichtern.

Abg. v Kardorff erklärt fich au« Gründen der prak­tischen Arbeitseinteilung gegen den Antrag, aber für die sofortige Beratung de« neuen Etats; der Antrag deS Abg. Rickert werde im Lande nicht die Meinung erwecken, als ob die Liberalen die sozial-politischen Tendenzen der Re­gierung förderten, daS Zentrum und die Konservativen aber sie hemmten. Abg. Buhl hält den Antrag für gcschäftS- fördernd und acceptiert denselben im Interesse der Konti- nuität der Fühlung zwischen der Kommission und dem Plenum; Redner will aber noch einige Paragraphen der sofortigen Erörternng im Plenum unterzogen habcn. Abg. Windthorst erklärt sich gegen den Antrag Rickert, der nur eine erneute Generaldiskussion herbeisühren werde, von dem aber eine Förderung der Sache nicht zu erwarten sei; auf dem Wege des Antrags Rickert sei die schnelle Er­ledigung deS Unfallgesetzes nicht zu erreichen.

Abg. Richter meint, die Opposition de» Abg. Windt­horst gegen den Antrag Rickert erttäre sich auS seiner Art, jetzt alles dilatorisch zu behandeln und nicht Farbe zu be­kennen, weil er selbst dilatorisch behandelt werde. WaS die Regierungsvorlage den Arbeitern biete, sei kein Brot, sondern Stein und verletze die Arbeiterinteressen. Der Entwurf bedürfe einer gründlichen Umarbeitung in der Kommission; um eine Basis gemeinsamer Verständigung zwischen der Kommission und dem Plenum zu schaffen, sei der Antrag Rickert der geeignete Weg.

Finanzminister Scholz dankt für da« allseitig bekundete Bestreben, die sozialpolitischen Reformen möglichst schnell durchzuführen. Aber der Antrag Rickert sei nicht der rich­tige Weg hierzu, cs bleibe als das einzig Vorteilhafte nur das von der Kaiserlichen Botschaft befürwortete Mittel der sofortigen EtatSbcratung, damit die Wintersesston, von jeder Etatrberatung befreit, ganz der Sozialpolitik gehöre. Richter habe der Regierung vorgehalten, daß der Gesandte eine» (wie der Minister hinzufügt) nichtmonarchischen Staates ihr vorwerfe, sie nehme keine Rücksicht auf die Volks­meinung. Jener Gesandte sei nicht um seine Auflassung zu bemiecn; die Reichsregierung folge allerdings nicht der täglich wechselnden Tagesströmung, sondern verfolge feste Ziele, vor allem auf dem Gebiete der Sozialreform.

Abg. v. Maltzahn-Gültz erklärt sich gegen den An­trag Rickert, der nur eine Störung der Kommissionsver­handlungen bewirken werde. — Schließlich wird der An­trag Windthorst, den Antrag de« Abg. Rickert an die Unfallkommisston zur Begutachtung zu überweisen, mit 113 gegen 92 Stimmen angenommen. Fortsetzung der Beratung morgen um 12 Uhr.

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Anzeigen nimmt entgegai: dir Expedition d. Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureaux »en @. L. Daube u. Se. m Frankfurt a. M; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank i» Berlin; D. Thiene» in Elberfeld: E. Schlotte in

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<wf*«tnt täalich außer an den Werktagen nach Sonn» und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „Illa strikte« G«>mtt»s-blatt" durch die Expedition (K o ch'sche Buchdruckerei) bezogen 8‘A Marl, durch die Postümter des Deutschen Reiche- 8 Mark 60 Pf«. (excl- Bestellgebichr i —'JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pf«.

® ' 89 Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 86 Pf«, berechnet.__________________________________________

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