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Marburg, Sonntag, 29. April 1883.
XVIII. Jahrgang.
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GkWsche jfitiinit
Rn,eigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureanx Den G L. Daube u. Co. in Frankfurt a. M.; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank in Berlin: SB. ThieneS in Elberfeld: 6. Schlotte in Bremen.
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Parlamentarismus.
„Er hat sich einen Türken gekauft, um ihn zu köpfen", pflegt man von einem Manne zu sagen, der statt seinen Gegner in seiner wirklichen Gestalt zu bekämpfen, sich selbst aus seiner Phantasie einen Gegner zurecht macht und an diesem seine siegreiche Kritik ausübt. Diesem Türkenkaufe begegnet man in neuester Zeit besonders häufig bei unseren politischen Gegnern. Dieselben halten sich nicht an das, was die Konservativen thun, was sie als ihre Ziele offen verfolgen, sondern sie setzen sich aus ihrer Phantasie beliebige Erfindungen zusammen. In allen liberalen Zeitungen kann man lesen, daß die Konservativen unsere parlamentarischen Einrichtungen bekämpfen. Feinde unserer Volksvertretung seien. Man kann nichts unrichtigeres, nichts verkehrteres behaupten. Die konservative Partei steht voll und ganz auf dem Boden unserer Verfassung, welche der Volksvertretung das Recht einräumt, die Ausgaben zu bewilligen und die Gesetze zu beraten, zu genehmigen oder zu verwerfen. Die konservative Partei beteiligt sich in ganz hervorragender Weise an dieser Arbeit und man braucht nur die Zeitung zur Hand zu nehmen, um sich zu überzeugen, daß bei den Beratungen im Reichstage und im Landtage, namentlich in den Kommissionen, bei den großen bedeutungsvollen Gesetzen — Krankenkassengesetz im Reichstage, Verwaltungsreformgesetze und SubhastationLordnung im Landtage u. s. w. — es konservative Abgeordnete sind, welche die Hauptarbeit zu leisten hatten und geleistet haben. Die Konservativen sind aber die einzige Partei, welche entschieden auf dem Boden der Verfassung steht, denn sie hält sich streng innerhalb der Grenzen, welche diese den Rechten der Volksvertretung ft. (ft. Das ist bei den liberalen Parteien wesentlich anders. Diese haben ihre konstitutionellen Theorien nach englischer oder französischer Schablone sich zugeschnitten, wollen nach diesen ihren Phantasten die Rechtsverhältnisse deS öffentlichen Lebens in Deutschland beurteilt haben und vergessen, was unsere Verfassung an echt deutschen Auffassungen festgestellt hat. Die Konservativen halten ebenso, wie sie die Rechte der Volksvertretung für sich in Anspruch nehmen, die RegierungSgewalt deS Königs als ein unveräußerliches Verfassungsrecht aufrecht und werden eine Schmälerung dieses deutschen Rechtes niemals dulden. Unter den verfassungsmäßig n Rechten deS Königs steht aber daS als oberster KönigSherr, das Kommandorecht über
die Armee, oben an und wehe unS! wenn es dem Parlamentarismus gelingen würde, diese Gewalt zu schmälern, einen Einfluß auf unsere Heeresleitung zu gewinnen und damit die Grundlage, auf welcher Deutschlands Machtstellung beruht, zu erschüttern. Die alten Phrasen, welche vor fünfzig Jahren von Frankreich bei uns eingesührt wurden, finden in unserem Volke heute keinen Anklang mehr. Unser Volk in Waffen hat unter Führung seines königlichen Herrn die Fei: de des Vaterlandes niedergewcrfen, die heutige Generation, die das mit erlebt, verlangt nicht mehr nach den fadenscheinigen Redensarten eines abgethanen Liberalismus. Die bürgerliche Freiheit kann aber nur unter starker königlicher Regierung gedeihen. Nur ein starkes Königtum kann vertrauensvoll dem Volke die Verwaltung seiner Angelegenheiten durch seine selbstgewählteu Organe in die Hand legen, der falsche Parlamentarismus schafft die Herrschaft der Beamten, ihre Abhängigkeit von den wachsenden Majoritäten der Parlamente zwingt dieselben zu despotischem Negimente nach unten. Das parlamentarische Regiment unterdrückt, wie es heute noch das Beispiel unserer Nachbarn beweist, die unteren Klaffen des Volkes, das starke Königtum ist der Schutz und Schirm der Schwachen und Unterdrückten!
Darum will die konservative Partei unsere Verfassung mit einem kräftigen königl. Negimente und mit den ungeschmälerten Rechten der Volksvertretung aufrecht erhalten!
Reichstag.
Berlin, den 27. April.
Die heutige (73.) Plenarsitzung deö Reichstags eröffnete Präsident v. Levetzvw mit dem Bemerken, daß heute der Jahrestag der laufenden Session des Reichstages sei.
Auf der Tagesordnung steht zunächst der Bericht der Geschäftsordnungs-Kommission über den Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Einleitung des strafrechtlichen Verfahren« gegen daö Mitglied deö Reichstages v. V o l l m a r. ES handelt sich im vorliegenden Falle um eine angebliche Uebertretung des Sozialistengesetzes; der Referent Abg. v. Tepper-Laski begründet den Antrag, die Genehmigung zu versagen. Nach einigen Bemerkungen des Abg. Liebknecht wird auch demgemäß beschlossen.
Bei Fortsetzung der zweiten Beratung des Kranken- kassengesctzes kam zunächst § 47 zur Verhandlung. Derselbe lautet im ersten Alinea: „Die Arbeitgeber haben Vz dec Beiträge, welche auf die von ihnen beschäftigten Versicherungspflichtigen entfallen, aus eigenen Mitteln zu leisten."
Abg. Hirsch bekämpft diesen Paragraphen. Er hält den Beitrag der Arbeitgeber nicht gerechtfertigt, weil nach nationalökonomischen Grundsätzen die Arbeiter selbst that- sächlich diese Beiträge durch Verkürzung der Löhne tragen würden. Auch werde aus diesen Beiträgen nicht nur die Beteiligung der Arbeitgeber an der Verwaltung abgeleitet, eS sollte in denselben auch der Ersatz für die ersten 13
Wochen der Unfallversicherung gegeben fein. — Gegen die Ausführungen des Abg. Hirsch wenden sich zunächst die Abgg. Leuschner und Dr. Hammacher. Zunächst müßten die qu. Kassen doch lebensfähig gemacht werden.
Ministerial-Direktor Bosse betont, daß die verbündeten Regierungen den allergrößten Wert auf die Beibehaltung der Beiträge ter Arbeitgeber legen; ohne diese hielte sich die Vorlage überhaupt nicht mehr im Rahmen der Allerhöchsten Botschaft. So gut wie die Streichung deö 8 47 könnte Abg. Hirsch auch die Streichung der ganzen Vorlage beantragen. Er bitte dringend, den Antrag de« Abg. Hirsch abzulehnen.
Abg. Löwe (Berlin) hält eine Beitragspflicht der Arbeitgeber mit Rücksicht auf die GsundheitSgefährlichkeit gewisser Betriebe an sich wohl berechtigt; aber da nachher Konstruktion des Gesetzes die Beiträge der Arbeitgeber auch die Teilnahme au der Verwaltung mit sich führen müßten, erklärt er sich für Streichung res § 47.
Es wird darauf ein Schlußantrag angenommen. Als daraus der Referent Abg. Freiherr von Maltzahn die Kommissionsvorschläge empfohlen uns demgemäß zur Abstimmung geschritten werden soll, bezweifelt Abg. Hirsch mit der Motivierung, daß man ihm durch Annahme deS Schlußantrags die Möglichkeit entzogen habe, die gegen seinen Antrag geltend gemachten Gründe zu widerlegen, die Beschlußfähigkeit des Hauses.
Infolge dessen erfolgt der Namensaufruf. Derselbe er- giebt die Anwesenheit von 209 Mitgliedern. Das HauS ist also beschlußfähig. (Lebhaftes Bravo rechts.) Der Antrag deö Abg. Hirfch zu § 47 wird darauf mit großer Mehrheit abgelehnt.
Es folgte dann die Beratung der beiden gestern zurück- gestellten §8 30 und 34, welche mit dem 8 47 im Zusammenhang stehen. Nach 8 30 muß die Kaffe einen von der Generalversammlung gewählten Vorstand haben, und soll die Wahl, abgesehen von der den Arbeitgebern nach 8 34 zustehenden Vertretung, auS der Mitte der Kaffenmitglieder erfolgen. Abg. Dr. Hirsch will die gesperrt gedruckten Worte streichen, weil er die Verwaltung der Kaffen den Kaffenmitgliedern selbst und allein überlassen will. Die Uebereinstimmung zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, die gewiß wünschenswert sei, dürfe nicht versucht werden durch irgendwelchen gesetzlichen Zwang herbcizuführen. Er wolle die Beiträge der Arbeitgeber ja gar nicht überhaupt ablehnen, begehre sie vielmehr bei der Unfallversicherung, wo sie vollauf berechtigt seien. Nur bei der Krankenversicherung seien sie nicht am Platze, weil sie die Freiheit der Arbeiter schädigen. Abg. Dr. Buhl >ührte aus, daß das Hülfskassengesetz von 1876 ganz dieselbe Bestimmung enthalte, welche der Vorredner jetzt bekämpfe; die Annahme deS vorliegenden Antrages würde also zunächst die Aenderung des HülsSkaffengesctzeS bedingen. Uebrigens bleibe eS ja den Arbeitern überlassen,
Zur ßvvjiihrigeu Gedenkfeier der Einweihung der St. Elisabethkirche am 1. Mai 1883.
An dem bevorstehenden 1. Mai wird die 600jährige Gedenkfeier der Einweihung der St. Elisabethkirche mit einem Festgottesdienste in derselben begangen, und wird nach altertümlichem Gebrauche tagö vorher, mittags 12 Uhr, mit dem Läuten der groß.» Glocke der Kirche die Festfeier angekündigt werden.
Von einer bundert- bis vierhundertjährigen Jubelfeier der Elisabethkirche schweigen die hessischen Chroniken und die handschriftlichen Aufzeichnungen der Bewohner Marburgs, weil bis zum Jahre 1772 alljährig am 1. Mai in der Elisabethkirche eine Feier zur Erinnerung an deren W>ihe ftattfanb, die jedesmal tags vorher mit einem einstündigen Läuten der großen Glocke dieser Kirche angekündigt wurde.
Ueber die 500jährige Gedenkfeier berichtet eine jener Aufzeichnungen folgendermaßen: „Anno 1784 als den 1. Mai auf Philippi Jacobi ist in der Kirche zu St. Elisabeth daö Fest der Kirchweihe cdebtirt worden. Prof. Jufti hielt die Predigt und führte die Personalia mit ein. Gesungen wurde Nr. 158 Zu Zion wird dein Nam erhoben und musieirt mit Pauken und Trompeten und ge fangen Herr Gott dich loben wir." Daß die 500jährige Gedenkfeier nicht am 1. Mai 1783 ftattfanb, mag feimn Grund darin haben, daß der damalige Komtur der Ballei H-ffen Beat Konrad Philipp Frie rich Freiherr Rentner von Wehl nicht in Marburg feir.cn Sitz hatte, sondern nur bann einen kurzen Aufenthalt im Komturhause daselbst nahm, wenn >r eS für nötig erachiete, einmal ein OrtS- kapitel zu halten. Ein solches sand nach einer handschrift
lichen Aufzeichnung in der Woche nach dem 20. Juli 1783 statt. Der Komtur Rentner von Wehl war nach Angabe der Fremdenliste in den Marburger Anzeigen ber-iiS am 10. Juli j. I. in Marburg angekommen und im deutschen Hauje abgestiegen. Sonntags, den 20. Juli, wurde nach beendigtem Gottcöi lenste in der Elisabethkirche das Kapitel mit einer Rede im OraenSsaale durch den zeitigen Ordcns- pfarrer Professor Dr. Leonhard Johann Karl Jufti eröffnet. Bei dieser Gelegenheit mag der genannte Herr Professor die 500jährige Gedenkfeier in Anregung gebracht haben und infolge dessen ein Beschluß d rüber gefaßt worden sein. Der Komtur Rentner von Wehl sowie andere distinguierte Personen von außen waren bei dieser Feier am 1. Mai 1784 nicht zugegen, denn die Fremdenliste in den Marburger Anzeigen aus jener Zeit weist solche Namen nicht auf, ja nicht einmal das Blatt selbst kündigt die Festfeier an.
Am 14. August deS Jahres 1235 legte der als Hochmeister im deutschen Orden verstorbene Landgraf Konrad von Thüringen im Beisein seiner feit dem Jahre 1233 in Marburg ansässigen Ordensbrüder den Grundstein zur St. Elisabethkirche. Den Plan zur Erbauung dieses Meisterwerken gothischer Baukunst hatte Landgraf Konrad schon vor seinem Eintritt in den deutschen Orden, weicher im Jahre 1234 erfolgte, gefaßt. Mit den zur Legung des GiundeS nötigen Vorarbeiten hatte man bereits schon im Frühjahr 1235 vor der Heiligsprechung Elisabeths begonnen; denn Papst Gregor IX. verspricht in einer unter dem 30. Mai 1235 in Perugia ausgefertigen Urkunde all n denjenigen Nachlaß zeitlicher Strafen, welche zu dem von den deutschen Herren begonnenen kostspieligen Kirchenbau
zu Marburg beisteuerten. Gregors nächste Nachfolger, sowie viele Erzbischöfe und Bischöfe thaten ein gleiches, indem sie reichen Ablaß denjenigen versprachen, welche durch Geldmittel ober durch Gaben von GeldeSwert das begonnene Werk förderten. Eine besondere Vergünstigung wurde den Brüdern des deutschen HauseS noch dadurch zu teil, daß Erzbischöfe und Bischöfe ihnen gestalteten, Geldfammlungen in ihren Kirchensprengeln zu veranstalten. Auf diese Weife wurde eS ermöglicht, daß keine Unterbrechung im Kirchenbau einirat, dieser feinen ungestörten Fortgang nahm, und, wenn auch erst nach vielen I ihren, doch glücklich zur Vollendung gelangte. Landgraf Konrad war eS nicht lange vergönnt, den Fortschritt des KirchenbaueS zu beobachten; in seinen besten Jahren ereilte ihn der Tod. Er starb zu Rom am 24. Juli 1240, fein Leichnam aber wurde nach Marburg gebracht und in der Elisabethkirche beigefetzt, woselbst sieh ein schönes Denkmal von ihm vorfindet.
Mit der Erbauung des Chores der Elisabethkirche wurde begonnen, bann folgten die beiden Kreuzflügel, die Kirchenschiffe, und die beiden Westtürme bildeten den Schluß. Nach beinahe 48 Jahren war der Bau soweit vorgeschritten, daß er am 1. Mai 1283 die Weihe erhalten konnte. Damals stand an der Spitze des deutschen Ordens der Hochmeister Hartmann, Herr von Heldrungen, und Komtur der Ballei Hessen war Burkhard von Schwanden. Daß man gerade den 1. Mai zum Weihetag der Küche wählte, hatte seinen Grund darin, daß an demselben Tage im Jahre 1236 die Erhebung der G-beinc der heil. Elisab<th au8 ihrem Grabe in dem Chor deö von ihr erbauten St. FrauziskuShospitalS stattgesunben und dieser Tag dadurch in der LeheiiSgeschichte der Heiligen eine Bedeutung erlangt halte.