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Marburg, Mittwoch, 2. Mai 1888.

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Wgenbe ehrende Worte:

Ich habe dem hohen Hause die schmerzliche Mitteilung -u machen, daß unser verehrter Kollege Schulze-Delitzsch, Abgeordneter für den Wahlkreis WieSbaden-Rheingou, nach [ingerem Leiden gestern früh zu Potsdam verstorben ist, und zwar in seinem 75. Lebensjahre. Er gehörte dem Reichstage seit 1867 ununterbrochen an. Wie er sein ganzes Leben der öffentlichen Wohlfahrt widmete und auf genossenschaftlichem Gebiete unter Aufstellung neuer Ge­sichtspunkte der Schöpfer war hoch bedeutungsvoller, weit über die Grenzen Deutschlands hinausgehender Institutionen, deren Seele mit voller Hingebung und Frische er blieb bis an seinen Tod, so galt er auch im Reichstag als rin Muster treuer Pflichterfüllung, war auf allen Seiten hoch­geschätzt und bei allem Eifer stets sachlich und bereit, sich auch mit ben Gegnern seiner Ansicht zu verständigen. Er empfand cs sehr schmerzlich, daß seine Kräfte in letzter Zeit ihm nicht mehr gestatteten, unseren Sitzungen regelmäßig beizuwohnen. Wir werden den liebenswürdigen, ehrwürdigen Kollegen nimmer vergessen, und zu Ehren seines Andenkens bitte ich Sie, meine Herren, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.)

Nach weiteren geschäftlichen Mittellungen wurde die zweite Beratung des KrankenkasiengesetzeS fortgesetzt.

Dieselbe war am Sonnabend im Abschnitt H. (Ber- hältntS der KuappschastSkasscn und der eingeschriebenen und anderen HülfSkassen zur Krankenversicherung) abgebrochen, nachdem der erste § 68 (Knappschaftskassen) erledigt war.

§ 69 lautet nach den Kommisstonsbeschlüssen, die völlig bet Regierungsvorlage entsprechen:Für Mitglieder der aus Grund des Gesetzes vom 7. April 1876 errichteten eingeschriebenen HülfSkassen sowie der auf Grund landeS- rechtiicher Vorschriflen errichteten HülfSkassen, sür welche ein Zwang zum Beitritt nicht besteht, tritt weder die Ge­meinde-Krankenversicherung noch die Verpflichtung, einer nach Maßgabe der Voischriften dieses Gesetzes errichteten Krankenkasse beizutreten, ein, wenn die HülsSkaffe, welcher sie angehören, ihren Mitgliedern mindesten» diejenigen Lei- Itungen gewählt, welche in der Gemeinde, in deren Bezirk die Kasse ihren Sitz hat, nach Maßgabe des § 6 von der Gemeinde. Krankenversicherung zu gewähren sind. Kasten,

In der heutigen (75.)Plenarsitzung deSReichStagS widmete der Präsident ».Level .....

je« verstorbenen Mitgliedes ] . ...

»unten "hu», larbiir,

WaS seit Jahrhunderten an Leid und Freude Bewegt da» alte Marburg an der Lahn, DaS schloß sich innig einst, ja schließt sich heute An dich, du Denkmal frommen Glaubens, an. War'S KriegSnot, war eS Jubel, das Geläute Der Glocken trug'S hinaus auf luft'ger Bahn Und gab den Wiederhall mit ehr'nen Zungen Bon dem, wa» alle Herzen hat bezwang«.

Wer etngetreten ist in Deine Räume, Dem drängt'S allmächtig aufwärts Herz und Sinn. Die schlanken Säulen, die wie stolze Bäume Zum Himmel streben, lenken zu ihm hin. ES fiieh'n den Geist der Erde eitle Träume Und Htmmelsfriede ist sein Hochgewinn, ES ist, als müßt' er aus den weiten Hallen In leichtem Flug empor zum Höchsten wallm!

Und schaun wir ringS das Bildwerk, die Gestalten, Die frommem Glauben klaren Ausdruck leih'n, Sehn wir verkörpert finstre Nachtgewalten Und kleine Engel mit dem Glorienschein: Dann zieht, so wie der Lenzhauch in die Halden, Ein still Gedenken in daS Herz uns ein An jene Zeit, wo noch da« Volk in Bildern Sich glaubensfroh des Heilands Thun ließ schildern.

Die Zeit ist fern; doch mit demselben Drange, Me einst die Väter, lauschen wir noch heut'

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Zur 6ü0jährigen Jubelfeier der 6t. Elisabeth» Kirche.

Stolz stehst du da in jungfräulichem Prangen, Erhab'ncr Bau, du hehres Hau« deS Herrn! Sechshundert Jahr' sind an dir hingegangeu Doch jeden Alters Schwäche blieb dir fern. Was auch dir Zeiten rings um dich bezwangen: Du strahlst noch heut' al« Heller reiner Stern Der deutschen Kunst, in dem der Väter Streben Dem frommen Glauben edle Form gegeben.

Durch deine Hallen klingt ein leise« Klagen. Geheimnisvoll, vergangner Macht geweiht, Um deine Türme rauschen alte Sagen Von längst entschwund'nem Erdenglück und Leid. Was unsre Väter einst erlebt, getragen In deine Steine grub e« ein die Zeit: Damit sie später uns mit stummem Munde Beredtes Zeugnis gäben, treue Kunde.

Nicht immer sah von weiten Himmel«bogen Auf dich herab ein lichte« Aetherblau; An deinen Quadern sind vorbeigezogen Gar manche Wetter, ungestüm und rauh. Und wie der Sturm umbrausten dich die Wogen! Des reichen Völkerlebens, stolzer Bau!

Du sah'st Geschlechter kommen, sah'st sie gehe« lßnd au« dem Staube neue« Sein erstehen!

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welche freie ärztliche Behandlung und Arznei nicht gewähren, genügen dieser Bedingung durch Gewährung eines Kranken­geldes von 2/$ des ortsüblichen TagelohnS."

Abg. Lohr en hat dagegen den Antrag gestellt, dem letzten Teil der KommisstonSbeschlüsie von den Worten: wenn die HülfSkassen, welchen sie angehören rc., folgende Fassung zu geben: ....wenn dir HülfSkasie, welcher sie angehören, ihren Mitgliedern mindestens gewährt: 1. vom Beginn der Krankheit ab freie ärztliche Behand­lung, Arznei, sowie Brillen, Bruchbänder und ähnliche Heilmittel; 2. im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage nach Eintritt der Krankheit ab für jeden Arbeitstag ein Krankengeld in Höhe der Hälfte deS ortsüblichen Tage­lohn« gewöhnlicher Tagearbeiter; 3. eine gleiche Unter­stützung an Wöchnerinnen auf die Dauer von 3 Wochen nach ihrer Niederkunft; 4. für den Todesfall eines Mit­gliedes ein Sterbegeld im zwanzigfachen Betrage de« orts­üblichen TagelohneS.

Werden diese Mindestleistung« in Krankheitsfällen vrr- stcherungSpflichtiger Mitglieder von der HülfSkasie nicht erfüllt, so ist die Gemeinde berechtigt, da« zur Kur und Verpflegung Notwendige sofort anzuordnen und sür die hierdurch erwachsenden Kosten vollen Ersatz von der HülsS- kasie zu fordern."

Abg. Lohren giebt zunächst ein Bild der Beratungen über 8 69, wie sie in der Kommission stattgefunden haben, und schlldert den heftigen Widerstand der Freunde freier HülfSkasien gegen alle Vorschriften, welche freien Arzt und Arznei, Sterbegeld, sowie Unterstützung von Wöchnerinnen verlangen. Obgleich die HülfSkasien an jeder Ver­waltung« - Stelle einen Kassenarzt haben, wollen sie von freier Kur doch nichts wissen. Ihr ganzes Trachten geht nur dahin, möglichst viele gesunde und junge Männer als Mitglieder zn bekommen. Die Anträge Blos und Genossen und AuSfeld und Genoßen lieferten indessen den vollgültigen Beweis, daß eS für die freien HülfSkasien ein Leichtes fei, die von ihm beantragten Mindestleistungen zu übernehmen wenn nur der gute Wille da fei Sein Antrag sei wörtlich den Bestimmungen des Antrages Aus­feld entnommen. Nachdem Abg. Lohren noch den Schluß­satz seines Antrages kurz erläutert hat, schließt er mit folgenden Worten: Ich resümiere meine Bemerkungen zu den 88 15, 57 und 69 dahin, daß in diesem Gesetze den freien HülfSkasien ganz außerordentliche Privilegien über alle übrigen Krankenkassen gegeben sind. Wird 8 69 nach der Regierungsvorlage angenommen, so werden die hoch­gelohnten, gesunden und jungen Arbeiter denbefreiten" HülfSkassen Zuströmen und die schwachen und alten Kame­raden den Gemeindekrankenkaffen überlassen. Dadurch werden den Gemeinden neue und hartdiückende Lasten er­wachsen, und eS wird nicht lange dauern, so werden fie über diese Benachteiligung Klage erheben. Um den hier­durch entstehenden Kampf der Gemeinden mit den freien HülfSkasien abzuwehren, haben die Sozialdemokraten im Anträge Blos und Genoßen den Vorschlag gemacht, die Gemeindezuschüße aus derStaatskasse" zu ersetzen,

Reichstag.

Berlin, den 30. April.

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daselbst;Ä-walidenb«ckt- Berlin; KL Thiene» in Elberfeld: « Schlotte tu Bremen.

und die Fortschrittspartei hat vorgeschlagen, die Gemeinde- Krankenversicherung ganz aus dem Gesetze zu eliminier«, um die Lasten möglichst auf den Arbeitgeber zu wälz«. WaS würde nun entstehen, wenn mein Antrag angenommen würde. Ich kann nicht zweifeln, daß dann die freien Kasim zus-mmmbrechen müßten. Auf die Frage, ob da« wünschen»' wert sei, antwortete der Redner: Nein, au« zweierlei Gründ«. Ersten« sind die Krankmkaßm da« Fundament aller übrig« freien Untcrstützungskaßen der Arbeiter, namentlich der Zy- validerikasien, die trotz der auf 15 Jahre verlängerten Karenzzeit auf sehr schwachen Füßen sich«; 2. find bte freien HülfSkassen der Sammelpunkt aller unzufrieden« und sozialdemokratischen Elemente. Wollte man also diese Kasim dem Zusammenbruch zuführen, so würde eine un­berechenbare Wut gegen Staat und Gesetz die uuausbleib- liche Folge fein. Auf Grund der Erwägung, daß wir un» auf einem sozialen Vulkan befinden und die Arsiichtm über das sozial Gute und sozial Schlechte noch nicht ge- ttärt sind, in fernerer Erwägung, daß bet Kamps der Grundsätze des Egoismus und des Gemeinsinne» nicht beßer ausgetrageu werden kann, al« durch die Konkurrenz der bevorzugten HülfSkasie mit den benachteiligten Ge- meindekrankenkassen halte ich e« für taktisch richtig, den HülfSkassen einstweilen ihre Privilegim zu belaß«, und ziehe hiermit mdnen Antrag zu § 69 zurück.

Abg. Günther (Berlin) bestreitet, daß die frei« HülfSkassen Sammelpunkte der unzufriedenen und sozial­demokratischen Elemente seien; das kömre vielleicht von einigen wenigen Kassen, aber nicht von allen gesagt werd«. Redner wünscht dann eine spezielle Aeußerung de« bairi­schen RegierungLvertreterS darüber, ob die in Baiern aus Grund besonderer landesrechtlichen Bestimmungm existieren­den freien HülfSkassen ihr bisherige« Dasein ungezwungm fortsetzm können, wenn dieses Gesetz Annahme gesund«.

Der bayrische Bundesbevollmächtigte Herrmann er­widert, daß die gegenwärtige Vorlage den landesrechtlich« bairischen HülfSkassen einen genügenden freien Spielraum tafle.

Abg. Dr. Hammacher hält e« für notwendig, bi» zur dritten Lesung eine Form zu finden, welche im Sinne des Antrages Lohren größere Garantien für die Leistungen der frei« Kaffen bietet.

Abg. Dr. Greve erklärt, daß die Mehrzahl der Aerzte in ben ZwangSkasien weder im Interesse de« Publikum», noch der Aerzte einen Fortschritt erkennen. Und zwar sei der Nachteil für das Publikum zehnmal größer als für die Aerzte. Man sollte sich wohl hüten, die freien HülfSkaß« zu zerstören. .Die Abgg. Eberth und Dr. Hirsch tret« wiederholt den Ausführung« der Abgg. Lohren und Ham­macher prinzipiell entgegen. Abg. Kayser kann nichtzu­geben, daß e« mit den Hirsch-Dunckerschen Kaff« so gut stehe, wie der Abgeordnete Hirsch eS darstelle. Er bedauert, daß der Antrag deS Abg. Lohren zurückgezogen fei, und hält die Auffassung de« Abg. Hammacher für völlig be­rechtigt. Den Ausführungen des Abg. Greve, der hier wesentlich Parteimann fei, setzte er da« Urteil anderer Aerzte entgegen. Arzt und freie Kur seien von vornherein

Zur Abendstunde und beim Kirchengange Auf dein erhebend mächtige» Geläut!

ES ist, al« ob mit dem melod'fchen Klange Der Glocken Mund de« Himmel« Gruß un» beut, Al« sollt' den BergeShöh'u ring« und ben Gründ« Ihr lauter Schall den Tag de« Herrn verkünd«!

Und wie im Lauf der Zeit zu mancher Stunde Bringt von der Türme schlankem Brüderpaar, Ihr alten Glocken, oft noch gute Kunde Und frohe Botschaft für ein glücklich Jahrl Nie zeiget an den Völkern in der Runde De» Feuer« Wüten und de» Krieg« Gefahr! Begleitet fie auf wechselvollem Gange Harmonisch mit dem vollen FriedenSklanqe!

Und du, erhab'ner Bau, dem nicht« genomm« Den alten Glanz, steh' fürder auch gefeit!

Sprich noch der späten Nachwelt von der fromm«, Der gottergeb'nen Frau, der du geweiht!

Erzähle ben Geschlechtern, die da komm« Manch' edle« Thun au« längstverschollner Zeit! Und sage auch der Zukunft fernst« Tagen, Me freudig uns're Herz« heut geschlagen I

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